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   VG Saarlouis, 03.07.2008 - 1 L 546/08   

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https://dejure.org/2008,30435
VG Saarlouis, 03.07.2008 - 1 L 546/08 (https://dejure.org/2008,30435)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03.07.2008 - 1 L 546/08 (https://dejure.org/2008,30435)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 1 L 546/08 (https://dejure.org/2008,30435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Waffenbesitzkarte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 11 ME 286/03

    Aufschiebende Wirkung; Ausnahmefall; Bagatelldelikt; Begründungserfordernis;

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.07.2008 - 1 L 546/08
    Gerade im Recht der Gefahrenabwehr, zu dem auch das Waffenrecht gehört (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG), können sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes und die sofortige Vollziehung maßgebenden Gründe decken (vgl. hierzu Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 - zitiert nach juris m.w.N.).

    Ist eine Person aber wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden, besitzt er über diesen Zeitraum von 10 Jahren nach Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung diese Zuverlässigkeit zum Besitz von Waffen nicht mehr, weshalb in einem solchen Falle grundsätzlich das öffentliche Interesse, die durch leichtfertigen oder missbräuchlichen Umgang mit Schusswaffen drohenden Gefahren mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen überwiegt, von den Wirkungen des Widerrufs bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben (vgl. hierzu Niedersächsischen OVG, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 zitiert nach juris -).

  • VG Saarlouis, 27.08.2009 - 1 L 474/09

    Steuerhinterziehung - Verurteilung führt zu Verlust des Waffenscheins

    Gerade im Recht der Gefahrenabwehr, zu dem auch das Waffenrecht gehört (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG), können sich die für den Erlass des Verwaltungsaktes und die sofortige Vollziehung maßgebenden Gründe decken (vgl. hierzu nur Beschluss der Kammer vom 03.07.2008 in 1 L 546/08 unter Hinweis auf Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 - zitiert nach juris m. w. N.; Beschluss der Kammer vom 05.05.2008 - 5 L 344/08 - ausdrücklich bestätigt vom OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.07.2008 - 1 B 232/08).
  • VG Würzburg, 18.05.2009 - W 5 K 08.1815

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; rechtskräftige

    Dies gilt angesichts des überragenden Interesses der Allgemeinheit, das mit dem privaten Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei waffenrechtlich zuverlässigen Personen hinzunehmen, erst Recht auf dem Gebiet des Waffenrechts (VG Saarlouis, B.v. 03.07.2008, Az.: 1 L 546/08).
  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.443
    Offen bleiben kann deshalb, ob eine etwaige, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitete Verwirkung bei der Wahrnehmung behördlicher Befugnisse und Rechte, die der Wahrung und dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter dienen, wie im Recht der Gefahrenabwehr, insbesondere im Polizei- und Sicherheitsrecht (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl., § 53 Rz 44), aber auch im Waffenrecht, überhaupt in Betracht kommt (verneinend VG Dresden, B. v. 7. April 2010 - 4 L 621/09 - Rz 43; VG Würzburg, U. v. 18. Mai 2009 - Rz 31; VG Saarland, B. v. 3. Juli 2008 - 1 L 546/08 - <> Rz 41 ff.; offen gelassen BVerwG, U. v. 16. Mai 2007 - 6 C 24/06 - <> Rz 69; aA Sachs in: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 53 Rz 21 ff.).
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