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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2000 - 1 L 50/00   

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OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2000 - 1 L 50/00 (https://dejure.org/2000,9440)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.04.2000 - 1 L 50/00 (https://dejure.org/2000,9440)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. April 2000 - 1 L 50/00 (https://dejure.org/2000,9440)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 352 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 66
  • DVBl 2000, 1362
  • DÖV 2000, 1013
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

    BVerwG 11 C 6.00 OVG 1 L 50/00.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08

    Kostentragungspflicht bei Ausbau eines Bahnübergangs

    Hierbei handelt es sich um gerichtlich voll überprüfbare unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 13.04.2000 - 1 L 50/00 -, juris, Rn. 44; Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 3 Rn. 2.1).

    Ein kostengünstigeres Verfahren - darauf zielt das Vorbringen der Beklagten letztlich ab -, dessen im Vergleich zur Errichtung der EBÜT-80 Anlage niedrigeren Kosten dann nach §§ 3, 13 Abs. 1 Satz 1 EKrG allein zu Lasten der Beklagten erstattungsfähig wären, ist nicht ersichtlich (so auch OVG Magdeburg, Urt. v. 13.04.2000 - 1 L 50/00 -, juris, Rn. 48).

  • OVG Brandenburg, 13.02.2003 - 4 A 40/00

    Eisenbahnkreuzungsrecht, Berufungsverfahren, Grundurteil, Leistungsklage auf

    Es entspricht deshalb der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Kostenansprüchen nach §§ 13, 3 EKrG, dass das Vorliegen einer Vereinbarung oder einer Anordnung nicht Voraussetzung für das Entstehen des materiell-rechtlichen Anspruchs ist (Urteil vom 12. Juni 2002 -9 C 6/01 -, Buchholz 407.2 § 13 EKrG Nr. 3; Urteil vom 5. Dezember 2000 - 11 C 6/00 -, BVerwGE 112, 253, 257; ebenso OVG Magdeburg, Urteil vom 13. April 2000 - 1 L 50/00 -, NVwZ-RR 2001, 66 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 2. September 1991 - 7 L 34/90 -, zitiert nach juris; a. A. VGH München, Urteil vom 16. Januar 1996 - 8 B 94.1428 - Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 3 Anm. 4, S. 97 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2001 - 1 L 205/00
    Der Anspruch der Klägerin auf Kostenbeteiligung kann im Wege einer Leistungsklage erst nach Abschluss und Abrechnung der gesamten Baumaßnahme geltend gemacht werden(BVerwG, a. a. O., DVBl. 2001, 394; OVG LSA, a. a. O., DVBl. 2000, 1362).

    Dazu hat der Senat im Einzelnen in seinem Urteil vom 13. April 2001 - 1 L 50/00 -, DVBl. 1362 ausgeführt:.

  • VG Greifswald, 22.01.2008 - 4 A 240/04

    Kostenersatzanspruch des Baulastträgers hinsichtlich der vom früheren

    Der öffentlich-rechtliche Charakter der Regelung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes hat sich nicht dadurch geändert, dass die Klägerin nach der Eisenbahnneuordnung nunmehr als privatrechtliche Aktiengesellschaft konstituiert ist (OVG Magdeburg, Urteil vom 13.04.2000 - 1 L 50/00 - NVwZ-RR 2001, 66 f; BVerwG Urteil vom 05.12.2000 - 11 C 6/00, NVwZ 2001, 564 ff).

    Das OVG Magdeburg geht in seinem Urteil vom 13.04.2000 a.a.O., dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, davon aus, dass ein vollständiger Ersatz der vorhandenen Halbschrankenanlage erforderlich sei und stützt sich dabei auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 17.12.1998 an das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen- und Verkehr des Landes Brandenburg, aus dem hervorgehe, dass derzeit kein technisches Verfahren gegeben sei, um vorhandene Anlagen an die gesetzlichen Bestimmungen des§ 11 EBO anzupassen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2003 - 1 L 74/01

    Kreuzungsänderung, Kreuzungsvereinbarung, Kreuzungsrechtsverfahren,

    Der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung nach § 5 EkrG oder die Durchführung eines Kreuzungsrechtsverfahrens nach § 6 EkrG sind keine Vorbedingung für die prozessuale Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs nach § 13 EkrG oder dessen Entstehung (vgl. BVerwG, U. v. 12.6.2002 - 9 C 6.01 - Buchholz 407.2 § 13 EkrG Nr. 3; S. 19 BVerwGE 112, 253 ; OVG LSA, DVBl. 2000, 1362 ff = NVwZ-RR 2001, 66 ff.).
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