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OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2003 - 1 LB 38/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.09.2001 - 14 A 12/00
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2003 - 1 L 251/01
- OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2003 - 1 LB 38/03
- BVerwG, 14.11.2003 - 1 B 264.03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 L 200/02
posttraumatische Belastungsstörung, rechtliches Gehör, Beweisantrag, Ausforschung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2003 - 1 LB 38/03
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise der Kläger sich zu angeblich traumatisierenden Ereignissen und den diesen -Ereignissen zugeordneten psychischen Folgen geäußert hat (vgl. OVG Schleswig, Beschl. des 4. Senats v. 14.10.2002, 4 L 200/02). - BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96
Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2003 - 1 LB 38/03
Der Senat hat bereits in seinem Zulassungsbeschluss vom 10. Februar 2003 auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hingewiesen, wonach eine unmenschliche "Behandlung" i.S.d. Art. 3 EMRK nur dann vorliegt, wenn sie geplant und vorsätzlich auf eine bestimmte Person gerichtet ist (…BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, 9 C 15.95, BVerwGE 99, 331/334, und Urt. v. 09.09.1997, 9 C 48.96, InfAuslR 1998, 125/126). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2003 - 1 LB 38/03
Der Senat hat bereits in seinem Zulassungsbeschluss vom 10. Februar 2003 auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hingewiesen, wonach eine unmenschliche "Behandlung" i.S.d. Art. 3 EMRK nur dann vorliegt, wenn sie geplant und vorsätzlich auf eine bestimmte Person gerichtet ist (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, 9 C 15.95, BVerwGE 99, 331/334, …und Urt. v. 09.09.1997, 9 C 48.96, InfAuslR 1998, 125/126). - BVerwG, 15.10.1999 - 9 C 7.99
Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht - Voraussetzungen an …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2003 - 1 LB 38/03
Die Gefährdung (Suizid oder wesentliche Verschlimmerung einer existenzbedrohenden Erkrankung) muss auf den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat der Abschiebung beruhen, anderenfalls liegt kein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG, sondern - u.U. - ein inlandsbezogenes Hindernis beim Vollzug der Ausreisepflicht vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1999, 9 C 7.99, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 24).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2005 - 1 LB 45/03
Depression, Erkrankung, Georgien, Gruppenverfolgung, Ossete, Schutzbereitschaft, …
Die Gefahr, dass sich die Krankheit einer ausreisepflichtigen Ausländerin in ihrem Heimatstaat verschlimmert, weil dort unzureichende Therapiemöglichkeiten vorhanden sind, ist dem Schutzbereich des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG zuzuordnen (vgl. Beschl. des Senats v. 21.07.2003, 1 LB 38/03, n. v.).