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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 436/04   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 436/04 (https://dejure.org/2005,22166)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.03.2005 - 1 M 436/04 (https://dejure.org/2005,22166)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. März 2005 - 1 M 436/04 (https://dejure.org/2005,22166)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 470
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 M 476/05

    Vermittlung von Sportwetten

    Bereits das Gesetz über das Zahlenlotto und über Sportwetten im Lande Sachsen-Anhalt vom 16.08.1991 (GVBl., S. 206) verfolgte das Ziel, das Glücksspiel um Geld einzudämmen und nur so viele Veranstaltungen zuzulassen, wie es zur Kanalisierung des Spieltriebs erforderlich war (vgl. dazu OVG LSA, Beschluss vom 18.03.2005 - 1 M 436/04 - m. N. aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes).

    Diese Voraussetzungen sind für die hier fragliche Vermittlungstätigkeit der Antragstellerin erfüllt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18.03.2005, a. a. O.).

    Soweit es um die Vermittlung von Sportwetten an die Fa. E geht, hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 18.03.2005 (a. a. O.) im Einzelnen ausgeführt, dass sich der räumliche Geltungsbereich der Herrn G im Jahr 1990 erteilten Erlaubnis nicht auf das Land Sachsen-Anhalt erstreckt.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 18.03.2005 (a. a. O.) ausdrücklich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.03.2001 (- 6 C 2/01 -, BVerwGE 114, 92) Bezug genommen, das für das Glücksspielrecht die Gesetzgebungskompetenz der Länder - in Ermangelung einer bundesrechtlichen Vorschrift - aus Art. 72 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG bzw. aus Art. 70 Abs. 1 GG abgeleitet hat.

    Von seiner Gesetzgebungskompetenz hat das Land Sachsen-Anhalt durch das frühere Lotto-Toto-Gesetz und nunmehr das Glücksspielgesetz Gebrauch gemacht, ohne in diesen Gesetzen oder im Rechtsbereinigungsgesetz vom 26.06.1996 (GVBl. LSA, S. 210) Bestimmungen über die Adaption bzw. Transformation der nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilten Erlaubnisse in das Landesrecht aufzunehmen (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2005, a. a. O.).

    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senats vom 18.03.2005 (a. a. O.) davon ausgegangen, dass sich der Anwendungsbereich der sog. "Hobinger-Erlaubnis" nicht auf das Land Sachsen-Anhalt erstreckt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05

    Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports

    Die Beschwerde hiergegen blieb beim Oberverwaltungsgericht erfolglos (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.03.2005 / 07.04.2005 - 1 M 436/04 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2005 - 1 M 297/04

    Begründetheit einer Beschwerde gerichtet auf eine Untersagungsverfügung eines

    Diese Erwägungen haben im Übrigen in den parlamentarischen Beratungen bei der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine beachtliche Rolle gespielt (vgl. B. d. Senates v. 18.03.2005 -1 M 436/04 -).
  • VG Schwerin, 10.05.2012 - 7 A 519/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber

    Wenn dies zu "Privilegierungen" im Vergleich zu dem nach dem Beitritt erreichbaren Rechtszustand führte (so zutreffend der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. März 2005 - 1 M 436/04 -, NVwZ-RR 2006, 470 [471 f.]), so ist dies schon durch das rechtsstaatliche Gebot des Vertrauensschutzes gerechtfertigt.
  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05

    Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine

    Eine Benachteiligung des Erlaubnisnehmers (Art. 14 GG) und eine Gefährdung der föderalen Grundordnung besteht deshalb nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 6 C 19.06 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2007 - 6 S 2136/06 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 29.03.2007 - 24 CS 07.384 -, juris, vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, juris, vom 22.11.2006 - 24 CS 06.2501 -, juris, vom 10.08.2006 - 24 CS 06.1621 -, juris, und vom 05.01.2005 - 24 CS 04.2454 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2007 - 1 S 107.06 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 22.11.2006 - 13 B 1796.06 -, juris, und vom 08.11.2004 - 4 B 1270.04 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 07.09.2006 - 1 B 273.06 -, NordÖR 2006, 398 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.03.2005 - 1 M 436.04 -, NVwZ-RR 2006, 470 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08

    Sportwette

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilten Sportwettengenehmigungen kein Pendant im Landesrecht gefunden haben (so aber OVG Sachsen.-Anhalt, Beschlüsse v. 18.03.2005 - 1 M 91/05 -, GewArch 2005, 288 f. und - 1 M 436/04 -, NVwZ-RR 2006, 470 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 1 L 188/03

    DDR-Sportwetten-Erlaubnis nicht ausreichend

    Der Senat hat in mehreren Beschlüssen vom 18. März 2005 zu den von der Klägerin als grundsätzlich klärungsbedürftig angesehenen Rechtsfragen der sachlichen und räumlichen Geltung der nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilten Erlaubnisse - auch im Hinblick für die Vermittlung von Sportwetten -, der Auslegung von Art. 19 EV in Bezug auf diese Erlaubnisse und die Vereinbarkeit des landesrechtlichen Glücksspielmonopols mit Verfassungs- und Europarecht entschieden (1 M 436/04, 1 M 91/05).
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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2005 - 1 M 436/04   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2005 - 1 M 436/04 (https://dejure.org/2005,44882)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.04.2005 - 1 M 436/04 (https://dejure.org/2005,44882)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. April 2005 - 1 M 436/04 (https://dejure.org/2005,44882)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    gegen a) die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. März und 7. April 2005 - 1 M 436/04 -,.
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