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   OVG Niedersachsen, 23.10.1992 - 1 M 3938/92   

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OVG Niedersachsen, 23.10.1992 - 1 M 3938/92 (https://dejure.org/1992,6141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.10.1992 - 1 M 3938/92 (https://dejure.org/1992,6141)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 1 M 3938/92 (https://dejure.org/1992,6141)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Gießen, 14.12.1993 - 1 G 1203/93

    Sendemast für Mobilfunk - zur immissionsschutzrechtlichen Prüfung

    Das OVG Niedersachsen ist in seinem Beschluß vom 23.10.1992 -1 M 3938/92- (ZUR 1993, 40) von der Möglichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen in einer Entfernung von 200 m ausgegangen.

    Dahinstehen kann auch, ob das HMfLWLFN diese Taktik auch dadurch verfolgt, daß es meinte, mit seinem vorgenannten Erlaß vom 25.10.1993 ausschließlich den zugunsten der Beigeladenen ergangenen und überdies in UPR 1993, 156 veröffentlichten Beschlusses des OVG Nordrhein-Westfalen vom 02.12.1992 -7 B 2917/92- bekannt machen zu müssen, obwohl es u.a. die davon abweichenden Entscheidungen des OVG Niedersachsen vom 23.10.1992 (a.a.O.) sowie des Hess. VGH vom 11.03.1993 (a.a.O.) gab.

  • OVG Niedersachsen, 06.12.1993 - 6 M 4691/93

    Wissenschaftliche Erkenntnis; Nichtthermische Wirkung; Funkwellen; Schädlich;

    Der angefochtene Beschluß steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichts (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.4.1992 - 1 M 361/91 und 1 M 1207/92 - NVwZ 1993, 1119 [LS]; NVwZ 1993, 1117 = BRS 54 Nr. 192 = UPR 1993, 155; Beschl. v. 28.6.1993 - 1 M 1838/93).

    Die von den Antragstellern unter Berufung auf die Entscheidungen des VG Gelsenkirchen (ZUR 1993, 119), VG Gießen (Beschl. v. 11.8.1993 - 1 G 451/93) und VGH Kassel (NVwZ 1993, 1119 = UPR 1993, 350) aufgeworfene Frage nach der Abgrenzung der Kompetenzen des Gesetzgebers und der Verwaltungsgerichtsbarkeit insbesondere hinsichtlich der Definition der materiellen Zulassungsvoraussetzungen neuer Technologien (Bestimmung des Zeitpunktes ihrer Zulassung) kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch nicht annähernd umfassend beantwortet werden.

  • VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

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  • VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92

    Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für

    Angesichts nicht gesicherter Erkenntnisse über die Wirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das biologische System lassen sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auch bei einer Entfernung des Wohn- und Betriebsanwesens der Antragsteller von 90 m nicht ausschließen (vgl. für einen zulässigen Widerspruch bei 200 m Abstand vom Antennenträger, OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.10.1992 - 1 M 3938/92 - ZUR 1993, 40 - L - zum anders gelagerten Sachverhalt einer sofort vollziehbaren Zustimmung vgl. z. B. OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - und BayVGH, Beschluß vom 15.12.1992 - 14 Cs 92.3208 -).
  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Angesichts der noch nicht gesicherten Erkenntnisse über die Wirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das biologische System des Menschen lassen sich bei der hier vorliegenden Entfernung gesundheitliche Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen nicht von vornherein - ohne nähere Prüfung - ausschließen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 11.03.1993, a.a.O. und OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.10.1992 - 1 M 3938/92 - ZUR 1993, 40 -L- zu Entfernungen von 90 m und 200 m).
  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Angesichts der noch nicht gesicherten Erkenntnisse über die Wirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das biologische System des Menschen lassen sich bei der hier vorliegenden Entfernung gesundheitliche Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen nicht von vornherein - ohne nähere Prüfung - ausschließen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 11.03.1993, a.a.O. und OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.10.1992 - 1 M 3938/92 - ZUR 1993, 40 -L- zu Entfernungen von 90 m und 200 m).
  • VG Gießen, 18.01.1994 - 1 G 1816/93

    Voraussetzungen für Gewährung von einstweiligem Drittrechtsschutz im

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  • OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92

    Nachbarschutz vor Funksendeanlagen; vorläufiger Rechtsschutz gegenüber bereits

    Nicht der Stahlgittermast als Baukörper, sondern gerade seine Nutzung als Funksendestelle lassen eine Beeinträchtigung von Rechten der Ast. nicht als ausgeschlossen erscheinen (s. dazu Senat, NVwZ 1993, 1119 L [in diesem Heft]) .
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