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   OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 LA 238/02   

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https://dejure.org/2003,14170
OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 LA 238/02 (https://dejure.org/2003,14170)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.07.2003 - 1 LA 238/02 (https://dejure.org/2003,14170)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 1 LA 238/02 (https://dejure.org/2003,14170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Windenergieanlage; Sondergebiet; überdeckte Fläche; Landschaftsbild

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 6 BauGB; § 16 Abs 2 Nr 1 BauNVO; § 16 Abs 2 Nr 4 BauNVO; § 16 Abs 3 Nr 2 BauNVO; § 19 Abs 2 BauNVO; § 19 Abs 1 BauNVO; § 23 Abs 3 S 2 BauNVO; § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Abwägung; bauliche Anlage; Bebauungsplan; Beeinträchtigung; Grundfläche; Höhe; Landschaftsbild; Rotor; Sondergebiet; Tourismus; Windenergieanlage; Windkraftanlage; überdeckte Fläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Grundfläche und Höhe bei Windkraftwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 14
  • ZfBR 2003, 785
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 LA 238/02
    Die Unwirksamkeit/Nichtigkeit einzelner Festsetzungen führt dann nicht zur Gesamtunwirksamkeit/Gesamtnichtigkeit des Bebauungsplans, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn außerdem hinzu kommt, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschl. vom 25.2.1997 - 4 NB 30.96 -, NVwZ 1997, 896).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 LA 238/02
    Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass sich 1, 5 MW-Anlagen oder größere Anlagen (im Gespräch sollen auch 1, 8 MW-Anlagen sein) nicht rechnen sollen (zur Wirtschaftlichkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans vgl. auch BVerwG, Urt. vom 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, BRS 33 Nr. 11).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 LA 238/02
    Voraussetzung für den Erfolg dieses Angriffs gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist, dass für das vom Zulassungsantragsteller favorisierte Entscheidungsergebnis - auf dieses, nicht auf einzelne Begründungselemente kommt es an - die "besseren Gründe" sprechen, d.h. dass sein Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Unterliegen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NdsVBl 1999, 93).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 LA 238/02
    Eine normative Gewichtungsvorgabe, der zufolge ein Planungsträger der Windenergienutzung im Sinne einer speziellen Förderungspflicht bestmöglich Rechnung zu tragen hat, ist der gesetzlichen Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, mit Hilfe derer die Gemeinde Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan darstellen kann, nicht zu entnehmen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, ZfBR 2003, 370).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 LA 238/02
    Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, mit der Festsetzung eines Sondergebietes für die Windenergienutzung dem Betreiber einer Windenergieanlage die einträglichste Nutzung zu ermöglichen (vgl. zum Eigentum: BVerfG, Urt. v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/99 - BVerfGE 91, 294 = NJW 1995, 511; BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2003 - 1 LA 238/02
    Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, mit der Festsetzung eines Sondergebietes für die Windenergienutzung dem Betreiber einer Windenergieanlage die einträglichste Nutzung zu ermöglichen (vgl. zum Eigentum: BVerfG, Urt. v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/99 - BVerfGE 91, 294 = NJW 1995, 511; BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 2 L 2/11

    Immissionsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage - hier:

    Die durch Windenergieanlagen hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes dürfen auch im Interesse des Tourismus bei der Abwägungsentscheidung des Planungsträgers berücksichtigt werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.07.2003 - 1 LA 238/02 -, ZfBR 2003, 785).

    Die durch Windenergieanlagen hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes dürfen auch im Interesse des Tourismus bei der Abwägungsentscheidung des Planungsträgers berücksichtigt werden (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 22.07.2003 - 1 LA 238/02 -, ZfBR 2003, 785).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Diese Festsetzung beachtet nicht hinreichend § 19 Abs. 2 BauNVO (vgl. zu einem gleichgelagerten Fall: Beschl. d. Sen. v. 22.7.2003 - 1 LA 238/02 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 181/07

    Entfaltung der Rechtskraftwirkung eines von einer Kommanditgesellschaft

    Zu nennen sind insoweit Anlagentyp, Einkaufspreis, Finanzierungsmodalitäten, Strompreise und Jahreswetterlagen (vgl. in diesem Sinne auch 1. Senat des erk. Gerichts, Beschl. v. 22.7.2003 - 1 LA 238/02 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

    Das gilt etwa für die Bestimmung der Höhe der Anlagen und der - soweit ersichtlich nicht ermittelten - Bedeutung für den wirtschaftlichen Ertrag der Anlagen (vgl. dazu OVG Lüneburg, B. v. 22.07.2003 - 1 LA 238/02 - NVwZ-RR 2004, 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - 10a B 1522/03
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 1 LA 238/02 -, ZfBR 2003, 785 (787); OVG NRW, Beschluss vom 2. Juli 2002 - 7 B 918/02 -, a.a.O.
  • VG Göttingen, 13.07.2006 - 2 A 11/05

    Abwägung; Abwägungsmaterial; Bauvorbescheid; Begrenzung; Beschränkung;

    In diesem Zusammenhang hat das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 22.07.2003 (1 LA 238/02- NuR 2004, 319, 320 f.; ähnlich, Urteil vom 29.1.2004 -1 KN 321/02-, NuR 2004, 609, 611) zu einer planungsrechtlichen Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen auf 100 m ausgeführt:.
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