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   OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94   

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https://dejure.org/1995,2853
OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94 (https://dejure.org/1995,2853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.1995 - 1 L 894/94 (https://dejure.org/1995,2853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 1995 - 1 L 894/94 (https://dejure.org/1995,2853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Abs. 4 BauGB; Art. 28 Abs. 2 GG
    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung; Bedeutung für Natur und Landschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung; Bedeutung für Natur und Landschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1299 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 271
  • BauR 1996, 348
  • ZfBR 1996, 54
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Das erfordert nicht nur, daß die Ziele der Raumordnung und Landesplanung hinreichend bestimmt sind, sondern auch, daß die Ziele als landesplanerische Letztentscheidung eine auf der landesplanerischen Ebene nicht mehr ergänzungsbedürftige Aussage treffen und nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 - DVBl. 1992, 1438 ).

    Wesentlich ist, daß die Ziele der Raumordnung und Landesplanung den Gemeinden einen Rahmen setzen, innerhalb dessen die Gemeinden die Wahlmöglichkeiten voll ausschöpfen dürfen, den die Gemeinden aber nicht im Wege der Abwägung überwinden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.02.1991 - 6 K 8/89

    Wohnhaus; Schutzwürdig; Schutzwürdigkeit; Außenbereich; Mischgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Allerdings hat der 6. Senat im Urteil vom 15.2.1991 - 6 K 8/89 - OVGE 42.363 die Festlegung eines Gebietes im Regionalen Raumordnungsprogramm als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erholung ohne weitere Auseinandersetzung mit der Tragweite dieser Festlegung als zulässiges Ziel der Raumordnung und Landesplanung angesehen und den Bebauungsplan für nichtig erklärt, der mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes gegen die Zweckbestimmung des Gebietes mit besonderer Bedeutung für die Erholung verstieß.
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Das Abwägungsgebot ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen en von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwG 34, 301 und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Das Abwägungsgebot ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen en von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwG 34, 301 und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Vorsorgegebiete stellen ungeachtet ihrer Einordnung als Ziele der Raumordnung in Teil I, B (9) des Landes - Raumordnungsprogramms Niedersachsen (Gesetz vom 2.3.1994, GVBl. S. 130; aufgehoben durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 26.4.2007, GVBl. S. 161) nur Abwägungsdirektiven im Hinblick auf konkurrierende Nutzungsansprüche dar (vgl. dazu: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 29.8.1995 - 1 L 894/94 -, NVwZ 1996, 271; Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Loseblattsammlung, Stand: Februar 2007, § 1, Rn. 315).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Als "Ziele" der Landesplanung und Raumordnung im Sinne dieser Vorschrift sind nur landesplanerische Letztentscheidungen anzusehen, welche eine nicht mehr ergänzungsbedürftige und -fähige Aussage treffen und daher nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben, sondern ihrer Abwägung mit Anspruch auf Verbindlichkeit vorgehen (vgl. beispielsweise OVG Lüneburg, Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 894/94 -, BRS 57 Nr. 273 = ZfBR 1996, 54 = BauR 1996, 348 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl 1992, 1438).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01

    Antragsbefugnis: Sondergebiet für Windenergieanlage in Nachbargemeinde;

    Ziff. 5.2.1 RROP 1985 trifft keine abschließende, allenfalls noch konkretisierungsbedürftige Aussage zur Zulässigkeit von Nutzungen in einem Vorranggebiet für Erholung; es ist - im Sinne einer Abwägungsdirektive - bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen lediglich "darauf zu achten", dass Naturhaushalt und Landschaftsbild als natürliche Eignungsgrundlagen dieser Gebiete erhalten bleiben bzw. nach Möglichkeit verbessert werden (s. auch Niedersächsisches OVG, NVwZ 1996, 271 für "Gebiete mit besonderer Bedeutung für Erholung" ) .
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