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   OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08 (https://dejure.org/2008,16430)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.07.2008 - 1 LA 48/08 (https://dejure.org/2008,16430)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 1 LA 48/08 (https://dejure.org/2008,16430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Bescheides über Abschiebungsverbote bei fehlender Herkunftsbezeichnung bzw. Zielstaatsbezeichnung; Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der Divergenz; Sinn und Zweck des § 59 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) im Hinblick auf die Möglichkeit einer ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; ; AufenthG § 59 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AuslG § 53; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandslosigkeit eines Bescheides über Abschiebungsverbote bei fehlender Herkunfts-/Zielstaatsbezeichnung: Abschiebezielstaat; Abschiebungsverbot; Berufungszulassung; Divergenz; Entscheidungstenor; Feststellung; Gegenstandslosigkeit; Herkunftsstaat; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08
    Nach der Sollvorschrift in § 59 Abs. 2 AufenthG erfolgt ein Hinweis auf einen (bestimmten) Abschiebezielstaat "im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung", um das "vorrangige Abschiebezielland für die vollziehende Behörde eindeutig zu kennzeichnen und möglichst frühzeitig die Prüfung von Abschiebehindernissen bzgl. dieses Staates vorzunehmen" (BVerwG, Urt. v. 25.07.2000, 9 C 42.99, BVerwGE 111, 343).

    Bei nicht geklärtem Herkunftsstaat kann dessen Benennung unterbleiben (BVerwG, Urt. v. 25.07.2000, 9 C 42.99, BVerwGE 111, 343 ff.).

    Zielstaatsbezogene Einwendungen gegen die Abschiebungsandrohung können erst nach der Bezeichnung eines konkreten Zielstaates in der Abschiebungsandrohung verlangt werden; dies hat (auch) das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 25.07.2000 (a. a. O.) ausdrücklich hervorgehoben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 1 LB 66/03
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08
    Der Zulassungsantrag versucht eine Divergenz aus den Urteilen des OVG Hamburg vom 27.08.2002 (3 Bf 415/01.A, NordÖR 2003, 467 ff.) und des Senats vom 18.01.2007 (1 LB 53/03, n. v.), 30.11.2006 (1 LB 66/03, Juris) und vom 08.12.2005 (1 LB 202/01, Juris) abzuleiten.

    Daraus, dass die Gegenstandslosigkeit der Feststellung nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG nur "zur Klarstellung" in den gerichtlichen Entscheidungstenor aufgenommen worden ist (Urt. v. 30.11.2006, a.a.O.), folgt nichts anderes.

  • OVG Hamburg, 27.08.2002 - 3 Bf 415/01

    Burkina Faso, Nigeria, Staatsangehörigkeit ungeklärt, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08
    Der Zulassungsantrag versucht eine Divergenz aus den Urteilen des OVG Hamburg vom 27.08.2002 (3 Bf 415/01.A, NordÖR 2003, 467 ff.) und des Senats vom 18.01.2007 (1 LB 53/03, n. v.), 30.11.2006 (1 LB 66/03, Juris) und vom 08.12.2005 (1 LB 202/01, Juris) abzuleiten.

    Insofern ist die - im Zulassungsantrag referierte - Besorgnis (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 27.08.2002, a.a.O., bei Juris Tz. 26 a. E.), dass bei einer späteren Konkretisierung des Herkunftsstaates Abschiebungshindernisse nur noch "beschränkt" geltend gemacht werden könnten, unbegründet.

  • VGH Bayern, 18.12.2003 - 9 B 01.31218

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründetheit eines Asylantrags; Anforderungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08
    Die gerichtliche Überprüfung von Abschiebungsverboten i. S. d. § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG ist auf den Staat beschränkt, den das Bundesamt in seinem Bescheid benannt hat; fehlt - wie hier - eine Benennung, bedarf es weder einer umfassenden Prüfung aller "denkbaren" Abschiebezielstaaten (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.12.2003, 9 B 01.31218, Juris) noch einer Aufhebung der "zielstaatslosen" Feststellung nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG.

    Gerade weil die gerichtliche Überprüfung von Abschiebungsverboten i. S. d. § 60 Abs. 2 -7 AufenthG auf den konkret benannten Staat beschränkt ist, der im angefochtenen Bescheid als Abschiebezielstaat benannt worden ist und keine "weltweite" Prüfung aller denkbaren Abschiebezielstaaten erfolgt (vgl. VGH München, Beschl. v. 19.12.2003, a.a.O.), ist eine ohne konkrete Zielstaatsbenennung erfolgte Feststellung nach § 60 Abs. 2 - 7 AufenthG im wahrsten Sinne des Wortes gegenstandslos.

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2005 - 1 LB 202/01
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08
    Der Zulassungsantrag versucht eine Divergenz aus den Urteilen des OVG Hamburg vom 27.08.2002 (3 Bf 415/01.A, NordÖR 2003, 467 ff.) und des Senats vom 18.01.2007 (1 LB 53/03, n. v.), 30.11.2006 (1 LB 66/03, Juris) und vom 08.12.2005 (1 LB 202/01, Juris) abzuleiten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1999 - 2 L 17/99

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Abführung der Zweitwohnungssteuer; Annahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - 1 LA 48/08
    Das Urteil des OVG Hamburg, von dem das Verwaltungsgericht abzuweichen meint (S. 2 des Urt.-Abdr.), ist insoweit von vornherein unerheblich, weil der Zulassungsgrund nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG nur bei einer Abweichung im jeweiligen Instanzenzug gegeben ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 04.08.1999, 2 L 17/99, NordÖR 2000, 86).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19

    Asyl-Drittstaatsverfahren - Griechenland - unmenschliche Behandlung;

    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (OVG Schleswig, Beschl. v. 10.07.2018 - 4 LA 41/18 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 31.07.2008 - 1 LA 48/08 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 1 LB 12/10
    Nach der Sollvorschrift in § 59 Abs. 2 AufenthG wird auf einen (bestimmten) Abschiebezielstaat im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung hingewiesen, um das vorrangige Abschiebezielland für die betroffene Person und für die vollziehende Behörde eindeutig zu kennzeichnen und möglichst frühzeitig die Prüfung von Abschiebehindernissen bezüglich dieses Staates vornehmen zu können (vgl. Beschl. d. Senats vom 31.07.2008, 1 LA 48/08, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 13 A 2111/17

    Darlegen des Zulassungsgrundes einer Abweichung

    Soweit der Zulassungsantrag nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG dabei auch auf eine Abweichung von einer Entscheidung "des Oberverwaltungsgerichts" gestützt werden kann, wird durch das Gesetz allein das im konkreten Instanzenzug übergeordnete Oberverwaltungsgericht in Bezug genommen; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. März 2004 - 11 A 1223/03.A - Juris Rn. 3; OVG Berlin, Beschluss vom 3. September 2004 - 3 N 93.00 - Juris Rn. 2; OVG Schleswig-Holstein; Beschluss vom 31. Juli 2008 - 1 LA 48/08 - Juris Rn. 6.
  • VG Regensburg, 01.03.2011 - RN 7 K 10.30437

    Die fehlende Auswertungsfähigkeit von Fingerabdrücken angeblich somalischer

    Mangels benannten Zielstaates ist die in Ziff. 2 des Bescheids getroffene Negativfeststellung bezüglich des Vorliegens von Abschiebungshindernissen gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG gegenstandslos (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Entsch. vom 31.7.2008, Az. 1 LA 48/08).
  • VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofortige Vollziehung der Ablehnung einer

    Eine fehlende Zielstaatsbestimmung kann subjektive Rechte des Antragstellers nicht verletzen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 1 LA 48/08 -, Rn. 14, juris).
  • VG Berlin, 01.04.2014 - 33 K 548.13

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Sollte die Beklagte die Abschiebungsandrohung dereinst dahin ändern, dass die Kläger in die Russische Föderation abgeschoben werden sollen, muss sie das Vorliegen von Abschiebungsverboten in Bezug auf die Russische Föderation zuvor vollständig prüfen und wäre hernach die gerichtliche Kontrolle ermöglicht (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 1 LA 48/08 - juris, Rn. 13 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 1 LB 11/05

    Aserbaidschan, Armenier, Berg-Karabach, Abschiebungsandrohung,

    Nach der Sollvorschrift in § 59 Abs. 2 AufenthG wird auf einen (bestimmten) Abschiebezielstaat im Interesse der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung hingewiesen, um das vorrangige Abschiebezielland für die betroffene(n) Persone(n) und für die vollziehende Behörde eindeutig zu kennzeichnen und möglichst frühzeitig die Prüfung von Abschiebehindernissen bzgl. dieses Staates vornehmen zu können (vgl. Beschl. des Senats v. 31.07.2008, 1 LA 48/08, Juris).
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