Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12915
OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00 (https://dejure.org/2002,12915)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 (https://dejure.org/2002,12915)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2002 - 1 L 4339/00 (https://dejure.org/2002,12915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erhalt eines Baudenkmals; zur wirtschaftlich unzumutbaren Belastung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 2 NDSchG; § 7 NDSchG; § 10 NDSchG; § 19 Abs. 1 S. 1 NDSchG; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
    Anspruch auf Erteilung der Abrissgenehmigung bei einem als Baudenkmal eingestuften ehemaligen Tankstellengebäude; Wirtschaftlich unzumutbare Belastungen für die Erhaltung eines Baudenkmals; Einschränkung der Gewinnerwartung infolge der Sozialbindung denkmalgeschützter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung der Abrissgenehmigung bei einem als Baudenkmal eingestuften ehemaligen Tankstellengebäude; Wirtschaftlich unzumutbare Belastungen für die Erhaltung eines Baudenkmals; Einschränkung der Gewinnerwartung infolge der Sozialbindung denkmalgeschützter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1750
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 17.05.1984 - 1 Ws 161/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Das Verwaltungsgericht hat in der angegriffenen Entscheidung, auf deren Einzelheiten Bezug genommen wird, einen Anspruch der Klägerin verneint, die Beseitigung des Tankstellengebäudes genehmigt zu erhalten, und dazu im Wesentlichen ausgeführt: Die nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. Oktober 1984 (- 6 OVG A 11/83 -, NdsRpfl. 1985, 79 = BRS 42 Nr. 142) zu ermittelnden Kosten für Instandhaltung des Tankstellengebäudes, Herstellung seiner Gebrauchsfähigkeit zu einem Kiosk zuzüglich Architektenhonorar, Rückstellung für Reparaturen und Bewirtschaftung betrügen nach dem von der Kammer eingeholten, ergänzten schriftlichen Sachverständigengutachten aufgerundet 70.000,-- DM.

    Für die sonach anzustellende Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Grundsätze maßgeblich, welche das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Urteil vom 4. Oktober 1984 (- 6 OVG A 11/83 -, NdsRpfl. 1985, 79 = BRS 42 Nr. 142) aufgestellt hat.

    Eine Risikopauschale, wie sie der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts in seiner oben zitierten Entscheidung vom 4. Oktober 1984 (a.a.O.) für richtig gehalten hat, ist hier nicht anzusetzen.

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    (B. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = BauR 1999, 1158) an finanzielle Ausgleichsregelungen gestellt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. namentlich Beschl. v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = BauR 1999, 1158 = DVBl. 1999, 1498) können Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude nur eingeschränkten Umfangs einfordern, deren Erträgnisse müssten ihnen zur Grundlage einer selbst bestimmten Lebensführung dienen können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1991 - 7 A 1113/90

    Wann darf ein Denkmal abgebrochen werden?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Bei der Würdigung, ob dies - noch - der Fall ist, mag es, wie die Klägerin meint, gerechtfertigt sein, mit dem Oberverwaltungsgericht Münster (Urt. v. 4.12.1991 - 7 A 1113/90 -, BauR 1992, 614 = BRS 54 Nr. 125) die wirtschaftliche Auskömmlichkeit in Anbetracht der Eigentumsgewährleistung danach zu beurteilen, welchen Rang das Denkmal einnimmt.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 1 L 3301/94

    Ringstraßenbebauung; Denkmalschutz; Denkmalwert; Flachdachgarage; Verhältnis der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Aus diesem Grunde bedarf es hier keiner Überlegungen zu den in der Senatsentscheidung vom 7. Februar 1996 (- 1 L 3301/94 -, NVwZ-RR 1996, 633 = NdsRpfl. 1996, 186) angestellten Erwägungen, ob ein denkmalgeschützter, für sich allein gesehen im Sinne des § 7 Abs. 3 NDSchG unwirtschaftlicher Bestand deshalb doch noch wirtschaftlich betrieben werden kann, weil er - wie namentlich im Zusammenspiel von Burgruine und -gaststätte der Fall - eine Nutzung sich ihm angliedert, welche per Saldo in wirtschaftlich auskömmlicher Weise betrieben werden kann.
  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Denn er leitet aus der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit das Recht ab, das Denkmal vollständig beseitigen zu dürfen (vgl. zu der Verteilung der Beweis- und Darlegungslast BVerwG, Beschl. v. 5.8.1991 - 4 B 130.91 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35 unter Hinweis auf Urt. v. 23.2.1979 - 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13 = NJW 1980, 252; Beschl. v. 19.2.1988 - 4 B 33.88 -, V.n.b.).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 L 4339/00
    Denn er leitet aus der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit das Recht ab, das Denkmal vollständig beseitigen zu dürfen (vgl. zu der Verteilung der Beweis- und Darlegungslast BVerwG, Beschl. v. 5.8.1991 - 4 B 130.91 -, Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35 unter Hinweis auf Urt. v. 23.2.1979 - 4 C 86.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13 = NJW 1980, 252; Beschl. v. 19.2.1988 - 4 B 33.88 -, V.n.b.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Macht allerdings der zur Erhaltung verpflichtete Denkmaleigentümer nicht von der Möglichkeit Gebrauch, öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er diese Möglichkeit wahrgenommen (SächsOVG, Urt. v. 10.06.2010, a.a.O., RdNr. 50 in Juris; OVG BBg, Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., RdNr. 63 in Juris; VGH BW, Urt. v. 25.03.2003, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, BRS 65 Nr. 213).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2009 - 10 A 1406/08

    Übernahme eines Baudenkmals einer ehemaligen Textilfabrik; Austausch von

    OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2007 - 10 B 3453/06 -, BRS 71 Nr. 202; OVG S.-A., Beschluss vom 29.1.2008 - 2 M 358/07 -, LKV 2008, 418; ähnlich auch Nds. OVG, Urteil vom 13.3.2002 - 1 L 4339/00 -, BRS 65 Nr. 213; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 26.5.2004 - 8 A 12009/03 -, EzD 2.2.6.1 Nr. 24.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 L 601/97

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines als Baudenkmal eingestuften

    Ein lediglich "ausgeglichener Saldo", bei dem sich Lasten und Erträge mit dem Ergebnis einer "schwarzen Null" die Waage halten, stellt in jedem Fall keine sinnvolle Nutzung des denkmalgeschützten Eigentumsgegenstandes mehr dar (Urt. d. Sen. v. 13.2.2002 - 1 L 4339/00 -, NdsVBl. 2002, 292).
  • VG Hannover, 10.12.2019 - 4 A 3726/19

    Baudenkmal; Darlegungslast; Veräußerungsbemühungen; wirtschaftliche

    Erst wenn der Eigentümer seiner Darlegungslast nachgekommen ist, wäre es an der unteren Denkmalschutzbehörde, darzutun, dass trotz des Scheiterns nachgewiesener Verwertungsbemühungen doch die Chance und Aussicht besteht, dass insgesamt ein wirtschaftlich auskömmlicher, angesichts der gesteigerten Sozialpflichtigkeit des Denkmals noch hinreichender Ertrag zu erwarten ist (Nds. OVG, Urteil vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, Rn. 30, juris).

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht betont, dass es sich bei der Unverkäuflichkeit um eine Negativtatsache handelt, sodass der Darlegungs- und Beweispflichtige all die Anstrengungen nachzuweisen hat, die er unternommen hat, um das Baudenkmal einer sich rechnenden Nutzung zuzuführen, und hält es beispielsweise für möglich, der Darlegungslast durch fruchtlose Beauftragung eines Maklers oder Schaltung von Zeitungsannoncen nachzukommen (Nds. OVG, Urteil vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, Rn. 30, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals

    Erst wenn er darlegt, dass das Grundstück trotz solcher Bemühungen nicht mit nennenswertem wirtschaftlichen Erfolg zu bewirtschaften sei, hat die Denkmalschutzbehörde eine solche Möglichkeit aufzuzeigen (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, NdsVBl. 2002, 292) und gegebenenfalls nachzuweisen.
  • VG Dresden, 02.08.2005 - 4 K 1084/01
    Die Zumutbarkeit der Erhaltung bzw. Sanierung eines Kulturdenkmals ist anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu prüfen, bei der die voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten den möglichen Nutzungserträgen oder dem Gebrauchswert gegenüberzustellen sind (vgl. OVG RP, Urteil vom 26.5. 2004, EzD 2.2.6.1 Nr. 24 mit Anm. Kapteina; OVG NI Urteil vom 13.3. 2002 1 L 4339/00; BW VGH 11.11.1999, EzD 2.2.5 Nr. 8).
  • VG Göttingen, 28.04.2015 - 2 A 826/13

    Balkon; Bruttorauminhalt; geringfügige Beeinträchtigung; Beeinträchtigung;

    Dabei gehört zu diesen Anstrengungen u.a. die Einschaltung eines Maklers oder die Schaltung von Zeitungsannoncen (Nds. OVG, Urteil vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, zitiert nach juris).
  • VG Braunschweig, 27.11.2002 - 2 A 441/01

    Abriss; Abriss eines Baudenkmals; Baudenkmal; Erhaltungspflicht; Wirtschaftliche

    Im vorliegenden Fall ist Denkmal die Hofanlage insgesamt, so dass auf die Kosten und Erträge der Gesamtanlage abzustellen ist (so Nds. OVG, Urteil vom 13.03.2002 - 1 L 4339/00 -, NdsVBl. 2002, S. 292 ff.).
  • VG Düsseldorf, 31.01.2008 - 9 K 448/07

    Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung einer

    Da diese eine wirtschaftliche Einheit bildet und die Bewirtschaftungsfähigkeit der verschiedenen baulichen Anlagen voneinander abhängig ist, ist auch die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bezogen auf die Gesamtanlage zu beurteilen, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. März 2002 - 1 L 4339/00 -, BRS 65 Nr. 213 und Urteil vom 7. Februar 1996 - 1 L 3301/94 -, BRS 58 Nr. 229; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG -, BRS 66 Nr. 210; VG Koblenz, Urteil vom 2. November 2006 1 K 857/06.KO -.
  • VG Koblenz, 13.07.2006 - 1 K 308/06

    Kein Abriss des Templerhauses in Boppard

    Dabei ist auf das Areal als Ganzes und nicht etwa auf einzelne Gebäude abzustellen, da der Vertrag die drei Gebäude zu einer wirtschaftlichen Einheit verbindet (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. März 2002 - 1 L 4339/00 - auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2003 - 1 A 11997/02.OVG - beide nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht