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   OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 1 L 4472/99   

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https://dejure.org/2000,4056
OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 1 L 4472/99 (https://dejure.org/2000,4056)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.07.2000 - 1 L 4472/99 (https://dejure.org/2000,4056)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 1 L 4472/99 (https://dejure.org/2000,4056)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Außenbereichssatzung - Splittersiedlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs 4 BauGB; § 35 Abs 6 BauGB; § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB; § 4 Abs 4 BauGBMaßnG
    Außenbereich; Außenbereichssatzung; Erweiterung; Satzung; Splittersiedlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriff des Außenbereichs; Außenbereichssatzung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 368
  • BauR 2001, 80
  • ZfBR 2001, 66
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 1 L 4472/99
    Es dürfte wohl zutreffen, dass dieser "Bebauungszusammenhang" hier etwas weiter reichen kann, als dies zur Annahme eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils erforderlich ist (vgl. dazu zuletzt BVerwG, Beschl. v. 10.7.2000 - 4 B 39.00 -, V.n.b.).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97

    Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 1 L 4472/99
    Diese dürfen durchaus einen Umfang annehmen, welcher bei einer Anwendung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB deshalb zur Unzulässigkeit des Vorhabens führte, weil es an der erforderlichen Unterordnung unter die vorhandene Bebauung fehlte (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 13.97 -, DVBl. 1999, 235 = BRS 60 Nr. 92).
  • VGH Bayern, 19.04.1999 - 14 B 98.1902

    Zulässigkeit von Außenbereichssatzungen)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 1 L 4472/99
    Aus den oben genanten Gründen bedeutet es (andererseits) auch kein Redaktionsversehen, wenn der Gesetzgeber die Rechtswirkungen der Außenbereichssatzung darauf beschränkt hat, von den in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB normierten drei Varianten des öffentlichen Belangs "Splittersiedlung" nur deren zwei, nicht aber die Variante "Erweiterung einer Splittersiedlung" unbeachtlich sein zu lassen (ebenso: BayVGH, Urt. v. 19.4.1999 - 14 B 98.1902 -, BayVBl. 1999, 661 = BauR 2000, 711).
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 38.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 1 L 4472/99
    Ob die durch § 35 Abs. 6 BauGB geschaffenen Möglichkeiten damit dazu führen (müssen), bei der Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich einen Ortsteil künftig erst dann annehmen zu können, wenn die vorhandene Bebauung ein erhebliches und nicht nur im Vergleich zur sonstigen Bebauung in der Gemeinde beachtliches Gewicht haben (vgl. dazu den Grenzfall BVerwG, Urt. v. 30.4.1969 - IV C 38.67 -, BRS 22 Nr. 76: nur 6 Gebäude!), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 7 A 4415/03

    Voraussetzungen zum Erlass einer Außenbereichssatzung

    vgl.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2000 - 1 L 4472/99 -, BRS 63 Nr. 118.

    So ausdrücklich: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2000 - 1 L 4472/99 -, BRS 63 Nr. 118.

    vgl.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2000 - 1 L 4472/99 -, BRS 63 Nr. 118 (nicht notwendig mehr als 3 bis 4 Gebäude); OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 5. Oktober 2000 - 3 L 306/98 -, BRS 64 Nr. 108 (5 Wohnhäuser können jedenfalls im ländlichen Raum von Vorpommern ausreichen); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2003 - 8 S 2681/02 -, BWGZ 2003, 535 = JURIS- Dokumentation (4 Wohnhäuser sind als Wohnbebauung von einigem Gewicht anzusehen); BayVGH, Urteil vom 12. August 2003 - 1 BV 02.1727 -, BauR 2004, 50 (4 Wohnhäuser können Wohnbebauung von einigem Gewicht sein).

  • VGH Bayern, 12.08.2003 - 1 BV 02.1727

    Bauplanungsrecht: Wohnbebauung "von einigem Gewicht"

    Aus all dem folgt, dass für eine Außenbereichssatzung eine aus wenigen Häusern bestehende Bebauung genügt, deren "Entwicklung" mit der durch die Außenbereichssatzung begünstigten Lückenschließung abgeschlossen wird (vgl. NdsOVG vom 27.7.2000 NVwZ-RR 2001, 368).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 7 A 4414/03

    Antrag auf Genehmigung einer außenbereichssatzung; Beschluss i.R.d. Aufstellung

    vgl.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2000 - 1 L 4472/99 -, BRS 63 Nr. 118.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2000 - 3 L 306/98

    Zuständigkeit des Innenministers für die Genehmigung einer Außenbereichssatzung;

    Aus dem Umstand, dass einem Vorhaben im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung u.a. der öffentliche Belang der befürchteten "Entstehung" einer Splittersiedlung nicht entgegengehalten werden kann, lässt sich entnehmen, dass der vorhandene Baubestand die Qualität einer Splittersiedlung noch nicht erreicht haben muss, sondern ein Ansatz zu einer Splittersiedlung ausreicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 L 4472/99 -, unveröffentlicht, UA S. 6 f.; Degenhardt, DVBI. 1993, 177; a.A. Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, 1998, § 35 Rn. 259, die aber angesichts der Entstehungsgeschichte des § 35 Abs. 6 BauGB zu Unrecht davon ausgehen, dass es ein redaktionelles Versehen gewesen sei, dass die §§ 4 Abs. 4 BauGB-MaßnG, 35 Abs. 6 BauGB n.F. auch den öffentlichen Belang der "Entstehung" einer Splittersiedlung ausblenden).
  • VerfGH Bayern, 06.08.2010 - 10-VII-09

    Popularklage gegen Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

    Darüber hinaus muss die Festlegung des Satzungsgebiets eine Bebauung umfassen, die als Weiler, Splittersiedlung oder sonstiger Siedlungsansatz zu qualifizieren ist, in dem die bodenrechtliche Situation auf eine weitere Bebauung im Wege der baulichen Verdichtung hindeutet (vgl. BVerwG vom 13.7.2006 = BVerwGE 126, 233/236; BayVGH NVwZ-RR 2000, 482 f.; BayVGH NVwZ-RR 2004, 13; OVG Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2004 = NuR 2005, 606; Niedersächsisches OVG vom 27.7.2000 = NVwZ-RR 2001, 368 f.; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, RdNr. 119 zu § 35).
  • VG Köln, 24.01.2023 - 2 K 6486/20
    vgl. so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juli 2000 - 1 L 4472/99 - BRS 63 Nr. 118 und juris, Rn. 22 bis 26 m. w. N. und unter Verweis auf die Gesetzesbegründung zum BauGB-Maßnahmengesetz (vgl. BT-Drs. 11/6508, S. 11 und 15; BT-Drs. 11/6636 S. 26).

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. November 2004 - 7 A 4415/03 - juris Rn. 61 ff. unter Hinweis auf eine zu Protokoll gegebene Erklärung der zuständigen Bundesministerin bei der abschließenden Beratung im Bundesrat; OVG NRW, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 A 1543/13 -, juris Rn. 28, 29 m. w. N.; Bay VGH, Urteil vom 19. April 1999 - 14 B 98.1902 - juris Rn. 15; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05. Oktober 2000 - 3 L 306/98 -, juris Rn. 46 ff. m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Juli 2000 - 1 L 4472/99 - BRS 63 Nr. 118 und juris, Rn. 26.

  • BGH, 06.10.2005 - BLw 13/05

    Begriff des Divergenzfalls

    a) Die Antragsgegnerin meint, das Beschwerdegericht sei von dem Senatsbeschluss vom 16. Juni 2000 (BLw 19/99, RdL 2000, 233) und von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Naumburg (AgrarR 2001, 260) und Jena (AgrarR 2002, 262) abgewichen, indem es die Wirksamkeit der von der Antragstellerin zu 2 unterzeichneten Abfindungsvereinbarung verneint habe.
  • OLG Brandenburg, 30.03.2020 - 5 W (Lw) 169/00

    Umwandlung einer LPG in eine eingetragene Genossenschaft

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat und auch die anderen Oberlandesgericht angeschlossen (OLG Naumburg, OLG-NL 2002, S. 111 ; AgrarR 2001, S. 260 ; OLG Thüringen, AgrarR 2002, S. 262 ; OLG Dresden, NL-BzAR 2001, 278; Senatsbeschluss vom 26. September 2002 - Az: 5 W (Lw) 4/02).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W (Lw) 172/00

    Anspruch auf bare Zuzahlung eines in der umgewandelten, eingetragenen

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat, wie auch die anderen Obergerichte (OLG Naumburg, OLG NL 2002, 111; AgrarR 2001, 260; OLG Thüringen, AgrarR 2002, 262; OLG Dresden Nl BzAr 2001, 278; Senat, Beschluss vom 26.09.2002, 5 W (Lw) 4/02) angeschlossen.
  • VG Oldenburg, 16.02.2006 - 4 A 1489/05

    Bauen im Außenbereich unter Berücksichtigung einer Außenbereichssatzung.

    Anders als Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 BauGB haben Außenbereichssatzungen nicht Gebilde zur Voraussetzung, welche "das Zeug zu Ortsteilen" haben; sie können vielmehr weit dahinter zurückbleiben (vgl. zum Vorstehenden: Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 L 4472/99 -, NVwZ-RR 2001, 368 m.w.N.; BayVGH , Urteil vom 12. August 2003 - 1 BV 02.1727 -, NVwZ-RR 2004, 13 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 23.04.2008 - 5 E 6/08

    Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von

  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W Lw 172/00

    Umwandlung einer LPG : Barabfindungsanspruch bei geringerem Wert der

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