Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9795
OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03 (https://dejure.org/2004,9795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.2004 - 1 LC 185/03 (https://dejure.org/2004,9795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 1 LC 185/03 (https://dejure.org/2004,9795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB; § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG
    Antrag auf Erteilung von Bauvorbescheiden; Bevorrechtigte Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich; Änderung des Flächennutzungplans; Mangel im Abwägungsvorgang bei Reduzierung der Abstände bei Einzelsiedlungslagen

  • Judicialis

    BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Standortuntersuchung für Windenergieanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Erteilung von Bauvorbescheiden; Bevorrechtigte Zulassung von Windenergieanlagen im Außenbereich; Änderung des Flächennutzungplans; Mangel im Abwägungsvorgang bei Reduzierung der Abstände bei Einzelsiedlungslagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03
    Die Vorgehensweise der Beigeladenen stehe in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95.

    Das Bundesverwaltungsgericht betone in der zitierten Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, a.a.O., dass Abstände nicht willkürlich in Ansatz gebracht werden könnten, sondern diese einer besonderen städtebaulichen Begründung bedürften.

    § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB liegt nach dem richtungweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, folgendes Modell zugrunde: Mit dem in dieser Vorschrift geregelten Planungsvorbehalt wird der Gemeinde ein die Privilegierung flankierendes Instrument zur Verfügung gestellt, durch das sie in die Lage versetzt wird, die bauliche Entwicklung im Außenbereich planerisch zu steuern.

    Diese Verfahrensweise steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in dem zitierten Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, a.a.O. Danach muss die Gemeinde weder die Nutzung der Windenergie "fördern", noch muss sie jeden "nur" möglichen Standort für eine Windenergienutzung auch tatsächlich darstellen.

    Dem steht bereits entgegen, dass die Gemeinde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem zitierten Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, a.a.O., einen Gestaltungsspielraum hat, der es ermöglicht, solchen Abstandsvorgaben eine eigene gebietsbezogene Bewertung gegenüber zu stellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 7 B 2984/97

    Die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen Baugenehmigungen ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03
    Die Entscheidung zu erweiterten Abständen decke sich dabei mit den Inhalten einer landes- bzw. bundesweit geführten Diskussion zu diesem Thema, deren Richtung durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23. Januar 1998 - 7 B 2984/97 -, BRS 60 Nr. 192, bestätigt werde.

    Die Beigeladene hat im Rahmen ihrer Planungskonzeption dem Umstand Rechnung getragen, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Rechtsprechung (vgl. die zitierte Entscheidung des OVG Münster, Beschl. v. 23.1.1998 - 7 B 2984/97 -, aaO) die Auffassung vertreten wurde, dass ein Abstand von 300 m zwischen einer Windenergieanlage und einem Wohngebäude im Außenbereich nicht ausreicht, um sicherzustellen, dass an dem Wohngebäude keine unzumutbaren Lärmimmissionen durch die Windenergieanlage auftreten.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03
    Das Verwaltungsgericht hat wegen Abweichung von dem Urteil des Senats vom 21. Juli 1999 - 1 L 5203/96 -, BRS 62 Nr. 110, die Berufung in beiden Verfahren zugelassen.

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1999 - 1 L 5203/96 -, BRS 62 Nr. 110, (noch) eine Abweichung von diesen Abstandsempfehlungen - jedenfalls für Einzelhäuser - ausgeschlossen hat, gibt er diese Rechtsprechung ausdrücklich auf.

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 1 LA 28/03

    Bauleitplanung; Empfehlung; Konzentrationsplanung; Küstenlandschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.2004 - 1 LC 185/03
    Hinzu kommt, dass die Abstandsempfehlungen des genannten Erlasses nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, V.n.b., zu der Abstandsempfehlung des genannten Erlasses, zwischen Vorrangstandorten für die Windenergienutzung einen Abstand von 5 km einzuhalten) nur einen Orientierungsrahmen bilden, von dem im Einzelfall abgewichen werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2009 - 12 LC 136/07

    Aufhebung eines Bauvorbescheids bei unwirksamer Ersetzung eines Einvernehmens für

    Dieses Vorgehen ist vertretbar, weil der zitierte Runderlass nur empfehlenden Charakter hat und einen Orientierungsrahmen darstellt, von dem im begründeten Einzelfall abgewichen werden kann (vgl. Beschl. d. Sen. v. 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 24.6.2004 - 1 LC 185/03 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03

    Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines

    Die Bestimmung eines Abstandswertes ist angesichts des bestehenden planerischen Ermessens erst dann fehlerhaft, wenn er "nicht mehr begründbar" ist (BVerwG, Urt. v. 17.12.02, aaO; OVG Lüneburg, U. v. 24.6.04 - 1 LC 185/03 -, Nds. RPfl.

    Der Abstandserlass des MI mit der Empfehlung über Mindestabstände war für den Antragsgegner nicht verbindlich (OVG Lüneburg, B. v. 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458; U. v. 24.6.04 - 1 LC 185/03 - NdsVBl 2004, 265), da die Aufstellung des RROP in den eigenen Wirkungskreis fällt (§ 7 S. 2 NROG).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

    Dieses Vorgehen ist vertretbar, weil der zitierte Runderlass nur empfehlenden Charakter hat und einen Orientierungsrahmen darstellt, von dem im begründeten Einzelfall abgewichen werden kann (vgl. Beschl. d. Sen. v. 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 24.6.2004 - 1 LC 185/03 -, NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2012 - 12 KN 311/10

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von

    Waldgebiete sind als Ausschlussgebiete grundsätzlich anerkannt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, juris Rdn. 39; Nds. OVG, Urt. v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris Rdn. 69 und v. 24.6.2004 - 1 LC 185/03 -, juris; OVG Sachsen, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, SächsVBl 2005, 225, juris Rdn. 100).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2004 - 1 ME 169/04

    Notwendigkeit einer Anhörung der Gemeinde vor einer Ersetzung des Einvernehmens;

    Die Antragstellerin verweist zwar zutreffend darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats der in dem Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 11. Juli 1996 über die Festlegung von Vorrangstandorten für Windenergienutzung in der Regionalplanung genannte Abstand von 5 km zwischen Vorrangstandorten für die Windenergienutzung nur Empfehlungscharakter hat (vgl. Beschl. d. Sen. v. 2.10.2003 - 1 LA 28/03 -, BauR 2004, 458; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 24.6.2004 - 1 LC 185/03 -, NdsRpfl 2004, 254).
  • VG Göttingen, 23.06.2005 - 2 A 144/04

    Konzentrationsplanung; Windenergie; Windenergieanlage

    Weiterhin ist es zu akzeptieren und abwägungsfehlerfrei, dass die Gebietsausweisung, auch insoweit der Projektierung folgend, die Abstandsempfehlungen des Runderlasses des MI vom 11. Juli 1996 berücksichtigt und dort vorgeschlagene Abstände zu Wohnbebauung, Bachläufen, Straßen und Versorgungsleitungen beachtet, so dass dort keine Vorrangflächen vorgesehen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.6.2004 -1 LC 185/03-, Nds.Rpfl. 2004, 254).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht