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   OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01   

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https://dejure.org/2003,25027
OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01 (https://dejure.org/2003,25027)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2003 - 1 LB 3724/01 (https://dejure.org/2003,25027)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 1 LB 3724/01 (https://dejure.org/2003,25027)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01

    Rücksichtnahme - Schutzanspruch eines - mittlerweile entprivilegierten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01
    Derartig geringfügige Erhöhungen, die sich im Promillebereich bewegen, sind grundsätzlich nicht geeignet, die Annahme schädlicher Geruchsbeeinträchtigungen in der Nachbarschaft zu begründen (vgl. Senatsurt. v. 25.7.2002 - 1 LB 980/01 -, NVwZ-RR 2003, 24 = RdL 2002, 313).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 2458/93

    Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Gülleerdbecken; Geflügelzuchtbetrieb;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01
    (- 1 L 2458/93 -, BRS 57 Nr. 226 = RdL 1995, 287) gesammelt hat, besteht ein ganz erhebliches seuchenhygienisches Risiko gerade dann, wenn Gülle verschiedener Landwirte in einer Anlage gemischt wird.
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01
    Er hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, unterhalb dieser Schwelle von Immissionen verschont zu bleiben, die der Bauherr noch nachbarfreundlicher gestalten könnte, indem er für die Anlage einen anderen Standort wählt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, 1001, 1003 = BRS 58 Nr. 58; Beschl. v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ 1998, 357 = BRS 59 Nr. 176).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 1070/93

    Nachbarrecht; Abwehrrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Gemeinschaftsgülleanlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01
    (- 1 L 1070/93 -, AgrarR 1995, 351 = BRS 57 Nr. 225 = NdsRpfl. 1995, 177; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 12.6.1995 - 4 B 131/95 -, V.n.b.) und vom 15. Juni 1995.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01
    Er hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, unterhalb dieser Schwelle von Immissionen verschont zu bleiben, die der Bauherr noch nachbarfreundlicher gestalten könnte, indem er für die Anlage einen anderen Standort wählt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.5.1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, 1001, 1003 = BRS 58 Nr. 58; Beschl. v. 26.6.1997 - 4 B 97.97 -, NVwZ 1998, 357 = BRS 59 Nr. 176).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01
    (- IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126 f.) im Wesentlichen nach den Umständen des konkreten Einzelfalles, dessen Besonderheiten in die Abwägung der konkurrierenden Interessen einzustellen sind.
  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01
    Die Bestandskraft der Baugenehmigung vom 11. April 1985 ist zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.1983 - 4 C 59.79 -, NVwZ 1983, 609 = BRS 40 Nr. 199 = UPR 1983, 300) und führt hier dazu, dass triftige Gründe des Arbeitsablaufes für die Annahme streiten, alle Gülleentnahmestellen an der Südseite seiner Stallungen zu positionieren und nicht zusätzlichen Verkehr dadurch zu verursachen, dass nur ein Teil der Gülle an diesem Bereich aufgerührt/homogenisiert und entnommen wird, der andere dagegen am Nordbereich des neuen Stalles Nr. 7.
  • VGH Bayern, 01.07.2005 - 25 B 99.86

    Nachbarklage, Umbau eines Viehstalls in einen Schweinemaststall, faktisches

    Geruchsbelästigungen beim Umrühren und Abpumpen der Gülle beschränken sich erfahrungsgemäß auf wenige Stunden im Jahr und haben deshalb als geringfügige Ereignisse bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsschwelle außer Betracht zu bleiben (vgl. auch SH OVG vom 15.12.2003, Az. 1 LB 3724/01 ), zumal die mit der Art der Entmistung im Zusammenhang stehenden Immissionen bereits über die Stallkriterien nach Tabelle 4 der VDI-Richtlinie 3471 in die erforderlichen Mindestabstände einfließen.
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2013 - 1 KN 217/11

    Anordnung der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes durch den Bürgermeister und

    Der Senat hatte in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2003 (- 1 LB 3724/01 -, RdL 2004, 119, JURIS-Rdnr. 18) einen Nachbarstreit zu behandeln, in dem sich die damalige Klägerin dagegen wehrte, dass die Gülle-Entnahmestelle eines Schweinestalls nur 15 m südwestlich ihres Wohnhauses angebracht worden war.
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