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   OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 1 M 3519/99   

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https://dejure.org/1999,20039
OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 1 M 3519/99 (https://dejure.org/1999,20039)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.1999 - 1 M 3519/99 (https://dejure.org/1999,20039)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 1 M 3519/99 (https://dejure.org/1999,20039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 4 B 2988/99
  • OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 1 M 3519/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 1 M 3519/99
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.1.1996 (- 4 C 5.95 -, DVBl. 1996, 677) dargelegt, dass der Antragsteller keine selbständig durchsetzbare Verfahrensposition daraus herleiten kann, dass eine gemeinschaftsrechtlich begründete Verpflichtung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, im Einzelfall missachtet worden ist.

    Inwieweit die Änderung der UVP-Richtlinie durch die Richtlinie 97/11/EG vom 3.3.1997 zu einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.1.1996, a.a.O.) Anlass geben könnte, hat der Antragsteller nicht dargelegt.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 1 M 3519/99
    Der EuGH hat entgegen der Ansicht der Antragsteller im Urteil vom 11.8.1995 (Rs C 431.92, DVBl. 1996, 424) dem Gemeinschaftsrecht, insbesondere der UVP-Richtlinie, kein eigenständiges Klagerecht des Gemeinschaftsbürgers entnommen.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 152/02

    Berücksichtigung von Verwaltungsaufwand und Gegenstandswert bei der

    In dem Eilverfahren, das die hier interessierenden Windenergieanlagen betraf und von einem anderen Nachbarn betrieben worden war, hat der Senat in seinem Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 1 M 3519/99 - einen Streitwert von 10.000,-- DM angenommen.
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