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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12   

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https://dejure.org/2014,7572
OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12 (https://dejure.org/2014,7572)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.02.2014 - 1 L 51/12 (https://dejure.org/2014,7572)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 1 L 51/12 (https://dejure.org/2014,7572)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inregressnahme eines Bundesbeamten aufgrund grob fahrlässiger Verletzung der Dienstpflichten (hier: Beschädigung von Dienstfahrzeugen); Annahme grob fahrlässigen Verhaltens sowie eines Augenblickversagens und Mitverschuldens Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Inregressnahme eines Beamten aufgrund grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung gemäß § 75 BBG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inregressnahme eines Bundesbeamten aufgrund grob fahrlässiger Verletzung der Dienstpflichten (hier: Beschädigung von Dienstfahrzeugen); Annahme grob fahrlässigen Verhaltens sowie eines Augenblickversagens und Mitverschuldens Dritter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beamter haftet für Unfallfolgen bei grob fahrlässigem Einfahren des Dienstfahrzeugs in eine Straße

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beamter haftet für Unfallfolgen bei grob fahrlässigem Einfahren des Dienstfahrzeugs in eine Straße

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    Das Verschulden muss sich lediglich auf die Pflichtverletzung beziehen; auf die Folgen der Pflichtverletzung, die Art und den Umfang des eingetretenen Schadens, muss sich das Verschulden hingegen nicht erstrecken ( siehe zum entsprechenden § 24 SG: BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 15.98 -, Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17 [m. w. N. auch zum Beamtenrecht] ).

    Danach trifft einen Beamten, der - wie hier - objektiv eine Dienstpflicht verletzt hat, die materielle Beweislast dafür, dass er die Pflichtverletzung ohne ein für die Haftung ausreichendes Verschulden begangen hat ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 15.98 -, Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 17, zu § 282 a. F.; BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07 -, NJW 2009, 2298 ).

    Obwohl der Beamte gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BBG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet, geht es bei Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung und eines dadurch verursachten Schadens zu seinen Lasten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Eine ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt ist adäquat, wenn die begangene Dienstpflichtverletzung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. März 1999, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist allerdings - wie der Kläger dem Grunde nach mit Recht geltend macht - bei der Bemessung der geltend gemachten Schadensersatzforderung zu berücksichtigen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 8. August 1973, a. a. O.; Urteil vom 11. März 1999, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 08.08.1973 - VI C 15.71

    Heranziehung eines für eine durch leichte Fahrlässigkeit verschuldete Überzahlung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    Im Übrigen ist die Verwaltung grundsätzlich verpflichtet, den Beamten in Anspruch zu nehmen, um dem haushaltsrechtlichen Gebot zu sparsamer Verwaltungsführung und der Pflicht zur vorbeugenden und gegebenenfalls erzieherischen Einwirkung auf die Beamtenschaft zu genügen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 8. August 1973 - VI C 15.71 -, BVerwGE 44, 27 ).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist allerdings - wie der Kläger dem Grunde nach mit Recht geltend macht - bei der Bemessung der geltend gemachten Schadensersatzforderung zu berücksichtigen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 8. August 1973, a. a. O.; Urteil vom 11. März 1999, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Zum Wesen der Fürsorgepflicht gehört es, dass der Dienstherr sich im Rahmen seiner Rechtsbeziehungen zu dem Beamten nicht nur an die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften hält, sondern dass er sich auch - worauf der Kläger insofern zutreffend hinweist - bei allen Handlungen und Maßnahmen vom Wohlwollen dem Beamten gegenüber leiten lässt und stets bemüht ist, ihn vor Nachteilen und Schaden zu bewahren ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 8. August 1973, a. a. O. ).

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    Selbst das Befahren der linken Fahrbahn beseitigt nicht die Verpflichtung des Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern ( BGH, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, voll für die Unfallfolgen zu haften ( BGH, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Der sich im fließenden Verkehr bewegende Vorfahrtsberechtigte darf im Übrigen grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Einbiegende sein Vorrecht beachten wird ( BGH, Urteil vom 20. September 2011 - VI ZR 282/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10

    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    a) Als dem Beamten obliegende dienstliche Pflichten sind sämtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften nebst Weisungen für den Einzelfall zu verstehen, die ihm abstrakt ein bestimmtes äußeres Verhalten vorschreiben (siehe : Plog/Wiedow, BBG, § 75 Rn. 15 ), etwa die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei Dienstfahrten ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1981 - 2 B 4.80 -, Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Allgemein ist davon auszugehen, dass mit dem Maß der möglichen Gefahren auch die Anforderungen an die anzuwendende Sorgfalt steigen ( siehe : OVG LSA, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Der Schadenseintritt indiziert in aller Regel, dass es hieran fehlt und eine (zumindest abstrakte) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Fahrmanöver gerade nicht, wie es § 10 Satz 1 StVO verlangt, zuverlässig ausgeschlossen war ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 5. Mai 2010, a. a. O., zudem: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2001 - A 3 S 262/99 - ).

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65

    Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    Dem in Anspruch genommenen Beamten ist die Berufung auf die in § 254 BGB enthaltenen Rechtsgedanken mit der Begründung, bei der Entstehung des Schadens habe ein Verschulden anderer Beamter mitgewirkt, nämlich grundsätzlich verwehrt, da die in § 75 Abs. 1 Satz 2 BBG geregelte gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Beamter nicht auf Fälle bewussten und gewollten Zusammenwirkens beschränkt ist, sondern alle Fälle betrifft, in denen mehrere Beamte, wenn auch jeder für sich, schuldhaft eine adäquat ursächliche Bedingung zum Eintritt des Schadens gesetzt haben ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1969 - II C 80.65 -, BVerwGE 34, 123; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 6.97 -, BVerwGE 106, 272 [m. w. N.] ).

    In einem solchen Fall wäre zumindest denkbar, dass sich der Dienstherr das mitwirkende Mitverschulden des zweiten Beamten nach den in §§ 254, 278 BGB niedergelegten allgemeinen Rechtsgrundsätzen anrechnen lassen müsste ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1969, a. a. O. ).

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    Der Dienstherr kann den Beamten auf dieser Rechtsgrundlage auch durch Verwaltungsakt heranziehen ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. September 1964 - II C 147.61 -, BVerwGE 19, 243 [m. w. N.] ).

    Dabei würde es sich aber um eine vom Ermessen des Dienstherrn bestimmte Hilfeleistung handeln, die nicht den rechtlichen Bestand des Schadensersatzanspruches berührt, sondern vielmehr gerade daran anknüpft, dass gegen den Beamten ein nach Grund und Höhe bestimmter voller Schadensersatzanspruch besteht ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. September 1964, a. a. O. ).

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    Vielmehr müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen ( vgl.: BGH, Urteil vom 8. Juli 1992 - IV ZR 223/91 -, BGHZ 119, 147; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 LA 1172/04 -, DÖD 2006, 160; vgl. im Übrigen auch: OVG LSA, , a. a. O., und Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 3 L 490/01 - ).

    Welche hinzutretenden Gründe geeignet sein können, den Schuldvorwurf zu mindern, ist eine Frage des Einzelfalles, wobei die Gefährlichkeit der Handlung eine Rolle spielt, denn mit der Größe der möglichen Gefahr wächst auch das Maß der zu erwartenden Sorgfalt ( vgl.: BGH, Urteil vom 8. Juli 1992, a. a. O. ).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 6.97

    Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen Bund und privatem Träger einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    Dem in Anspruch genommenen Beamten ist die Berufung auf die in § 254 BGB enthaltenen Rechtsgedanken mit der Begründung, bei der Entstehung des Schadens habe ein Verschulden anderer Beamter mitgewirkt, nämlich grundsätzlich verwehrt, da die in § 75 Abs. 1 Satz 2 BBG geregelte gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Beamter nicht auf Fälle bewussten und gewollten Zusammenwirkens beschränkt ist, sondern alle Fälle betrifft, in denen mehrere Beamte, wenn auch jeder für sich, schuldhaft eine adäquat ursächliche Bedingung zum Eintritt des Schadens gesetzt haben ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1969 - II C 80.65 -, BVerwGE 34, 123; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 6.97 -, BVerwGE 106, 272 [m. w. N.] ).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    Dies mag bei nur fiktiver Schadensabrechnung genügen ( siehe: BGH Urteil vom 14. Mai 2013 - VI ZR 320/12 -, NJW 2013, 2817 [m. w. N.] ), gilt indes nicht im Fall tatsächlich angefallener Kosten bei einer vorgenommenen Schadensbehebung ("konkrete Schadensabrechnung ( vgl.: BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11 -, NJW 2012, 50 [m. w. N.] ).
  • BGH, 15.11.2011 - VI ZR 30/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - 1 L 51/12
    Selbst in dem weiteren Fall, dass der Geschädigte, der sein beschädigtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverständiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigenden Betrag geschätzt hat, kann dieser den Ersatz von Reparaturkosten dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tatsächlich durchgeführte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgeführt worden ist, wirtschaftlich nicht unvernünftig war, was der tatrichterlichen Beurteilung unterliegt ( siehe zusammenfassend: BGH, Urteil vom 15. November 2011 - VI ZR 30/11 -, NJW 2012, 52 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 79/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Tatsächlich angefallene Reparaturkosten innerhalb

  • OLG Frankfurt, 17.01.1996 - 13 U 258/94
  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

  • BVerwG, 18.02.1981 - 2 B 4.80

    Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn - Haftung für Eigenschäden des

  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 9.09

    Auslösung einer besonderen Prüfungspflicht eines Beamten durch Änderung

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2013 - 5 LB 96/13

    Umfang der Sorfaltspflicht eines Beamten bei Übertragung einer ihm obliegenden

  • BVerwG, 12.08.2008 - 2 A 8.07

    Ersattungsanspruch gegen den Beamten wegen behobener Schäden am Dienstfahrzeug;

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2005 - 2 LA 1172/04

    Augenblicksversagen; Einweiser; Fürsorgepflicht; grobe Fahrlässigkeit;

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2001 - 3 L 490/01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 L 37/14

    Zum Schadensersatz wegen (grob) fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines

    Allgemein ist davon auszugehen, dass mit dem Maß der möglichen Gefahren auch die Anforderungen an die anzuwendende Sorgfalt steigen ( siehe zum Vorstehenden : OVG LSA, Urteil vom 20. Februar 2014 - 1 L 51/12 -, juris [m. w. N.] ).

    Auszugehen ist dabei - wie das Verwaltungsgericht und die Beklagte mit Recht annehmen - von den Dienstpflichten der Klägerin, hier mithin von den Dienstpflichten zur Durchführung von Strafverfolgungsmaßnahmen, zur Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei Dienstfahrten sowie zur sorgfältigen Behandlung ihr anvertrauten oder auch nur schlicht zur Verfügung gestellten dienstlichen Materials und zum Schutz desselben vor Beschädigung ( vgl. hierzu : OVG LSA, Urteil vom 20. Februar 2014, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • VG Gelsenkirchen, 07.06.2017 - 1 K 1517/16

    Regress; Streifenwagen; Polizeit; Sonderrechte; Fremdschaden

    Die Fürsorgepflicht sei bei Bemessung der geltend gemachten Forderung auch zu berücksichtigen, wofür der Kläger auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt von 20. Februar 2014 - 1 L 51/12 - verweist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 15 A 333/14

    Ehemalige AStA-Vorstandsmitglieder haften für massive Verluste durch Mensa-Party

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1969 - II C 80.65 -, BVerwGE 34, 123 = DVBl. 1970, 680 = juris Rn. 59; OVG LSA, Urteil vom 20. Februar 2014 - 1 L 51/12 -, juris Rn. 73; ausdrücklich im Hinblick auf die Schadensersatzpflicht eines Bürgermeisters und das Mitverschulden eines Gemeinderats: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 5. Dezember 1997 - 2 A 11925/96 -, juris Rn. 43 ff.
  • VGH Bayern, 20.09.2018 - 3 ZB 15.763

    Verstoß gegen die Pflicht zur Beachtung und Wahrung einer Ausschlussfrist für

    Sie wird in der Sache auch vom Bundesgerichtshof geteilt (vgl. etwa BGH, U.v. 28.10.1993 - III ZR 67/92 - juris Rn. 34) und liegt - nach wie vor - der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Haftung des Beamten bei grob fahrlässigem Handeln zugrunde (vgl. etwa OVG LSA, U.v. 20.2.2014 - 1 L 51/12 - juris Rn. 76).
  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 1 A 837/18

    Schadensersatzanspruch des Landkreises gegen den Landrat wegen zu Unrecht

    Die in § 91 Abs. 1 Satz 2 HBG a. F. bzw. § 48 Satz 2 BeamtStG geregelte gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Beamter ist nicht auf Fälle bewussten und gewollten Zusammenwirkens beschränkt, sondern betrifft alle Fälle, in denen mehrere Beamte, wenn auch jeder für sich, schuldhaft eine adäquat ursächliche Bedingung zum Eintritt des Schadens gesetzt haben (vgl. OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 20. Februar 2014 - 1 L 51/12 -, juris Rn. 72; OVG NRW, Urteil vom 10. Februar 2000 - 12 A 739/97 -, juris Rn. 17, jew. m. w. N.).

    In einem solchen Fall wäre zumindest denkbar, dass sich der Dienstherr das mitwirkende Mitverschulden des zweiten Beamten nach den in §§ 254, 278 BGB niedergelegten allgemeinen Rechtsgrundsätzen anrechnen lassen müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1969 - II C 80.65 -, juris Rn. 59; OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 20. Februar 2014 - 1 L 51/12 -, juris Rn. 72; OVG NRW, Urteil vom 10. Februar 2000 - 12 A 739/97 -, juris Rn. 19).

  • VG Stuttgart, 25.05.2023 - 11 K 942/22

    Augenblicksversagen bei Rotlicht-Verstoß im Rahmen einer polizeilichen

    Zusätzlich müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1992 - IV ZR 223/91 -, juris Rdnr. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.04.2013 - 5 LA 50/12 -, juris Rdnr. 8; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.02.2014 - 1 L 51/12 -, juris und Beschl. v. 21.12.2001 - 3 L 490/01 -, juris).

    Daher müssen weitere, in der Person des Handelnden liegende besondere Umstände hinzukommen, die den Grund des momentanen Versagens erkennen und in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1992 - IV ZR 223/91 -, juris Rdnr. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.04.2013 - 5 LA 50/12 -, juris Rdnr. 8; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.02.2014 - 1 L 51/12 -, juris und Beschl. v. 21.12.2001 - 3 L 490/01 -, juris).

  • VG Kassel, 16.12.2014 - 1 K 1650/14

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei Regressforderung nach § 75 BGB

    Zwar handelt es sich bei dem § 75 Abs. 1 S. 1 BBG nicht um eine Ermessensnorm, jedoch ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei der Bemessung der geltend gemachten Schadensersatzforderung zu berücksichtigen (einhellige Auffassung, vgl. z.B. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Februar 2014 - 1 L 51/12 -, juris).
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