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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13   

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https://dejure.org/2013,33547
OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13 (https://dejure.org/2013,33547)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.11.2013 - 1 LA 49/13 (https://dejure.org/2013,33547)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 (https://dejure.org/2013,33547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem Ferienhaus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frage der Genehmigungspflicht kann sich bei Erweiterung der Bettenzahl eines Ferienhauses neu stellen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frage der Genehmigungspflicht kann sich bei Erweiterung der Bettenzahl eines Ferienhauses neu stellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 255
  • DÖV 2014, 171
  • ZfBR 2014, 160
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    Im Ausgangspunkt unbestritten ist die - zutreffende - Annahme des Verwaltungsgerichts, ein Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO liege vor, wenn ein Gebiet in einen anderen Gebietstyp umzukippen bzw. seine typische Eigenart zu verlieren droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 -, juris Rn. 19 = BVerwGE 79, 309 = BRS 48 Nr. 37).

    Erforderlich ist stets eine Bewertung aller für eine quantitative Beurteilung in Frage kommenden tatsächlichen Umstände im einzelnen Fall (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, a. a. O., bezogen auf ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist überdies geklärt, dass es auf eine Bewertung aller für eine quantitative Beurteilung in Frage kommenden tatsächlichen Umstände im einzelnen Fall ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, a. a. O.).

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    Von einer bloßen Nutzungsintensivierung in Abgrenzung zu einer gemäß § 59 Abs. 1 i. V. mit § 2 Abs. 13 NBauO 2012 grundsätzlich genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung ist nur dann auszugehen, wenn eine bloße Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne baurechtlich relevantes Zutun des Betreibers vorliegt (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 4 C 9.97 , juris Rn. 14).

    Ändert der Betreiber demgegenüber objektive, vor allem in Maß und Zahl ausdrückbare Merkmale der baulichen Anlage, ist von einer Nutzungsänderung auszugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 -, juris Rn. 14 = NVwZ 1999, 417 = BRS 60 Nr. 68; Beschl. v. 11.7.2001 - 4 B 36.01 -, juris Rn. 8 = BRS 64 Nr. 73).

    Soweit die Kläger die Frage aufwerfen, ob eine Nutzungsintensivierung auch dann als Nutzungsänderung anzusehen ist, wenn die Art der Nutzung als solche gleich bleibt, ist diese Frage - bezogen auf § 29 Abs. 1 BauGB - in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend geklärt, dass eine bloße Nutzungsintensivierung bei einer Änderung objektiver, vor allem in Maß und Zahl ausdrückbarer Merkmale baulicher Anlagen nicht vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1998, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 1 ME 54/10

    Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Baumaßnahme bei Aufstellen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    Zu fragen ist mit anderen Worten, ob das Vorhaben trotz der zuvor betriebenen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine bauplanungs- oder -ordnungsrechtliche Zulässigkeit oder (insbesondere) seine Nachbarverträglichkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn. 19 = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188; Beschl. v. 30.3.2010 - 1 ME 54/10 -, juris Rn. 10 = NVwZ-RR 2010, 634).

    Diese Frage ist nach der bereits eingangs zitierten ständigen Rechtsprechung des Senats zweifelsfrei zu bejahen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006, a. a. O; Beschl. v. 30.3.2010, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2006 - 1 ME 171/06

    Formelle und materielle Illegalität einer baulichen Anlage; Einschränkung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    Zu fragen ist mit anderen Worten, ob das Vorhaben trotz der zuvor betriebenen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine bauplanungs- oder -ordnungsrechtliche Zulässigkeit oder (insbesondere) seine Nachbarverträglichkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn. 19 = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188; Beschl. v. 30.3.2010 - 1 ME 54/10 -, juris Rn. 10 = NVwZ-RR 2010, 634).

    Diese Frage ist nach der bereits eingangs zitierten ständigen Rechtsprechung des Senats zweifelsfrei zu bejahen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006, a. a. O; Beschl. v. 30.3.2010, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 35/91

    Maßgeblichkeit; Baubeschreibung; Betrieb; Herstellung von Software; Zulässigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    Stellt ein Handwerksbetrieb einen einzelnen neuen Mitarbeiter ein, wird sich dies in aller Regel innerhalb der Variationsbreite einer bereits erteilten Baugenehmigung bewegen (vgl. Senat, Urt. v. 14.9.1993 - 1 L 35/91 -, juris Rn. 15 = NVwZ-RR 1994, 487 = BRS 55 Nr. 145).

    Soweit die Kläger sinngemäß meinen, das Verwaltungsgericht habe entgegen dem Senatsurteil vom 14. September 1993 (- 1 L 35/91 -, a. a. O.) unberücksichtigt gelassen, dass nicht jede Nutzungsintensivierung die Genehmigungsfrage neu aufwerfe, sondern nur eine erhebliche Vergrößerung der Nutzung, die dazu führe, dass eine neue Größenordnung erreicht werde, mithin also Quantität in Qualität umschlage, trifft das offensichtlich nicht zu.

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    Schließlich stellt die Vermietung von Ferienhäusern ebenso wie die von Ferienwohnungen jedenfalls nach der Rechtsprechung keinen Beherbergungsbetrieb i. S. v. § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.1989 - 4 B 78.89 -, juris Rn. 3 = NVwZ 1989, 1060 = BRS 49 Nr. 66; OVG NRW, Urt. v. 17.1.1996 - 7 A 166/96 -, juris Ls. 2; offen gelassen von Senat, Urt. v. 24.7.2013, a. a. O.; a. A. etwa Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 4 BauNVO Rn. 114 ; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 3 Rn. 19).

    Kennzeichnend für einen Beherbergungsbetrieb ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.1989, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    Vorausschickend merkt der Senat an, dass das Vorhaben der Kläger - ein fremdvermietetes Ferienhaus mit zehn Betten - mangels Teilbarkeit insgesamt und nicht etwa - wie die Kläger offenbar annehmen - nur im Umfang der vier hinzutretenden Betten zur baurechtlichen Prüfung ansteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974 - IV C 32.71 -, juris Rn. 12 = BVerwGE 47, 185 = BRS 28 Nr. 34; Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, juris Rn. 13 = BVerwGE 138, 166 = BRS 76 Nr. 76).

    Ungeachtet der von dem Verwaltungsgericht nicht behandelten Frage, ob das Vorhaben der Kläger nicht bereits bei typisierender Betrachtung an dem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Gebietsverträglichkeit scheitert (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.3.2002 - 4 C 1.02 -, juris Rn. 11 ff. = BVerwGE 116, 155 = BRS 65 Nr. 63; Urt. v. 18.11.2010, a. a. O., Rn. 19), steht ihm - wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat - jedenfalls § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO entgegen.

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 1 LB 245/10

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines kleineren gewerblich betriebenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    Fremdvermietete Ferienhäuser sind Gegenstand der speziellen Regelung in § 10 Abs. 4 BauNVO, sodass sie in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des allgemein die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen regelnden § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO fallen (vgl. Senat, Urt. v. 24.7.2013 - 1 LB 245/10 -, juris Rn. 21 m. w. N. auch zur Rspr. des BVerwG).

    Schließlich stellt die Vermietung von Ferienhäusern ebenso wie die von Ferienwohnungen jedenfalls nach der Rechtsprechung keinen Beherbergungsbetrieb i. S. v. § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.5.1989 - 4 B 78.89 -, juris Rn. 3 = NVwZ 1989, 1060 = BRS 49 Nr. 66; OVG NRW, Urt. v. 17.1.1996 - 7 A 166/96 -, juris Ls. 2; offen gelassen von Senat, Urt. v. 24.7.2013, a. a. O.; a. A. etwa Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 4 BauNVO Rn. 114 ; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 3 Rn. 19).

  • BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87

    Begriff eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    In diesem Sinne bauplanungsrechtlich relevant ist auch die Bettenzahl (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.11.1987 - 4 B 230/87 u.a. -, juris Rn. 3 = BauR 1988, 184 = BRS 47 Nr. 36).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1999 (- 4 C 6.98 -, juris = BVerwGE 109, 314 = BRS 62 Nr. 86) ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1996 - 7 A 166/96
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

  • BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Bestandsschutz eines Gewerbebetriebes im Rahmen

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

  • BVerwG, 13.09.1988 - 4 B 155.88

    Außenbereichsvorhaben; Erweiterung und Funktionsänderung eines Wochenendhauses;

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 1 LA 203/07

    Anspruch auf Einschreiten gegen Ferienwohnungsnutzung in einem Sondergebiet

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat - in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. B. v. 11.07.2013 - 4 CN 7.12 - NVwZ 2014, 72 = Juris Rn. 11) - fest (ebenso: OVG Lüneburg B. v. 22.11.2013 - 1 LA 49/13 - NordÖR 2014, 81 = Juris Rn. 18; anderer Ansicht: Jäde BauNVO § 3 Rn. 4; unklar Fickert/Fieseler BauNVO § 3 Rn. 1.2 u. 10 sowie § 10 Rn. 34.1, wo einzeln gelegene Ferienwohnungen in reinen und allgemeinen Wohngebieten offenbar für allgemein zulässig gehalten werden).

    Bei Ferienwohnungen, die vom Nutzungskonzept her (zumeist wochenweisen) vorübergehenden Aufenthalt für ständig wechselnde Feriengäste bieten (vgl. Stock in: König u.a. BauNVO, 2. Aufl. § 3 Rn. 17; vgl. a. Boeddinghaus BauNVO 5. Aufl. 2005 § 10 Rn. 15), fehlt es typischerweise an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit (OVG Lüneburg B. v. 22.11.2013 - 1 LA 49/13 - NordÖR 2014, 81 = Juris Rn. 18; OVG Münster U. v. 17.01.1996 - 7 A 166/96 - S. 13 d. Urteilsabdrucks).

    Auch die Vermietung mehrerer in einem Gebäude oder räumlich benachbart liegender Ferienwohnungen desselben Eigentümers begründet nicht das Vorliegen eines Betriebs des Beherbergungsgewerbes iSd § 3 Abs. 3 BauNVO (vgl. OVG Lüneburg U. v. 12.12.2013 - 1 LA 123/13 - DVBl 2014, 254 Rn. 11 u. B. v. 18.07.2008 - 1 LA 203/07 - BRS 73 Nr. 168 = Juris Rn. 12; vgl. a. B. v. 22.11.2013 - 1 LA 49/13 - NordÖR 2014, 81 = Juris Rn. 19; OVG Münster U. v. 17.01.1996 - 7 A 166/96 - S. 10 d. Urteilsabdrucks; ebenso VG Schwerin U. v. 20.12.2012 - 2 A 1577/10 - Juris Rn. 34 ff. sowie U. v. 20.12.2012 - 2 A 863/11 - Juris Rn. 31 ff; anderer Ansicht: Stock in König ua BauNVO § 4a Rn. 25 sowie in Ernst/Zinkahn/Bielenberg § 4 BauNVO Rn. 110, 114; Fickert/Fieseler BauNVO 11. Aufl.2008 § 3 Rn. 19; OVG Lüneburg U. v. 20.05.1987 - 1 A 124/86 - BRS 47 Nr. 37; offener Bönker in Bönker/Bischopink BauNVO § 7 Rn. 70).

    Diese sind nach ihrer Ausstattung auf eine Selbstversorgung der Feriengäste ausgerichtet, so dass die Voraussetzung für einen Betrieb des Beherbergungsgewerbes, dass der häusliche Wirkungskreis nicht unabhängig gestaltet werden kann, nicht erfüllt ist (vgl. OVG Lüneburg B. v. 22.11.2013 - 1 LA 49/13 - NordÖR 2014, 81 = Juris Rn. 19 sowie B. v. 18.07.2008 - 1 LA 203/07 - BRS 73 Nr. 168 = Juris Rn. 12; vgl. a. OVG Münster U. v. 17.01.1996 - 7 A 166/96 - S. 10 d. Urteilsabdrucks).

  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes konnte sie etwa in einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen reinen und allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig sein (vgl. § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 BauNVO) und in besonderen Wohngebieten, Misch- und Kerngebieten nur zulässig sein, wenn sie als Betrieb des Beherbergungsgewerbes (§ 4a Abs. 2 Nr. 2, § 6 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO) oder als Gewerbebetrieb (§ 4a Abs. 2 Nr. 3, § 6 Abs. 2 Nr. 4 bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) einzuordnen gewesen wäre, was im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes ungeklärt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 CN 6.17 -, Rn. 15 f. und 23 f.; s.a. Nds. OVG, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 -, Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - 10 S 34.15 -, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 5 S 2220/15 -, Rn. 10; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 15 CS 19.1609 -, Rn. 6).
  • VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

    Darüber besteht soweit ersichtlich Einigkeit in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 -, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 - OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 3 M 190/07 -).

    Die Nutzung durch Feriengäste ist gegenüber der "normalen" Wohnnutzung typischerweise andersartig; ihr Nebeneinander kann zu städtebaulichen Konflikten führen, weil damit Unruhe in ein Wohngebiet getragen wird (so ausdrücklich OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. November 2013 - 1 LA 49/13 - VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -).

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13   

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https://dejure.org/2013,34084
OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13 (https://dejure.org/2013,34084)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.07.2013 - 1 LA 49/13 (https://dejure.org/2013,34084)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 1 LA 49/13 (https://dejure.org/2013,34084)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 15 CS 12.2005

    Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren; Kfz-Handel im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13
    Soweit veröffentlichten Entscheidungen Fälle ohne Werkstattbetrieb zugrundelagen (OVG Berlin, Urt. v. 15.08.2003, 2 B 18.01, NVwZ-RR 2004, 556 [Autohandelsbetrieb mit Ausstellungsfläche für bis zu 60 Kfz., Bürocontainern, Fahnenmasten und Werbeanlagen]; VGH München, Beschl. v. 22.01.2013, 15 CS 12.2005, Juris [Verkaufsfläche mit Bürocontainer]), ist daraus kein allgemeiner "Rechtssatz" abzuleiten, dass solche Betriebe immer oder regelmäßig als "störend" anzusehen sind.
  • VG Aachen, 01.02.2012 - 3 L 280/11
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13
    Die von der Beklagen angeführte Rechtsprechung zur Wohngebiets un verträglichkeit eines Autohandels betrifft Fälle, in denen Kfz.-Werkstatt- und Handelsbetriebe zu beurteilen waren (VG Aachen, Beschl. v. 01.02.2012, 3 L 280/11, Juris [Handel und Reparatur von Kfz.]; VG Ansbach, Urt. v. 11.06.2008, AN 9 K 07.02366, Juris [Erweiterung eines Kfz-Reparatur- und Kfz-Handels-Betriebs]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1996 - 7 A 3703/92

    Tankstelle; Portalwaschanlage; Durchfahrhalle; Allgemeines Wohngebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13
    Diese Vorbelastung mindert die Schutzwürdigkeit der betroffenen Wohnnutzung auch in Bezug auf den An- und Abfahrtsverkehr zu der Kfz.-Ausstellungsfläche und evtl. Kundenbesuche (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.03.1996, 7 A 3703/92, NVwZ-RR 1997, 16 [bei Juris Rn. 19]) Die diesbezüglichen Belastungen, die bei lebensnaher Betrachtung kaum von der "Lärmkulisse" der ... Straße zu unterscheiden sein werden, können für das allgemeine Wohngebiet nicht als "störend" oder unzumutbar erfasst werden.
  • VGH Hessen, 13.10.1988 - 3 UE 1945/84

    Verkauf und Vermietung von Wohnmobilen im Allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13
    Maßgeblich sind insoweit stets die mit dem Vorhaben verbundenen Einzelumstände, die - etwa - in der Größe der gewerblich genutzten Fläche oder dem optischen Erscheinungsbild des Betriebes oder der zur Ausstellung vorgesehenen Fahrzeuge liegen können (vgl. dazu VGH Kassel, Urt. v. 13.10.1988, 3 UE 1945/84, BRS 48 Nr. 36: Wohnmobile als "städtebauliche Fremdkörper" in einem allgemeinen Wohngebiet).
  • VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 9 K 07.02366

    Erweiterung eines Kfz-Reparatur- und Kfz-Handels-Betriebs; Eigenart der näheren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13
    Die von der Beklagen angeführte Rechtsprechung zur Wohngebiets un verträglichkeit eines Autohandels betrifft Fälle, in denen Kfz.-Werkstatt- und Handelsbetriebe zu beurteilen waren (VG Aachen, Beschl. v. 01.02.2012, 3 L 280/11, Juris [Handel und Reparatur von Kfz.]; VG Ansbach, Urt. v. 11.06.2008, AN 9 K 07.02366, Juris [Erweiterung eines Kfz-Reparatur- und Kfz-Handels-Betriebs]).
  • OVG Berlin, 15.08.2003 - 2 B 18.01

    Zulässigkeit eines Kraftfahrzeughandels mit einer Ausstellungsfläche für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.2013 - 1 LA 49/13
    Soweit veröffentlichten Entscheidungen Fälle ohne Werkstattbetrieb zugrundelagen (OVG Berlin, Urt. v. 15.08.2003, 2 B 18.01, NVwZ-RR 2004, 556 [Autohandelsbetrieb mit Ausstellungsfläche für bis zu 60 Kfz., Bürocontainern, Fahnenmasten und Werbeanlagen]; VGH München, Beschl. v. 22.01.2013, 15 CS 12.2005, Juris [Verkaufsfläche mit Bürocontainer]), ist daraus kein allgemeiner "Rechtssatz" abzuleiten, dass solche Betriebe immer oder regelmäßig als "störend" anzusehen sind.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 6/14

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Baugenehmigung des Nachbarn (hier:

    Für die Beurteilung der Frage, ob und inwieweit ein Gewerbebetrieb den im Mischgebiet zulässigen Störgrad "nicht wesentlich störend" einhält, ist nach ständiger Rechtsprechung auch des Senats (so auch im Beschwerdeverfahren OVG 1 MB 23/12, dort Rn. 15) im Ausgangspunkt nicht von den konkreten Verhältnissen des jeweiligen Betriebes, sondern von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen (zum Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO: OVG Schleswig, Beschluss vom 29.07.2013 - 1 LA 49/13 -, juris [Rn. 7]).
  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2014 - 5 K 3060/13

    Kfz-Ausstellungsfläche; Allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Rücksichtnahmegebot;

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 1 LA 49/13 - zitiert nach juris.

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 1 LA 49/13 - zitiert nach juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2015 - 10 A 1759/14

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Nutzung einer Grundstücksfläche als

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. Juli 2013 - 1 LA 49/13 -, juris, Rn. 8 f.; OVG Berlin, Urteil vom 15. August 2003 - 2 B 18.01 -, BRS 66 Nr. 74.
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