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   OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01 (https://dejure.org/2003,5725)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 (https://dejure.org/2003,5725)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 (https://dejure.org/2003,5725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 4; EMRK Art. 3; AuslG § 53 Abs. 6 S. 1
    Russland, Christen, Armenier, Tschetschenen, Moslems, Mischehen, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung, Rebellen, Glaubwürdigkeit, Gesteigertes Vorbringen, Zurechenbarkeit, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Tschetschenien, Nordossetien, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01
    Nach Art. 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher Behandlung oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden, was voraussetzt, dass ein vorsätzliches geplantes und auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln vorliegt (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 133 m.w.N., und Urt. v. 18.04.1996 -, NVwZ-Beilage 1996, 58).

    In Fällen der Abschiebung durch einen Vertragsstaat ist ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK nur dann in Betracht zu ziehen, wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass der Abgeschobene im aufnehmenden Land einer von diesem Artikel verbotenen Behandlung unterworfen wird (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, a.a.O.).

    Nach dieser Vorschrift kann von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abgesehen werden, wenn dort für ihn eine erhebliche, individuell-konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Gefahr vom Staat ausgeht oder ihm zumindest zuzurechnen ist (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 213/01

    Russland, Armenier, Tschetschenen, Gemischt-ethnische Abstammung, Christen,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01
    Sein Verfolgungsschicksal schilderte der Kläger zu 1) wie folgt: Der hauptsächliche Grund, warum sie die russische Föderation verlassen hätten, sei ihr Sohn gewesen, der von den tschetschenischen Rebellen zwangsweise rekrutiert worden und wenig später aus der tschetschenischen Armee desertiert sei (vgl. das Verfahren des Sohnes 1 LB 213/01).

    Diese haben und konnten aber tschetschenische Volkszugehörige unter bestimmten Voraussetzungen als Flüchtlinge des ersten Tschetschenien-Krieges auch erhalten (vgl. Urt. des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 213/01 -, m.w.N.).

    Als weiteres Indiz für eine allenfalls als örtlich begrenzte Verfolgungslage zu qualifizierende Situation in Tschetschenien kommt hinzu, dass auch heute keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der russische Staat sich hinsichtlich der Tschetschenen aus reinem politischem Kalkül heraus als "mehrgesichtiger Staat" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geriert und dass auch die neuerlichen Übergriffe, die gegen diejenigen ethnischen Tschetschenen festgestellt werden können, die in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens leben, jedenfalls von ihrer Intensität her mit den menschenverachtenden "Säuberungsaktionen" und sonstigen brutalen Übergriffen auf die in Tschetschenien verbliebene Zivilbevölkerung nicht vergleichbar sind (vgl. Urteil des Senats vom 23.03.2003 - 1 LB 213/01 in Sachen des Sohnes der Kläger; hierauf nimmt der Senat Bezug).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01
    Nach Auswertung der Erkenntnismaterialien kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger aus der Russischen Föderation im Dezember 1999 Tschetschenen in Anknüpfung an ihre Volkszugehörigkeit einer landesweiten oder regionalen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204) Gruppenverfolgung des Staates oder Dritter, die dem Staat zurechenbar gewesen wäre, ausgesetzt waren.

    Im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger aus der Russischen Föderation war schließlich keine Situation gegeben, die gegenüber der Bevölkerung in Anknüpfung an ihre tschetschenische Volkszugehörigkeit den Schluss auf das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung rechtfertigen würde, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der unmittelbar oder mittelbar verfolgende Staat die gesamte durch ein oder mehrere Merkmale oder Umstände verbundene Gruppe im Blick hat, sie aber - als "mehrgesichtiger Staat" - aus politischem Kalkül oder ähnlichen Gründen nicht bzw. derzeit nicht landesweit, sondern nur regional verfolgt (vgl. dazu und zur Abgrenzung gegenüber der örtlich begrenzten Gruppenverfolgung BVerwG, Urt. v. 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134, fortgeführt durch Urt. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204).

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01
    Nach Art. 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher Behandlung oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden, was voraussetzt, dass ein vorsätzliches geplantes und auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln vorliegt (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 133 m.w.N., und Urt. v. 18.04.1996 -, NVwZ-Beilage 1996, 58).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01
    Dies wäre nicht der Fall, wenn der Asylsuchende am Ort der inländischen Aufenthaltsalternative bei der gebotenen grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führen würde, oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hätte als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (BVerwG, Beschl. v. 31.07.2002 - 1 B 128/02 -, ZAR 2002, 369, unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität des Asylrechts ist es dem in seinem Heimatstaat Verfolgten grundsätzlich zuzumuten, in faktisch verfolgungsfreie Gebiete seines Heimatlandes auszuweichen (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 - u.a., BVerfGE 80, 315, 344 ff.) bzw. zurückzukehren.
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2003 - 1 LB 212/01
    Im Zeitpunkt der Ausreise der Kläger aus der Russischen Föderation war schließlich keine Situation gegeben, die gegenüber der Bevölkerung in Anknüpfung an ihre tschetschenische Volkszugehörigkeit den Schluss auf das Vorliegen einer regionalen Gruppenverfolgung rechtfertigen würde, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der unmittelbar oder mittelbar verfolgende Staat die gesamte durch ein oder mehrere Merkmale oder Umstände verbundene Gruppe im Blick hat, sie aber - als "mehrgesichtiger Staat" - aus politischem Kalkül oder ähnlichen Gründen nicht bzw. derzeit nicht landesweit, sondern nur regional verfolgt (vgl. dazu und zur Abgrenzung gegenüber der örtlich begrenzten Gruppenverfolgung BVerwG, Urt. v. 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134, fortgeführt durch Urt. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204).
  • OVG Bremen, 31.05.2006 - 2 A 112/06

    Russische Föderation; örtliche Gruppenverfolgung in Tschetschenien, zur

    Die Beklagte ist unter Heranziehung des Urteils des Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 - der Berufung entgegengetreten: Von der Annahme einer landesweiten oder regionalen Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger könne nicht ausgegangen werden.

    Das Berufungsgericht habe sich in den Entscheidungsgründen nicht mit der von der Beklagten im Berufungsverfahren vorgetragenen anders lautenden Rechtsprechung des OVG Schleswig (U. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 -) zur inländischen Fluchtalternative für Tschetschenen in den übrigen Gebieten der Russischen Föderation auseinandergesetzt und damit das Vorbringen der Beklagten zur abweichenden tatsächlichen und rechtlichen Würdigung des anderen Oberverwaltungsgerichts nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.

    Betroffen von der Verfolgung ist daher von vornherein nur die in Tschetschenien nach dem ersten Tschetschenienkrieg allein noch verbliebene tschetschenische Bevölkerung, so dass die Verfolgungslage wegen des zusätzlichen Merkmals der Gebietsbezogenheit als eine sog. örtlich begrenzte Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu qualifizieren ist (BVerwG, U. v. 30.04.1996, a. a. O., und v. 09.09.1997, a. a. O.; ebenso OVG Schleswig, U. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 - S. 17).".

    Die vorstehenden Feststellungen aus dem Urteil des Senats vom 23.03.2003 und die in dem Urteil gezogenen Schlussfolgerungen, die nach Auswertung der gleichen Erkenntnisquellen getroffen sind, die auch in das vorliegende Verfahren eingeführt worden sind, wiederholt der Senat auch für das vorliegende Verfahren (ebenso OVG Schleswig-Holstein, U. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 - sowie Hessischer VGH, U. v. 02.02.2006 - 3 UE 3021/03.A -, anderer Auffassung Thüringer OVG, U. v. 16.12.2004 - 3 KO 1003/04 -).

    zumutbare inländische Fluchtalternative angesehen worden (anderer Ansicht OVG Schleswig, U. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 - jedenfalls für die Zeit ab Frühjahr 2000).

    Den Klägern ist eine Rückkehr in ihr Herkunftsgebiet Tschetschenien aufgrund der dort herrschenden Verhältnisse nicht zumutbar (von der Unzumutbarkeit einer Aufenthaltsnahme in Tschetschenien gehen auch aus: OVG Schleswig, U. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 -.

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 211/01

    Inländische Fluchtalternative in Russland für tschetschenische Volkszugehörige

    Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - S. 18 d. UA).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.08.2006 - 1 LB 125/05
    Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ; ebenso: OVG Bremen 2 A 116/03.A S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 77 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen oder rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 25 d. UA, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 27 d. UA und BayVGH 11 B 02.31597 S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 S. 18 d. UA).

  • OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische

    Angesichts der Größe der Russischen Föderation und der Gesamtzahl der außerhalb Tschetscheniens lebenden Tschetschenen, die mehrere Hunderttausend beträgt (vgl. Bundesamt, Informationszentrum Asyl und Migration, Russische Föderation - Checklist Tschetschenien - August 2003, S. 6 - 8), ist die für eine Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte von vornherein auszuschließen (vgl. OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - UA S. 10).

    Dabei ist nicht das in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende Niveau bei der Lebensmittelversorgung zu Grunde zu legen, sondern das in den russischen Provinzen viel bescheidenere, aber nach russischen Maßstäben wohl ausreichende Niveau (vgl. Schleswig- Holsteinisches OVG, Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - UA S. 18).

    Von Übergriffen in Form von Festnahmen oder längeren Inhaftierungen nach Personenkontrollen ohne derartigen Anlass wird zwar noch berichtet, es handelt sich dabei jedoch offensichtlich um Einzelfälle (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - UA S. 23).

    Angesichts der Größe der Russischen Föderation kann auch nicht aus der Registrierungspraxis in den Großstädten und einigen Regionen darauf geschlossen werden, dass diese Handhabung im gesamten Land praktiziert wird (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - UA S. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2005 - 1 LB 259/01

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, herabgestufter

    Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ; ebenso: OVG Bremen 2 A 116/03.A S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen 11 A 2307/03.A Ziff. 77 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen oder rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes 2 R 17/03 S. 25 d. UA, Thüringer OVG 3 KO 1004/04 S. 27 d. UA und BayVGH 11 B 02.31597 S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 ).

    Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 S. 18 d. UA).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2006 - 1 LB 124/05
    Der Senat hatte in seinen Urteilen vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - die Nachbarrepublik Inguschetien als eine solche inländische Fluchtalternative angesehen.

    Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass tschetschenischen Volkszugehörigen landesweit die Registrierung versagt wird (so schon der Senat in seinen Urteilen v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    Auch das Auswärtige Amt geht nicht von der Echtheit bzw. Authentizität dieses Befehls aus, weil es einen Befehl Nr. 541 zwar gebe, dieser aber den Titel trage: "Über die Verewigung des Gedenkens an in Tschetschenien gefallene Angehörige der Truppen des Innenministeriums" (im Ergebnis so auch schon der Senat in seinen Urteilen vom 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - ebenso: OVG Bremen - 2 A 116/03.A - S. 13 d. UA, OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 24 d. UA, OVG Nordrhein-Westfalen - 11 A 2307/03.A - Ziff. 77 - 82 d. juris-Dokuments, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 14 d. UA, jeweils mit Quellenangaben; vgl. auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 12.11.2003 an den BayVGH, S. 1/2).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, pauschal von "Wohnungsdurchsuchungen aus rassistischen Gründen" oder "rassistisch motivierten Überprüfungen und Identitätskontrollen" zu sprechen, wie es Amnesty International in seiner Stellungnahme vom 16. April 2004 an den Bayerischen VGH tut (OVG des Saarlandes - 2 R 17/03 - S. 25 d. UA, Thüringer OVG - 3 KO 1004/04 - S. 27 d. UA und BayVGH - 11 B 02.31597 - S. 25 d. UA; vgl. insoweit auch schon die Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 -).

    Auch die Aufnahme einer legalen Erwerbstätigkeit wäre dann nicht eingeschränkt (Urteile des Senats v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 und 1 LB 213/01 - S. 18 d. UA).

  • BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 85.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verletzung rechtlichen

    4 Vor dem Hintergrund, dass mehrere andere Oberverwaltungsgerichte (Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 24. April 2003 1 LB 212/01 , Oberverwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 16. Dezember 2004 3 KO 1003/04 , Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 31. Januar 2005 11 B 02.31597 , nunmehr auch Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 23. Juni 2005 2 R 11.03 und Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 12. Juli 2005 11 A 2307/03.A ) eine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen in anderen Teilen der Russischen Föderation bejaht hätten, hält die Beklagte die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig,.

    In dem bereits erwähnten einschlägigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 24. April 2003 1 LB 212/01 wird eine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen sowohl im Jahre 1999 als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung im April 2003 generell bejaht, weil eine Gefährdung des wirtschaftlichen Existenzminimums in den übrigen verfolgungsfreien Gebieten der Russischen Föderation nicht zu befürchten sei und eine solche Gefährdung außerdem wegen der noch schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen am Herkunftsort (Tschetschenien) unbeachtlich weil nicht verfolgungsbedingt wäre.

  • OVG Bremen, 16.03.2005 - 2 A 114/03

    Abschiebungsschutz für Tschetschenen - Abschiebungshindernis; Existenzgrundlage;

    Sie ist unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 24.09.2003 - 1 LB 212/01 - der Auffassung, von der Annahme einer landesweiten oder regionalen Gruppenverfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger könne nicht ausgegangen werden.

    Betroffen von der Verfolgung ist daher von vornherein nur die in Tschetschenien nach dem ersten Tschetschenienkrieg allein noch verbliebene tschetschenische Bevölkerung, so dass die Verfolgungslage wegen des zusätzlichen Merkmals der Gebietsbezogenheit als eine sog. örtlich begrenzte Gruppenverfolgung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu qualifizieren ist (BVerwG, U. v. 30.04.1996, a.a.O., und v. 09.09.1997, a.a.O.; ebenso OVG Schleswig, U. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 - S. 17).

  • BVerwG, 01.03.2006 - 1 B 86.05

    Bedingungen einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage für tschetschenische

    Vor dem Hintergrund, dass mehrere andere Oberverwaltungsgerichte (Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 -, Oberverwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 3 KO 1003/04 - , Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 31. Januar 2005 - 11 B 02.31597 - , nunmehr auch Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 R 11.03 - und Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 12. Juli 2005 - 11 A 2307/03.A - ) eine inländische Fluchtalternative für Tschetschenen in anderen Teilen der Russischen Föderation bejaht hätten, hält die Beklagte die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig,.

    b) Soweit die Beschwerde darüber hinaus eine Verletzung der ordnungsgemäßen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 VwGO), der Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) und des rechtlichen Gehörs (§ 138 Nr. 3 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) darin sieht, dass das Berufungsgericht sich erkennbar nicht mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte zur inländischen Fluchtalternative für Tschetschenen in der Russischen Föderation, insbesondere der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (Urteil vom 24. April 2003 - 1 LB 212/01 - und Beschluss vom 1. März 2005 - 1 LB 25/04 -), auseinander gesetzt habe, führt dies hier ebenfalls nicht auf einen Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO.

  • VG Karlsruhe, 23.08.2005 - A 11 K 10918/05

    Gruppenverfolgung in Tschetschenien wegen tschetschenischer Volkszugehörigkeit -

    A - u. Bay.VGH, Urt. v. 31.01.2005; vgl. zur Gruppenverfolgung z.B., BVerwG, Urt. v. 05.07.1994, BVerwGE 96, 200 ff. = InfAuslR 1994, 1409 ff. = NVwZ 1995, 175 ff. m.w.N.; zu Tschetschenien: ablehnend OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 4 A 312/00 - m.w.N. im September 1999; offen gelassen Niedersächs.

    Ihm droht im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (§ 77 Abs. 2 AsylVfG) in der Russischen Föderation außerhalb Tschetscheniens ebenfalls mit hinreichender Sicherheit politische Verfolgung (§ 60 Abs. 1 AufenthG), nämlich durch die in seinem Fall zu erwartende Verweigerung der Registrierung außerhalb Tschetscheniens und deren Folgen (vgl. zur inländischen Fluchtalternative BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, a.a.O., 315 ff., 342, 343 ff.; BVerwG, Beschl. v. 16.06.2000, Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 43 m.w.N.; zu Tschetschenien: bejahend OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24.04.2003 - 1 LB 212/01 4 A 312/00 - m.w.N.; Niedersächs.

  • VG Karlsruhe, 10.03.2004 - A 11 K 12230/03

    Tschetschenen droht in der Russischen Föderation politische Verfolgung wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 2307/03

    Russland, Tschetschenien, Interne Fluchtalternative, Anerkennungsrichtlinie,

  • VG Karlsruhe, 23.08.2005 - 11 K 10918/05
  • VG Karlsruhe, 10.03.2004 - A 11 K 12494/03

    Tschetschenen droht in der Russischen Föderation politische Verfolgung wegen der

  • VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11438/05

    Abschiebungsverbot für tschetschenische Asylbewerber.

  • OVG Bremen, 23.03.2005 - 2 A 116/03

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, 2.

  • OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, Nachfluchtgründe,

  • VG Karlsruhe, 13.02.2007 - A 11 K 11805/05

    Abschiebungsverbot für tschetschenische Volkszugehörige.

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 13 LA 117/05

    Fluchtalternative; Gruppenverfolgung; inländische Fluchtalternative; Russische

  • VG Arnsberg, 17.03.2004 - 1 K 3266/01

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Festnahme, Misshandlungen,

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2005 - 13 LA 194/05

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, interne

  • VG Karlsruhe, 21.02.2006 - A 11 K 11606/05

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Vorverfolgung, Glaubwürdigkeit,

  • VG Arnsberg, 04.05.2005 - 1 K 772/03

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Sicherheitskräfte, Separatisten, Awaren,

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