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   VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20   

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https://dejure.org/2020,34541
VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20 (https://dejure.org/2020,34541)
VG Leipzig, Entscheidung vom 06.11.2020 - 1 L 782/20 (https://dejure.org/2020,34541)
VG Leipzig, Entscheidung vom 06. November 2020 - 1 L 782/20 (https://dejure.org/2020,34541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Corona-Pandemie - ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel unter Wahrung Abstandsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen bleiben ohne Erfolg - Verlegung der "Versammlung für die Freiheit" auf die Neue Messe bestätigt

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer ge-meinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (hierzu und zum Folgenden zuletzt BVerfG, Beschl. v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. zuletzt BVerfG, Beschl. v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Antragsgegnerin ist daher zu Recht davon ausgegangen, dass die vom Antragsteller angezeigte Versammlung unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens nur an einem geeigneten, d. h. angesichts der prognostischen Teilnehmerzahlen zur Wahrung des Mindestabstands ausreichend großen, Versammlungsort infektionsschutzrechtlich vertretbar ist (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 -, juris Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2020 - 6 B 10669/20

    Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    Soweit der Antragsteller beanstandet, die Beschränkung Ziffer 5. sei teilweise rechtswidrig, soweit geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen angeführt würden, denn keine textile Alltagsmaske sei in der Lage, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verhindern oder zu erschweren, ist dies bereits unbehelflich (vgl. OVG Rh-Pflz., Beschl. v. 6.7.2020 - 6 B 10669/20 -, juris Rn. 32).

    Zweck einer Versammlung ist zudem die gemeinsame Meinungskundgabe, die durch Unterhaltungen und gemeinsames Rufen ein erhöhtes Risiko für Tröpfcheninfektionen mit sich bringt (BayVGH, Beschl. v. 1.11.2020, - 10 Cs 20.2450 - NdsOVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 11 Me 139/20 - juris Rn. 27 ff.; OVG Rh-Pflz., Beschl. v. 6.7.2020 - 6 B 10669/20 -, juris).

  • OVG Sachsen, 06.02.2015 - 3 B 105/15
    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - SächsOVG, Beschl. v. 6.2.2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 6).

    Auch dann, wenn massive Verkehrsstörungen drohen, ist die Behörde grundsätzlich gehalten, für einen möglichst schonenden Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu sorgen, und - insbesondere durch Vorgaben zeitlicher und räumlicher Art - auf eine weitgehende Ermöglichung des mit der Veranstaltung verfolgten Zwecks unter möglichst geringer Beeinträchtigung der Verkehrsinteressen hinzuwirken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.2.2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    Das Robert-Koch-Institut, dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13), schätzt die Lage auch gegenwärtig als sehr dynamisch und ernstzunehmend und die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung weiterhin insgesamt als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch ein (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 11 ME 139/20

    Beschränkung, versammlungsrechtliche; Corona-Virus; Coronavirus; COVID-19;

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    Zweck einer Versammlung ist zudem die gemeinsame Meinungskundgabe, die durch Unterhaltungen und gemeinsames Rufen ein erhöhtes Risiko für Tröpfcheninfektionen mit sich bringt (BayVGH, Beschl. v. 1.11.2020, - 10 Cs 20.2450 - NdsOVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 11 Me 139/20 - juris Rn. 27 ff.; OVG Rh-Pflz., Beschl. v. 6.7.2020 - 6 B 10669/20 -, juris).
  • VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450

    BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    Zweck einer Versammlung ist zudem die gemeinsame Meinungskundgabe, die durch Unterhaltungen und gemeinsames Rufen ein erhöhtes Risiko für Tröpfcheninfektionen mit sich bringt (BayVGH, Beschl. v. 1.11.2020, - 10 Cs 20.2450 - NdsOVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 11 Me 139/20 - juris Rn. 27 ff.; OVG Rh-Pflz., Beschl. v. 6.7.2020 - 6 B 10669/20 -, juris).
  • VGH Bayern, 11.09.2020 - 10 CS 20.2063

    Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbots während der Corona-Pandemie (Bayern)

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    Die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des § 15 SächsVersG wird durch die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen in § 9 SächsCoronaSchVO vom 30.10.2020 sowohl auf der Tatbestands- wie auch auf der Rechtsfolgenseite im Hinblick auf von Versammlungen unter freiem Himmel ausgehende Gefahren für die Gesundheit und das Leben Einzelner (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie den Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung konkretisiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 11.9.2020 - 10 CS 20.2063 -).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - SächsOVG, Beschl. v. 6.2.2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2020 - 15 B 755/20

    Aufzug Standkundgebung Coronaschutzverordnung Mindestabstand

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    Hierbei ist auch von Bedeutung, ob durch die Auflage die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit beseitigt werden kann, ohne den durch das Zusammenspiel von Motto und geplantem Veranstaltungsort geprägten Charakter der Versammlung erheblich zu verändern (vgl. BVerfG, Beschl.v. 18.7.2015 - Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 24.5.2020 - 15 B 755/20 - juris Rn. 13).
  • VG München, 11.09.2020 - M 13 E 20.4258

    Versammlungsrechtliche Eilanträge von "Querdenken089" abgelehnt

    Auszug aus VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
    Das ist vorliegend aber nicht der Fall, weil es bei der Verlagerung des vom Antragsteller gewünschten Versammlungsplatzes nur um eine Modalität der Versammlungsdurchführung in örtlicher Hinsicht geht, die nicht so wesentlich ist, dass die Maßgabe einem Verbot gleichkommt (VG München, Beschl. v. 11.9.2020 - M 13 E 20.4258 -, juris Rn. 19 zur Theresienwiese).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • VG Koblenz, 07.09.2020 - 4 L 764/20

    Schüler müssen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

  • OVG Sachsen, 07.11.2020 - 6 B 368/20

    Demonstration Querdenken in Leipzig darf mit Einschränkungen am Augustusplatz

    Az.: 6 B 368/20 1 L 782/20.

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 6. November 2020 - 1 L 782/20 - abgeändert.

  • VG Neustadt, 20.11.2020 - 5 L 1030/20

    Untersagung einer "Querdenker"-Versammlung; aufschiebende Wirkung eines

    Eine Auflage zur Maskenpflicht erschiene zur Gewährleistung der infektionsschutzrechtlichen Vertretbarkeit einer Versammlung ohne Weiteres erforderlich (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 13. November 2020 - 5 L 1005/20.NW - so auch VG Leipzig, Beschluss vom 6. November 2020 - 1 L 782/20 - VG Würzburg, Beschluss vom 25. September 2020 - W 5 S 20.1403 - Bay. VGH, Beschluss vom 11. September 2020 - 10 CS 20.2064 -, Rn. 23, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. Juni 2020 - 11 ME 139/20 -, Rn. 27 - 33, juris).
  • VG Karlsruhe, 02.12.2020 - 3 K 4941/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versammlungsauflage

    Bei Versammlungen - auch solchen, die grundsätzlich stationär stattfinden sollen - handelt es sich um ein dynamisches Geschehen; bei lebensnaher Betrachtung ist davon auszugehen, dass sich die Teilnehmer, im Versammlungsbereich bewegen (vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 13.11.2020 - 5 K 4651/20 -, juris Rn. 32; VG Leipzig, Beschluss vom 06.11.2020 - 1 L 782/20 -, juris Rn. 35 m.w.N.), was bereits mit der, allerdings zunächst nur abstrakten Gefahr einhergeht, dass der Mindestabstand von 1, 5 m stellen- und zeitweise unterschritten und damit das Infektionsrisiko erhöht wird.
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