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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 09.01.2015 - 1 L 54/15   

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VG Düsseldorf, 09.01.2015 - 1 L 54/15 (https://dejure.org/2015,30)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2015 - 1 L 54/15 (https://dejure.org/2015,30)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 1 L 54/15 (https://dejure.org/2015,30)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit bei einem als Hoheitsträger auftretenden Oberbürgermeister; Aufruf zum Löschen der Lichter durch den Oberbürgermeister bei einer in Düsseldorf stattfindenden Demonstration der "PEGIDA"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Städtische Gegenmaßnahmen gegen Dügida unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Neutralitätspflicht des Bürgermeisters bei einer geplanten Versammlung der PEGIDA und DÜGIDA

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neutralitätspflicht des Bürgermeisters bei einer geplanten Versammlung der PEGIDA und DÜGIDA

  • rp-online.de (Pressebericht, 10.01.2015)

    "Dügida": Gericht urteilt gegen OB Geisel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Düsseldorfer OB wehrt sich gegen Pegida-Ableger Dügida

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Städtische Gegenmaßnahmen gegen Dügida unzulässig - Oberbürgermeister ist als Amtsträger zur Neutralität verpflichtet

Besprechungen u.ä. (4)

  • faz.net (Pressekommentar, 14.01.2015)

    Oberbürgermeister gegen Dügida: Lichter aus! Um jeden Preis?

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "DÜGIDA-Boykottaufruf" des Düsseldorfer Oberbürgermeisters vorläufig rechtswidrig

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Neutralität von Amtsträgern

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lichter aus? "Dügida" und die ungeklärte Frage nach der Neutralitätspflicht von Amtsträgern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05

    Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.01.2015 - 1 L 54/15
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, juris, Rn. 25.

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, juris, Rn. 25.

  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.01.2015 - 1 L 54/15
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris, Rn. 55.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    Mit Beschluss vom 9. Januar 2015 - 1 L 54/15 - gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Beklagten auf Antrag der Klägerin im Wege der einstweiligen Anordnung auf, die vorstehende Erklärung von der städtischen Internetseite zu entfernen und keine Weisung vorzunehmen oder aufrechtzuerhalten, die auf das Ausschalten der Beleuchtung öffentlicher Gebäude in der Stadt E. am 12. Januar 2015 in Abweichung von der üblichen Beleuchtung gerichtet ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 54/15 - und - 1 M 1/15 - Bezug genommen.

  • VG Düsseldorf, 28.08.2015 - 1 K 1369/15

    Aufruf gegen "Dügida" und Ausschalten der Beleuchtung städtischer Gebäude

    Die Kammer gab einem Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 9. Januar 2015 mit Beschluss vom selben Tag - 1 L 54/15 - teilweise statt und gab der Beklagten auf, die oben zitierte Erklärung von der Internetseite www.duesseldorf.de zu entfernen und keine Weisung vorzunehmen oder aufrecht zu erhalten, die auf das Ausschalten der Beleuchtung öffentlicher Gebäude in der Stadt Düsseldorf am 12. Januar 2015 in Abweichung von der üblichen Beleuchtung gerichtet war.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren - 1 L 54/15 - und- 1 M 1/15 - Bezug genommen.

    Der Klägerin wurde zwar bis zum Tag der angemeldeten Versammlung am 12. Januar 2015 vorläufiger Rechtsschutz gegen die am 7. Januar 2015 veröffentlichte Erklärung des Oberbürgermeisters der Beklagten durch Beschluss der Kammer vom 9. Januar 2015 - 1 L 1 L 54/15 - und Beschluss des OVG NRW vom 12. Januar 2015 - 15 B 45/15 - gewährt.

    Danach hat die Klägerin, obgleich die Kammer weiterhin die streitigen Maßnahmen des Oberbürgermeisters der Beklagten aus den Gründen des Beschlusses vom 9. Januar 2015 - 1 L 54/15 - (juris) für rechtswidrig erachtet, kein rechtlich anerkanntes Interesse an der begehrten - über die Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hinausgehenden - rechtskräftigen Feststellung in einem Hauptsacheverfahren.

  • VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19

    Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

    Demgemäß verstößt die parteiergreifende Äußerung eines Ministers im politischen Meinungskampf gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und verletzt die Integrität des freien und offenen Prozesses der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen, wenn sie entweder unter Einsatz der mit dem Ministeramt verbundenen Ressourcen oder unter erkennbarer Bezugnahme auf das Regierungsamt erfolgt, um ihr damit eine aus der Autorität des Amtes fließende besondere Glaubwürdigkeit oder Gewichtung zu verleihen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 - und vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, zitiert nach juris; zur Neutralitätspflicht eines Oberbürgermeisters vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 1 L 54/15 -, zitiert nach juris.
  • VG Minden, 15.04.2015 - 1 L 373/15

    Drohen der Inhaftierung eines Syrers als "Dublin-Rückkehrer" in Ungarn

    Der Antrag, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 09.03.2015 zum Az. 1 L 54/15.A abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 174/15.A anzuordnen, hat keinen Erfolg.

    Ungeachtet der Tatsache, dass das Auswärtige Amt andere Tatsachen betreffend "Dublin-Rückkehrer" ermittelt hat - vgl. die bereits im vorangegangenen Eilverfahren zitierte Auskunft vom 19.11.2014 sowie eine weitere aktuelle Auskunft an das Verwaltungsgericht Freiburg vom 12.03.2015 -, hat das Gericht bereits im Beschluss vom 09.03.2015 (1 L 54/15.A) darauf hingewiesen, dass dem Antragsteller als Syrer auch nach der Einschätzung des UNHCR aller Voraussicht nach keine Inhaftierung droht.

  • VG Minden, 16.07.2015 - 3 K 3120/14

    Ungarn, Kinder, Kleinkinder, besonders schutzbedürftig, Zusicherung, Tarakhel,

    Es kann deshalb dahinstehen, ob der Umstand, dass das ungarische Asylrecht seit der Rechtsänderung vom 01.07.2013 wieder Inhaftierungsgründe für Ungarn enthält und Ungarn diese neuen Inhaftierungsvorschriften auch tatsächlich anwendet, für sich genommen Anhaltspunkte für das Vorliegen systemischer Mängel bietet (vgl. dazu etwa: VG Berlin, Beschluss vom 15.01.2015 - VG 23 L 899.14 -, juris; VG Minden, Beschluss vom 09.03.2015 - 1 L 54/15.A -).
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   VG Berlin, 29.05.2015 - 1 L 54.15   

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