Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2014

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10906
OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13 (https://dejure.org/2014,10906)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.04.2014 - 1 LA 60/13 (https://dejure.org/2014,10906)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. April 2014 - 1 LA 60/13 (https://dejure.org/2014,10906)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10906) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BImSchG; § 6 Abs. 3 BImSchG; § 34 Abs. 3a BauGB; § 35 Abs. 3 S. 3 Nr. 3 BauGB; § 5 Abs. 1 S. 2 BauNVO
    Zumutung von Tierhaltungsgerüche an mehr als 20 v.H. der Jahresstunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutung von Tierhaltungsgerüche an mehr als 20 v.H. der Jahresstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutung von Tierhaltungsgerüche an mehr als 20 v.H. der Jahresstunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heranrückende Wohnbebauung im Dorfgebiet muss über 20% der Jahresstunden liegende Landwirtschaftsgerüche nicht hinnehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heranrückende Wohnbebauung im Dorfgebiet muss über 20% der Jahresstunden liegende Landwirtschaftsgerüche nicht hinnehmen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Heranrückende Wohnbebauung im Dorfgebiet muss über 20% der Jahresstunden liegende Landwirtschaftsgerüche nicht hinnehmen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01

    Rücksichtnahme - Schutzanspruch eines - mittlerweile entprivilegierten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    Zwar müsse nach dem Senatsurteil vom 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, NVwZ-RR 2003, 24) derjenige, der als einziger aus der Gemeinschaft bislang einhellig Tiere Züchtender ausscheide, noch höhere Geruchsbeeinträchtigungen hinnehmen.

    Dies konnte im umgekehrten Falle, in dem landwirtschafsunabhängiges Wohnen in einem kleinen Bereich nur dadurch als Einzelfall entstanden war, dass ein bislang landwirtschaftlichem Wohnen gewidmetes Gebäude aus der Solidargemeinschaft der Tierhalter einseitig ausschied, Geruchshäufigkeiten deutlich über 30 oder gar 50 % der Jahresstunden als noch zumutbare Geruchsbelastung zur Folge haben (vgl. Senatsurt. v. 25.7.2002 - 1 LB 980/01 -, RdL 2002, 313 = NVwZ-RR 2003, 24 = AUR 2003, 58).

    Hier dominiert die landwirtschaftliche Nutzung nicht (mehr) in einem Maße, welches eine Übertragung der Grundsätze rechtfertigte, welche der Senat in seinem Urteil vom 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, aaO) entwickelt hatte.

    Das entspricht dem im Senatsurt. v. 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, a.a.O.) hervorgehobenen Umstand, dass die einseitige Aufgabe landwirtschaftlich bezogenen Wohnens in einer im Übrigen ausschließlich und intensiv landwirtschaftlich geprägten Umgebung den Schutzanspruch herabsetzen kann.

    Es ist aber auch nicht (mehr) so wie in dem Weiler, welchen der Senat in seinem Urteil vom 25. Juli 2002 (- 1 LB 980/01 -, NVwZ-RR 2003, 24) zu beurteilen gehabt hatte.

    Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu diesem "Weiler-Fall" (1 LB 980/01) und zu dem vom Senat zum Aktenzeichen 1 ME 205/12 (B. v. 6.3.2013) entschiedenen Fall besteht darin, dass die dort zu beurteilenden Situationen im Außenbereich lagen, nach der mit Zulassungsangriffen nicht zureichend attackierten Annahme des Verwaltungsgerichts der hier zu würdigende Bereich hingegen als unverplanter Bereich anzusehen ist, der gem. § 34 Abs. 2 BauGB iVm. § 5 BauNVO als Dorfgebiet anzusehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 1 ME 205/12

    Anwenden der sog. Verbesserungsgenehmigung unmittelbar oder als Rechtsgedanke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    Damit ist das sonstige Wohnen auf dem klägerischen Grundstück auch nicht - wie in dem Sachverhalt, welchen der Senat in dem vom Beklagten zitierten (und ebenfalls unveröffentlichten) Beschluss vom 6. März 2013 (1 ME 205/12) behandelte - von landwirtschaftlicher Nutzung regelrecht umzingelt.

    Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu diesem "Weiler-Fall" (1 LB 980/01) und zu dem vom Senat zum Aktenzeichen 1 ME 205/12 (B. v. 6.3.2013) entschiedenen Fall besteht darin, dass die dort zu beurteilenden Situationen im Außenbereich lagen, nach der mit Zulassungsangriffen nicht zureichend attackierten Annahme des Verwaltungsgerichts der hier zu würdigende Bereich hingegen als unverplanter Bereich anzusehen ist, der gem. § 34 Abs. 2 BauGB iVm. § 5 BauNVO als Dorfgebiet anzusehen ist.

    In seinen unveröffentlichten Beschlüssen vom 8. November 2012 - 1 ME 128/12 - und vom 6. März 2013 - 1 ME 205/12 - hatte der Senat die vom Verwaltungsgericht vertretene (mittlerweile vom OVG Münster, B. v. 23.4.2013 - 2 B 141/13 -, BauR 2013, 1251 unterstützte) Auffassung abgelehnt, diese Vorschrift bzw. ein ihr zu entnehmender Rechtsgedanke sei als Teil des Gebots der Rücksichtnahme zum Vorteil des Tierhalters zu berücksichtigen.

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2012 - 1 ME 128/12

    Umfang eines Baugenehmigungsverfahrens; Neubeurteilung aller Belästigungen bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    In seinem unveröffentlichten und daher nachfolgend ausführlicher wiedergegebenen Beschluss vom 8. November 2012 - 1 ME 128/12 - hatte der Senat zu dieser Problematik das Folgende ausgeführt:.

    Es mag sein, dass in Düste sonstiges Wohnen und landwirtschaftliche Tierhaltung nicht in der Weise aufeinandertreffen, wie dies im Sachverhalt des Beschlusses vom 8. November 2012 - 1 ME 128/12 - anzutreffen war.

    In seinen unveröffentlichten Beschlüssen vom 8. November 2012 - 1 ME 128/12 - und vom 6. März 2013 - 1 ME 205/12 - hatte der Senat die vom Verwaltungsgericht vertretene (mittlerweile vom OVG Münster, B. v. 23.4.2013 - 2 B 141/13 -, BauR 2013, 1251 unterstützte) Auffassung abgelehnt, diese Vorschrift bzw. ein ihr zu entnehmender Rechtsgedanke sei als Teil des Gebots der Rücksichtnahme zum Vorteil des Tierhalters zu berücksichtigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 7 A 1434/06

    Zumutbarkeit von Gerüchen im Dorfgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse beruhen auf fachwissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen; sie geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71 = RdL 2008, 63 = BRS 71 Nr. 58, Juris-Rdnrn. 57 f.; Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE -, RdL 2009, 174 = BRS 74 Nr. 22, Juris-Rdnr. 115; Nds.OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, RdL 2010, 347 = BRS 76 Nr. 161, Juris-Rdnr. 47 ff.; Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240, Juris-Rdnrn. 6 und 7).

    Zu Zeiten, in denen die Geruchsimmissionsrichtlinie einen gesonderten Wert für Dorfgebiete nicht aufwies, rechtfertigte man die Möglichkeit, die zumutbare Geruchshäufigkeit grundsätzlich auf bis zu 20% der Jahresstunden erhöhen zu können, mit der Überlegung, der Richtliniengeber habe keine starre, gleichsam mathematische Grenze für die Zumutbarkeit von Tierhaltungsgerüchen aufstellen, sondern die GIRL dem Rechtsanwender mit der Maßgabe an die Hand geben wollen, zu prüfen, ob "nach Lage der Dinge" eine Ausschöpfung des Korridors zwischen 15 und 20 % der Jahresgeruchsstunden angezeigt oder - auch das kam als umgekehrter Fall ernstlich in Betracht - nicht sogar der Wert von 15 % der Jahresstunden nicht einmal sollte erreicht werden dürfen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, a.a.O., Juris-Rdnr. 51; Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, a.a.O., Juris-Rdnr. 14).

    Die Entscheidung des OVG Münster vom 20.9.2007 (- 7 A 1434/06 -, a.a.O., Juris-Rdnr. 63) betraf einen Bereich, in dem Wohnungen auf einem Areal realisiert werden sollten, das - anders als hier - durch landwirtschaftliche Nutzung mit beachtlicher Tierhaltung geprägt war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 7 D 129/07

    Zumutbarkeit von Lärm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse beruhen auf fachwissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen; sie geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71 = RdL 2008, 63 = BRS 71 Nr. 58, Juris-Rdnrn. 57 f.; Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE -, RdL 2009, 174 = BRS 74 Nr. 22, Juris-Rdnr. 115; Nds.OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, RdL 2010, 347 = BRS 76 Nr. 161, Juris-Rdnr. 47 ff.; Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240, Juris-Rdnrn. 6 und 7).

    Die Entscheidung des OVG Münster vom 25. März 2009 (- 7 D 129/07.NE -, a.a.O., Juris-Rdnr. 126) betraf ein Haus, das im Außenbereich gelegen war und nicht landwirtschaftlich bezogenem Wohnen diente.

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2007 - 12 LA 14/07

    Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als geeignetes Hilfsmittel für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse beruhen auf fachwissenschaftlichen Gutachten und Untersuchungen; sie geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, BauR 2008, 71 = RdL 2008, 63 = BRS 71 Nr. 58, Juris-Rdnrn. 57 f.; Urt. v. 25.3.2009 - 7 D 129/07.NE -, RdL 2009, 174 = BRS 74 Nr. 22, Juris-Rdnr. 115; Nds.OVG, Urt. v. 22.6.2010 - 12 LB 213/07 -, RdL 2010, 347 = BRS 76 Nr. 161, Juris-Rdnr. 47 ff.; Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 240, Juris-Rdnrn. 6 und 7).

    Zu Zeiten, in denen die Geruchsimmissionsrichtlinie einen gesonderten Wert für Dorfgebiete nicht aufwies, rechtfertigte man die Möglichkeit, die zumutbare Geruchshäufigkeit grundsätzlich auf bis zu 20% der Jahresstunden erhöhen zu können, mit der Überlegung, der Richtliniengeber habe keine starre, gleichsam mathematische Grenze für die Zumutbarkeit von Tierhaltungsgerüchen aufstellen, sondern die GIRL dem Rechtsanwender mit der Maßgabe an die Hand geben wollen, zu prüfen, ob "nach Lage der Dinge" eine Ausschöpfung des Korridors zwischen 15 und 20 % der Jahresgeruchsstunden angezeigt oder - auch das kam als umgekehrter Fall ernstlich in Betracht - nicht sogar der Wert von 15 % der Jahresstunden nicht einmal sollte erreicht werden dürfen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 20.9.2007 - 7 A 1434/06 -, a.a.O., Juris-Rdnr. 51; Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2007 - 12 LA 14/07 -, a.a.O., Juris-Rdnr. 14).

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    Denn auch in einem hinsichtlich der Nutzungsart nach § 5 BauNVO zu beurteilenden Bereich gilt, dass grundsätzlich alle dort zulässigen Nutzungen ausgeübt werden dürfen, einem Grundstückseigentümer mithin nicht abverlangt werden kann, sein Grundstück praktisch ungenutzt zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1982 - 4 C 28.81 -, DVBl. 1983, 349 = NJW 1983, 2460 = BRS 39 Nr. 57).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2013 - 2 B 141/13

    Klage gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Milchviehstalls mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    In seinen unveröffentlichten Beschlüssen vom 8. November 2012 - 1 ME 128/12 - und vom 6. März 2013 - 1 ME 205/12 - hatte der Senat die vom Verwaltungsgericht vertretene (mittlerweile vom OVG Münster, B. v. 23.4.2013 - 2 B 141/13 -, BauR 2013, 1251 unterstützte) Auffassung abgelehnt, diese Vorschrift bzw. ein ihr zu entnehmender Rechtsgedanke sei als Teil des Gebots der Rücksichtnahme zum Vorteil des Tierhalters zu berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2008 - 10 A 1666/05

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Reithalle zur Pensionspferdehaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    Zugunsten des angegriffenen Vorhabens ficht damit auch nicht die Entscheidung des OVG Münster vom 12. August 2008 (- 10 A 1666/05 -, nur Juris, dort Rdnr. 19).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13
    Diese Einschätzung steht nicht im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 10. November 2009 (- 1 LB 45/08 -, BauR 2010, 195 = BRS 74 Nr. 185 = RdL 2010, 43).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

    Die vom Antragsteller hierzu angeführte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts besagt nichts Anderes; auch in dieser Entscheidung wird in Anwendung der GIRL die Auffassung vertreten, dass für Dorfgebiete ein Regel-Orientierungswert von 15% der Jahresstunden gilt, am Rand des Dorfgebiets zum Außenbereich aber Werte von bis zu 20% zulässig sein können (vgl. NdsOVG, U. v. 9.4.2014 - 1 LA 60/13 - RdL2014, 208 = juris Rn. 14 und 24).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 1 LC 25/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Aufzuchtstalls für

    In seinem Beschluss vom 9. April 2014 (1 LA 60/13, RdL 2014, 208) hat der Senat diese Auffassung nochmals bekräftigt und insbesondere dazu ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2014 - 1 LB 164/13

    Außenbereich; Geruch; Geruchsbeeinträchtigung; Geruchsbelastung;

    In diesem Fall besteht eine nachwirkende Pflicht zur besonderen Rücksichtnahme (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -, juris Rn. 41 = BauR 2014, 1263; Beschl. v. 9.4.2014 - 1 LA 60/13 -, juris Rn. 16 = RdL 2014, 208).

    Diese Grundsätze gelten - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Senat, Beschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -, juris Rn. 41 = BauR 2014, 1263; Beschl. v. 9.4.2014 - 1 LA 60/13 -, juris Rn. 16 = RdL 2014, 208) - auch dann, wenn auf einem Grundstück im Außenbereich die Landwirtschaft aufgegeben wurde und ein Übergang vom privilegierten zum allgemeinen Wohnen erfolgt ist.

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Die Beantwortung der Zumutbarkeitsfrage verlangt eine einzelfallbezogene Interessenbewertung, wobei ein objektiver Maßstab anzuwenden ist und zur Konkretisierung immissionsschutzrechtlicher Grundanforderungen Verwaltungsvorschriften und technische Regelwerke heranzuziehen sind (OVG Lüneburg Beschluss vom 9. April 2014 - 1 LA 60/13 - juris).

    Die in ihr niedergelegten Erkenntnisse geben dem Prüfer ein Instrumentarium an die Hand, alle zur Beurteilung schädlicher Einwirkungen maßgeblichen Umstände wie Oberflächengestaltung, Hedonik, Vorbelastungen rechtlicher und tatsächlicher Art sowie Intensität der Geruchseinwirkungen zu beurteilen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 LA 60/13 - juris; OVG Münster, Urt. v. 20. September 2007 - 7 A 1434/06 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15

    Bauvorbescheid für Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch

    Der in der GIRL für Dorfgebiete genannte Regel-Orientierungswert von 15 % der Jahresstunden berücksichtigt bereits zum Nachteil sonstigen Wohnens, dass in Dorfgebieten auf landwirtschaftliche Betriebe vorrangig Rücksicht zu nehmen ist, weshalb schon die Anwendung eines Wertes von 20 % der Jahresstunden in Dorfgebieten nicht die Regel, sondern einen in Einzelfällen zu begründenden Sachverhalt darstellt und eine noch weitergehende Überschreitung des Orientierungswerts nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen statthaft ist (Nds. OVG, Beschluss vom 09.04.2014 - 1 LA 60/13 -, Rn. 24 bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2016 - 1 MB 21/15

    Verwendung und Anwendung der Immissionsrichtwerte der GIRL (juris:

    In begründeten Einzelfällen sind (dann) auch Überschreitungen des Immissionswerts von 0, 15 möglich (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.04.2014, 1 LA 60/13, AUR 2014, 316).

    Der Senat geht deshalb - auch im Hinblick auf seine Entscheidung vom 09.12.2010 (a.a.O.) - davon aus, dass vorliegend zumindest ein Immissionswert von 0, 18 zumutbar ist (vgl. - im gleichen Sinne - : VGH Kassel, Beschl. v. 10.04.2014, 9 B 2156/13, NuR 2014, 864 sowie OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.04.2014, 1 LA 60/13, Juris [Rn. 14]).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2021 - 1 LC 113/19

    Biofilter; Geruch; Geruchsbelastung; Geruchsimmission; GIRL; Schweinehaltung;

    Bei § 6 Abs. 3 BImSchG handelt es sich um eine nicht auf das Baurecht übertragbare Sonderregelung des Immissionsschutzrechts (vgl. Senatsbeschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -, BauR 2014, 1263 = BRS 81 Nr. 190 = juris Rn. 22 ff.; Beschl. v. 9.4.2014 - 1 LA 60/13 -, RdL 2014, 208 = juris Rn. 29).

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil lehnte der Senat mit Beschluss vom 9. April 2014 (- 1 LA 60/13 -, RdL 2014, 208 = juris) ab.

    Zweitens handelt es sich bei § 6 Abs. 3 BImSchG um eine nicht auf das Baurecht übertragbare Sonderregelung des Immissionsschutzrechts (vgl. Senatsbeschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -, BauR 2014, 1263 = BRS 81 Nr. 190 = juris Rn. 22 ff.; Beschl. v. 9.4.2014 - 1 LA 60/13 -, RdL 2014, 208 = juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 1 LC 180/16

    Geruch; Schicksalsgemeinschaft; Schweinehaltung; heranrückende Wohnbebauung

    Diese Grundsätze gelten - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Senat, Urt. V. 25.7.2002 - 1 LB 980/01 -, NVwZ 2003, 24 = RdL 2002, 313; Urt. v. 26.11.2014 - 1 LB 164/13 -, RdL 2015, 41 = BauR 2015, 464 = BRS 82 Nr. 103; Beschl. v. 6.3.2013 - 1 ME 205/12 -, juris Rn. 41 = BauR 2014, 1263; Beschl. v. 9.4.2014 - 1 LA 60/13 -, juris Rn. 16 = RdL 2014, 208) - auch dann, wenn auf einem Grundstück im Außenbereich die Landwirtschaft aufgegeben wurde und ein Übergang vom privilegierten zum allgemeinen Wohnen erfolgt ist.
  • VG Hannover, 20.07.2018 - 4 A 1590/17

    Dorfgebiet; Etikettenschwindel; Geruch; Kleinsiedlungsgebiet;

    Dass sie die Geruchsbelastung der Beigeladenen verbessere, sei aufgrund der Rechtsprechung des VG Hannover (vgl. VG Hannover, Urteil vom 14.01.2013 - 4 A 205/12) sowie deren Bestätigung durch das OVG Lüneburg (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.04.2014 - 1 LA 60/13) in Niedersachsen unbeachtlich.

    Hiergegen spricht nicht die Rechtsprechung des OVG Lüneburg, es würde sich bei der Verbesserungsgenehmigung um eine nicht verallgemeinerungsfähige Sonderregelung handeln (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09.04.2014 - 1 LA 60/13, juris, Rn. 29).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2014 - 1 LA 52/14

    Zumutbarkeitsgrenze bei Geruchsimmissionen im Außenbereich

    Sie stellt zwar keine Rechtsquelle und auch kein rechtlich verbindliches Regelwerk dar, ist jedoch "als antizipiertes generelles Sachverständigengutachten anzusehen, welches auf den Erkenntnissen und den Erfahrungen von Sachverständigen beruht und allgemeine Erfahrungssätze auflistet, die in vielfältigen Verfahren erprobt, zur Diskussion gestellt und ergänzt worden sind" (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.04.2014, 1 LA 60/13, Juris m. w. N. bei Rn. 13).
  • VG Hannover, 23.11.2020 - 12 A 2899/17

    Akkumulierung; Beweiserhebung; Bioaerosole; Deposition; Drittschutz;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15

    Nachbarklage gegen die erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • VG Hannover, 11.12.2014 - 12 A 5865/13

    Ausbreitungsberechnung; Beurteilungsspielraum; Bioaerosol; Freifläche; Geruch;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2014 - 1 LA 60/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,71714
OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2014 - 1 LA 60/13 (https://dejure.org/2014,71714)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.10.2014 - 1 LA 60/13 (https://dejure.org/2014,71714)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 1 LA 60/13 (https://dejure.org/2014,71714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,71714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 35 Abs 4 Nr 4 BauGB, § 35 Abs 4 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB
    Bestandsschutz eines das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäudes

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Nutzungsänderung eines Ausstellungshauses auf dem Grundstück in ein Wohnhaus

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.02.1992 - 4 B 27.92

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2014 - 1 LA 60/13
    Gerade in baurechtlichen Streitigkeiten ist es bekanntermaßen eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob nur eine Augenscheinseinnahme "vor Ort" mit einer Fortsetzung im Gerichtssaal erfolgt, oder ob Orts- und Verhandlungstermin zusammengelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 4 B 27.92 -, juris; Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, Stand August 2012, § 102 Rn. 12).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2014 - 1 LA 60/13
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. u. a. BVerfG, Beschl. v. 10.9.2009, 1 BvR 814/09, NJW 2009, 3642).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht