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   VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19.MZ   

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VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19.MZ (https://dejure.org/2019,6524)
VG Mainz, Entscheidung vom 22.03.2019 - 1 L 96/19.MZ (https://dejure.org/2019,6524)
VG Mainz, Entscheidung vom 22. März 2019 - 1 L 96/19.MZ (https://dejure.org/2019,6524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Muslimische Kindertagesstätte in Mainz muss schließen

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1666 BGB, § 4 Abs 2 BVerfSchG, § 45 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB 8, § 45 Abs 7 SGB 8
    Jugendhilfe, Kindergartenrecht

  • esovgrp.de

    BGB § 1666,BVerfSchG § 4,BVerfSchG § 4 Abs 2,SGB VIII § 45,SGB VIII § 45 Abs 2,SGB VIII § 45 Abs 2 S 2,SGB VIII § 45 Abs 2 S 2 Nr 2,SGB VIII § 45 Abs 7
    Antrag, Auflagen, Betriebserlaubnis, Duldung, Einrichtung, Einrichtungsträger, einstweiliger Rechtsschutz, Entfaltung der Persönlichkeit, Erlaubnis, Erziehung, freiheitlich demokratische Gefahr, Gefahr, Grundgesetz, Grundordnung, Integration, interkulturelle Erziehung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Muslimische Kindertagesstätte in Mainz muss schließen

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Muslimische Kindertagesstätte in Mainz muss schließen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf einer Betriebserlaubnis für eine muslimische Kindertagesstätte wegen Unzuverlässigkeit des Trägervereins

  • Jurion (Kurzinformation)

    Muslimische Kindertagesstätte in Mainz muss schließen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb der Muslimischen Kindertagesstätte "Al Nur" rechtmäßig - Erhebliche Zweifel an Zuverlässigkeit des Einrichtungsträgers rechtfertigen Schließung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16

    Betriebserlaubnis, Kindergarten, Kindeswohl, Salafismus

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Für die Beurteilung der Gewährleistung des Kindeswohls ist in erster Linie der Träger der Einrichtung in den Blick zu nehmen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2, 6), der als zuverlässig eingestuft werden muss (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 46), was nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen hier als nicht (mehr) gegeben angesehen werden kann.

    Hier sprechen bereits hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass ersteres im gerichtlichen Eilverfahren anzunehmen ist und daher insbesondere die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Integration (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII) als wesentlicher Teil des Kindeswohls jedenfalls als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden kann (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2, 6 und Ls. 1; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 -, juris, Rn. 55).

    Schließlich zielt § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII auf Einrichtungen ab, deren Träger sich so in der Gesellschaft auf der Basis von nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmenden Wertvorstellungen abschotten, dass sie quasi Teil einer Parallelgesellschaft werden (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 6; Mörsberger, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 45, Rn. 65).

    Gerade diese Elemente werden bei einer Orientierung an salafistischem Gedankengut, in welchem gerade ein "Gottesstaat" als Idealvorstellung gilt und demzufolge die vorgenannten Aspekte keinen Platz haben können (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2), letztlich negiert.

    Es liegt daher nahe, den Antragsteller als "Multiplikator" dieses Glaubensverständnisses zu sehen (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl;

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Für die Beurteilung der Gewährleistung des Kindeswohls ist in erster Linie der Träger der Einrichtung in den Blick zu nehmen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2, 6), der als zuverlässig eingestuft werden muss (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 46), was nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen hier als nicht (mehr) gegeben angesehen werden kann.

    Die an diese Gesamtbetrachtung anknüpfende Unzuverlässigkeit rechtfertigt bereits mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Annahme, dass insoweit die Integration der Kinder in die Gesellschaft nach Maßgabe der freiheitlich demokratischen Grundordnung konkret gefährdet ist (vgl. zum Merkmal der Unzuverlässigkeit des Trägers: OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 46).

    Da insoweit ein Verschulden des Antragstellers unerheblich ist (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 46), kann er sich jedenfalls mit dem Argument des Personalmangels nicht exkulpieren; zumal einem zuverlässigen Träger zuzumuten gewesen wäre, gerade bei einer derart zentralen Auflage wie der Erfüllung des integrativen Konzepts ausreichend Personal vorzuhalten.

    Das Verfahren ist gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. etwa OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 70; BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 12 CS 12.2406 -, juris, Rn. 23; SaarlOVG, Beschluss vom 11. August 2010 - 3 B 178/10 -, juris, Rn. 56).

  • OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10

    Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Internat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB 8

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Bloße Verdachtsmomente genügen nicht (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 11. August 2010 - 3 B 178/10 -, juris, Rn. 6; HambOVG, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - 4 Bs 248/12 -, juris, Rn. 14; Busse, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage 2018, § 45, Rn. 79).

    Das Verfahren ist gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. etwa OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 70; BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 12 CS 12.2406 -, juris, Rn. 23; SaarlOVG, Beschluss vom 11. August 2010 - 3 B 178/10 -, juris, Rn. 56).

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 12 CS 08.1417

    Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das "Haus für Kinder" in München

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Hier sprechen bereits hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass ersteres im gerichtlichen Eilverfahren anzunehmen ist und daher insbesondere die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Integration (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII) als wesentlicher Teil des Kindeswohls jedenfalls als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden kann (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2, 6 und Ls. 1; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 -, juris, Rn. 55).

    Damit bestehen auf Grundlage der gesamten vorliegenden Erkenntnismittel überwiegende Anhaltspunkte dafür, dass die am Wertesystem des Grundgesetzes orientierte freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder zumindest wesentlich beeinträchtigt und damit die Integration in die auf diesen Werten basierende Gesellschaft gehindert werden kann (vgl. zu Scientology: BayVGH, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 -, juris, Rn. 55).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2010 - 7 A 11075/09

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis wegen Unterstützung einer terroristischen

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Dieses Behördenzeugnis kann auch prinzipiell im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hinreichende Erkenntnisse für eine vorläufige Bewertung des Sachverhalts im Rahmen einer summarischen Prüfung liefern; unabhängig von der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen damit der sog. "Strengbeweis" für das Vorliegen von Tatsachen geführt werden kann und muss (vgl. zum Beweiswert: OVG RP, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 7 A 11063/08 -, juris, Rn. 21 f.; Beschluss vom 28. Januar 2010 - 7 A 11075/09 -, juris, Rn. 5).

    Jedenfalls ist hier unter ergänzendem Rückgriffs auf andere Erkenntnisquellen der Inhalt des Behördenzeugnisses umfassend zu würdigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13/07 -, juris, Rn. 31; OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 7 A 11075/09 -, juris, Rn. 5).

  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Der Antragsgegner legt insoweit auch insbesondere unter Bezugnahme auf die Verfassungsschutzberichte des Freistaats Bayern 2016 (abrufbar unter: http://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/verfassungsschutzbericht_bayern_2016.pdf, S. 41) und des Landes Hessen 2015 (abrufbar unter: https://lfv.hessen.de/sites/lfv.hessen.de/files/content-downloads/LfV_Bericht-2015final_screen.pdf, S. 110) glaubhaft dar, dass islamistische Bewegungen - hier konkret "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V." (IGD) und "Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland e.V." (RIGD) - eine legalistische Strategie verfolgen, also ohne das geltende Recht zu verletzen, zu versuchen, ihrer Ideologie zur Akzeptanz in Teilen der Gesellschaft zu verhelfen (vgl. HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris, Rn. 23).

    Offenbar wurde dieser Wettbewerb gerade von dem "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V." (IGD), der sich an der Ideologie der Muslimbruderschaft (MB) ausrichtet und eine "Distanz zur Demokratie" fördert (Verfassungsschutzbericht des Bundes 2017, S. 211), und dem "Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland e.V." (RIGD), dessen Ausrichtung bereits in der Rechtsprechung als nicht verfassungskonform bzw. verfassungsfeindlich eingeordnet wurde (vgl. HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris, Rn. 23), organisiert.

  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Selbst wenn hier von offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache auszugehen wäre, würde eine dann erforderliche umfassende Interessenabwägung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 7 VR 2/96 -, NVwZ 1997, 497 [501]; siehe auch Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 34. EL Mai 2018, § 80, Rn. 373 m.w.N. aus der Rspr.) nicht zugunsten des Antragstellers ausfallen.
  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 12 CS 12.2406

    Widerruf einer Tagespflegeerlaubnis bei Übergriffen durch zur Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Das Verfahren ist gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. etwa OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 70; BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 12 CS 12.2406 -, juris, Rn. 23; SaarlOVG, Beschluss vom 11. August 2010 - 3 B 178/10 -, juris, Rn. 56).
  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Dies ergibt sich aus § 45 Abs. 7 Satz 2 SGB VIII. Es sind daher insbesondere in Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO besondere Umstände von dem Antragsteller darzulegen, warum in diesem Fall das Aussetzungsinteresse ausnahmsweise überwiegen soll (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19
    Jedenfalls ist hier unter ergänzendem Rückgriffs auf andere Erkenntnisquellen der Inhalt des Behördenzeugnisses umfassend zu würdigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13/07 -, juris, Rn. 31; OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 7 A 11075/09 -, juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 12 CS 07.3433

    Kinder- und Jugendhilferecht: Widerruf der Betriebserlaubnis für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 7 A 11063/08

    Beweis- und Darlegungslast bei Einbürgerung; verfassungsfeindliche Bestrebungen,

  • OVG Hamburg, 14.12.2012 - 4 Bs 248/12

    Rücknahme der Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 2216/14

    Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei Eingehen einer

  • VG Düsseldorf, 23.10.2019 - 20 K 13111/17

    Klage eines Vereins gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als

    Dies gilt vor allem bei der Möglichkeit einer Online-Recherche, aufgrund derer üblicherweise schon eine Vielzahl an Informationen über einen Vortragenden erreicht und abgerufen werden können, vgl. VG Mainz, Beschluss vom 22. März 2019 - 1 L 96/19.MZ -, juris Rn. 52.
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