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   OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 82/96   

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https://dejure.org/1997,10769
OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 82/96 (https://dejure.org/1997,10769)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.03.1997 - 1 L 82/96 (https://dejure.org/1997,10769)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. März 1997 - 1 L 82/96 (https://dejure.org/1997,10769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formerfordernis; Baulast; Zuwegung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1992 - 11 A 890/91

    Baulasterklärungen; Bestimmtheitsgebot; Unterlassenspflicht; Verwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 82/96
    Sie kann daher als Institut des Bauordnungsrechts mit den Mitteln des Bauordnungsrechts durchgesetzt werden (siehe über die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen hinaus auch BVerwG, Beschl. v. 29.10.1992 - 4 B 218.92 -, BRS 54 Nr. 157; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.05.1992 - 11 A 890/91 -, BRS 54 Nr. 158; HessVGH, Beschl. v. 04.06.1992 - 4 TG 2815/91 -, BRS 54 Nr. 161: "... der Sinn der Baulast besteht also darin, der Bauaufsichtsbehörde ein Mittel in die Hand zu geben, um baurechtswidrige Zustände zu verhindern ...").

    Dabei muß die Verpflichtungserklärung dem Bestimmtheitsgebot entsprechen, also klar und unzweideutig sein, denn die Bauaufsichtsbehörde muß nach dem Inhalt der Baulast in der Lage sein, die Baulast durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen (siehe OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.05.1992 - 11 A 890/91 -, BRS 54 Nr. 158).

  • VGH Hessen, 04.06.1992 - 4 TG 2815/91

    Zum Begriff des Doppelhauses iSd BauNVO § 22 Abs 1; zur Baulast - in der Regel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 82/96
    Sie kann daher als Institut des Bauordnungsrechts mit den Mitteln des Bauordnungsrechts durchgesetzt werden (siehe über die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen hinaus auch BVerwG, Beschl. v. 29.10.1992 - 4 B 218.92 -, BRS 54 Nr. 157; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.05.1992 - 11 A 890/91 -, BRS 54 Nr. 158; HessVGH, Beschl. v. 04.06.1992 - 4 TG 2815/91 -, BRS 54 Nr. 161: "... der Sinn der Baulast besteht also darin, der Bauaufsichtsbehörde ein Mittel in die Hand zu geben, um baurechtswidrige Zustände zu verhindern ...").

    Insbesondere werden durch die Baulast keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen dem Belasteten und dem Begünstigten begründet (HessVGH, Beschl. v. 04.06.1992, a.a.O.; siehe auch OVG Berlin, Urt. v. 29.10.1993 - 2 B 35/92 -, NJW 1994, 2971).

  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 218.92

    Kann eine öffentliche Baulast im Zwangsversteigerungsverfahren erlöschen?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 82/96
    Sie kann daher als Institut des Bauordnungsrechts mit den Mitteln des Bauordnungsrechts durchgesetzt werden (siehe über die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen hinaus auch BVerwG, Beschl. v. 29.10.1992 - 4 B 218.92 -, BRS 54 Nr. 157; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.05.1992 - 11 A 890/91 -, BRS 54 Nr. 158; HessVGH, Beschl. v. 04.06.1992 - 4 TG 2815/91 -, BRS 54 Nr. 161: "... der Sinn der Baulast besteht also darin, der Bauaufsichtsbehörde ein Mittel in die Hand zu geben, um baurechtswidrige Zustände zu verhindern ...").

    Diese Entscheidung ist vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden (Beschl. v. 29.10.1992 - 4 B 218.92 -, BRS 54 Nr. 157).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.1992 - 1 L 99/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 82/96
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 19. Mai 1992 (- 1 L 99/91 -, Die Gemeinde 1993, 16) näher ausgeführt, daß eine Baulast nicht durch Zuschlag im Wege einer Zwangsversteigerung erlischt.
  • OVG Berlin, 29.10.1993 - 2 B 35.92

    Beheizung des Nachbargrundstücks; Öffentlich-rechtliche Verpflichtung; Erlöschen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 82/96
    Insbesondere werden durch die Baulast keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen dem Belasteten und dem Begünstigten begründet (HessVGH, Beschl. v. 04.06.1992, a.a.O.; siehe auch OVG Berlin, Urt. v. 29.10.1993 - 2 B 35/92 -, NJW 1994, 2971).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00

    Festsetzung eines Gehwegs und einer Fläche für Gemeinschaftsanlage; Bestimmtheit

    Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Eigentümers des belasteten Grundstückes gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Umfang und Inhalt der Baulast aus der Erklärung heraus hinreichend bestimmbar sein (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.3.1997 - 1 L 82/96 -).
  • OVG Bremen, 16.01.2017 - 1 B 275/16

    Durchsetzung einer Baulast - Baulast; Baulastenverzeichnis; Erschließung;

    Die Bauaufsichtsbehörde ist grundsätzlich befugt, durch Verwaltungsakt die sich aus einer Baulast ergebenden Verpflichtungen durchzusetzen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.09.1983 - 1 A 72/82, NJW 1984, 380; Beschl. v. 08.12.1995 - 1 M 7201/95, NJW 1996, 1363; Beschl. v. 21.07.2009 - 1 ME 79/09, NVwZ-RR 2009, 872; Beschl. v. 04.03.2010 - 1 ME 13/10, NVwZ-RR 2010, 510; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.11.2009 - 8 A 10851/09, BauR 2010, 216; OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.1997 - 1 L 82/96, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 27.09.1990 - 4 B 34/90, BauR 1991, 62).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2023 - 2 L 46/22

    Formwirksamkeit einer Baulastenverpflichtungserklärung

    Die Bestätigung, auf welche Weise der Behördenbedienstete sich hiervon überzeugt hat, hat lediglich formale Ordnungsfunktion, vermag die Wirksamkeit der Verpflichtungserklärung jedoch nicht in Frage zu stellen (vgl. OVG SH, Urteil vom 20. März 1997 - 1 L 82/96 - juris Rn. 68).
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