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   OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 1 LA 94/10   

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https://dejure.org/2010,91666
OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 1 LA 94/10 (https://dejure.org/2010,91666)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 LA 94/10 (https://dejure.org/2010,91666)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. November 2010 - 1 LA 94/10 (https://dejure.org/2010,91666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung des vorhandenen Bebauungszusammenhangs von der Art der baulichen Nutzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2001 - 1 L 125/00

    Ernsthafte Zweifel unter dem Gesichtpunkt gerichtlicher Fehleinschätzung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 1 LA 94/10
    Warum für die letztere Frage nicht auf den obigen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts zurückgegriffen werden kann, ergibt sich aus der Passage aus dem Beschluss des Senats vom 07. Februar 2001 - 1 L 125/00 -, die das Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil zitiert hat.

    Dabei unterstellt der Senat, dass das Verwaltungsgericht den Kläger auf die Entscheidungen des Senats vom 07. Mai 1998 - 1 L 242/96 - und vom 07. Februar 2001 - 1 L 125/00 - (letztere ist i.ü. veröffentlicht: NordÖR 2002, 201) nicht hingewiesen hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2010 - 1 LA 70/10

    Baugenehmigung; hier: Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 1 LA 94/10
    Angemerkt sei, dass der Senat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 LA 70/10 - den Bebauungsplan Nr. 6 der Beigeladenen nicht als funktionslos angesehen hat.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 1 LA 94/10
    Dass keine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06. November 1968 - IV C 31.66 - BRS 20 Nr. 36 vorliegt, ergibt sich bereits aus der in der Antragsbegründung auf S. 3 o. zitierten Passage aus diesem Urteil: Darin hat das Bundesverwaltungsgericht den Rechtssatz aufgestellt, dass es für die Frage, ob ein Bebauungszusammenhang bestehe, nicht darauf ankomme, ob die Baulichkeiten genehmigt seien, wenn sie nur in einer Weise geduldet würden, die keinen Zweifel daran lasse, dass sich die zuständigen Behörden mit ihrem Vorhandensein abgefunden hätten.
  • BVerwG, 09.11.2005 - 4 B 67.05

    Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs bei daran

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 1 LA 94/10
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. November 2005 - 4 B 67.05 - BRS 69 Nr. 94 ab: Zwar heißt es darin, dass ein an einen Bebauungszusammenhang angrenzendes bebautes Grundstück im Regelfall noch als Bestandteil dieses Bebauungszusammenhangs anzusehen sei.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2001 - 1 K 21/98

    Genehmigung als Wochenendhaus; Dauerhafte Nutzung; Planerische Festsetzungen des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 1 LA 94/10
    Die im Plangebiet vorhandenen Gebäude stellten - ohne Plan - keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB dar, sondern waren als Splittersiedlung im Außenbereich zu bewerten, weil sie jedenfalls nicht - wie für die Annahme eines Ortsteils u.a. erforderlich - Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sind (vgl. das Urteil des Senats v. 17.05.2001 - 1 K 21/98 - und den Beschluss v. 17.09.2001 - 1 L 171/00 -, die vergleichbare Sachverhalte betrafen).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 1 LA 94/10
    Im Außenbereich war die "Umnutzung" der Wochenendhäuser zu Dauerwohnsitzen niemals genehmigungsfähig; denn die damit einhergehende intensivere Nutzung ist als eine siedlungsstrukturell zu befürchtende und damit zu missbilligende Verfestigung der Splittersiedlung zu werten (BVerwG, Urt. v. 28.10.1983 - 4 C 70.80 -, BRS 40 Nr. 93).
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