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   OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 649/00   

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https://dejure.org/2001,12092
OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 649/00 (https://dejure.org/2001,12092)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.2001 - 1 L 649/00 (https://dejure.org/2001,12092)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 2001 - 1 L 649/00 (https://dejure.org/2001,12092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rückkehrmöglichkeit für Kleinkind nach Angola

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs 6 S 1 AuslG; Art 16a Abs 1 GG
    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Bürgerkrieg; extreme Gefahrenlage; Hindernis; Kind; Kindersterblichkeit; Kleinkind; politische Verfolgung; Schutz; Verfolgung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6 S. 1
    Angola, Minderjährige, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Existenzminimum, Versorgungslage, Kindersterblichkeit, Extreme Gefahrenlage, Eltern, Gemeinsame Rückkehr, Vater, FLEC-FAC, Exilpolitische Betätigung, Sippenhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 649/00
    Haben die obersten Landesbehörden (mit dem unter Umständen erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern) nicht angeordnet, dass Abschiebungen gemäß § 54 AuslG auszusetzen sind, kommt die Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund allgemeiner im Zielstaat bestehender Gefahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen in Betracht (vgl. zum Folgenden: Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 = DVBl 1996, 203 = EZAR 046 Nr. 6; v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 = DVBl 1997, 902 = EZAR 033 Nr. 10).

    Denn hier ist - wie oben unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1996 (- 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249) ausgeführt - ein gesteigerter Maßstab anzulegen.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 649/00
    Haben die obersten Landesbehörden (mit dem unter Umständen erforderlichen Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern) nicht angeordnet, dass Abschiebungen gemäß § 54 AuslG auszusetzen sind, kommt die Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund allgemeiner im Zielstaat bestehender Gefahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen in Betracht (vgl. zum Folgenden: Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 = DVBl 1996, 203 = EZAR 046 Nr. 6; v. 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249 = DVBl 1997, 902 = EZAR 033 Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 593/00

    Abschiebung; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 649/00
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache 1 L 593/00 ausgeführt, dass Erwachsene, die keine Besonderheiten wie etwa Krankheiten aufweisen, die in Angola nicht behandelt werden können, nach der derzeit bestehenden Auskunftslage Abschiebungsschutz gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG nicht erlangen können.
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 649/00
    Bei der Einschätzung, welche zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse bestehen (nur für diese ist die Beklagte zuständig; inlandsbezogene Hindernisse hat allein die Ausländerbehörde zu beurteilen), hat die Beklagte und damit auch der Senat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. V. 12.9.1999 - 9 C 12.99 -, BVerwGE 109, 305 = InfAuslR 2000, 93 = EZAR 043 Nr. 41) eine möglichst realitätsnahe, wenngleich hypothetische Rückkehrsituation zugrunde zu legen.
  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89

    Politische Verfolgungsgründe - Gesamtschau - Wahrscheinlichkeit der Verfolgung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 649/00
    Diesen Anforderungen wird man nicht gerecht, wenn man je für sich nicht ausreichende Gesichtspunkte schlicht addiert und meint, aus verschiedenen nicht tragfähigen Gesichtspunkten könne dann doch abgeleitet werden, der Ausländer werde im Heimatland sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert sein (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.6.1989 - 9 C 1.89 -).".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95

    Bakongo, Folter, Extrem-Gefahr, Alleinstehender, Familienverband, Alter,

    Mit diesem Ergebnis befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Auffassung anderer oberer Landesgerichte, deren Entscheidungen sogar bereits vor Verkündung des Waffenstillstands ergangen sind (vgl. etwa: VGH BW, Urt. v. 01.02.2002 - A 13 S 1730/97 - HessVGH, Urt. v. 26.03.2001 - 3 UE 3555/00.A -, AuAS 2001, 211 ff [Alleinstehender]; NdsOVG, Urt. v. 01.03.2001 - 1 L 649/00 und 1 L 761/00 [gesunde Kleinkinder im Familienverband], 1 L 762/00 [Alleinstehender] - OVG NW, Urt. v. 28.06.2000 - 1 A 5488/97.A -).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 4006/00

    Abschiebungsschutz; Angola; Bürgerkrieg; Kindersterblichkeit; medizinisch

    Differenzierende Fortführung der Rechtsprechung des Senats zum Abschiebungsschutz für minderjährige Angolaner unter 5 Jahren (Urteile vom 1.3.2001 - 1 L 649/00 und 1 L 761/00 -).
  • VG Oldenburg, 25.05.2016 - 3 A 6636/13

    Afghanistan, geschlechtsspezifische Verfolgung, subsidiärer Schutz,

    [...] Es ist der ausweislich der vorliegenden ärztlichen Atteste psychisch erkrankten Klägerin nicht zuzumuten - auch nicht bei Unterstellung einer realitätsnahen, wenngleich hypothetischen Rückkehrsituation, die zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 C 12.99 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 1. März 2001 - 1 L 649/00 - juris) gemeinsam mit ihrem Mann und ihren Kindern -, sich in einem anderen Landesteil Afghanistans aufzuhalten als in Kabul, von wo sie stammt.
  • VG Göttingen, 28.10.2004 - 3 A 56/03

    Angola; Bakongo; Cabinda; Existenzminimum; extreme Gefahrenlage; FLEC; FLEC-FAC;

    Daher ist er darauf zu verweisen, dass ihm an seinem letzten dauerhaften angolanischen Wohnort Luanda eine innerstaatliche Fluchtalternative zur Verfügung gestanden hat und weiterhin steht, an dem auch eine aktive Unterstützung der FLEC aller Voraussicht nach keine asylrelevanten Maßnahmen nach sich zieht (i. E. ebenso Nds.OVG, Urteil vom 01.03.2001 - 1 L 649/00 - VG Stade, Urteil vom 16.04.2003 - 3 A 530/01 -).
  • VG Kassel, 12.12.2002 - 7 E 3797/96
    Vielmehr kann dies nur im jeweiligen Einzelfall geklärt werden, wobei angesichts der schwierigen Lage in Angola eine besonders sorgfältige Prüfung angezeigt ist (ebenso Nds. OVG, Urteile v. 01.03.2001, - 1 L 762/00" 1 L 649/00 und 1 L 761/00 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. 21.09.2000, -1 A5615/96.A - ).
  • VG Wiesbaden, 28.09.2006 - 3 E 192/05

    Angola, Widerruf, Abschiebungshindernis, subsidiärer Schutz, zielstaatsbezogene

    Vielmehr kann dies nur im jeweiligen Einzelfall geklärt werden, wobei angesichts der schwierigen Lage in Angola eine besonders sorgfältige Prüfung angezeigt ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteile vom 01.03.2001 - 1 L 762/00, 1 L 649/00 und 1 L 761/00 - OVG des Landes Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.09.2000 - 1 A 5615/96.A -).
  • VG Stade, 16.04.2003 - 3 A 530/01

    Angola; Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Bakongo; Cabinda; politische

    Der Einschätzung ist das Nds OVG - soweit ersichtlich - seit Urteil vom 01.03.2001 - 1 L 649/00 (dort S. 11) gefolgt.
  • VG Oldenburg, 07.10.2016 - 3 A 593/16
    Zugleich ist bei einer möglichst realitätsnahen, wenngleich hypothetischen Rückkehrsituation, die zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 C 12.99 - juris; Nds. OVG, Urteil vom 1. März 2001 - 1 L 649/00 - juris) davon auszugehen, dass die Klägerin nicht allein, sondern gemeinsam mit ihrer Mutter nach Montenegro zurückkehren würde.
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