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   OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 1 M 4620/92   

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https://dejure.org/1992,4000
OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 1 M 4620/92 (https://dejure.org/1992,4000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.1992 - 1 M 4620/92 (https://dejure.org/1992,4000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 1992 - 1 M 4620/92 (https://dejure.org/1992,4000)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BauO ND; § 30 Abs. 1 BauGB
    Anlage; Vorwiegend ortsfest; Wertende Betrachtung; Dauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anlage; Vorwiegend ortsfest; Wertende Betrachtung; Dauer

Papierfundstellen

  • BauR 1993, 454
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1986 - 6 A 49/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 1 M 4620/92
    Sie soll, wie das VG zutreffend ausführt, klarstellen, daß auch diejenigen Fahrzeuge zu den baulichen Anlagen gehören, die zwar zeitweise noch zum Fahren benutzt werden, andererseits aber schon für so lange Zeit oder so oft oder sonst unter solchen Umständen an einem Platz aufgestellt und benutzt werden, daß sie in eine erkennbar verfestigte Beziehung zu diesem Standort treten und damit wie bauliche Anlagen wirken (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 4.9.1986 - 6 A 49/86 -, BRS 46 Nr. 57; Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, Komm. z. NBauO, 5. Aufl. 1992, § 2 Rdnr. 17).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1963 - I A 40/62
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 1 M 4620/92
    Wenn auch die Aufstellung, stellt man auf den einzelnen Tag ab, nur vorübergehend ist, so liegt doch angesichts des Fortsetzungszusammenhanges, der zwischen den einzelnen Fällen besteht, eine hinreichende Verfestigung der Aufstellung vor (vgl. zu dieser auf die Wiederholung der Aufstellung bezogenen Sicht des Senatsurteils v.13.9.1963 - I A 40/62 -, OVGE 19, 418).
  • VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09

    Baurecht: Christbaumverkauf in der Adventszeit, Nachbarschutz im allgemeinen

    Dies ist hier der Fall, denn das Grundstück wird - ungeachtet der anderen Aktivitäten des Beigeladenen - alljährlich in der Adventszeit für die Dauer von ca. vier Wochen und damit nicht nur kurzzeitig zum Lagern, Ausstellen und Verkauf von Christbäumen genutzt (vgl. OVG Niedersachsen, BRS 54 Nr. 142, das eine Verfestigung bei einer mehrstündigen, wöchentlich wiederkehrenden Aufstellung eines Verkaufswagens bejaht hat).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 10 A 793/07

    Zulässigkeit einer Würstchenbude?

    Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.1992 - 1 M 4620/92 -, BRS 54 Nr. 142.
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2005 - 1 LA 166/04

    Anordnung der Reduzierung der auf einem Grundstück gehaltenen Zahl von

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts ist die Dauerhaftigkeit auch schon dann gegeben, wenn die bauliche Anlage regelmäßig auf- und wieder abgebaut wird, jedoch nach dem Willen ihres Erbauers als Ersatz für ein dauerhaft mit dem Erdboden verbundenes Gebäude dient (vgl. B. v. 14.9.1978 - VI B 48/78 und B. v. 17.1.1978 - I B 121/77 -, Veröffentlichung jeweils nicht bekannt; vgl. a. B. v. 30.11.1992 - 1 M 4620/92 -, BauR 1993, 454 sowie zum Gesichtspunkt ständig wiederholter Aufstellung an ein und demselben Platz: BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - IV C 6.75 -, NJW 1977, 2090 = BauR 1977, 109).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 2 L 166/15

    Baugenehmigung für einen Imbisswagen; erhebliche Beeinträchtigung der

    Bei ständig sich wiederholenden Nutzungen soll angesichts des Fortsetzungszusammenhangs von einer hinreichenden Verfestigung der Aufstellung ausgegangen werden (vgl. zum Ganzen OVG NW, Urt. v. 17.02.2009 - 10 A 793/07 -, BRS 74 Nr. 133, RdNr. 31 ff. in juris; NdsOVG, Beschl. v. 30.11.1992 - 1 M 4620/92 -, BRS 54 Nr. 142, RdNr. 2 in juris).

    Dabei wird die einmal wöchentliche Aufstellung eines Verkaufs- oder Imbisswagens nicht als völlig unbedeutend angesehen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 30.11.1992, a.a.O.; SaarlOVG, Beschl. v. 21.11.2000, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 1 ME 205/04

    Nutzungsverbot und Beseitigungsverfügung in Form einer Allgemeinverfügung ;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (B. v. 30.11.1992 - 1 M 4620/92 -, BauR 1993, 454) stellt sogar ein Fischverkaufswagen, der regelmäßig an einer bestimmten Stelle aufgestellt wird, eine bauliche Anlage dar.
  • OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 519/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beseitigungsverfügung;

    Sinn und Zweck dieser Bestimmung bestehen darin, Anlagen den Anforderungen des Bauordnungsrechts zu unterwerfen, die unter solchen Umständen an einem Platz aufgestellt und benutzt werden, daß sie in eine erkennbar verfestigte Beziehung zu ihrem Standort treten und deswegen wie Werbeanlagen wirken (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluß vom 30. November 1992 - 1 M 4620/92 - BRS 54 Nr. 142; OVG Saarland, Urteil vom 22. September 1992 - 2 R 8/92 - BRS 54 Nr. 141 zu baulichen Anlagen).
  • VG Münster, 29.04.2020 - 2 L 189/20

    Als Café genutzter Bus darf nicht am Hafen in Münster stehen

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Februar 2009 - 10 A 793/07; juris, Rn. 33; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. November 1992 - 1 M 4620/92; juris, Rn. 2.

    vgl. OVG NRW, Urt. v. 17. Februar 2009 - 10 A 793/07; juris, Rn. 39; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30. November 1992 - 1 M 4620/92; juris, Rn. 4.

  • VG Minden, 29.08.2013 - 9 K 2597/11

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Abstellens von Wohnmobilen zur

    OVG, Beschluss vom 27.11.2000 - 2 Q 12/00 -, juris, Rn. 5 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.1992 - 1 M 4620/92 -, BauR 1993, 454 = juris, Rn. 3.

    Zudem werden die Wohnmobile regelmäßig und für den interessierten Kunden berechenbar für eine nicht unerhebliche Zeit vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.11.1992, a.a.O.: schon einmal wöchentlich für ca. vier Stunden ausreichend, auf dem Standort an der F. -I2.

  • VG Koblenz, 16.06.2005 - 1 K 505/05

    Wohnmobil als bauliche Anlage bei Verfestigung und Wegfall des Nutzens als

    Entscheidend ist mit anderen Worten, ob bei einer wertenden Betrachtungsweise aus der Sicht der bauaufsichtlichen Belange wegen des konkreten Verwendungszwecks der Anlage und durch eine Art "Fortsetzungszusammenhang" der regelmäßigen Wiederkehr eine derartige Verfestigung des Aufstellungsverhältnisses eingetreten ist (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 27.11.2000 - 2 Q 12/00 - Niedersächsisches OVG, BauR 1993, 454), dass von einer erkennbaren und beabsichtigten Grundstücksbezogenheit auszugehen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 29.9.1999 - 8 A 11299/99.OVG -).
  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 8 B 6/21

    Baurechtliche Beseitigungsverfügung hinsichtlich eines Hausboots

    Nach der hier vorzunehmenden wertenden Betrachtungsweise (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.1992, 1 M 4620/92; zitiert nach Juris; vgl. ferner Erbguth/Schubert BauR 2006, 454 ff, 456) geht das Gericht daher von einer überwiegend ortsfesten Nutzung aus.
  • VG Cottbus, 11.02.2016 - 3 L 18/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Schleswig, 30.04.2012 - 8 A 45/11
  • VG Dessau, 12.12.2001 - 1 A 85/00
  • VG Meiningen, 25.07.1994 - 5 E 384/94
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