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   OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99   

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OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99 (https://dejure.org/2000,4463)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.2000 - 1 L 4202/99 (https://dejure.org/2000,4463)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 1 L 4202/99 (https://dejure.org/2000,4463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verteidigungsanlage - Aufgabe der militärischen Nutzung - Beseitigungsanordnung und Rechtsnachfolge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 BauGB; § 35 BauGB
    Außerdienststellung; Beseitigung; Militäranlage; militärische Anlage; Nutzungsaufgabe; Rechtsnachfolge; Verteidigungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauBG § 29, § 35, 37; NBauO § 63, § 65, § 89
    Baurecht; Verteidigungsanlage; Aufgabe der militärischen Nutzung; Beseitigungsanordnung und Rechtsnachfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 831
  • BauR 2000, 1030
  • ZfBR 2000, 349
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    Für ihn ist kennzeichnend, dass er die bauliche Anlage nur in ihrer jeweiligen Nutzung und Funktion deckt (BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 32.71 -, BRS 28, Nr. 34).

    Dieses Bedürfnis ist evident und von hervorragendem Rang (BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 32.71 -, BRS 28, Nr. 34).

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der der Bestandsschutz in erster Linie der einfachrechtlichen Ausgestaltung des nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung berufenen Landes- oder auch Bundesgesetzgebers unterliegt (BVerwG, Urt. v. 7.11.1997 - 4 C 7.97 -, BRS 59, Nr. 109).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Inhalt, Umfang und Dauer eines Verwaltungsaktes - und so auch einer Baugenehmigung - nach Maßgabe des einfachen Rechts zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 7.11.1997 - 4 C 7.97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90

    Landesverteidigung; gemeindliches Einvernehmen; Kompetenzregelung, besondere

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    Hiernach gilt ein bewaffneter Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland als ein Angriff auf das Bündnis, in diesem Falle wäre die Mitwirkung der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Gaststreitkräfte an den Verteidigungshandlungen der Bundeswehr zugleich Teil der (nationalen) Landesverteidigung (BVerwG, Urt. v. 3.12.1992 - 4 C 24.90 -, DVBl. 1993, 437; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 7. Aufl., 1999, § 37, Anm. 7).

    Dies ergibt sich aus § 29 Satz 2 BauGB, der ausnahmslos die §§ 30 bis 37 BauGB für Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, für anwendbar erklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1992 - 4 C 24.90 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 20.88

    Bauplanungsrecht: Fehlende "Anlagenhoheit" des Vorhabensträgers i.S. von § 37

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    Die Entscheidung über solche Vorhaben ist lediglich in bestimmter Beziehung modifiziert (Zuständigkeit der höheren Verwaltungsbehörde) sowie in materiell-rechtlicher Hinsicht privilegiert, da von den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen abgewichen werden kann, wenn und soweit eine solche Abweichung erforderlich ist, damit die besondere öffentliche Zweckbestimmung verwirklicht werden kann (BVerwG, Urt. v. 14.2.1991 - 4 C 20.88 -, BRS 52, Nr. 151).

    Da mangels bauaufsichtlichen Verfahrens kein anderer Verwaltungsakt erlassen wird und die höhere Verwaltungsbehörde abschließend entscheidet, entfaltet ihre Zustimmung Außenwirkung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.2.1991 - 4 C 20.88 -, a.a.O., das, ohne diese Frage zu problematisieren, von der Rechtsnatur der Zustimmung nach § 37 Abs. 1 BauGB als Verwaltungsakt ausgeht; Schmaltz, in: Schrödter, Baugesetzbuch, 6. Aufl., 1998, § 37, Anm. 11).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.1993 - 1 L 5267/92

    Bauordnungsverfügung; Ablagerung; Sanierungsanordnung; Straßenaufbruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    Danach endet die Bauherreneigenschaft und die Verantwortung für den Zustand des Bauwerkes richtet sich zukünftig allein nach § 61 beziehungsweise § 62 NBauO (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.8.1993 - 1 L 5267/92 -, BRS 55, Nr. 212; Wiechert, in: Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 57, Anm. 8).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 3 L 5433/94

    Anfechtungsklage; Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    Der Senat folgt für den Anwendungsbereich von § 89 NBauO nicht der Auffassung des 3. Senates des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Oktober 1996 - 3 L 5433/94 - (NdsVBl. 1997, 113), wonach in Fällen, in denen - wie hier - die Behörde anordnet, dass die Maßnahmen erst zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Bestandskraft der Verfügung durchzuführen seien, spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen seien.
  • BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92

    Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    Vage Vorstellungen über eine Rückkehr zu einer privilegierten Nutzung müssen im Übrigen auch von Verfassungs wegen nicht berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 -, BRS 57, Nr. 246).
  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    Dies kann - wie die katalogartige Aufzählung des § 43 Abs. 2 VwVfG aufweist - in unterschiedlicher Weise geschehen, namentlich durch einseitiges Handeln (Widerruf oder Aufhebung) oder auch dadurch, dass die Sach- und Rechtslage selbst zur Beendigung der ehemaligen Rechtswirkung führt (BVerwG, Urt. v. 27.3.1998 - 4 C 11.97 -, BauR 1998, 1002).
  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 CB 12.88

    Voraussetzungen für einen Mangel der Vertretung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    Wird eine bestandsgeschützte Nutzung erkennbar endgültig aufgegeben, erlischt der Bestandsschutz (BVerwG, Beschl. v. 24.5.1988 - 4 CB 12.88 -, BRS 48, Nr. 137; Urt. d. Sen. v. 25.5.1978 - I A 196/73 -, BRS 33, Nr. 74).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, dass sich der maßgebliche Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes nicht nach dem Prozessrecht, sondern nach dem jeweiligen materiellen Recht richtet (BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, BVerwGE 97, 214).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1978 - I A 196/73
  • BVerwG, 16.07.1981 - 4 B 96.81

    Voraussetzungen für Abweichungen von städtebaulichen Vorschriften bei baulichen

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    Zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der Grundsätze des (baurechtlichen) Bestandsschutzes auf militärische Nutzungen und Liegenschaften vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 1 L 4202/99 -, juris Rn. 39 ff., 43; zu den allgemeinen Grundsätzen in Bezug auf eine partielle Nutzungsunterbrechung insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 18. April 2017 - 2 A 916/15 -, juris Rn. 10 ff.
  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    BVerwG 4 B 36.00 OVG 1 L 4202/99.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2021 - 1 LB 11/17

    Anordnung der Beseitigung einer Mauer; Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor

    Vielmehr folgt aus der in dieser Vorschrift angeordneten Geltung einer bauaufsichtlichen Maßnahme für Rechtsnachfolger, dass auch eine nachträglich eintretende Rechtsnachfolge bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung noch zu berücksichtigen ist (a.A. zu § 89 Abs. 2 Satz 3 NBauO Nds. OVG, Urteil vom 21. Januar 2000 - 1 L 4202/99 -, Rn. 48 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2003 - 1 LC 75/02

    Kein Nachbarschutz gegen den Betrieb einer Lichtwerbeanlage auf dem ehemaligen

    Unter anderem aus Streitigkeiten um die Beseitigung von Verteidigungsanlagen, welche französische Streitkräfte im Harz unterhalten und dann nach Ende der DDR aufgegeben hatten (vgl. Senatsentscheidung vom 21.1.2000 - 1 L 4202/99 -, BauR 2000, 1030 = ZfBR 2000, 349), aber auch aus allgemeinen Quellen ist dem Senat bekannt, wie schwierig es ist, Türme dieser Art nach dem Ende ihrer ursprünglichen Nutzung wirtschaftlich vernünftig ("weiter") zu nutzen.
  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 15 CS 09.2755

    Beschwerde; Baueinstellung; langjährige Nutzungsunterbrechung;

    Sie stellt einen Verwaltungsakt mit Außenwirkung dar (vgl. auch OVG Ns vom 21.1.2000 BauR 2000, 1030; Simon/Busse, BayBO, Bd. I 2008, RdNr. 14 zu Art. 73; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, RdNr. 49 zu Art. 73) und steht in ihren Wirkungen der Baugenehmigung gleich.

    Die Wohngebäude wurden jedoch nicht Teil der militärischen Anlagen mit der Folge, dass mit Aufgabe der militärischen Nutzung auch die bestandsgeschützte Wohnnutzung erkennbar endgültig aufgegeben wurde (s. hierzu OVG Nds vom 21.1.2000 a.a.O.; VGH BW vom 10.7.2006 NVwZ-RR 2007, 233).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer solchen Zurücksetzung ist aber der Bestandsschutz zu berücksichtigen, den auch vorhandene militärische Einrichtungen bei materieller Legalität genießen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 21.1.2000 - 1 L 4202/99 -, BauR 2000, 1030 ff., hier zitiert nach juris. Rn. 38).
  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18

    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges

    Vor diesem Hintergrund stellt der "Bestandsschutz" kein eigenständiges Rechtsinstitut (mehr) dar (so aber wohl Nds. OVG, Urt. v. 21.01.2000 - 1 L 4202/99 -, juris Rn. 38), sondern nur noch ein "Schlagwort" (vgl. Rosin, DVBl. 2019, 86), das nicht geeignet ist, ein konkretes Rechtsverhältnis zu begründen bzw. präzise zu definieren (vgl. z.B. auch Hauth, BauR 2015, 774, 776, der im Hinblick auf § 35 Abs. 4 BauGB nicht mehr von Bestandsschutz, sondern von gesetzlich normierten Genehmigungsansprüchen sprechen will).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 LB 73/20

    Einfriedung; Grünfläche; Grünfläche, private; heimisch; Mauer; Pflanzbindung;

    Eine derartige Beseitigungsanordnung setzt mit Blick auf den mit der Beseitigung verbundenen Substanzverlust und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich die materielle Baurechtswidrigkeit der Anlage voraus (vgl. Senatsurt. v. 21.1.2000 - 1 L 4202/99 -, NdsVBl. 2000, 142 = BRS 63 Nr. 120 = juris Rn. 27; Senatsbeschl. v. 18.5.2020 - 1 LA 150/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 1 LA 150/18

    Anzeige; Ausfertigung; Bauaufsichtsbehörde; Bebauungsplan; Bekanntmachung;

    Eine derartige Beseitigungsanordnung setzt mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich die formelle und materielle Baurechtswidrigkeit der Anlage voraus (vgl. nur Senatsurt. v. 21.1.2000 - 1 L 4202/99 -, NdsVBl. 2000, 142 = BRS 63 Nr. 120 = juris Rn. 27), soweit die Beseitigung nicht - dies hätte in diesem Fall in Betracht gezogen werden können - ohne einen (wesentlichen) Eingriff in die Substanz erfolgen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 19.5.2010 - 1 ME 81/10 -, NdsVBl. 2010, 302 = BRS 76 Nr. 141 = juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2003 - 1 LA 161/03

    Ende eines Bestandsschutzes für Bauwerke der Bundeswehr nach endgültiger Aufgabe

    Der Bestandsschutz endet nach endgültiger Aufgabe der militärischen Nutzung formell und materiell; selbst wenn insoweit eine - auf den militärischen Zweck bezogene - Baugenehmigung vorläge (was hier nicht der Fall ist), würde sich diese gem. § 112 Abs. 2 LVwG SH mit der endgültigen Nutzungsaufgabe erledigen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.01.2000, 1 L 4202/99, BRS 63 Nr. 120 [S. 563], bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 21.11.2000, 4 B 36.00, BRS 63 Nr. 121 [S. 569, m. w. N.]).
  • VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 5 K 09.1395

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Baueinstellungsanordnung; bestandsgeschützte

  • VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07

    Beseitigung baulicher Anlagen auf einem ehemaligen Mobilmachungsstützpunkt der

  • VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 5 K 09.1296

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Rechtswidrigkeit eines Zurückstellungsbescheides;

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 LB 2583/01

    Anfechtung; Baugenehmigung; Bauschein; Befristung; Nebenbestimmung; Verlängerung;

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