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   OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00   

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OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00 (https://dejure.org/2000,6941)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 (https://dejure.org/2000,6941)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. November 2000 - 1 M 3238/00 (https://dejure.org/2000,6941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Ablehnung trotz heilbarer Mängel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 BBauG; § 1 Abs 6 BBauG; § 215a BBauG; § 8a BNatSchG; § 154 VwGO; § 47 Abs 2 VwGO; § 47 Abs 6 VwGO
    Bauleitplanung; Bewertungsverfahren; einstweilige Anordnung; Erforderlichkeit; Grünordnungsplan; heilbarer Mangel; Kosten; Normenkontrolle; Sicherung; Äußerungsberechtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren aus anderen wichtigen Gründen; Fehlende Sicherung des Ausgleichs in Natur und Landschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 4008/97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Das führt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 17.12.1998 - 1 K 4008/97 -, NST-N 1999, 145 = BRS 60 Nr. 5; Urt. v. 21.7.1999 - 1 K 3526/97 -, NUR 2000, 343 = ZfBR 2000, 269) dazu, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Rechtssinne noch nicht ausreichend gesichert sind.

    Dazu genügt die nachträglich vertragliche Sicherung der naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme nach der oben zitierten Senatsrechtsprechung (insbes. Urt. v. 17.12.1998, a.a.O.) indes nicht.

  • OVG Niedersachsen, 23.12.1998 - 1 M 4466/98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Naturschutzverband; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Ein schwerer Nachteil ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 23.12.1998 - 1 M 4466/98 -, Beschl. v. 7.1.1999 - 1 M 5396/98 -) gegeben, wenn das rechtlich geschützte Interesse des Antragstellers in ganz besonderem Maße beeinträchtigt oder ihm ein außergewöhnliches Opfer abverlangt wird (vgl. Erichsen/Scherzberg, DVBl. 1987, 168, 174).

    Die Aufstellung eines Grünordnungsplanes ist zur Vorbereitung eines Bebauungsplanes rechtlich nicht zwingend erforderlich (vgl. schon Senatsurt. v. 23.11.1990 - 1 A 77/88 -, BRS 52 Nr. 168; Senatsbeschl. v. 23.12.1998 - 1 M 4466/98 -, BRS 60 Nr. 49 = DÖV 1999, 346 = NST-N 1999, 118; Beschl. v. 7.1.1999 - 1 M 5396/98 -).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 1 M 5396/98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Ein schwerer Nachteil ist nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 23.12.1998 - 1 M 4466/98 -, Beschl. v. 7.1.1999 - 1 M 5396/98 -) gegeben, wenn das rechtlich geschützte Interesse des Antragstellers in ganz besonderem Maße beeinträchtigt oder ihm ein außergewöhnliches Opfer abverlangt wird (vgl. Erichsen/Scherzberg, DVBl. 1987, 168, 174).

    Die Aufstellung eines Grünordnungsplanes ist zur Vorbereitung eines Bebauungsplanes rechtlich nicht zwingend erforderlich (vgl. schon Senatsurt. v. 23.11.1990 - 1 A 77/88 -, BRS 52 Nr. 168; Senatsbeschl. v. 23.12.1998 - 1 M 4466/98 -, BRS 60 Nr. 49 = DÖV 1999, 346 = NST-N 1999, 118; Beschl. v. 7.1.1999 - 1 M 5396/98 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - 7a B 1110/97

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; Landstraßenabschnitt; Anwendung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 27. September 1999 (1 M 2579/99) zwar der Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 3.12.1997 - 7 a B 1110/97.NE -, BauR 1999, 362, 363 f.) angeschlossen, wonach die mögliche nachträgliche Fehlerbehebung bei der Prüfung zu berücksichtigen sein kann, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten sei.
  • OVG Niedersachsen, 27.09.1999 - 1 M 2579/99

    Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; Abwägungsgebot; Anordnung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 27. September 1999 (1 M 2579/99) zwar der Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 3.12.1997 - 7 a B 1110/97.NE -, BauR 1999, 362, 363 f.) angeschlossen, wonach die mögliche nachträgliche Fehlerbehebung bei der Prüfung zu berücksichtigen sein kann, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend geboten sei.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 3526/97

    Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Das führt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 17.12.1998 - 1 K 4008/97 -, NST-N 1999, 145 = BRS 60 Nr. 5; Urt. v. 21.7.1999 - 1 K 3526/97 -, NUR 2000, 343 = ZfBR 2000, 269) dazu, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Rechtssinne noch nicht ausreichend gesichert sind.
  • BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Zudem existiert ein standardisiertes Verfahren zur Bewertung dieses Eingriffes nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.4.1997 - 4 NB 13.97 -, NVwZ 1997, 1215 = NOR 1997, 446 = BRS 59 Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.1997 - 1 M 3210/97

    Normenkontrolle; Einstweilige Anordnung; Möglichkeit der Abänderung; Änderung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Ob ihr dies gelungen ist, ist vom Senat dann in einem Abänderungsverfahren zu prüfen, welches nach seiner Rechtsprechung in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 7 VwGO statthaft ist (vgl. Beschl. v. 18.7.1997 - 1 M 3210/97 -, BauR 1997, 814 = NVwZ-RR 1998, 421 = BRS 59 Nr. 53).
  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Es fehlen auch entsprechende Angriffe der Antragstellerseite; dass der Ausgleich an anderer Stelle als im Plangebiet geschehen soll, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschl. v. 9.5.1997 - 4 N 1.96 -, BVerwGE 104, 353 = BRS 59 Nr. 11).
  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00
    Allerdings haben die Belange von Natur und Landschaft durch § 8 a BNatSchG eine herausgehobenere Bedeutung erhalten und verpflichten die Gemeinde, über die Vereinbarkeit des Planungskonzeptes mit ihnen zu entscheiden und ein Folgenbewältigungsprogramm abwägend zu erstellen (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Beschl. v. 31.1.1997 - 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68 = NVwZ 1997, 1213 = DVBl. 1997, 1112 = BRS 59 Nr. 8).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1976 - VII A 1625/76
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.10.1982 - 1 C 12/81

    Zwischenlager; Atommüll; Radioaktiver Abfall; Mülldeponie; Bebauungsplan

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3750/99

    Antragsbefugnis e. anerkannten Naturschutzvereins (nach; Antragsbefugnis;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Bebauungsplan; Parkhaus; Ersatzmaßnahme; Fachgutachten

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1990 - 1 A 77/88

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Sozialhilfe - Heizkosten - Nachzahlungsforderung - Örtliche Zuständigkeit

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 26.87

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11

    Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB

    Es kommt nach der Senatsrechtsprechung (vgl. B. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. a. Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, JURIS) zwar in Betracht, den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO für nicht dringend geboten anzusehen, wenn die Gemeinde den Mangel in einem ergänzenden Verfahren noch nachbessern kann.
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2009 - 1 MN 12/09

    Planung weiterer Baureihe vor bisherigem Abschluss der Bebauung; Präklusion des

    Zur Frage, ob und in welchem Umfang heilbare Mängel die einstweilige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes trotz/wegen der damit verbundenen weitreichenden Folgen zu rechtfertigen vermögen, hat der Senat in seinem unveröffentlichten Beschluss vom 15. November 2000 - 1 M 3238/00 - u.a. das Folgende ausgeführt: .

    Das allein stellt eine ausreichende Berücksichtigung der im Senatsbeschluss vom 15. November 2000 - 1 M 3238/00 - skizzierten konkurrierenden Interessen für sich noch nicht ausreichend sicher.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 1 MR 5/20

    Festlegung eines Sanierungsgebiets; Sinn und Zweck der Beurkundungs- und

    Jedenfalls sofern die Fehlerbehebung durch den Normgeber nicht konkret und unmittelbar bevorsteht, ist allein die Möglichkeit, dass dieser in nicht absehbarer Zukunft ein ergänzendes Verfahren durchführen könnte, nicht geeignet, den Eingriff in die Rechte der Antragsteller durch die schwebend unwirksame Satzung als lediglich kurzzeitig zu bewerten, sodass der im Rahmen der Prüfung des Gebotenseins der Aussetzung aus wichtigen Gründen im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO nicht ins Gewicht fällt (vgl. so i.E. unter Berücksichtigung des außer Kraft getretenen § 215a Abs. 1 Satz 1 BauGB i.d.F. vom 15.12.1997 OVG NRW, Beschluss vom 17. September 1999 - 11a B 1158/99.NE -, Rn. 25, juris; i.E. auch Schoch/Schneider/Bier/Schoch, Verwaltungsgerichtsordnung, 38. EL Januar 2020, VwGO § 47 Rn. 168; differenzierend Nds. OVG, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 1 MN 12/09 -, Rn. 66 ff., juris; Beschluss vom 15. November 2000 - 1 M 3238/00 -, Rn. 43 ff., juris; a.A. hinsichtlich eines formellen Fehlers bei im Übrigen auch materiellen Fehlern noch Schl.-Holst.

    Vielmehr hat sie im Rahmen ihrer Antragserwiderung zum Ausdruck gebracht, dass nach ihrer Auffassung die Ratsversammlung eine Sanierungssatzung mit einem Lageplan als Anlage beschlossen habe und ein (im ergänzenden Verfahren heilbarer) Ausfertigungsmangel jedenfalls nicht darin liege, dass die ausgefertigte von der beschlossenen Sanierungssatzung abweiche (vgl. zur Berücksichtigung des erkennbaren Berichtigungswillens der Antragsgegnerin auch Nds. OVG, Beschluss vom 15. November 2000 - 1 M 3238/00 -, Rn. 43 ff., juris).

  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines

    Aus den soeben genannten Gründen steht es der Dringlichkeit einer Anordnung ebenso wenig entgegen, wenn die Gemeinde bei einem offensichtlich rechtswidrigen Bebauungsplan nachträglich eine Fehlerbehebung vornehmen kann; zudem lässt sich das Gelingen des Heilungsakts nicht mit Gewissheit antizipieren (Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 44. EL, März 2023, VwGO, § 47 Rn. 168a m. w. N.; a. A. Nds.OVG, Beschl. v. 15. November 2000 - 1 M 3238/00 -, juris Rn. 47 ff.; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 397, 398).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08

    Normenkontrollantragsbefugnis eines Plannachbarn bei Erweiterung der

    Zur Frage, ob und in welchem Umfang heilbare Mängel die einstweilige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes trotz/wegen der damit verbundenen weitreichenden Folgen zu rechtfertigen vermögen, hat der Senat in seinem unveröffentlichten Beschluss vom 15. November 2000 - 1 M 3238/00 - u.a. das Folgende ausgeführt: .

    Das allein stellt eine ausreichende Berücksichtigung der im Senatsbeschluss vom 15. November 2000 - 1 M 3238/00 - skizzierten konkurrierenden Interessen für sich noch nicht ausreichend sicher.

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2016 - 1 MN 180/15

    Abwägung; Auslegung; Bebauungsplan; Bioaerosole; Dorfgebiet; Erforderlichkeit des

    vom 11.5.2000 - 1 M 3238/00 -, JURIS, und vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, JURIS; vgl. a. OVG C-Stadt, B. v. 3.12.1997 - 7a B 1110/97.NE -) berücksichtigt, Eilanträgen dann den Erfolg zu versagen, wenn nur ein heilbarer Verstoß gegen solche Vorschriften vorliegt, welche nicht den Interessen des Eilantragstellers zu dienen bestimmt sind, und zu erwarten ist, die Gemeinde werde diesen alsbald heilen.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13

    Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer

    Entgegen der Annahme der Antragsgegnerin ist es nicht möglich, die Rechtsprechung des Senats zur Unmaßgeblichkeit behebbarer Mängel bei der Handhabung des § 47 Abs. 6 VwGO (vgl. Senatsbeschl. v. 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - Beschl. v. 28.4.2003 - 1 MN 3/03 - Beschl. v. 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, jeweils Langtext Juris; vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 3.12.1997 - 7 a B 1110/97.NE -, BauR 1999, 362) hierauf anzuwenden.
  • OVG Niedersachsen, 04.10.2004 - 1 MN 225/04

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Zulässigkeit

    Ob dieser möglicherweise vorliegende, in einem ergänzenden Verfahren heilbare Fehler dem Eilantrag zum Erfolg hätte verhelfen können, richtet sich nach der Senatsentscheidung vom 15.11.2000 (- 1 M 3238/00 -, Vnb.) danach, ob dieser Fehler alsbald behoben werden kann und ob dies Gesichtspunkte betrifft, welche die Antragsteller als Verletzung eigener Rechte rügen können.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13

    Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene

    35 Anders als ggf. hinsichtlich des Ausfertigungsmangels wirkt sich hier die Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. auch Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, juris), nach der eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus anderen wichtigen Gründen geboten ist, wenn ein Fehler einer Satzung heilbar ist, nicht zugunsten der Antragsgegnerin aus.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15

    Auslegungsbekanntmachung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Präklusion; umweltbezogene

    Die Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. auch Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, juris), nach der eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus anderen wichtigen Gründen geboten ist, wenn ein Fehler einer Satzung heilbar ist, wirkt sich hier nicht zugunsten der Antragsgegnerin aus.
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2001 - 1 MN 1194/01

    Abänderungsverfahren; Bebauungsplan; Eilverfahren; ergänzendes Verfahren;

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2002 - 1 MN 88/02

    Landesplanung; LKW-Lärm; Lärm; Planung; Planungsziel; Regionales

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 1 K 3750/99

    Abwägungsgebot; Gefälligkeitsplanung; Grünordnungsplan; Ortsbild;

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 MN 3/03

    Behebbarer Mangel; ergänzendes Verfahren; Ermittlungspflicht; Grundeigentum;

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