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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08   

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https://dejure.org/2008,31293
OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08 (https://dejure.org/2008,31293)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.06.2008 - 1 L 71/08 (https://dejure.org/2008,31293)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 1 L 71/08 (https://dejure.org/2008,31293)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn bei der Ausübung von Nebentätigkeiten

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn bei der Ausübung von Nebentätigkeiten

 
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Wird zitiert von ... (26)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16

    Anerkennung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen; Führerscheinherausgabe als

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23

    Informationszugangsanspruch; rechtliches Gehör

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 - juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei Entziehung der

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in

    Denn aus dem Unterbleiben einer Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgen soll, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO) und keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO), kann nicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geschlossen werden (OVG LSA, Beschl. v. 26.06.2008 - 1 L 71/08 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2018 - 3 L 202/18

    Zum Verhältnis von Polizei-/Ordnungsrecht zum Immissionsschutzrecht

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2022 - 1 L 100/20

    Aufforderung zur Vorlage von Dienstplänen und Arbeitszeitnachweisen für

    Sie legt aber nicht, wie es § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO fordert, im Einzelnen dar, dass und weshalb die Beantwortung der von ihr angesprochenen Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Auskunftsverlangen nach § 17 Abs. 4 ArbZG berechtigt sei, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. zu diesen Darlegungsanforderungen OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 - juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei freiwilliger Vorlage eines wegen der

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2010 - 1 L 55/10

    Schadensersatzpflicht eines Landesbeamten wegen grob fahrlässiger Verursachung

    Soweit sich der Kläger zu den geltend gemachten Zulassungsgründen unter Ziffer III. seiner Antragsbegründungsschrift äußert, genügt das Vorbringen im Übrigen nicht den jeweiligen Darlegungsanforderungen ( vgl. zu den jeweiligen Darlegungsanforderungen etwa: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386, und Beschluss vom 26. Juni 2008 - Az.: 1 L 71/08 - zu § 124 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 VwGO, und Beschluss vom 5. Februar 2010 - Az.: 1 L 97/09 - zu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, jeweils veröffentlicht bei juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2020 - 3 L 214/19

    Reichweite der Bindungswirkung eines Widerspruchsbescheides

    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 L 71/08 - juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2023 - 2 L 41/23

    Nachträgliche Berücksichtigung von gefährlichen oder schädlichen Auswirkungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 3 L 60/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; zeugenschaftliche Sachaufklärung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 1 L 93/15

    Anerkennung einer Facharztausbildung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2023 - 1 L 28/22

    Einwirken eines Verwaltungsaktes durch unrichtige oder unvollständige Angaben

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20

    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21

    Beleuchtungssituation in Schweinemastanlagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 1 L 35/21

    Rücknahme einer Zuwendungsgewährung an einen sich in Schwierigkeiten befindenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 1 L 27/21

    Zuständige Behörde für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2016 - 3 L 214/15

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruches - Entgeltlichkeit eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18

    Finanzhilfe für eine Freie Waldorfschule

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2023 - 3 L 115/22

    Keine Entschädigungszahlung nach § 56 lfSG bei Wegfall des aufgrund stufenweiser

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 L 12/21

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer tierschutzrechtlichen Anordnung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2022 - 3 L 168/21

    Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG-LSA

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 4 L 227/10

    Feststellungsklage zur Rechtmäßigkeit von Bürgeranhörungen zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 L 43/22

    Voraussetzungen für den Entzug der Öffentlichkeit einer Straße

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