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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2003 - 1 M 492/02   

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OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2003 - 1 M 492/02 (https://dejure.org/2003,19010)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.07.2003 - 1 M 492/02 (https://dejure.org/2003,19010)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 1 M 492/02 (https://dejure.org/2003,19010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Abwasserbeiträgen im Falle des Zusammenschlusses verschiedener Zweckverbände; Fortwirkung einer Satzung nach Zusammenschluss zweier Zweckverbände; Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz durch eine Abwassersatzung; Verstoß gegen das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 63 (Leitsatz)

    § 6 Abs. 1 u. 5 LSA-KAG
    Abwassergebühren - Anschlussbeiträge - Gewerbezuschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 613 (Ls.)
  • DÖV 2003, 907
 
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Wird zitiert von ... (29)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Aus dieser Zweckbestimmung, die durch ihre Entstehungsgeschichte bestätigt wird (vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2110), ergibt sich zugleich, dass Abschreibungserlöse - und damit auch Abschreibungsbeträge selbst - jedenfalls bei der Kalkulation von vorliegend in Rede stehenden Herstellungsbeiträgen nicht abzuziehen sind (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11. Juli 2005 - 4 M 195/05 - VG Magdeburg, Urt. v. 26. März 2015 - 9 A 253/14 MD -, zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7. November 2001 - 1 L 152/01 - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2109f., 2147; vgl. weiter Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 848).

    Denn während Beiträge i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA der Kapitalbeschaffung für eine beitragsfähige Maßnahme dienen, soll mit der Berücksichtigung von Abschreibungen auf Herstellungskosten bei der Gebührenkalkulation (vgl. § 5 Abs. 2 a Satz 1 KAG LSA) der Werteverzehr eines Anlageguts während einer Kalkulationsperiode berücksichtigt werden, damit das Kapital erhalten werden kann (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 1. Juli 2003, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 13.09.2012 - 6 K 306/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Grundsätzlich ist der bei der Erhebung von Herstellungsbeiträgen zu Grunde zu legende Investitionsaufwand daher mit den vollen Anschaffungswerten, nicht mit dem um (fiktive) Abschreibungen verminderten Restbuchwert des Anlagevermögens anzusetzen und sind auch durch die Gebühren- oder Entgelterhebung erzielte Erlöse bei der Kalkulation des Beitragssatzes nicht zu berücksichtigen, etwa dergestalt, dass sie im Sinne einer Plausibilitätskontrolle der Beitragskalkulation in dieser ausgewiesen sein müssten und die Beitragskalkulation permanent fortzuschreiben/anzupassen wäre (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 27. Oktober 2011 - 6 K 952/10 -, S. 25 f. des E.A.; Hessischer VGH, Urteil vom 27. Juni 1984 - V OE 56/82 -, HGZ 1985, 37; OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. vom 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -, LKV 2003, 566; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. September 1987 - 23 N 85 A.2475 -, S. 5 ff. des E.A.; VG Regensburg, Urt. vom 5.12.2001 - 3 K 00.00969 -, zit. nach juris; Urteil vom 5. Dezember 2001 - 3 K 00.1446 -, S. 13 f. des E.A.).
  • VG Cottbus, 14.02.2013 - 6 K 1032/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Grundsätzlich ist der bei der Erhebung von Herstellungsbeiträgen zu Grunde zu legende Investitionsaufwand daher mit den vollen Anschaffungswerten, nicht mit dem um (fiktive) Abschreibungen verminderten Restbuchwert des Anlagevermögens anzusetzen und sind auch durch die Gebühren- oder Entgelterhebung erzielte Erlöse bei der Kalkulation des Beitragssatzes nicht zu berücksichtigen, etwa dergestalt, dass sie im Sinne einer Plausibilitätskontrolle der Beitragskalkulation in dieser ausgewiesen sein müssten und die Beitragskalkulation permanent fortzuschreiben/anzupassen wäre (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 27. Oktober 2011 - 6 K 952/10 -, S. 25 f. des E.A.; VG Potsdam, Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 K 140/09 -, zit. nach juris, Rn. 78, wonach viel dafür spreche, dass der Einwand der anderweitigen Kostendeckung durch eine Gebührenerhebung im Rahmen der Beitragskalkulation nicht erhoben werden könne, da lediglich im Rahmen einer Gebührenkalkulation die anderweitige Finanzierung durch Beiträge gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG zu berücksichtigen sei, nicht aber umgekehrt die anderweitige Finanzierung durch Gebühren im Rahmen der Beitragserhebung; Hessischer VGH, Urteil vom 27. Juni 1984 - V OE 56/82 -, HGZ 1985, 37; OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. vom 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -, LKV 2003, 566; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. September 1987 - 23 N 85 A.2475 -, S. 5 ff. des E.A.; VG Regensburg, Urt. vom 5.12.2001 - 3 K 00.00969 -, zit. nach juris; Urteil vom 5. Dezember 2001 - 3 K 00.1446 -, S. 13 f. des E.A.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes

    Eine Satzungsregelung, die darauf abstellt, welche Flächen über die Tiefenbegrenzung hinaus "bebaut oder gewerblich genutzt sind", ist deshalb dahingehend auszulegen, dass es allein darauf ankommt, ob jenseits der Tiefenbegrenzungslinie eine Bebauung des Grundstücks mit Gebäuden besteht, die in einem ohne weiteres erkennbaren Bebauungszusammenhang mit einer Bebauung auf dem innerhalb der Tiefenbegrenzung befindlichen Teil des Grundstücks liegt (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -).

    § 4 Abs. 2 Nr. 6 AS 1999, der darauf abstellt, welche Flächen über die eigentliche 50 m - Linie hinaus "bebaut oder gewerblich genutzt sind", ist deshalb dahingehend auszulegen, dass es allein darauf ankommt, ob jenseits der Tiefenbegrenzungslinie eine Bebauung des Grundstücks mit Gebäuden besteht, die in einem ohne weiteres erkennbaren Bebauungszusammenhang mit einer Bebauung auf dem innerhalb der Tiefenbegrenzung befindlichen Teil des Grundstücks liegt (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -).

  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Grundsätzlich ist der bei der Beitragserhebung zu Grunde zu legende Investitionsaufwand mit den vollen Anschaffungswerten, nicht mit dem um (fiktive) Abschreibungen verminderten Restbuchwert des Anlagevermögens anzusetzen(vgl. bereits Urteil der Kammer vom 27. Oktober 2011 - 6 K 952/10 -, S. 25 f. des E.A.; Hessischer VGH, Urteil vom 27. Juni 1984 - V OE 56/82 -, HGZ 1985, 37; OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. vom 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -, LKV 2003, 566; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. September 1987 - 23 N 85 A.2475 -, S. 5 ff. des E.A.; VG Regensburg, Urt. vom 5.12.2001 - 3 K 00.00969 -, zit. nach juris; Urteil vom 5. Dezember 2001 - 3 K 00.1446 -, S. 13 f. des E.A.).
  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 253/14

    Zu den Voraussetzungen der Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrags

    Jedenfalls was das hier allein interessierende Anschlussbeitragsrecht betrifft, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass kalkulatorische Abschreibungen nicht aufwandsmindernd zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, B.. v. 01.07.2003, 1 M 492/02, juris; vgl. auch Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 848 und Klausing, a.a.O., § 8 Rn. 990, wonach Abschreibungen nur für Erneuerungsbeiträge zu berücksichtigen seien).
  • VG Schwerin, 30.01.2017 - 4 A 1352/12

    Anfechtung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Ähnlich hat das OVG LSA im Beschluss vom 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -, juris LS 2 und Rn 15 dargelegt:.
  • VG Magdeburg, 11.12.2003 - 9 A 340/02
    Den Gewerbebetrieben mit hohem Abwasseranfall und/oder hohem Schmutzwasserfrachtanteil im Abwasser (z. B. Molkereien, Brauereien, Großschlachtereien) stehen zahlreiche Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Lager- und Ausstellungshallen, Speditionen, Reparaturwerkstätten) gegenüber, bei denen Abwasser nur in geringen Mengen oder nur gewöhnlich verschmutztes Abwasser anfällt (OVG LSA, B. v. 01.07.2003, 1 M 492/02, LKV 2003, 566 (567)).

    Daraus wird zugleich deutlich, dass nur beim Beitragstatbestand der "Erneuerung" die über Gebühren bewirtschafteten Abschreibungen aufwandsmindernd einzusetzen sind (Klausing, a.a.O., § 8, Rn. 1016 a, 1015; OVG LSA, B. v. 01.07.2003, a. a. O.).

  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Ähnlich hat das OVG LSA im Beschluss vom 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -, juris LS 2 und Rn 15 dargelegt:.
  • VG Cottbus, 14.04.2016 - 6 K 1160/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Eine Doppelbelastung kann daher in der vorliegenden Konstellation allenfalls dann entstehen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt für die Erneuerung der abgeschriebenen Anlage Beiträge ohne Anrechnung der durch Gebühren bereits finanzierten Abschreibungen erhoben werden sollten (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 27. Oktober 2011 - 6 K 952/10 -, S. 25 f. des E.A.; ebenso die frühere Rechtsprechung des OVG Berlin- Brandenburg, vgl. Beschluss vom 20. März 2006 - 9 S 82.05 -, S. 5 f. des E.A.; VG Potsdam, Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 K 140/09 -, zit. nach juris, Rn. 78, wonach viel dafür spreche, dass der Einwand der anderweitigen Kostendeckung durch eine Gebührenerhebung im Rahmen der Beitragskalkulation nicht erhoben werden könne, da lediglich im Rahmen einer Gebührenkalkulation die anderweitige Finanzierung durch Beiträge gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 KAG zu berücksichtigen sei, nicht aber umgekehrt die anderweitige Finanzierung durch Gebühren im Rahmen der Beitragserhebung; wie hier zum dortigen Landesrecht OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 25. Mai 2009 - 1 M 157.08 -, zit. nach juris, Rn. 54 f.; Hessischer VGH, Urteil vom 27. Juni 1984 - V OE 56/82 -, HGZ 1985, 37; OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. vom 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -, LKV 2003, 566; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. September 1987 - 23 N 85 A.2475 -, S. 5 ff. des E.A.; VG Regensburg, Urt. vom 5.12.2001 - 3 K 00.00969 -, zit. nach juris; Urteil vom 5. Dezember 2001 - 3 K 00.1446 -, S. 13 f. des E.A.; ferner - aus bundesrechtlicher Sicht - BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012 - 9 BN 2/12 u.a. -, zit. nach juris, Rn. 3).
  • VG Cottbus, 09.01.2014 - 6 K 1079/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 09.02.2012 - 6 K 2/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Schwerin, 05.09.2016 - 4 A 206/13

    Schmutzwasserbeiträge; absolute Obergrenze für die Beitragserhebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2009 - 4 K 356/08

    Zur Wirksamkeit einer Abwasserabgabensatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2019 - 4 L 219/18

    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 S. 1 KAG LSA

  • VG Cottbus, 31.01.2013 - 6 K 868/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 17.09.2015 - 6 K 257/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Schwerin, 11.04.2013 - 4 A 1250/12

    Keine Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 3 KAG M-V (juris: KAG MV 2005);

  • VG Cottbus, 23.09.2014 - 6 K 815/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 10.02.2015 - 6 K 756/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 05.03.2013 - 6 K 1084/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 15.11.2012 - 6 K 729/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 22.10.2012 - 6 K 473/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Schwerin, 15.03.2012 - 8 A 547/11

    Schmutzwasserbeiträge: Bestimmung der Gebäudehöhe bei fehlender Festsetzung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 9 S 85.11

    Verbot der Doppelbelastung; Beitragserhebung bei kalkulatorischer Aufwandsdeckung

  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16

    Beitrag für die Herstellung der zentralen öffentlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 9 S 86.11

    Verbot der Doppelbelastung; Beitragserhebung bei kalkulatorischer Aufwandsdeckung

  • VG Magdeburg, 12.11.2004 - 9 B 295/04
  • VG Magdeburg, 26.11.2020 - 9 A 2/19

    Grundstücksanschlusskosten

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