Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11 |
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Ausschluss eines Beamten vom Beförderungsauswahlverfahren während laufenden Disziplinarverfahrens durch den Dienstherren als Ausübung des Auswahlermessens in Bezug auf den der weiteren Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Bewerberkreis; Pflicht zur schriftlichen Fixierung der einen Bewerberkreis betreffenden wesentlichen Auswahlerwägungen bei Bestimmung des Bewerberkreises nach Ermessensgesichtspunkten durch einen Dienstherrn; Beförderungsrangliste als schriftlich abgefasste Begründung einer getroffenen Auswahlentscheidung über die wesentlichen Auswahlerwägungen eines Dienstherrn
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09
Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitigkeit, Dokumentationspflicht der …
Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 - BVerwGE 136, 36 sowie vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 - BVerwGE 133, 13 und - 1 WB 59/08 - BVerwGE 133, 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178; Beschluss des Senats vom 30. Juni 2010 - 2 EO 516/09 - n. v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 - Juris und vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - DVBl 2011, 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 B 1585/10 - Juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317.07 - NVwZ-RR 2008, 552; Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 CE 04.2899 - BayVBl 2006, 91; Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Juni 1997 - 1 TG 2183/97 - ESVGH 48, 78).Dies liefe der effektiven Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Bewerbungsverfahrensanspruchs zuwider (vgl. auch OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 - a. a. O.).
- VG Kassel, 05.09.2012 - 1 K 474/12
Ausschluss von Beförderungsverfahren während laufenden Disziplinarverfahrens
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24. September 1992 - 2 B 56/92 -, juris; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32/85 -, ZBR 1990, 22; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Dezember 2011, - 6 B 1314/11 -, juris; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 9 L 3461/08.F -, juris) ist es mit dem allgemeinen Bewerbungsverfahrensanspruch zu vereinbaren, einen Beamten von einem Beförderungsverfahren allein deshalb auszuschließen, weil gegen ihn zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung ein Disziplinarverfahren anhängig ist.Bei der Entscheidung, einen Beamten wegen eines anhängigen Disziplinarverfahrens von Beförderungsverfahren auszunehmen, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung i.S.d. § 40 HVwVfG, denn, wie bereits ausgeführt, kann der Dienstherr in einem solchen Fall den Betreffenden ausschließen, er ist jedoch dazu nicht verpflichtet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris).
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