Rechtsprechung
   VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15688
VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15.NW (https://dejure.org/2015,15688)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25.06.2015 - 1 L 407/15.NW (https://dejure.org/2015,15688)
VG Neustadt, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 1 L 407/15.NW (https://dejure.org/2015,15688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,15688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 FeV, § 11 Abs 3 FeV, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 46 FeV
    Gegenüber dem Punktsystem beschleunigte Entziehung der Fahrerlaubnis bei besonderen Fahrerlaubnisklassen

  • verkehrslexikon.de

    Unterschiedliche Maßregelschwellen bei verschiedenen Führerscheinklassen innerhalb und außerhalb des Fahreignungsbewertungssystems

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung einer medizinischen psychologischen Untersuchung hinsichtlich mehrerer Fahrerlaubnisklassen

  • esovgrp.de

    FeV § 6,FeV § 10,FeV § 11,FeV § 11 Abs 3,FeV § 11 Abs 6,FeV § 11 Abs 8,FeV § 46,FeV § 48,StVG § 4,StVG § 28,StVG § 29,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 3,VwGO § 80 Abs 5
    Anforderung, besondere Anforderung, Bewertungssystem, Eignung, Entziehung, Fahreignung, Fahreignungs-Bewertungssystem, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklassen, Fahrerlaubnisrecht, Fahrgastbeförderung, Fahrlehrer, Fragestellung, Gutachten, Inhaber, Klasse D, Klasse DE, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische Untersuchung schneller angeordnet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schnellere Anordnung von MPU bei Fahrzeugklassen D und DE als bei A und CE

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische Untersuchung schneller angeordnet werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schnellere Anordnung von MPU bei Fahrzeugklassen D und DE als bei A und CE

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Medizinisch-psychologische Untersuchung bei Fahrgastbeförderung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    MPU: Unterschiede bei Fahrerlaubnisklassen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03

    Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15
    Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 - und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15
    §§ 39, 45 VwVfG finden, weil kein Verwaltungsakt vorliegt, keine Anwendung so dass die Fahrerlaubnisbehörde die maßgeblichen Gründe auch nicht nachträglich geben kann, sondern allenfalls mit einer neuen Begründung eine neue Untersuchungsaufforderung erlassen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 10 B 10092/09
    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15
    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei Nds. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).
  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15
    Aus dem Punktsystem ergibt sich aber auch, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister" in Kauf genommen und die Entziehung der Fahrerlaubnis von der zuvor eingeräumten Möglichkeit, Angebote und Hilfestellungen wahrzunehmen, abhängig gemacht hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2008 - 12 ME 254/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Nichtbeibringens eines geforderten

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15
    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei Nds. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ;

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15
    Solche Umstände müssten beispielsweise geeignet sein, eine besondere Rücksichtslosigkeit oder Aggressivität des Antragstellers unter Inkaufnahme einer konkreten Gefährdung anderer durch sein Verhalten darzutun (vgl. z.B. den Sachverhalt bei Nds. OVG, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 12 ME 254/08 -: "wilde Raserei" mit einem Motorrad unter gleichzeitigem Verstoß gegen ein Überholverbot oder zur Durchführung illegaler Straßenrennen bzw. eines vergleichbaren Verhaltens Nds. OVG, Beschluss vom 21. November 2006 - 12 ME 354/06 -, beide juris), oder die zeitliche Abfolge der Eintragungen im Verkehrszentralregister bzw. eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße müsste auf eine beharrliche Missachtung der Rechtsordnung hindeuten (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 18 m.w.N. aus der Rechtsprechung), oder es müssten sich sonstige Anhaltspunkte dafür finden lassen - etwa aus dem konkreten Hergang der Verkehrsverstöße oder deren Begleitumständen -, dass es sich beim Antragsteller um einen unverbesserlichen Raser handelt, dem die erforderliche Einstellung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr fehlt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 10 B 10092/09.OVG - zu in diese Richtung weisende Äußerungen eines Fahrerlaubnisinhabers gegenüber der Polizei).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 19 B 1886/99

    Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers über 14 oder 18 Punkten

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15
    Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 - und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, beide juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Auszug aus VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15
    Denn der Antragsgegner hat die Vorgaben des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 27.5.2009 - 10 B 10387/09) nicht hinreichend berücksichtigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht