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   OVG Niedersachsen, 24.03.1997 - 1 M 1463/97   

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OVG Niedersachsen, 24.03.1997 - 1 M 1463/97 (https://dejure.org/1997,2000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.1997 - 1 M 1463/97 (https://dejure.org/1997,2000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 1997 - 1 M 1463/97 (https://dejure.org/1997,2000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Nicht hinreichend geklärter Sachverhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Nicht hinreichend geklärter Sachverhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 124

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1229
  • BauR 1997, 630
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969

    Naturschutzrechtliche Anordnung, Untersagung von Eingriffen in Feldgehölze und

    Besondere Schwierigkeiten setzen nicht zwingend eine Überdurchschnittlichkeit gegenüber dem Üblichen voraus (vgl. dazu BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12; B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.); vielmehr können auch alltägliche Rechtsstreitigkeiten kompliziert sein, wenn im konkreten Fall eine Prognose über den Ausgang des Rechtsstreits im Berufungszulassungsverfahren nicht möglich ist (NdsOVG, B.v. 24.3.1997 - 1 M 1463/97 - NVwZ 1997, 1229 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/5098 zu Nr. 15; vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 107 ff. m.w.N.), wobei ein für eine Ablehnung der Berufungszulassung notwendiger erheblicher Begründungsaufwand in der Art eines Berufungsurteils ein Indiz für besondere rechtliche Schwierigkeiten sein kann (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642/3643).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 41/08

    Grenzen der Auslegung und Umdeutung des Klageantrages durch das Gericht;

    Die Kläger machen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Az: - 1 M 1463/97 - ohne weitere Angaben) geltend, die Sache weise besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten auf, weil der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt sei und die angefochtene Entscheidung nach der bisher erreichten Klärung des Sachverhalts Anlass zu erheblichen Zweifeln gebe.

    Im Übrigen wäre die Berufung auch dann nicht zuzulassen, wenn entsprechend dem klägerischen Vortrag als Maßstab für das Vorliegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten gem. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO darauf abgestellt würde, dass die Voraussetzungen bereits dann erfüllt sind, wenn der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt ist und die angefochtenen Entscheidung nach der bisher erreichten Klärung des Sachverhalts Anlass zu erheblichen Zweifeln gibt (so OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.03.1997 - 1 M 1463/97 -, NVwZ 1997, 630 = [...]).

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 14 ZB 23.1449

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Ruhen von Versorgungsbezügen,

    Besondere Schwierigkeiten setzen nicht zwingend eine Überdurchschnittlichkeit gegenüber dem Üblichen voraus (vgl. dazu BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12; B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.); vielmehr können auch alltägliche Rechtsstreitigkeiten kompliziert sein, wenn im konkreten Fall eine Prognose über den Ausgang des Rechtsstreits im Berufungszulassungsverfahren nicht möglich ist (NdsOVG, B.v. 24.3.1997 - 1 M 1463/97 - NVwZ 1997, 1229 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/5098 zu Nr. 15; vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 107 ff. m.w.N.), wobei ein für eine Ablehnung der Berufungszulassung notwendiger erheblicher Begründungsaufwand in der Art eines Berufungsurteils ein Indiz für besondere rechtliche Schwierigkeiten sein kann (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642/3643).
  • OVG Thüringen, 17.08.2000 - 4 ZKO 1145/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Berufung; Zulassung;

    Eine Berufung ist also nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in den Fällen zuzulassen, in denen das Berufungsgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung über den Zulassungsantrag kein positives oder negatives Wahrscheinlichkeitsurteil über die Erfolgsaussicht der angestrebten Berufung treffen kann, diese Erfolgsaussichten vielmehr offen sind (ThürOVG, DVBl 1998, 489; OVG NW [10. Senat], NVwZ 1999, 202; Nds. OVG , NVwZ 1997, 1229; OVG Rh.-Pf., NVwZ 1998, 1094; Seibert, DVBl 1997, 932; kritisch dazu Berkemann, DVBl 1998, 446, 456; Guckelberger, DÖV 1999, 937, 942).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.1998 - 1 L 3914/98

    Rechtsmittelzulassung; Flächennutzungsplan; Widersprechende Darstellungen

    Von der Funktion als Zulassungstatbestand sind die besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten daher zu bejahen, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen das angefochtene Urteil Fragen von solcher Schwierigkeit aufwerfen, die sich im Zulassungsverfahren nicht ohne weiteres beantworten lassen (vgl. Seibert, a.a.O.; Beschl. d. Sen. v. 24.3.1997 - 1 M 1463/97 - BauR 1997, 630).
  • VGH Hessen, 09.07.1998 - 13 UZ 2357/98

    Zulassung der Berufung: Darlegung des Zulassungsgrundes der besonderen

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegen dann vor, wenn die Rechtssache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Probleme aufwirft, die das Verfahren in seinem Schwierigkeitsgrad deutlich von dem der in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitfälle abhebt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 24. März 1997 - 1 M 1463/97 -, NVwZ 1997, 1229; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 22. April 1997 - 14 S 913/97 -, NVwZ 1997, 1230).
  • VGH Hessen, 21.09.2022 - 1 A 417/19

    Zur Anwendbarkeit des Hessischen Erstattungsgesetzes

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob für die Geltendmachung der besonderen Schwierigkeiten die klägerische Bezugnahme auf seine Ausführungen zum Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügt, weil eine Überschneidung zwischen den Zulassungsgründen der § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gegeben ist (OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329-98 -, juris; OVG Nds., Beschluss vom 24. März 1997 - 1 M 1463/97 -, juris; a.A. OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 3 Bf 92/99 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2000 - 8 B 482/99

    Verleihung eines allgemeinenpolitischen Mandats an die Studierendenschaften;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff. m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. März 1997 - 1 M 1463/97 -, NVwZ 1997, 1229; Thür.
  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 14 ZB 23.6

    Umwandlung von Dauergrünland

    Besondere Schwierigkeiten setzen nicht zwingend eine Überdurchschnittlichkeit gegenüber dem Üblichen voraus (vgl. dazu BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12; B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.); vielmehr können auch alltägliche Rechtsstreitigkeiten kompliziert sein, wenn im konkreten Fall eine Prognose über den Ausgang des Rechtsstreits im Berufungszulassungsverfahren nicht möglich ist (NdsOVG, B.v. 24.3.1997 - 1 M 1463/97 - NVwZ 1997, 1229 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/5098 zu Nr. 15; vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 107 ff. m.w.N.), wobei ein für eine Ablehnung der Berufungszulassung notwendiger erheblicher Begründungsaufwand in der Art eines Berufungsurteils ein Indiz für besondere rechtliche Schwierigkeiten sein kann (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642/3643).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 14 ZB 19.2497

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Ablehnung der Beihilfefähigkeit für

    Besondere Schwierigkeiten können sich nicht allein aus dem abstrakten Kriterium der Überdurchschnittlichkeit gegenüber dem Üblichen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 29.1.2009 - 14 ZB 07.1880 - juris Rn. 8; B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris Rn. 12; B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 Rn. 28 m.w.N.) ergeben; vielmehr können auch alltägliche Rechtsstreitigkeiten kompliziert sein, wenn im konkreten Fall eine Prognose über den Ausgang des Rechtsstreits im Berufungszulassungsverfahren nicht möglich ist (NdsOVG, B.v. 24.3.1997 - 1 M 1463/97 - NVwZ 1997, 1229 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/5098, zu Nr. 15; vgl. Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 107 ff. m.w.N.), wobei ein für eine Ablehnung der Berufungszulassung notwendiger erheblicher Begründungsaufwand in der Art eines Berufungsurteils ein Indiz für besondere rechtliche Schwierigkeiten sein kann (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642/3643).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1999 - 11 A 266/99

    Berufung; Zulassung; Besondere Schwierigkeit der Rechtssache; Offenheit der

  • OVG Berlin, 17.12.2002 - 8 N 129.02

    Erstürmung des israelischen Generalkonsulates aus Anlas der Festnahme des

  • OVG Brandenburg, 08.05.2002 - 2 A 407/00

    Aufzeigen nicht abschließend beantworteter Fragen rechtlicher oder tatsächlicher

  • OVG Berlin, 15.11.2002 - 8 SN 258.00

    Wohnsitzbeschränkung für jüdische Emigranten bei Sozialhilfebezug

  • OVG Berlin, 13.07.2004 - 8 N 150.03

    Bei der Prüfung des Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes vom

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2005 - 8 N 71.05

    Rückwirkender Widerruf der Bewilligung von Zuwendungen für die Errichtung einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2005 - 8 N 103.03

    Anspruch einer endgültig genehmigten Privatschule auf staatliche Förderung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 1 L 188/03

    DDR-Sportwetten-Erlaubnis nicht ausreichend

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2006 - 8 N 53.04

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung des akademischen Grades eines Doktors der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - 8 N 55.04

    Anerkennung eines russischen mittleren Schulabschlusses als der deutschen

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