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   OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04   

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OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04 (https://dejure.org/2005,5413)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2005 - 1 LB 133/04 (https://dejure.org/2005,5413)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2005 - 1 LB 133/04 (https://dejure.org/2005,5413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vor-Sichtung des Gemeindegebietes auf Flächen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für Windenergie ; Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen; Zulassung einer substantiellen Nutzung des Windes zur Erzeugung von Energie durch die Gemeinde; Runderlass über die Festlegung von ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 III 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 III 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vor-Sichtung des Gemeindegebietes auf Flächen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für Windenergie ; Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen; Zulassung einer substantiellen Nutzung des Windes zur Erzeugung von Energie durch die Gemeinde; Runderlass über die Festlegung von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 493 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Es stellt nicht (zwingend) einen Hinweis auf "weiße Flecken" (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BauR 2003, 1165) dar, wenn die Gemeinde nur anderthalb Jahre, nachdem sie eine Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen hat wirksam werden lassen, daran geht, weitere Vorranggebiete auszuweisen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbes. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, UPR 2003, 188 = ZfBR 2003, 370 = NordÖR 2003, 161 = NVwZ 2003, 733 = NuR 2003, 365 = DVBl. 2003, 797 = BauR 2003, 828 = RdL 2003, 202 = BVerwGE 117, 287; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BauR 2003, 1165 = UPR 2003, 309 = ZfBR 2003, 464 = BVerwGE 118, 33) hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1189) Windenergieanlagen nur um den Preis privilegiert, unter Planungsvorbehalt gestellt zu sein.

    Daran fehlt es nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die Gemeinde nur einzelne Teilfortschreibungen darstellt und jede von ihnen mit (Regel-) Ausschlusswirkung versehen will, bevor sich die verschiedenen Teilfortschreibungen zu einem gesamträumlichen Ganzen und Gesamtkonzept vereinigt haben (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BauR 2003, 1165 = UPR 2003, 309 = ZfBR 2003, 464).

    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie selbstverständlich anerkannt, wenn es um die Regionalplanung geht (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Fünftens: Die sechs Vorrangflächen ergäben keine Konzentrationszone, wie sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere: Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, UPR 2003, 188 = ZfBR 2003, 370 = NordÖR 2003, 161 = NVwZ 2003, 733 = NuR 2003, 365 = DVBl. 2003, 797 = BauR 2003, 828 = RdL 2003, 202) allein Ergebnis einer auf die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB abzielenden Planung sein könnten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbes. Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, UPR 2003, 188 = ZfBR 2003, 370 = NordÖR 2003, 161 = NVwZ 2003, 733 = NuR 2003, 365 = DVBl. 2003, 797 = BauR 2003, 828 = RdL 2003, 202 = BVerwGE 117, 287; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BauR 2003, 1165 = UPR 2003, 309 = ZfBR 2003, 464 = BVerwGE 118, 33) hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1189) Windenergieanlagen nur um den Preis privilegiert, unter Planungsvorbehalt gestellt zu sein.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte in den oben zitierten Entscheidungen, namentlich im Urteil vom 17. Dezember 2002 (- 4 C 15.01 -, a.a.O.) dargelegt, die Potentialflächensuche dürfe sich, was den Abstand zu Wohnbauflächen anbetreffe, auf eine Betrachtungs- und Arbeitsweise beschränken, bei der die Schutzgesichtspunkte, welche zugunsten der Wohnbevölkerung namentlich hinsichtlich Lärm und Schattenwurf zu beachten seien, aufgrund einer mehr oder weniger pauschalen Weise zu berücksichtigen seien.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Soweit sich die Frage nach den Abständen zwischen den einzelnen zur Aufstellung mehrerer Windenergieanlagen gewählten Flächen stellt, hat der Senat seine frühere Rechtsprechung (Entscheidung v. 21.7.1999 - 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358 = BRS 62 Nr. 110 betreffend den Erlass des MI v. 11.7.1996, Az.: 39.1 - 32346/8.4 -) aufgegeben, der Erlass des Nds. MI aus dem Jahre 1996 enthalte gleichsam kilometergenau einzuhaltende Vorgaben.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Juli 1999 (- 1 L 5203/96 - NVwZ 1999, 1358) den Grundgedanken dieser Regelung darin gesehen, dass angemessene Abstände zwischen Windparks notwendig sind, damit das Landschaftsbild nicht zu sehr beeinträchtigt wird.

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2000 - 1 K 5414/98

    Abstand; Abstimmung; Bebauungsplan; Beteiligung; Nachbargemeinde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Schon in seinem Urteil vom 14. September 2000 - 1 K 5414/98 -, NVwZ 2001, 452 hatte der Senat unter anderem ausgeführt:.

    Im Urteil vom 14. September 2000 (- 1 K 5414/98 -, NVwZ 2001, 452) hat der Senat die Ausführungen zum 5 km-Abstand dahingehend erläutert, dass sie auf Eindrücken eines Ortstermines "im Angesicht eines Windparks" beruhten.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Hier sind nicht die Überlegungen zu erörtern, welche das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen seines Urteils vom 13. März 2003 (- 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261 = BauR 2003, 1172 = BRS 66 Nr. 11) zur Frage angestellt hat, ob Entwürfe von Regional- und Flächennutzungsplänen einem Windenergie-Vorhaben als eine Art öffentlicher Belang entgegengehalten werden können oder ob diese allenfalls als einleuchtende Unterstützungen für einen ohnedies eingreifenden öffentlichen Belang dienen könne (vgl. dazu jetzt BVerwG, Urt. v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BauR 2005, 987 = NVwZ 2005, 578 = ZfBR 2005, 85).

    Insofern ist es (unter Umständen) sogar berechtigt, diese nicht nur mit ihrer gegenwärtigen Leistung, sondern in dem Zustand einzuberechnen, die der Ersatz der gegenwärtigen, möglicherweise mittlerweile stark "untermotorisierten" Windenergieanlagen bei Ersatz durch leistungsfähigere Anlagen und Aggregate mit sich bringen wird (zu diesem Gesichtspunkt des "Repowering" vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, ZfBR 2005, 373 = DVBl. 2005, 706 = NVwZ 2005, 578 = BauR 2005, 987).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2003 - 8 A 10569/02

    Baurecht, Flächennutzungsplan, Windenergie, Windkraft, Windenergieanlage,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Dementsprechend hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Ende seines Urteils vom 14. Mai 2003 (- 8 A 10569/02 -, BRS 66 Nr. 13) es als sogar besonders zu begründende Ausnahme bezeichnet, dass die Verbandsgemeinde die Konzentrationsplanung ihres Flächennutzungsplanes auf die Ausweisung einer einzigen Fläche beschränkt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 1181/02

    Windkraftanlage - Verunstaltung des Landschaftsbildes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Dazu ist erforderlich, dass das Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.3.2003 - 4 B 7.03 -, BauR 2004, 295; BW-VGH, Urt. v. 20.5.2003 - 5 S 1181/02 -, ZfBR 2003, 696 = DÖV 2003, 822 = BRS 66 Nr. 104; OVG Münster, Urt. v. 18.11.2004 - 7 A 3329/01 -, BauR 2005, 836 = NuR 2005, 192, jew. mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 1 KN 296/02

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Nur ergänzend ist daher auszuführen, dass die planende Gemeinde nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urt. v. 29.1.2004 - 1 KN 296/02 -, Volltext in JURIS) nicht von sich aus Bedacht darauf nehmen muss, dass die Aufstellungsbedingungen dem entsprechen, was etwa Windfonds für besonders vorteilhaft erachten und zur Grundlage ihrer Gewinnkalkulation machen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2004 - 7 A 3329/01

    Verunstaltung des Landschaftsbilds durch Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Dazu ist erforderlich, dass das Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.3.2003 - 4 B 7.03 -, BauR 2004, 295; BW-VGH, Urt. v. 20.5.2003 - 5 S 1181/02 -, ZfBR 2003, 696 = DÖV 2003, 822 = BRS 66 Nr. 104; OVG Münster, Urt. v. 18.11.2004 - 7 A 3329/01 -, BauR 2005, 836 = NuR 2005, 192, jew. mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 1 LA 28/03

    Bauleitplanung; Empfehlung; Konzentrationsplanung; Küstenlandschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 1 LB 133/04
    Daran ist hier (in Fortsetzung des Senatsbeschlusses v. 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458 = RdL 2004, 11) anzuknüpfen.
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 12 LB 44/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

    Die Offenheit des Planungsträgers für zukünftige Entwicklungen, die sich gerade in dem technisch vergleichsweise "schnelllebigen" Bereich der Windenergie zuweilen rasch einstellen können, seine Bereitschaft, das zunächst als abschließend angesehene raumplanerische Gesamtkonzept später einmal zu modifizieren, darf nicht verwechselt werden mit der - hier nicht festzustellenden - Absicht, das Konzept für Bereiche, für die bislang eine abschließende, den Gesamtraum umfassende raumordnerische Entscheidung noch fehlt (sog. "weiße Flecken"; vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 28.11.2005 - 4 B 66/05 - NVwZ 2006, 339 = ZfBR 2006, 159 = RdL 2006, 62 = BauR 2006, 495), zukünftig zu entwickeln und zu ergänzen (ebenso: NdsOVG, Urt. v. 8.11.2005 -1 LB 133/04 - NdsRpfl 2006, 100 [nur LS]).

    Insofern ist es unter Umständen sogar berechtigt, diese vorhandenen Anlagen nicht nur mit ihrer gegenwärtigen Leistung, sondern unter dem Gesichtspunkt des "Repowering" (vgl.: BVerwG,Urt. v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, DVBl 2005, 706 = NVwZ 2005, 578 = BVerwGE 122, 364 = ZfBR 2005, 373 = BauR 2005, 987 = RdL 2006, 79 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 368) mit der Leistung zu berücksichtigen, die nach Ersatz der vorhandenen, möglicherweise inzwischen stark "untermotorisierten" Windenergieanlagen durch leistungsfähigere Anlagen und Aggregate zu erwarten ist (so: NdsOVG, Urt. v. 8.11.2005, a.a.O.).".

    Mit einer bloßen "Feigenblatt"-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf sie es nicht bewenden lassen (BVerwG, Urteil v. 21.10.2004, a.a.O.; vgl. zu Vorstehendem auch Urteil des 1. Senats des Nds. OVG v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, BRS 69 Nr. 109).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn die konkreten Regelungen des Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht Gegenstand der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sind, sondern - wie hier - dem Verfahren der Vorhabengenehmigung vorbehalten bleiben (vgl. bereits Beschl. des Senats vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 - mit Hinweis auf den 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris; im Ergebnis bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 4 B 7.06 -, a.a.O).

    Nachvollziehbar legt die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang dar, dass sich eine erneute Untersuchung der Gebiete "G." und "K." als potentielle Windkraftstandorte insbesondere deshalb angeboten hatte, weil der 1. Senat des erkennenden Gerichts seine Rechtsprechung zu den auf Grundlage des Erlasses des Ministerium des Innern vom 11. Juli 1996 einzuhaltenden Abstandsvorgaben aufgegeben hatte (vgl. hierzu 1. Senat, Urt. v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris unter Aufgabe der in dem Urteil v. 21.7.1999 - 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358 vertretenen Auffassung) und die im Aufstellungsverfahren zur 33. Flächennutzungsplanänderung geäußerten rechtlichen Bedenken der Bezirksregierung Weser-Ems dadurch entfallen waren.

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LC 36/07

    Antrag auf Erteilung eines auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bezogenen

    Diese liegen darin, dass die Konzentrationswirkung (nur) in der Regel Geltung beanspruchen kann und es nicht ausschließt, dass im Rahmen einer "nachvollziehenden Abwägung" (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -, BauR 2006, 1715 und Urteil vom 4.12.2006 - 7 A 568/06 -, ZNER 2007, 81; Löhr, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl., § 6 Rdnr. 47) eine vom Regelfall abweichende Beurteilung in Betracht kommen kann, das Vorhaben beeinträchtige Gesichtspunkte nicht, um deren Wahrung willen die Konzentrationszonen geschaffen worden sind (Nds. OVG, Urteil vom 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, BRS 69 Nr. 109).

    Mit einer bloßen "Feigenblatt"-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf sie es nicht bewenden lassen (BVerwG, Urteil v. 21.10.2004, a.a.O.; vgl. zu Vorstehendem auch Urteil des 1. Senats des Nds. OVG v. 8.11.2005, a.a.O.).

    Soweit im Windenergie-Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 11. Juli 1996 (39.1-32346/8.4) in Bezug auf Einzelhäuser eine Abstandsempfehlung (für die Regionalplanung zur Windenergienutzung) von lediglich 300 m ausgesprochen worden ist, folgt der erkennende Senat der bereits vom 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vertretenen Auffassung, wonach der Erlass lediglich Empfehlungen ausspricht, nicht aber verbindliche Vorgaben für die Bauleitplanung enthält (vgl. Urt. des 1. Senats vom 14.9.2000 - 1 K 5414/98 -, NVwZ 2001, 452; Beschl. vom 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458; Urt. vom 8.11.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2007 - 12 LB 25/07

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

    Diese liegen darin, dass die Konzentrationswirkung (nur) in der Regel Geltung beanspruchen kann und es nicht ausschließt, dass im Rahmen einer nachvollziehenden Abwägung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.3.2006 - 8 A 2672/03 -, BauR 2006, 1715 und Urteil vom 4.12.2006 - 7 A 568/06 -, ZNER 2007, 81; Löhr, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl., § 6 Rdnr. 47) eine vom Regelfall abweichende Beurteilung in Betracht kommen kann, das Vorhaben beeinträchtige Gesichtspunkte nicht, um deren Wahrung willen die Konzentrationszonen geschaffen worden sind (Nds. OVG, Urteil vom 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, BRS 69 Nr. 109).

    Mit einer bloßen Feigenblatt-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf sie es nicht bewenden lassen (BVerwG, Urteil v. 21.10.2004, a.a.O.; vgl. zu Vorstehendem auch Urteil des 1. Senats des Nds. OVG v. 8.11.2005, a.a.O.).

    Soweit im Windenergie-Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 11. Juli 1996 (39.1-32346/8.4) in Bezug auf Einzelhäuser eine Abstandsempfehlung (für die Regionalplanung zur Windenergienutzung) von lediglich 300 m ausgesprochen worden ist, folgt der erkennende Senat der bereits vom 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vertretenen Auffassung, wonach der Erlass lediglich Empfehlungen ausspricht, nicht aber verbindliche Vorgaben für die Bauleitplanung enthält (vgl. Urt. des 1. Senats vom 14.9.2000 - 1 K 5414/98 -, NVwZ 2001, 452; Beschl. vom 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458; Urt. vom 8.11.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2007 - 12 MN 13/07

    Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen als normkontrollfähige

    Denn die Antragsgegnerin hat im Planungsverfahren in nachvollziehbarer Weise zum Ausdruck gebracht, dass sie seinerzeit von einer Ausweisung der in Rede stehenden Flächen für die Windenergienutzung vor allem wegen einer später aufgegebenen Beurteilung der Problematik des zwischen den Vorrangstandorten für Windenergieanlagen erforderlichen Abstandes (vgl. hierzu: 1. Senat des beschließenden Gerichts, Urteil vom 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, juris unter Aufgabe seiner in dem Urteil vom 20.7.1999 - 1 L 5203/96 -, juris vertretenen Auffassung eines erforderlichen Abstandes von 5 km) abgesehen habe.

    Der 1. Senat des beschließenden Gerichts (Urteil vom 8.11.2005, a.a.O.) hat Gemeinden nicht für verpflichtet erachtet, die Eingriffsproblematik im Rahmen einer auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gestützten Konzentrationsplanung für Windenergie zu bewältigen.

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 LB 243/07

    Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der

    Mit einer bloßen "Feigenblatt"-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf sie es nicht bewenden lassen (BVerwG, Urt. v. 21.10.2004, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 8.11.2005 - 1 LB 133/04 -, BRS 69 Nr. 109; Urt. v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 LC 226/03

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für zwei Windkraftanlagen;

    Die Offenheit des Planungsträgers für zukünftige Entwicklungen, die sich gerade in dem technisch vergleichsweise "schnelllebigen" Bereich der Windenergie zuweilen rasch einstellen können, seine Bereitschaft, das zunächst als abschließend angesehene raumplanerische Gesamtkonzept später einmal zu modifizieren, darf nicht verwechselt werden mit der - hier nicht festzustellenden - Absicht, das Konzept für Bereiche, für die bislang eine abschließende, den Gesamtraum umfassende raumordnerische Entscheidung noch fehlt (sog. "weiße Flecken"; vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 28.11.2005 - 4 B 66/05 - NVwZ 2006, 339 = ZfBR 2006, 159 = RdL 2006, 62 = BauR 2006, 495), zukünftig zu entwickeln und zu ergänzen (ebenso: NdsOVG, Urt. v. 8.11.2005 -1 LB 133/04 - NdsRpfl 2006, 100 [nur LS]).

    Insofern ist es unter Umständen sogar berechtigt, diese vorhandenen Anlagen nicht nur mit ihrer gegenwärtigen Leistung, sondern unter dem Gesichtspunkt des "Repowering" (vgl.: BVerwG,Urt. v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 - DVBl 2005, 706 = NVwZ 2005, 578 = BVerwGE 122, 364 = ZfBR 2005, 373 = BauR 2005, 987 = RdL 2006, 79 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 368) mit der Leistung zu berücksichtigen, die nach Ersatz der vorhandenen, möglicherweise inzwischen stark "untermotorisierten" Windenergieanlagen durch leistungsfähigere Anlagen und Aggregate zu erwarten ist (so: NdsOVG, Urt. v. 8.11.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 14 S 1297/19

    Eilantrag gegen einen Teilflächennutzungsplan Windenergie; Nichtigkeit;

    Insbesondere solche Veränderungen der baulichen Struktur, die nicht ernsthaft beabsichtigt, sondern nur vorgeschoben sind, dürfen nicht als entgegenstehende Belange dafür herhalten, die Abwägungsmaßstäbe zu verschieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287, juris Rn. 44; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.10.2020 - 3 S 526/20 - VBlBW 2021, 247, juris Rn. 56; NdsOVG, Urteil vom 08.11.2005 - 1 LB 133/04 - juris Rn. 30; OVG NRW, Urteil vom 30.11.2001 - 7 A 4857/00 - NVwZ 2002, 1135, juris Rn. 133).
  • VG Hannover, 18.11.2005 - 12 A 6831/04

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für 2 Windkraftanlagen

    Zwar ist eine im Vergleich zur Gesamtgröße kleine Konzentrationsfläche allein kein ausreichender Indikator für eine missbilligenswerte Verhinderungstendenz, wenn sich nur ein geringer Teil des Gemeindegebiets für eine Windenergienutzung eignet; vielmehr ist hierbei eine qualitative und nicht eine rein quantitative Betrachtungsweise angezeigt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 08.11.2005 - 1 LB 133/04 -, V.n.b.).

    Damit nun nicht fast jede Windenergieanlage wegen Eingriffs in die Ausgewogenheit vorhandener Landschaftsstrukturen scheitert, ist daher bei der Annahme einer Verunstaltungswirkung eine gewisse Zurückhaltung geboten (Nds. OVG, Urt. v. 08.11.2005, aaO).

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