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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06   

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https://dejure.org/2006,18189
OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06 (https://dejure.org/2006,18189)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.12.2006 - 1 M 234/06 (https://dejure.org/2006,18189)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 1 M 234/06 (https://dejure.org/2006,18189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Judicialis

    StVO § 30 Abs. 3; ; StVO § 44 Abs. 1 S. 2; ; StVO § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 7; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 4; ; VwGO § 80a Abs. 3 S. 1; ; VwGO § 80a Abs. 3 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den Transport von Zuckerrüben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen; Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Bescheid; Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für den Transport von Zuckerrüben

  • lexisnexis.de (Pressemitteilung)

    Verbot von Rübentransporten an Sonntagen bestätigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1994 - 13 A 3456/92

    Huckepack-Verfahren; Straßenverkehrsbehörde; Ermessensentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06
    Daneben soll das Verbot an Sonn- und Feiertagen den durch Lastkraftwagen verursachten Lärm und die Abgase reduzieren (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.08.1994 - 13 A 3456/92 - NVwZ-RR 1995, 171).

    Wirtschaftliche und wettbewerbliche Gründe allein können eine Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht rechtfertigen, da sich derartige Gründe regelmäßig finden lassen und sich mit deren Anerkennung das Fahrverbot als praktisch wirkungslos erweisen würde (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.08.1994, a. a. O.).

    Ökologische Belange können demnach ebenso wie wirtschaftliche Belange das öffentliche Interesse an dem Fahrverbot grundsätzlich nicht überwinden (so auch OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.08.1994, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06
    Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 11/7030, S. 24 f.), in der auf die entsprechende Regelung im finanzgerichtlichen Verfahren Bezug genommen und eine "Ausdehnung der Regelung über den Bereich der Abgabenangelegenheiten hinaus" ausdrücklich abgelehnt wurde (im Ergebnis ebenso: OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 09.09.2003 - 8 B 11269/03 -, NVwZ-RR 2004, 224; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, NVwZ 1995, 1004; Hess. VGH, Beschluss vom 01.08.1994 - 4 TG 1244/91 -, NVwZ 1993, 491).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 3 S 2913/96

    Beschränkte Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06
    Im Übrigen ist es zwar ungeachtet der Teilbarkeit einer Genehmigung zulässig, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage auf einzelne Teile der Genehmigung zu beschränken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.11.1996 - 3 S 2913/96 -, GewArch. 1997, 165).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2003 - 8 B 11269/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06
    Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 11/7030, S. 24 f.), in der auf die entsprechende Regelung im finanzgerichtlichen Verfahren Bezug genommen und eine "Ausdehnung der Regelung über den Bereich der Abgabenangelegenheiten hinaus" ausdrücklich abgelehnt wurde (im Ergebnis ebenso: OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 09.09.2003 - 8 B 11269/03 -, NVwZ-RR 2004, 224; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, NVwZ 1995, 1004; Hess. VGH, Beschluss vom 01.08.1994 - 4 TG 1244/91 -, NVwZ 1993, 491).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06
    Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 - zur Ortsüblichkeit und Zumutbarkeit von Lärmbeeinträchtigungen betreffen lediglich die bei der Ermessensausübung erforderliche Interessenabwägung.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 8 S 2380/94

    Unanwendbarkeit des VwGO § 80 Abs 6 im baurechtlichen Nachbarstreit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06
    Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 11/7030, S. 24 f.), in der auf die entsprechende Regelung im finanzgerichtlichen Verfahren Bezug genommen und eine "Ausdehnung der Regelung über den Bereich der Abgabenangelegenheiten hinaus" ausdrücklich abgelehnt wurde (im Ergebnis ebenso: OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 09.09.2003 - 8 B 11269/03 -, NVwZ-RR 2004, 224; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, NVwZ 1995, 1004; Hess. VGH, Beschluss vom 01.08.1994 - 4 TG 1244/91 -, NVwZ 1993, 491).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97

    Sonntagsfahrverbot; Frische Milch; Frisches Milcherzeugnis; Geringe Haltbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06
    Der Verordnungsgeber hat mit dem Zusatz "leichtverderblich" in dieser Regelung klargestellt, dass nicht jeder Transport von Obst oder Gemüse vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen werden soll, sondern nur diejenigen Obst- und Gemüsesorten privilegiert sind, die einem raschen Verfallprozess unterliegen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.06.1997 - 12 M 2541/97 -, GewArch. 1997, 498).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2006 - 1 M 234/06
    Es zielt darauf ab, der besonderen Gefahrenlage durch das erhöhte Verkehrsaufkommen an den Wochenenden zu begegnen und ist hierfür geeignet und erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.06.1969 - 2 BvR 321/69 -, BVerfGE 26, 259).
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