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VG Neustadt, 28.09.2012 - 1 L 738/12.NW |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 34 FeV, § 35 FeV, Anl 12 FeV, § 28 Abs 3 StVG, § 2a StVG
Anordnung eines Aufbauseminars - Grenzen der Bindungswirkung des Bußgeldbescheides - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung der Fahrerlaubnisbehörde gem. § 2a Abs. 2 StVG an einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid; Öffentliches Interesse bei gesetzlich angeordneter sofortiger Vollziehbarkeit der Anordnung eines Aufbauseminars bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des voraus gegangenen ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Gelsenkirchen, 17.11.2005 - 7 L 1092/05
Fahrerlaubnis, Aufbauseminar, Bindung, Fahrerlaubnis auf Probe, Punktsystem, …
Auszug aus VG Neustadt, 28.09.2012 - 1 L 738/12
Hierzu teilt die Kammer jedenfalls im Rahmen einer summarischen Rechtsprüfung die Auffassung des VG Gelsenkirchen (Beschluss vom 17. November 2005 - 7 L 1092/05, juris). - BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92
Rechtskraft eines Bußgeldbescheides
Auszug aus VG Neustadt, 28.09.2012 - 1 L 738/12
Die Beteiligten haben hierzu im Verfahren mehrere Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte sowie des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 54.92, juris) diskutiert. - OVG Hamburg, 18.09.2006 - 3 Bs 298/05
1. Eine Ausnahme von der in § 2 a Abs. 2 Satz 2 StVG gesetzlich bestimmten …
Auszug aus VG Neustadt, 28.09.2012 - 1 L 738/12
Der Antragsgegner wendet zwar hiergegen ein, dass nach der Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschluss vom 18. September 2006 - 3 Bs 298/05, juris) bei der Frage der Bindungswirkung eines Bußgeldbescheids mit zu berücksichtigen sei, dass der zu Unrecht mit einer Geldbuße belegte Verkehrsteilnehmer im Falle der Rechtskraft des Bußgeldbescheids ein Wiederaufnahmeverfahren einleiten könne.
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 1 S 71.14
Aufbauseminar; Bindungswirkung an rechtskräftige Entscheidung; keine inhaltliche …
Entgegen der Ansicht des Antragstellers spricht bei summarischer Prüfung auch vieles dafür, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sein dürfte, wenn der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit als wesentliche Elemente der Rechtsstaatlichkeit (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) dem Interesse an einer allgemeinen und einheitlichen Regelung den Vorrang zugemessen hat (a.A. VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 17. November 2005 - 7 L 1092/05 -, juris, Rn. 10 und VG Neustadt, Beschluss vom 28. September 2012 - 1 L 738/12.NW -, juris, Rn. 9; offen lassend: z.B. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. August 2013 - 16 B 904/13 -, juris Rn. 8 ff., m.w.N.; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 9 V 30/00 -, juris, Rn. 8; Hamburgisches OVG…, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 Bs 250/99 -, juris, Rn. 6). - VG Saarlouis, 26.02.2018 - 5 L 138/18
Fahrerlaubnis - hier: aufschiebende Wirkung
Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf den Beschluss des VG Neustadt vom 28.09.2012 (- 1 L 738/12.NW -, juris) geltend macht, dass auch bei der eingetretenen Rechtskraft eines gegen den Betroffenen ergehenden unrichtigen Bußgeldbescheides jede rechtsstaatliche Rechtfertigung fehlt, hieraus den Rechtsirrtum staatlicher Behörden noch vertiefende, zusätzlich zum Bußgeldverfahren sanktionierende Maßnahmen abzuleiten, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung in eindeutigem Widerspruch zur Regelung des § 4 Abs. 5 S. 4 StVG steht.