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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2005 - 1 L 40/04   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2005 - 1 L 40/04 (https://dejure.org/2005,34958)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2005 - 1 L 40/04 (https://dejure.org/2005,34958)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 (https://dejure.org/2005,34958)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Halle, 27.08.2010 - 4 A 15/10

    Gewerberecht: Festsetzung eines Wochenmarktes

    Dieser Anspruch wandelt sich um in ein Recht auf eine sachgerechte Auswahlentscheidung, wenn mehrere Veranstalter zeitgleich konkurrierende Veranstaltungen am gleichen Ort durchführen wollen (OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 - juris Rn. 26; VG Dessau, Urteil vom 20. April 2004 - 3 A 34/04 DE -).

    Entscheidet jedoch - wie hier - dieselbe Behörde sowohl über die Festsetzung nach § 69 GewO als auch über die Erteilung der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis, kann sie sich der erforderlichen Auswahlentscheidung nicht dadurch entziehen, dass sie dem von ihr favorisierten Mitbewerber die erforderliche Sondernutzungserlaubnis erteilt und diesem das privatrechtliche Nutzungsrecht an dem jeweiligen Marktplatz einräumt und die Festsetzungsanträge der übrigen Mitbewerber unter Hinweis auf die fehlende Sondernutzungserlaubnis und das fehlende Nutzungsrecht ablehnt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 - a.a.O. Rn. 23).

    Auch aus diesem Grund ist die Entscheidung einer Gemeinde, den Markt selbst zu betreiben, den Anforderungen der Subsidiaritätsklausel des § 116 GO LSA unterworfen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 - a.a.O. Rn. 31 f.).

    Die notwendige Auswahl unter mehreren Bewerbern für die Marktfestsetzung ist eine Ermessensentscheidung (OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 - a.a.O. Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 - juris Rn. 3).

    Eine auf Marktfestsetzung gerichtete Verpflichtungsklage ist jedenfalls dann zulässig, wenn - wie hier - der Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis noch nicht bestandskräftig abgelehnt worden und es somit nicht völlig ausgeschlossen ist, dass die von ihr begehrte Festsetzung eines Wochenmarktes noch erfolgen kann (OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 - a.a.O. Rn. 23).

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die (uneingeschränkte) Festsetzung des von ihr beantragten Wochenmarktes (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO), weil sie derzeit noch nicht über die erforderliche Sondernutzungserlaubnis verfügt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 - a.a.O. Rn. 24).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09

    Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

    Auf die Berufung der Beklagten änderte der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 19.05.2005 (1 L 40/04) das erstinstanzliche Urteil ab; er verpflichtete die Beklagte, über den Antrag der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden, und wies die Klage im Übrigen ab.

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Bescheidungsurteil vom 19.05.2005 (1 L 40/04 -, JMBl LSA 2005, 297) mit für die Beteiligten und den erkennenden Senat bindender Wirkung (§ 121 VwGO) rechtskräftig entschieden, dass eine (uneingeschränkte) Festsetzung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 GewO zugunsten der Klägerin nicht möglich ist, solange sie nicht über die erforderlichen straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse verfügt.

    Es ist aber auch allgemein anerkannt, dass das Veranstalten insbesondere von traditionellen kommunalen Märkten und Messen grundsätzlich eine zulässige freiwillige Selbstverwaltungstätigkeit im Bereich der Daseinsvorsorge darstellt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19.05.2005, a.a.O., BayVGH, Urt. v. 23.03.1988, NVwZ-RR 1988, 71; Schalt, GewArch 2002, 137 [140]; Gröpl, GewArch 1995, 367 [368], m. w. N.).

    Im Grunde handelt es sich um eine Frage sachgerechter Kommunalpolitik, die - wie jedes sinnvolle wirtschaftliche Handeln - in starkem Maße von Zweckmäßigkeitsüberlegungen bestimmt wird (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 22.02.1972 - I C 24.69 -, BVerwGE 39, 329 [334]; OVG LSA, 1. Senat, Urt. v. 19.05.2005, a.a.O.).

    Dies kann den Ausschlag gegen den Privaten geben, der noch stärker als die Gemeinde unter wirtschaftlichem Erfolgszwang steht (VerfGH RP, Urt. v. 28.03.2000, a.a.O.; OVG LSA, Urt. v. 19.05.2005, a.a.O.).

  • BGH, 18.10.2011 - KVR 9/11

    Niederbarnimer Wasserverband

    a) Dies ergibt sich unabhängig davon, ob der Auffassung des Bundeskartellamts zu folgen ist, öffentlich-rechtlich organisierte Wasserversorger seien auch bei öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung der Leistungsbeziehung zu ihren Abnehmern als Unternehmen im Sinne des § 19 GWB anzusehen - mit der Folge, dass die von ihnen erhobenen Gebühren für die Wasserversorgung einer kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle unterzogen werden könnten (ebenso Wolf, BB 2011, 648, 650 ff.; Lange, WuW 2002, 953, 958; s. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04, juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 4 B 996/21

    Festsetzung von Veranstaltungen im Verfahren nach § 69 Abs. 1 GewO ; Antrag auf

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.10.2004 - 15 B 1873/04 -, OVGE 50, 110 = juris, Rn. 11, 16, siehe ebenso Urteil vom 26.10.2010 - 15 A 440/08 -, OVGE 53, 181 = juris, Rn. 21 ff.; anders für das Landesrecht in Sachsen-Anhalt: OVG S.-A., Urteil vom 19.5.2005 - 1 L 40/04 -, juris, Rn. 31, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.1.2006 - 6 B 55/05 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Urteil vom 16.9.1975 - III A 1279/75 -, NJW 1976, 820, 821; Bay. VGH, Urteil vom 23.3.1988 - 4 B 86.02336 -, VGHE 41, 68 = NVwZ-RR 1988, 71, m. w. N.; OVG S.-A., Urteil vom 19.5.2005 - 1 L 40/04 -, juris, Rn. 31, m. w. N.; Donhauser, NVwZ 2010, 931, 932; Wellmann, in: Rehn/Cronauge/von Lennep/Kniersch, GO NRW, Stand: Mai 2021, § 8 Rn. 4; Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Februar 2021, Vorbem. zu Titel IV Rn. 6, § 69 Rn. 19, 26.

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bewerber; Ermessen; Ermächtigung;

    Die dann notwendige Auswahl unter mehreren Bewerbern für die Marktfestsetzung nach § 69 Abs. 1 GewO stellt eine Ermessensentscheidung dar (ebenso OVG Magdeburg, Urt. v. 19.5.2005 - 1 L 40/04 - juris; VGH Kassel, Beschl. v. 12.8.2004 - 8 TG 3522/03 - GewArch 2004, 482; Tettinger/Wank, GewO, 7. Auflage 2004, § 69a Rn. 6), die von den Verwaltungsgerichten nach § 114 VwGO i.V.m. § 40 VwVfG lediglich darauf zu überprüfen ist, ob die Behörde dem Zweck der Ermächtigung entsprechend gehandelt und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - 4 B 441/22

    Veranstaltung traditioneller Wochenmärkte ist keine wirtschaftliche Betätigung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12.10.2004 - 15 B 1873/04 -, OVGE 50, 110 = juris, Rn. 11, 16, siehe ebenso Urteil vom 26.10.2010 - 15 A 440/08 -, OVGE 53, 181 = juris, Rn. 21 ff.; anders für das Landesrecht in Sachsen-Anhalt: OVG S.-A., Urteil vom 19.5.2005 - 1 L 40/04 -, juris, Rn. 31, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.1.2006 - 6 B 55.05 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Urteil vom 16.9.1975 - III A 1279/75 -, NJW 1976, 820, 821; Bay. VGH, Urteil vom 23.3.1988 - 4 B 86.02336 -, VGHE 41, 68 = NVwZ-RR 1988, 71, m. w. N.; OVG S.-A., Urteil vom 19.5.2005 - 1 L 40/04 -, juris, Rn. 31, m. w. N.; Donhauser, NVwZ 2010, 931, 932; Wellmann, in: Rehn/Cronauge/von Lennep/Kniersch, GO NRW, Stand: Januar 2022, § 8 Rn. 4; Schönleiter, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: September 2021, Vorbem. zu Titel IV Rn. 6, § 69 Rn. 19.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2016 - 1 L 30/16

    Festsetzung eines Weihnachtsmarktes

    Ungeachtet der Frage, ob die begehrte Aufhebung der streitgegenständlichen Festsetzung auf ein Jahr oder fünf Jahre zu beziehen gewesen wäre, ist vorliegend der Jahressatz ausreichend und angemessen (vgl. OVG LSA, Streitwertbeschluss vom 17. Februar 2011 - 2 L 126/09 - sowie Streitwertbeschluss vom 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 -).
  • VG Hannover, 19.12.2007 - 11 B 2933/07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

    Es war daher von der Antragsgegnerin nach einhelliger Auffassung der dazu ergangenen Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, eine sachgerechte Auswahlentscheidung nach Ermessensgesichtspunkten zu treffen (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 02.01.2006 - BVerwG 6 B 55/05 - veröffentlicht in juris; Bechl. d. Hess.VGH v. 12.08.2004 - 8 CG 3522/03 -, veröffentlicht in juris; Urt. d. OVG Sachsen-Anhalt v. 19.05.2005 - 1 L 40/04 -, veröffentlicht in juris m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 24.04.2007 - 9 E 937/05

    Festsetzung eines Wochenmarktes neben einem bereits stattfindenden Wochenmarkt

    Das sich daraus ergebende Konkurrenzverhältnis um das Benutzungsrecht an dem Veranstaltungsplatz ist bei der Entscheidung über ein Festsetzungsbegehren gemäß § 69 GewO ebenso zu berücksichtigen wie ein konkurrierender Festsetzungsantrag (vgl. HessVGH, Beschl. v. 12. August 2004 - 8 TG 3522/03 -, GewArch 2004, S. 482; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19. Mai 2005 - 1 L 40/04 -, Juris).
  • VG Hamburg, 20.09.2012 - 11 E 1658/12

    Zur Rechtmäßigkeit der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für die

    Schon mit Rücksicht auf die sich in diesem Fall aus § 69 Abs. 2 GewO ergebende Verpflichtung zur Durchführung des Marktes - und der darin liegenden Einschränkung seiner Gewerbefreiheit -, ist ein Veranstalter nicht gehindert, einen Markt ohne eine derartige Festsetzung durchzuführen (vgl.: OVG Berlin, Beschl. v. 30.11.2010, NVwZ-RR 2011, 293; OVG Magdeburg, Urt. v. 19.5.2005, 1 L 40/04, juris, Rn. 26; VGH Kassel, Beschl. v. 12.8.2004, GewArch 2004, 482, 483; Schönleiter in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Feb.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2021 - 1 M 60/21

    Erteilung einer Dienstleistungskonzession für die Ausrichtung eines Wochenmarkts;

  • VG Hannover, 06.12.2006 - 11 B 8056/06

    Konkurrierende Anträge für die Festsetzung der Standplatzverteilung eines

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