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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 493/02   

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https://dejure.org/2003,21663
OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2003 - 1 L 493/02 (https://dejure.org/2003,21663)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.09.2003 - 1 L 493/02 (https://dejure.org/2003,21663)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. September 2003 - 1 L 493/02 (https://dejure.org/2003,21663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der "zentralen öffentlichen leistungsgebundenen Einrichtung"; Drei-Kammer-Klärgruben als zentrale öffentliche leitungsgebundene Einrichtung; Voraussetzungen der Herstellung einer Einrichtung; Herstellung einer Einrichtung bei Errichtung einer Behelfsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 584
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Die Erhebung des Herstellungsbeitrages II setzt voraus, dass es sich bei der vormals vorhandenen Anlage nicht lediglich um eine Behelfslösung, sondern nach dem Willen der maßgeblichen Planungsträger im Zeitpunkt der Schaffung der Anlage um eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit handelte (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12. Februar 2004 - 1 L 153/03 -, LS zit. nach JURIS; Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 - vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2221 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17

    Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des

    Dazu musste es sich bei der vormals vorhandenen zentralen öffentlichen leitungsgebundenen Anlage nicht lediglich um eine Behelfslösung, sondern nach dem Willen des maßgeblichen Planungsträgers im Zeitpunkt der Schaffung der Anlage um eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit handeln (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Oktober 2018, a.a.O.; Beschl. v. 5. Juni 2008 - 4 L 38/07 - Urt. v. 12. Juni 2007 - 4 L 360/05 - Urt. v. 12. Februar 2004 - 1 L 153/03 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2221; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 - Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 518/02 -).

    (1) Zu Recht hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die nach dem Inhalt des Verwaltungsvorganges 1927 errichtete (Alt)Kläranlage in (W.) schon auf Grund ihrer Konzeption als zentrale Anlage mit einer nach damaligen Maßstäben verbreiteten Abwasserbehandlung, welche die gereinigten Abwässer in die (H.) als Vorfluter einleitete, eine Dauerlösung darstellte (vgl. allgemein OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. November 2009 - 4 L 130/09 - Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, a.a.O.; Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Die Erhebung des Herstellungsbeitrages II setzt voraus, dass es sich bei der vormals vorhandenen Anlage nicht lediglich um eine Behelfslösung, sondern nach dem Willen der maßgeblichen Planungsträger im Zeitpunkt der Schaffung der Anlage um eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit handelte (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Februar 2004 - 1 L 153/03 -, LS juris; Urteil vom 4. September 2003 - 1 L 493/02 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2221, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Der vom Gesetzgeber insoweit vorgesehenen Differenzierung unterfallen jedoch nur solche Grundstücke, die vor der Herstellung der öffentlichen Einrichtung bereits von einer wesensgleichen, weil zentralen, von staatlichen Stellen betriebenen Abwasserbeseitigungsanlage bevorteilt waren (dazu OVG LSA, B. v. 10.07.2002, 1 L 335/01; Urt. v. 04.09.2003, 1 L 493/02; Urt. v. 04.12.2003, a. a. O.; zusammenfassend bei Haack in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 2217 ff.).
  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur

    An der früheren, eher anlagenbezogenen Betrachtung der öffentlichen Einrichtung (vgl. insbesondere B. v. 18.07.2003 - 1 M 316/02 -, unv.; U. v. 04.09.2003 - 1 L 493/02 - sowie U. v. 12.02.2004 - 1 K 516/02 -, beide juris) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt insoweit nicht festgehalten (OVG LSA, B. v. 28.09.2009 - 4 K 356/08 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 229/06

    Zum Willen des Planungsträgers bei der Feststellung einer dauerhaften

    Schon aus Nr. 1.1 der Fachbereichsstandards TGL 7762 vom Mai 1965 und Juli 1979 ergibt sich, dass Kleinkläranlagen "Behelfsanlagen und nur dort anzuwenden sind, wo der Anschluss an ein Entwässerungsnetz mit zentraler Kläranlage nicht möglich ist" (vgl. OVG LSA, Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 -) bzw. "wenn der Anschluss an ein Entwässerungsnetz mit zentraler Abwasserbehandlungsanlage erforderlich ist und diese Abwasserbehandlungsanlage vorerst nicht realisiert werden kann" (TGL 7762 in der Fassung vom März 1987).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 L 195/13

    Zur Widmung einer Sammelkläranlage in einem (Neu)Baugebiet trotz einer

    Die streitbefangene Sammelkläranlage, an die nutzungsberechtigte Grundstücke eines Baugebietes angeschlossen werden können und die zur Aufnahme des gesamten auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Schmutzwassers bestimmt ist, sowie das dazugehörige Leitungsnetz sind daher als Teil einer öffentlichen Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung anzusehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25. Juli 2011 - 4 L 182/10 -, Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 -, jeweils zit. nach JURIS; Wellmann/Queitsch/Fröhlich, WHG, 2010, § 56 Rdnr. 32).
  • VG Magdeburg, 08.08.2018 - 9 A 645/16

    Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrages für die Trinkwasserversorgung

    An der früheren, eher anlagenbezogenen Betrachtung der öffentlichen Einrichtung (vgl. insbesondere B. v. 18.07.2003 - 1 M 316/02 -, unv.; U. v. 04.09.2003 - 1 L 493/02 - sowie U. v. 12.02.2004 - 1 K 516/02 -, beide juris) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt insoweit nicht festgehalten (OVG LSA, B. v. 28.09.2009 - 4 K 356/08 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 L 153/03

    Heranziehung zur Zahlung von Beiträgen für die Herstellung der zentralen

    Das setzt jedoch voraus, dass es sich bei der Anlage nicht - wie hier - lediglich um eine Behelfslösung, sondern nach dem Willen der maßgeblichen Planungsträger im Zeitpunkt der Schaffung der Anlage um eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit handelt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 04.09.2003 - 1 L 493/02 - u.a. S. 9 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2011 - 4 L 182/10

    Zusammenfassung von mehreren Kläranlagen; öffentliche Einrichtung;

    Nicht entschieden werden muss danach, ob eine Kläranlage, an die mehrere nutzungsberechtigte Grundstücke angeschlossen sind und die zur Aufnahme des gesamten auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Schmutzwassers bestimmt ist, stets als zentrale Abwasserbeseitigungsanlage (i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA) bzw. als Teil einer Einrichtung zur zentralen Abwasserbeseitigung anzusehen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 -, zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 11.12.2018 - 9 A 636/16

    Niederschlagswassergebühren für Bundesstraßen

  • VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
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