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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15 (https://dejure.org/2015,8492)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.03.2015 - 1 M 3/15 (https://dejure.org/2015,8492)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. März 2015 - 1 M 3/15 (https://dejure.org/2015,8492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung von Einzelmerkmalen und von Gesamturteilen in dienstlichen Beurteilungen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (48)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Ob ein deutlicher oder aber nur ein geringfügiger Leistungsunterschied im Vergleich der Bewerber vorliegt ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 -, ZBR 1994, 52; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ) und damit sonstige Auswahlkriterien zum Zuge kommen können, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern ist im Einzelfall zu ermitteln.

    Sind nämlich zwei Bewerber auf Dienstposten mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad gleich gut beurteilt worden, so hat grundsätzlich derjenige eine höherwertige Leistung erbracht, der die Aufgaben des schwierigeren Dienstpostens erfüllt hat ( BVerwG, Beschluss vom 2. April 1981 - 2 C 13.80 -, DÖD 1981, 279; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 1 M 89/13

    Zwang zur verbalen Begründung dienstlicher Beurteilungen von Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( BVerwG: Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

    Soweit der Dienstherr für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen - wie hier - Richtlinien erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten wurden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

    Es ist daher Aufgabe der Verwaltungsgerichte, die Beurteilungspraxis in Bezug auf die maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien festzustellen und - sofern sich eine solche (selbst vom Wortlaut der Beurteilungsrichtlinie abweichende) Praxis nicht feststellen lässt - diese Richtlinien gegebenenfalls selbst nach den allgemeinen Kriterien auszulegen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013, a. a. O.; Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 L 50/06 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 M 29/09

    Zur Festsetzung einer Sicherheitsleistung gem. § 361 Abs. 3 Satz 3 AO im Rahmen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    a) Der Beschwerde bleibt mit ihrem auf Zurückverweisung gerichteten Hauptantrag der Erfolg schon deshalb versagt, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 VwGO - ungeachtet der Frage nach seiner (analogen) Anwendbarkeit in Eilverfahren nach § 123 VwGO ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 7. November 2001 - 1 O 259/01 -, Beschluss vom 12. Dezember 2009 - 3 M 392/09 -, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 4 M 145/12 -, juris unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 26. Februar 2009 - 4 M 29/09, jeweils juris [m. w. N.] ) - nicht vorliegen.

    Die Aufhebung und Zurückverweisung käme schon deshalb nicht in Betracht, weil der Senat (siehe nachfolgend unter 1., b) ohne Weiteres in der Sache selbst entscheiden konnte ( vgl. insoweit: OVG LSA, Beschluss vom 26. Februar 2009, a. a. O.; vgl. zudem: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 14 B 1888/07-, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2011 - NC 2 B 315/11 -, juris [m. w. N.] ).

    Die Rüge des Antragstellers, das Verwaltungsgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, ist überdies nicht durchgreifend, weil er mit der Beschwerde ausreichende Möglichkeiten hatte, rechtliches Gehör zu erlangen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. Februar 2009, a. a. O. ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 1 L 50/08

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    Soweit der Dienstherr für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen Richtlinien erlassen hat, ist - wie bereits ausgeführt - vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten wurden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 L 50/08 -, juris [m. w. N.] ).

    Insofern ist maßgeblich, dass im Beurteilungswesen soweit wie möglich gleichmäßig verfahren werden muss, um zu der erforderlichen objektiven Bewertung des einzelnen Beamten oder Richters zu führen und die Vergleichbarkeit der Beurteilten zu gewährleisten ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 29. Mai 2008, a. a. O.[m. w. N.] ).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Sie vermögen auch Aufschluss darüber zu geben, ob ein Bewerber bei einer Beurteilung im Hinblick auf die Besetzung eines Beförderungsamtes bevorteilt oder benachteiligt wird ( BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    Der Bewerberauswahl dürfen nur Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden, die den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsbezug aufweisen ( BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, NVwZ 2011, 1270 [m. w. N.] ).

    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( BVerwG: Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vor, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zugrunde lagen ( BVerwG: Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
    Soweit der Dienstherr für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen - wie hier - Richtlinien erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten wurden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. September 2013 - 1 M 89/13 -, juris ).

    Soweit der Dienstherr für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen Richtlinien erlassen hat, ist - wie bereits ausgeführt - vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten wurden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 1 L 50/08 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2012 - 4 M 145/12

    Zurückverweisung eines Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2009 - 3 M 392/09

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2009/2010)

  • BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2013 - 1 M 46/13

    Vorläufiger Rechtsschutz bei teilweiser Vorwegnahme der Hauptsache,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 217/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09

    Zur Zulässigkeit der ausnahmslos erfolgten Verteilung von Beförderungsstellen auf

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2007 - 1 L 50/06

    Öffentliche Einrichtung im Anschlussbeitragsrecht

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14

    Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11

    Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2001 - 1 O 259/01

    Zulässigkeit der behördlichen Weigerung Verwaltungsvorgänge vorzulegen; Umfang

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2012 - 1 M 68/12

    Verbot der vorläufigen, kommissarischen Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO

  • OVG Sachsen, 24.10.2012 - 5 D 72/12

    Befangenheit, Vorbefassung, Unvoreingenommenheit, vorangegangenes

  • BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

  • OVG Sachsen, 16.12.2011 - NC 2 B 315/11

    Hinderung der Einbeziehung von später eingehenden Rechtsschutzanträgen in eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 14 B 1888/07

    Bewertung einer Prüfungsleistung aus der Wiederholungsprüfung im Fach Histologie;

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerwG, 17.07.1997 - 6 AV 3.97

    Ablehnung eines Richters am Oberverwaltungsgericht wegen Befangenheit -

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Diesbezügliche Einwendungen sind dementsprechend im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Sache zu prüfen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 3/15 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im

    Diesbezügliche Einwendungen sind dementsprechend im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Sache zu prüfen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 3/15 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - 1 M 5/18

    Anordnungsgrund bei Beförderungsdienstpostenkonkurrenz

    Diesbezügliche Einwendungen sind vielmehr im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Sache zu prüfen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 3/15 -, juris [m. w. N.] ).
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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 54 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO, Art 33 Abs 2 GG
    Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegenüber Richterkollegen im Rahmen eines Beförderungsrechtsstreits

  • rechtsportal.de

    DRiG § 29; VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 47 Abs. 1
    Nichtbestehen eines Anspruchs auf Vorabinformation über die Besetzung der Richterbank wegen eines veröffentlichten Geschäftsverteilungsplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beförderung (Konkurrentenstreit); - hier: Richterablehnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtbestehen eines Anspruchs auf Vorabinformation über die Besetzung der Richterbank wegen eines veröffentlichten Geschäftsverteilungsplans

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 84.62
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    Der Begriff des "vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens" ist weit auszulegen und umfasst das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren oder andere Teilverfahren, die auf die zur Entscheidung berufene Behörde durch Stellungnahmen, Einvernehmen usw. einwirken, aber andererseits auch nur das Verfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder ergehen müsste, die vom Gericht zu überprüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.02.1977 - V C 071.75 - BVerwGE 52, 47; ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - juris; BVerwG, Urt. v. 29.01.1965 - VII C 84.62 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 54 Rdnr. 8).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 74/87

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z. B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - juris; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    Der Begriff des "vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens" ist weit auszulegen und umfasst das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren oder andere Teilverfahren, die auf die zur Entscheidung berufene Behörde durch Stellungnahmen, Einvernehmen usw. einwirken, aber andererseits auch nur das Verfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder ergehen müsste, die vom Gericht zu überprüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.02.1977 - V C 071.75 - BVerwGE 52, 47; ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - juris; BVerwG, Urt. v. 29.01.1965 - VII C 84.62 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 54 Rdnr. 8).
  • BFH, 25.04.1978 - VII R 7/78

    Verwaltungsverfahren - Beratende Tätigkeit eines Richters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z. B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - juris; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).
  • OLG Dresden, 08.08.2001 - 10 Abl 19/01

    Beleidigung des Richters und Drohung mit Strafanzeige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    Abgesehen davon, dass der abgelehnte Richter in der vorgenannten E-Mail direkt gar nicht angesprochen wird, ist allgemein anerkannt, dass das eigene Verhalten der ablehnenden Partei grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund begründet, weil sie es sonst in der Hand hätte, einen ihr missliebigen Richter auf einfache Weise auszuschalten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2002 - 9 WF 606/02 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 10 Abl 19/01 -, juris, beide m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08

    Recht der Richter; Besorgnis der Befangenheit wegen Beteiligung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    Der Begriff des "vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens" ist weit auszulegen und umfasst das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren oder andere Teilverfahren, die auf die zur Entscheidung berufene Behörde durch Stellungnahmen, Einvernehmen usw. einwirken, aber andererseits auch nur das Verfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder ergehen müsste, die vom Gericht zu überprüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.02.1977 - V C 071.75 - BVerwGE 52, 47; ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - juris; BVerwG, Urt. v. 29.01.1965 - VII C 84.62 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 54 Rdnr. 8).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 4.13

    Rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    Der pauschale Hinweis auf eine kollegiale Nähe und ein berufliches Miteinander, sei es als Mitglied desselben Spruchkörpers oder des Gerichts bzw. - wie hier - aufgrund der Zusammenarbeit in der Gerichtsverwaltung, ist in dieser Pauschalität, ohne Hinzutreten konkreter Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit, von vorneherein und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 4.13 u. a. -, juris).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09

    Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15
    Soweit der Antragsteller die dienstliche Äußerung des Richters vom 5. Februar 2015 für nicht überzeugend, weil nicht nachvollziehbar hält, wird dies mit dem Verweis auf den Ausschluss der vormaligen Präsidialrichterin Ri´inOVG K. in einem früheren Konkurrentenverfahren (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -) schon deshalb nicht plausibel gemacht, weil die Ri´inOVG K. im damaligen Verfahren selbst angezeigt hat, bei der Erstellung des Besetzungsberichtes unterstützend tätig geworden zu sein.
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • BVerwG, 15.11.1961 - VI A 1.60
  • OLG Koblenz, 04.09.2002 - 9 WF 606/02

    Befangenheitsgesuch; Strafanzeige gegen einen Richter als Ablehnungsgrund;

  • BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

  • BVerwG, 26.10.1978 - V CB 50.74
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 11/15

    Gegenvorstellung gegen Richterablehnung sowie Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Der Senat hat die Gründe dafür in seinen Beschlüssen vom 3. März 2015 in den Parallelverfahren 1 M 3/15 und 1 M 2/15 ausführlich und unter Eingehen auf sämtliche Einwände des Antragstellers dargelegt.

    Ebenso ist nicht ersichtlich, dass das Ablehnungsgesuch und die Anhörungsrüge vom 2. Februar 2015 eine von den Verfahren 1 M 3/15 und 1 M 2/15 abweichende Einschätzung geboten hätten und der Verweis auf den Geschäftsverteilungsplan des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt 2015 sich - ausnahmsweise (im Verfahren 1 M 11/15) - als nicht zumutbar darstellt.

    Die abgelehnte Ri´inVG (D.) hat in Ihrer dienstlichen Erklärung vom 3. Februar 2015 (im Verfahren 1 M 3/15) erklärt, an den besagten Beurteilungen nicht mitgewirkt zu haben.

    Der Einwand des Antragsteller, der Senat übersehe, dass nicht der Antragsteller die E-Mail vom 15. Dezember 2010 in das Verfahren eingeführt habe, sondern die Ri´inVG (D.), ist nicht nachvollziehbar, da sich der Beschluss vom 3. März 2015 im Verfahren 1 M 11/15 durch seine Bezugnahme auf den Beschluss vom selben Tage im Verfahren 1 M 3/15 mit diesem Aspekt und seiner Relevanz für das Ablehnungsgesuch betreffend die Ri´inVG (D.) ausdrücklich befasst.

    Der Beschluss vom 3. März 2015 im Verfahren 1 M 3/15 - auf den Beschluss vom 3. März 2015 im Verfahren 1 M 11/15 ausdrücklich ergänzend Bezug nimmt - befasst sich mit diesen Unterlagen, folgt bei deren Würdigung aber nicht der Ansicht des Antragstellers.

  • OVG Bremen, 11.12.2019 - 2 D 243/17

    Ausschlussgrund; Befangenheit; Mitwirkung; Satzung

    Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass ein Richter den Rechtsstreit entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.06.2017 - 2 B 92/17, juris Rn. 1; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9; Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 35).

    Der Begriff des "Verwaltungsverfahrens" ist unter Berücksichtigung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89, juris Rn. 12, 14) weit auszulegen (BVerwG, Beschluss vom 30.01.2018 - 1 WB 12/17, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 M 3/15, juris Rn. 9); eine analoge Anwendung scheidet jedoch aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2010 - 5 B 58/09, juris Rn. 5).

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8487
OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15 (https://dejure.org/2015,8487)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.01.2015 - 1 M 3/15 (https://dejure.org/2015,8487)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 1 M 3/15 (https://dejure.org/2015,8487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beförderung (Konkurrentenstreit); hier: Richterablehnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit bei spruchkörperbedingter Zusammenarbeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
    Dem Vertrauen des Betroffenen in eine unparteiliche Entscheidung ist es dienlich, dass über die durch die gemeinsam vorgetragenen Ablehnungsgesuche in engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang gebrachten Ablehnungsgründe nur solche Richter entscheiden, denen das so ausgedrückte Misstrauen nicht entgegengebracht wird (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. April 2004 - 2 BvR 2225/03 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 2 M 4/01

    Voreingenommenheit des Richters durch Zugehörigkeit zum gleichen Gericht wie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
    Nicht die Zugehörigkeit zu einem Spruchkörper und die Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist entscheidend, sondern die beiderseitige Aufgabe einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Zukunft (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 4.13 - u. a., juris).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
    Ein abgelehnter Richter muss sich auch nicht einer Ausforschung solcher Umstände stellen, bezüglich derer ein substantiierter Ablehnungsgrund schon nicht dargetan ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 -, juris).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 4.13

    Rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
    Nicht die Zugehörigkeit zu einem Spruchkörper und die Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist entscheidend, sondern die beiderseitige Aufgabe einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Zukunft (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 4.13 - u. a., juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09

    Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
    Es kommt mithin darauf an, ob unter den konkreten Umständen des Einzelfalles angesichts besonderer, im Einzelnen darzulegender tatsächlicher Umstände nach der Verkehrsauffassung die Unparteilichkeit des zur Entscheidungsfindung berufenen Richters nicht ausreichend gewahrt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -, juris).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
    Die dienstliche Äußerung gemäß § 44 Abs. 3 ZPO dient der weiteren Sachverhaltsaufklärung; sie ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182.05 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 11/15

    Zeitpunkt des Wegfalls des Handlungsverbots für abgelehnte Richter bei

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Senatsbeschluss vom selben Tage im Verfahren 1 M 3/15 verwiesen.
  • OVG Bremen, 12.05.2015 - 2 B 40/15

    Verpflichtung eines Rechtsmittelrichters zur Anzeige der nichtehelichen

    Der Senat entscheidet ohne die abgelehnten Richter über die Ablehnungsgesuche, denn bei gleichzeitig angebrachten und auf gleiche oder im Wesentlichen ähnliche Gründe gestützte Ablehnungsgesuche gegen mehrere Richter sind diese sämtlich von der Mitwirkung an der Entscheidung über die Gesuche ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. April 2004 - 2 BvR 2225/03 -, [...]; OVG LSA, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 M 3/15 -, [...]).
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