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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 277/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62191
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 277/04 (https://dejure.org/2004,62191)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.12.2004 - 1 M 277/04 (https://dejure.org/2004,62191)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - 1 M 277/04 (https://dejure.org/2004,62191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer atypischen Erschließungssituation; Ausgestaltung der Qualifizierung von festgesetzten öffentlichen Abgaben als teilbare Geldleistungen; Ausgestaltung der kommunalabgabenrechtlichen Beitragspflichten für eine Außenbereichsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 259/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 277/04
    Die Grundstückssituation stellt sich deshalb als atypisch dar, weil die vom Antragsgegner als umlagefähig angesehenen Kosten in Höhe von 91.692,18 Euro sich nahezu ausschließlich auf den Antragsteller des vorliegenden Verfahrens und den Antragsteller im Verfahren 1 M 259/04 verteilen.

    Auch wenn die bebauten Außenbereichsgrundstücke des Antragsteller des Verfahrens 1 M 259/04 mit einem Beitrag von 19.627,77 Euro herangezogen werden, so stellt sich die Frage, ob die unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Außenbereichsgrundstücke des Antragstellers im Vergleich zu den bebauten Außenbereichsgrundstücken des Antragstellers im Verfahren 1 M 259/04 bzw. dritter Eigentümer, die mit Beiträgen in Höhe von 2.464,55 Euro belastet worden sind, vorteilsgerecht ist.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2003 - 1 M 180/03

    Wirksamkeit einer Kanalbaubeitragssatzung; Erhebung von Kanalbaubeiträgen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 277/04
    Die Rechtsfrage, ob im vorliegenden Fall wegen der außerordentlich großen Tiefe der Grundstücke des Antragstellers und wegen der Tatsache, dass diese - jedenfalls teilweise - auch anderweitig erschlossen sind, von einer "begrenzten Erschließungswirkung" ausgegangen werden kann und muss (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 07. Juli 2003 - 1 M 57/02 -, DVBl 2004, 587 = Überblick 2004, 94 = DÖV 2004, 583 = NordÖR 2004, 520), kann gleichfalls dem Verfahren der Hauptsache vorbehalten bleiben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03

    durchlaufende Grundstücke, begrenzte Erschließungswirkung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2004 - 1 M 277/04
    Die Rechtsfrage, ob im vorliegenden Fall wegen der außerordentlich großen Tiefe der Grundstücke des Antragstellers und wegen der Tatsache, dass diese - jedenfalls teilweise - auch anderweitig erschlossen sind, von einer "begrenzten Erschließungswirkung" ausgegangen werden kann und muss (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 07. Juli 2003 - 1 M 57/02 -, DVBl 2004, 587 = Überblick 2004, 94 = DÖV 2004, 583 = NordÖR 2004, 520), kann gleichfalls dem Verfahren der Hauptsache vorbehalten bleiben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

    Ungenauigkeiten, die bei der Ausgestaltung des Beitragsmaßstabes unter Praktikabilitätsgesichtspunkten und unter Berücksichtung des dem Ortsgesetzgeber zukommenden Ermessens im Prinzip unschädlich sind, sind nur soweit hinnehmbar, als sie kein Ausmaß annehmen, das einen hinreichend engen Bezug zwischen typischerweise zu erwartendem Abwasseranfall und als beitragsrelevant angesehener baulicher Ausnutzbarkeit verloren gehen ließe (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.11.1996 - 9 L 1151/95 -, juris; VG Gera, Beschl. v. 10.03.2007 - 5 E 1569/96.GE -, juris; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 13.12.2005 - 1 M 277/04 -, juris, zum Ausbaubeitragsrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 205/12

    Säumniszuschläge bei einem nicht beschiedenen Aussetzungsantrag

    Die Abwicklung umfasst sämtliche Handlungen, die zur Beendigung der laufenden Geschäfte einschließlich des Einzugs von Forderungen notwendig sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Juli 2002 - 1 L 22/02 -), so auch die Durchsetzung der vor der Auflösung bereits entstandenen Abgabenansprüche (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. August 2004 - 1 M 277/04 -, zu einem Beitragsanspruch).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2009 - 1 M 117/08

    Abrechnungsfähige "Anlage" im Straßenbaubeitragsrecht

    Entsprechend hat der Senat in einem Fall, in dem Streitgegenstand ein Straßenbaubeitrag war, für den "gesamten Straßenzug", bestehend aus einer Innerortsstraße und einer Außenbereichtsstraße, die Frage einer Abschnittsbildung erörtert, was denklogisch ausgeschlossen gewesen wäre, wenn dort automatisch schon der Übergang von der Innerorts- zur Außenbereichsstraße zur Annahme zweier selbständiger Anlagen geführt hätte (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 13.12.2004 - 1 M 277/04 - juris; vgl. auch Beschl. v. 15.09.1998 - 1 M 54/98 -, NordOR 1999, 299 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2013 - 4 L 231/11

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch den in Abwicklung befindlichen

    Die Abwicklung umfasst sämtliche Handlungen, die zur Beendigung der laufenden Geschäfte einschließlich des Einzugs von Forderungen notwendig sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Juli 2002 - 1 L 22/02 -), so auch die Durchsetzung der vor der Auflösung bereits entstandenen Abgabeansprüche (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. August 2004 - 1 M 277/04 -, zu einem Beitragsanspruch).
  • VG Minden, 26.04.2013 - 5 K 2968/10

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem

    vgl. hierzu u.a. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.04.2006 - 2 KN 7/05 -, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 13.12.2004 - 1 M 277/04 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 01.12.2004 - 5 TG 528/04 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 36 Rdnr. 8 m.w.N.
  • VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 53/19

    Prüfungsumfang des Gerichts in Verfahren gegen eine kommunale aufsichtliche

    Dazu gehört jedenfalls auch die Geltendmachung von bereits in der Vergangenheit entstandener Beitragsansprüche (B. v. 09.08.2004 - 1 M 277/04 -, juris).
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