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   OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14   

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https://dejure.org/2015,39885
OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14 (https://dejure.org/2015,39885)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.11.2015 - 1 LB 143/14 (https://dejure.org/2015,39885)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. November 2015 - 1 LB 143/14 (https://dejure.org/2015,39885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauNVO § 3; BauNVO § 13; BauNVO § 15 Abs 1 S 2
    Maklerbüro in reinem Wohngebiet - reines Wohngebiet; freiberufliche Berufsausübung; Maklerbüro; eigenständiges Gebäude; Gebot der Rücksichtnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der beruflichen Tätigkeit als Immobilienmaklerin und Hausverwalterin als ähnliche gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 13 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Planungsrechtliche Zulässigkeit einer genehmigten Nutzungsänderung; Berechtigung des Grundstückseigentümers zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der beruflichen Tätigkeit als Immobilienmaklerin und Hausverwalterin als ähnliche gewerbliche Tätigkeit i.S. des § 13 Baunutzungsverordnung ( BauNVO ); Planungsrechtliche Zulässigkeit einer genehmigten Nutzungsänderung; Berechtigung des Grundstückseigentümers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Tätigkeit als Immobilienmaklerin und Hausverwalterin in einem Wohngebiet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Tätigkeit als Immobilienmaklerin und Hausverwalterin in einem Wohngebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 645
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Der Finanzmakler im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    Bei einer in einem reinen Wohngebiet stattfindenden Nutzung muss trotz der Inanspruchnahme für freiberufliche oder gewerbliche Zwecke der Charakter als Wohngebäude gewahrt bleiben (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245/95 -, BauR 1996, 219 -220).

    Dies schließt es aus, unselbständige Teile einer baulichen Anlage als Gebäude zu qualifizieren (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245/95 -, a.a.O.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht bei Anbauten die Belegenheit auf unterschiedlichen Buchgrundstücken als (weiteres) Indiz für das Vorhandensein eines eigenständigen Gebäudes (Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245/95 -, a.a.O.).

    In dem dem Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245/95 - (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt ging es um einen Gebäudekomplex mit einem Anbau, für den das Bundesverwaltungsgericht die Wertungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der den Anbau als "rechtlich, technisch und funktionell selbständiges Gebäude" eingestuft hatte, keiner grundsätzlichen Prüfung unterziehen wollte.

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    Das kann etwa der Fall sein, wenn durch das neue Bauvorhaben unmittelbare Einsichtsmöglichkeiten aus kurzer Entfernung in Wohnräume geschaffen werden, zumal in rückwärtig gelegene Räume, die sich wegen ihrer Lage besonders zur Nutzung als Schlafräume anbieten (vgl. etwa OVG Thüringen, B. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221).
  • VG München, 17.01.2006 - M 11 SN 05.5973
    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    So kann eine selbständig benutzbare bauliche Anlage dann nicht als eigenständiges Gebäude angesehen werden, wenn diese vollständig in ein anderes Gebäude einbezogen wurde (vgl. VG München, Beschluss vom 17. Januar 2006 - M 11 SN 05.5973 -, Rn. 41, [...]).
  • VGH Bayern, 29.05.2015 - 9 ZB 14.2580

    Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet; freier Beruf (verneint);

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    Kennzeichnend für eine freiberufliche Tätigkeit ist, dass die betreffende Person persönliche Dienstleistungen erbringt, die vorwiegend auf individuellen geistigen Leistungen oder sonstigen persönlichen Fähigkeiten beruhen und in der Regel in unabhängiger Stellung einem unbegrenzten Personenkreis angeboten werden, wobei zur Orientierung auf § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 1 Abs. 2 Satz 1 PartGG zurückgegriffen werden kann (BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 9 ZB 14.2580 -, Rn. 13, [...]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324 ).
  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats können Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben geschaffen werden, nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 1 B 65/12 -, Rn. 16, [...], und Beschluss vom 28.09.2006 - 1 B 303/06 - n. v.).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    Kennzeichnend für eine freiberufliche Tätigkeit ist, dass die betreffende Person persönliche Dienstleistungen erbringt, die vorwiegend auf individuellen geistigen Leistungen oder sonstigen persönlichen Fähigkeiten beruhen und in der Regel in unabhängiger Stellung einem unbegrenzten Personenkreis angeboten werden, wobei zur Orientierung auf § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 1 Abs. 2 Satz 1 PartGG zurückgegriffen werden kann (BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 9 ZB 14.2580 -, Rn. 13, [...]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324 ).
  • OVG Bremen, 13.02.2015 - 1 B 355/14

    Beschwerde von Bewohnerinnen des Beginenhofs vom OVG zurückgewiesen - Befreiung;

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    Er kann sich insoweit auf eine mögliche Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs und des Gebots der Rücksichtnahme stützen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 1 B 355/14 -, NordÖR 2015, 209-212).
  • BVerwG, 09.01.2007 - 1 B 303.06

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht fristgerechter Begründung

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats können Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben geschaffen werden, nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. Mai 2012 - 1 B 65/12 -, Rn. 16, [...], und Beschluss vom 28.09.2006 - 1 B 303/06 - n. v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    Dass der Kläger nur über einen hälftigen Anteil des Sondereigentums verfügt, ist unerheblich, da er entsprechend § 1011 BGB den Anspruch aus dem Sondereigentum allein in Ansehung des ganzen Rechts geltend machen kann (OVG NRW, Urteil vom 20.11.2013 - 7 A 2341/11 -, BauR 2014, 252-256).
  • BGH, 04.12.1987 - V ZR 274/86

    Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks

    Auszug aus OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
    So geht die zivilgerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass ein Gebäudeteil nur dann als selbständig angesehen werden kann, wenn er im Falle einer Grundstücksteilung nach § 94 Abs. 1 BGB Bestandteil des jeweils abgeteilten Grundstücks werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 04. Dezember 1987 - V ZR 274/86 -, BGHZ 102, 311 -316, Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen daher kein genereller Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtsmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 5.4.2019 a.a.O.; B.v. 8.5.2019 a.a.O.; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15; OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17

    Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer

    Außerdem erfolgt die Tätigkeit unabhängig und wird einer unbestimmten Zahl von Personen angeboten (vgl. zu einem Finanzberater: BayVGH, Urteil vom 14.5.2001 - 1 B 99.652 - NVwZ-RR 2002, 490, juris Rn. 22; zu einem Immobilienmakler: OVG Bremen, Urteil vom 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2014, 645, juris Rn. 26).
  • VG Schwerin, 06.01.2020 - 2 B 1088/19

    "Gebäude" bei Anbau einer Physiotherapiepraxis an Wohnhaus

    Das erkennende Gericht erachtet, jedenfalls in den Anbaufällen der hier vorliegenden Art, das Merkmal der (nicht) selbstständigen Zugänglichkeit zur bei der Anwendung von § 13 BauNVO notwendigen Abgrenzung zwischen Gebäudeteil (dann "Räume") und Gebäude als nicht (mehr) tauglich an, was zumindest dann zu gelten hat, wenn es als zwingendes Merkmal verstanden wird (vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 10. November 2015 - 1 LB143/15 - NordÖR 2016, 153, juris Rn. 26 ff., Rn. 33, das zwar zur Abgrenzung auf das Merkmal der funktionalen Selbstständigkeit abstellt, eine solche aber im von ihm zu entscheidenden Fall trotz Vorhandenseins eines eigenständigen Eingangs verneint hat).
  • VGH Bayern, 06.04.2018 - 15 ZB 17.36

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen

    Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen kein genereller Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20; B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28; B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13; B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14; B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - noch unveröffentlicht; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15; OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508

    Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in

    Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen grundsätzlich kein Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20; B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28; B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15; OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39; ThürOVG, B.v. 11.5.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = juris Rn. 51; U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 42).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

    Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen daher kein genereller Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtsmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich etwas anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - noch unveröffentlicht; OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 15 ZB 18.1525

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds -

    Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen daher kein genereller Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtsmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20; B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28; B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13; B.v. 7.12.2016 - 9 CS 16.1822 - juris Rn. 23; B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14; B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - juris Rn. 20; B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - juris Rn. 26; .v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15; OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39).
  • VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18

    Genehmigung eines Augen-Laserzentrums in einem reinen Wohngebiet

    Das Überwiegen setzt regelmäßig ein flächenmäßiges Überwiegen der anderen Nutzung voraus; die (frei-) berufliche Nutzung darf für das einzelne Gebäude nicht prägend werden (OVG Bremen, Urteil vom 10. November 2015 - 1 LB 143/14 -, juris).
  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 15 ZB 17.342

    Keine Unzumutbarkeit wegen Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück (hier:

    Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen kein genereller Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtsmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20; B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28; B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13; B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14; B.v. 15.1.2018 - 15 ZB 16.2508 - noch unveröffentlicht; B.v. 6.4.2018 - 15 ZB 17.36 - noch unveröffentlicht; OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15; OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 1 ME 46/22

    Autarkie; baukonstruktiv; bautechnisch; Benutzbarkeit, selbständige; funktional;

    Erforderlich ist aber eine zumindest gedankliche Teilbarkeit in vertikaler Hinsicht; "unter einem Dach" oder "auf einem Geschoss" kann es keine verschiedenen eigenständigen Gebäude geben (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 -, BauR 2016, 645 = BRS 83 Nr. 72 = juris Rn. 29 f.; für den bauplanungsrechtlichen Gebäudebegriff abweichend OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2015 - 2 Bs 141/15 -, NordÖR 2015, 542 = juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 15.12.2016 - 9 ZB 15.376

    Keine Verletzung von Nachbarrechten wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen

  • VG Köln, 23.09.2019 - 8 L 1685/19
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