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   OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13   

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https://dejure.org/2013,38673
OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13 (https://dejure.org/2013,38673)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.11.2013 - 1 M 114/13 (https://dejure.org/2013,38673)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. November 2013 - 1 M 114/13 (https://dejure.org/2013,38673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • vdai.de PDF

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Übergangs- und Stichtagsregelung für Erlaubnisse zum Spielhallenbetrieb.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in §§ 11 Abs. 1 S. 3 SpielhG LSA, 29 Abs. 4 S. 3 Erster GlüÄndStV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Schließung einer Spielhalle gemäß § 15 Abs. 2 GewO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in §§ 11 Abs. 1 S. 3 SpielhG LSA, 29 Abs. 4 S. 3 Erster GlüÄndStV

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1414

    Auch mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in §

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13
    Soweit der Abschluss von Staatsverträgen der Zustimmung des Landtages bedarf (gem. Art. 69 Abs. 2 Verf LSA), ändert dies nichts daran, dass der Ministerpräsident in maßgeblicher Weise in den Abschluss von Staatsverträgen eingebunden ist und deshalb davon ausgegangen werden kann, dass bereits mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Inhalt des abzuschließenden Staatsvertrages feststand (ebenso vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 10 CE 13.1414 -, juris).

    Der vom Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin als ergebnislos bezeichneten Internetrecherche stehen indes die Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 28. August 2013 (a. a. O.) sowie des Verwaltungsgerichtes Regensburg in den Beschlüssen vom 6. August 2013 (- RN 5 S 13.1127 und RN 5 E 13.1126 -, juris) und die dort genannten Erkenntnismittel entgegen.

    Hieran gemessen stellt sich für die erst mit Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalt (- SpielhG LSA -) bzw. des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (- Erster GlüÄndStV -) in Kraft getretene Stichtagsregelung als Übergangsbestimmung (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 3 SpielhG LSA; § 29 Abs. 4 Satz 3 Erster GlüÄndStV) nicht die Frage nach Vertrauensschutz, weil sie eine begünstigende Regelung für bestehende Spielhallen bzw. bis zum Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalt bzw. des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages nach § 33i GewO erlaubte Spielhallen enthält, indem sie diese für fünf Jahre bzw. einem Jahr von der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht nach dem Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt (§ 2 Abs. 1 bzw. nach § 24 Abs. 1 Erster GlüÄndStV) frei stellt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. August 2013, a. a. O.).

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften ist darauf beschränkt, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2013 - 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11 -, juris).
  • VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 E 13.1126

    Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13
    Der vom Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin als ergebnislos bezeichneten Internetrecherche stehen indes die Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 28. August 2013 (a. a. O.) sowie des Verwaltungsgerichtes Regensburg in den Beschlüssen vom 6. August 2013 (- RN 5 S 13.1127 und RN 5 E 13.1126 -, juris) und die dort genannten Erkenntnismittel entgegen.
  • VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13

    Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13
    Auch der Verweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom 24. September 2013 (- 1 B 36/13 -, juris) und dessen Ausführungen zur Beseitigung des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes bei geplanten Gesetzesänderungen sind insoweit nicht zielführend.
  • VG Regensburg, 06.08.2013 - RN 5 S 13.1127

    Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2013 - 1 M 114/13
    Der vom Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin als ergebnislos bezeichneten Internetrecherche stehen indes die Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 28. August 2013 (a. a. O.) sowie des Verwaltungsgerichtes Regensburg in den Beschlüssen vom 6. August 2013 (- RN 5 S 13.1127 und RN 5 E 13.1126 -, juris) und die dort genannten Erkenntnismittel entgegen.
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Der Zeitpunkt der Erlaubniserteilung lag in der Hand der zuständigen Behörden, die bei möglicher Kenntnis der zukünftigen Stichtagsregelung zur "Herrin" über deren Eingreifen werden konnten (a.A. OVG LSA, Beschluss vom 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, Juris Rn. 3; OVG Saarl., Beschluss vom 10.2.2014 - 1 B 476/13 -, Juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Die gerichtliche Prüfung dieser Abwägung ist darauf beschränkt, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11 -, juris, Langtext Rn. 34; OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 15).

    Hiernach ist es nicht aus den seitens der Antragstellerin geltend gemachten Beschwerdegründen zu beanstanden, dass § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV zur Vermeidung von "Vorratserlaubnissen" auf einen Zeitpunkt abhebt, zu dem die von der beabsichtigten Rechtsänderung Betroffenen bereits mit hinreichender Gewissheit Kenntnis von der beabsichtigten Rechtsänderung erlangen konnten (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 14).

    Dies entspricht auch anderweitig in der Rechtsprechung getroffenen Feststellungen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13

    Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der

    Die gerichtliche Prüfung dieser Abwägung ist darauf beschränkt, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11 -, juris, Langtext Rn. 34; OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 15).

    Hiernach ist es nicht aus den seitens der Antragstellerin geltend gemachten Beschwerdegründen zu beanstanden, dass § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV zur Vermeidung von "Vorratserlaubnissen" auf einen Zeitpunkt abhebt, zu dem die von der beabsichtigten Rechtsänderung Betroffenen bereits mit hinreichender Gewissheit Kenntnis von der beabsichtigten Rechtsänderung erlangen konnten (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 14).

    Dies entspricht auch anderweitig in der Rechtsprechung getroffenen Feststellungen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.11.2013 - 1 M 114/13 -, juris, Langtext Rn. 7).

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