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   OVG Niedersachsen, 09.10.1995 - 1 M 5017/95   

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https://dejure.org/1995,2421
OVG Niedersachsen, 09.10.1995 - 1 M 5017/95 (https://dejure.org/1995,2421)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.10.1995 - 1 M 5017/95 (https://dejure.org/1995,2421)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 1995 - 1 M 5017/95 (https://dejure.org/1995,2421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauordnungsrecht: Unbeschränkte Baugenehmigung für eine Fischräucheranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 34 Abs. 2 BauGB; § 4 BauNVO; § 19 BImSchG
    Nachbarklage; Baugenehmigung; Fischräucheranlage; Kapazitätsbegrenzung; Störungspotential

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Fischräucheranlage; Kapazitätsbegrenzung; Störungspotential

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 1996, 171
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.1995 - 1 M 5017/95
    Materiell vermittelt das Bebauungsrecht gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG keinen andersartigen oder weitergehenden Nachbarschutz als § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1992 - 7 C 7.92 - DVBl. 1993, 111/113).

    Da die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit eines Anlagentyps ein Gefährdungspotential kennzeichnet, muß in aller Regel mit einem Störpotential gerechnet werden, das eine Zulassung im allgemeinen Wohngebiet ausschließt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1992, aaO).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.1995 - 1 M 5017/95
    Da die Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungspläne grundsätzlich nachbarschützende Funktion hat und im unbeplanten Innenbereich derselbe Nachbarschutz besteht, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der BauNVO entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - DVBl. 1994, 284), können die Antragsteller die Zulassung eines Vorhabens abwehren, das mit dem faktischen Baugebiet unvereinbar ist.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.10.1995 - 1 M 5017/95
    Allein die Notwendigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 BImSchG verletzt jedoch nicht die Rechte der Antragsteller, denn das Bundesimmissionsschutzgesetz verzichtet im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG - im Gegensatz zu dem mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbundenen Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG - darauf, potentiell Drittbetroffenen vorgezogenen Rechtsschutz durch Beteiligung am Verwaltungsverfahren zu gewähren (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 55, 96.89 - DVBl. 1991, 381/384).
  • VGH Bayern, 23.10.1997 - 22 B 97.565

    Immissionsschutzrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Räucheranlage

    Abgesehen von diesem speziellen Gesichtspunkt kann ganz Leistungsgrenze den in der bis 1985 gültigen 4. BImSchV verwendeten Begriff "handwerklicher Umfang" ersetzt hat (§ 2 Nr. 46 der 4. BImSchV vom 14.2.1975, Gefährdungspotential kennzeichnet und daß deshalb bauplanungsrechtlich in der Regel ein konkretes, die Gebietsprägung beeinträchtigendes Störpotential angenommen werden muß (BVerwG vom 24.9.1992, DVBl 1993, 111/113; NdsOVG vom 9.10.1995, GewArch 1996, 213 ).

    Dieses Regelungskonzept kann allerdings grundsätzlich nicht für solche Vorkehrungen zur Verminderung von Immissionen gelten, die der Verordnungsgeber bei der Bewertung des Störpotentials der Anlagen nach der 4. BImSchV bereits berücksichtigen konnte und die ihn gleichwohl nicht gehindert haben, die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit zu normieren (NdsOVG vom 9.10.1995, GewArch 1996, 213/214).

    Bei Räucheranlagen ist es zwar nicht ausgeschlossen, daß das anlagentypische Gefährdungspotential durch technische Vorkehrungen oder eine besondere Betriebsweise ausgeschaltet wird und durch eine derart atypische Betriebsweise die Gebietsverträglichkeit dauerhaft sichergestellt wird (NdsOVG vom 9.10.1995, GewArch 1996, 213/214).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 10 B 788/02

    Einwendungen gegen die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von

    BVerwG, Urteil vom 5.10.1990 - 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368, 373 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 25.2.1994 - 11 B 3128/93 -, GewArch 1994, 257, 258; Nds. OVG, Beschluss vom 9.10.1995 - 1 M 5017/95 -, UPR 1996, 78.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2003 - 22 B 2061/02

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Einhaltung der Nachbarrechte;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 - BVerwGE 85, 368, 373 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 1994 - 11 B 3128/93 - GewArch 1994, 257, 258; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Oktober 1995 - 1 M 5017/95 - UPR 1996, 78.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1997 - 1 L 2001/95

    Fischräucherei im Wohngebiet;; Fischräucherei; Grenzabstand; Wohngebiet,

    Mit dem von einer Fischräucherei ausgehenden Störungspotential hat sich der Senat bereits in seinem Beschluß vom 9. Oktober 1995 (1 M 5017/95 - BRS 57 Nr. 223 = ZfBR 1996, 171 = GewArch 1996, 213 = UPR 1996, 78) beschäftigt.
  • VG Würzburg, 03.02.2009 - W 4 K 09.62

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Anbau an bestehende Produktionshalle

    Nach der Rechtsprechung kommt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 4 BImSchG - unabhängig von einer konkreten materiell-rechtlichen Betroffenheit - keine drittschützende Wirkung zu (BVerwG, U.v. 05.10.1990, 7 C 55/89 und 7 C 56/89 ; NdsOVG, B.v. 9.10.1995, 1 M 5017/95 ; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 25.02.1994, 11 B 3128/93 , alle zum vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG; zum Verfahren nach § 19 BImSchG auch Jarass, BImSchG, Kommentar, 7. Auflage 2007, § 4 Rd.Nr. 47b).
  • VG Würzburg, 03.02.2009 - W 4 K 07.1132

    Baurecht: Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Flaschenabfüllanlage

    43 Nach der Rechtsprechung kommt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 4 BImSchG - unabhängig von einer konkreten materiell-rechtlichen Betroffenheit - keine drittschützende Wirkung zu (BVerwG, U.v. 05.10.1990, 7 C 55/89 und 7 C 56/89 ; NdsOVG, B.v. 9.10.1995, 1 M 5017/95 ; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 25.02.1994, 11 B 3128/93 , alle zum vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG; zum Verfahren nach § 19 BImSchG auch Jarass, BImSchG, Kommentar, 7. Auflage 2007, § 4 Rd.Nr. 47b).
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