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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13   

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https://dejure.org/2013,16858
OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13 (https://dejure.org/2013,16858)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.07.2013 - 1 L 58/13 (https://dejure.org/2013,16858)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 1 L 58/13 (https://dejure.org/2013,16858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschluss des Verwaltungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    20 Zähne - und der Entzug der zahnärztlichen Approbation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschluss des Verwaltungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf der erteilten Approbation als Zahnarzt wegen Berufsunwürdigkeit

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht bestätigt Entzug einer zahnärztlichen Approbation

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt nach Ziehen von 20 Zähnen ohne Einwilligung des Patienten rechtmäßig - Entzug der Approbation wegen Berufsunwürdigkeit rechtskräftig bestätigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Der Widerruf bildet deshalb eine Zäsur, durch die eine Berücksichtigung nachträglicher Umstände dem Wiedererteilungsverfahren zugewiesen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 3 B 61.10 -, juris; Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris m. w. N., jeweils zur entsprechend lautenden Vorschrift des § 8 Abs. 1 BÄO; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 8. April 2008 - 1 L 211/06 -).

    Anlass für den Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit kann nur ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein, das geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris).

    Die Lebensführung und berufliche Entwicklung des Betroffenen nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens sind in einem Verfahren auf Wiedererteilung der Approbation zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Der unspezifische Hinweis auf ein im Zusammenhang mit dem Vorfall "Körperverletzung 2005" durchgeführtes Disziplinarverfahren lässt nicht erkennen, ob und ggf. in welchem Umfang hierbei die berufsrechtlichen Gesichtspunkte erschöpfend geprüft und gewürdigt und die maßgeblichen berufsrechtlichen Erwägungen vorgenommen wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 -, juris Rdnr. 22 im Zusammenhang mit einem Berufsverbot nach § 70 StGB).

    Das kassen(zahn)ärztliche Disziplinarverfahren betrifft im Übrigen lediglich die nicht ordnungsgemäße Erfüllung vertragsärztlicher Pflichten und sieht als schwerste Maßnahme die Anordnung des Ruhens der Zulassung oder der vertragsärztlichen Beteiligung für bis zu zwei Jahren vor (vgl. §§ 75 Abs. 2 Satz 2, 81 Abs. 5 Satz 2 SBG V), so dass sich auch insoweit ein "Überhang" tatübergreifender Aspekte, der eine berufsrechtliche Reaktion erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 -, juris), grundsätzlich nicht ausschließen lässt.

    Sind danach die Voraussetzungen für einen Widerruf erfüllt, so ergibt sich die Verhältnismäßigkeit aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 3 B 61.10 -, juris; Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 -, juris).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Dieses Vertrauen würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von (Zahn-)Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines (Zahn-)Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, juris).

    Das Vorbringen, die Prozessbevollmächtigte sei bei den einzelnen, dem Kläger vorgeworfenen Vorfällen nicht zugegen gewesen und sie lägen weit zurück, begründet keine Zweifel im vorgenannten Sinne, die durch eine Parteivernehmung hätten ausgeräumt werden können, zumal der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit nach seiner Zielrichtung keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, juris).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Der Widerruf bildet deshalb eine Zäsur, durch die eine Berücksichtigung nachträglicher Umstände dem Wiedererteilungsverfahren zugewiesen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 3 B 61.10 -, juris; Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris m. w. N., jeweils zur entsprechend lautenden Vorschrift des § 8 Abs. 1 BÄO; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 8. April 2008 - 1 L 211/06 -).

    Sind danach die Voraussetzungen für einen Widerruf erfüllt, so ergibt sich die Verhältnismäßigkeit aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 3 B 61.10 -, juris; Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13

    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Der Widerruf bildet deshalb eine Zäsur, durch die eine Berücksichtigung nachträglicher Umstände dem Wiedererteilungsverfahren zugewiesen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 3 B 61.10 -, juris; Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris m. w. N., jeweils zur entsprechend lautenden Vorschrift des § 8 Abs. 1 BÄO; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 8. April 2008 - 1 L 211/06 -).

    Dies setzt über die selbstverständlich beanstandungsfreie Lebensführung hinaus regelmäßig einen längeren inneren Reifeprozess zur Kompensation der zu Tage getretenen charakterlichen Mängel voraus (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 8 LA 79/13 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 13. März 2012 - 4 A 18/11 -, juris m. w. N.).

  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Bei dieser Sachlage könnte ein Verfahrensmangel nur vorliegen, wenn sich dem Gericht trotz fehlenden Beweisantrages die weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 8 B 57.03 -, ZOV 2003, 341 [m. w. N.]; siehe auch OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06-, JMBl. LSA 2006, 386; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07-, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09

    Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Deshalb sind eine Vertagung/Verlegung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (so OVG LSA, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 1 L 95/09 -, juris).
  • BVerwG, 20.12.1996 - 3 B 42.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung einer Divergenz -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 14. März 2013 hat es die Prozessbevollmächtigte des Klägers versäumt, in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht entsprechende Beweisanträge im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO zu stellen (s. zum Rügeverlust ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 3 B 42.96 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 14) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Bei dieser Sachlage könnte ein Verfahrensmangel nur vorliegen, wenn sich dem Gericht trotz fehlenden Beweisantrages die weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 8 B 57.03 -, ZOV 2003, 341 [m. w. N.]; siehe auch OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06-, JMBl. LSA 2006, 386; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07-, juris ).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13
    Die Prozessbevollmächtigte des Klägers hätte, sofern ihr die Gründe der Ablehnung nicht genügten, zur Vermeidung des Verlustes des Rügerechtes in der mündlichen Verhandlung einen förmlichen Vertagungsantrag mit einer näheren Begründung stellen und insbesondere die nunmehr mit der Antragsbegründungsschrift geltend gemachten Gründe für eine persönliche Anhörung des Klägers vorbringen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 1990 - 2 B 106.90 -, juris).
  • BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10

    Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 BN 3.07

    Wirksamkeit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der

  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24

    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen

    Dieses Vertrauen würde zerstört durch eine fortdauernde Berufstätigkeit von (Zahn-)Ärzten, die ein Fehlverhalten gezeigt haben, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines (Zahn-)Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, juris Rn. 4 m. w. N.; OVG LSA, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 1 L 58/13 -, juris Rn. 15).
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