Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3747
OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09 (https://dejure.org/2009,3747)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.08.2009 - 1 M 52/09 (https://dejure.org/2009,3747)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 (https://dejure.org/2009,3747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 114 S. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 162 Abs. 3; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 2; ; VwVfG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage: Auswahl; Auswechselung; Beamter; Beförderung; Begründung; Beurteilung, dienstliche, aktuellste; Beurteilungsmängel; Beurteilungsrichtlinien; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessensfehlerfreie und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung durch seinen Dienstherrn; Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung bei Rechtmäßigkeit der Erwägungen i.R.d. Verwendungsermessens und des Beurteilungsspielraums ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1326
  • DÖV 2009, 915
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Sie ist zugleich auch durch ihren Inhalt, namentlich durch Art und Umfang ihrer eignungs- und leistungsrelevanten Aussagen, gekennzeichnet (OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 216/06 -, Beschluss vom 14. Mai 2002 - Az.: 3 M 76/02 - [m. w. N.]).

    Der Bewerber hat dementsprechend (nur) einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, welcher dann verletzt ist, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräumen beruht (siehe: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 216/06 -, Beschluss vom 14. Mai 2002 - Az.: 3 M 76/02 - [m. w. N.]).

    Dem Beschluss vom 28. November 2006 in dem Verfahren 1 M 216/06 (veröffentlicht bei juris) lag ein anderer Sachverhalt als der hier maßgebliche zugrunde.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (etwa: Urteil vom 21. August 2003, a. a. O., m. w. N.) entspricht es dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.

    Der Antragsgegner hätte nach alledem vor seiner Auswahlentscheidung veranlassen müssen, dass eine anderweitige dienstliche Beurteilung gefertigt wird, oder versuchen müssen, auf sonstige Weise ein umfassendes Bild der Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerber zu erlangen (so schon: OVG LSA Beschluss vom 15. Juli 2005 - Az.: 1 M 301/05 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - Az.: 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.]).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).

    Zum anderen ist es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (so: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Beamte wie Richter haben gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unmittelbar nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (so in ständiger Rechtsprechung: BVerwG, zuletzt Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris [m. z. N.]).

    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; siehe im Übrigen: Beschluss des beschließenden Senates vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt (siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Nach den vorstehenden Ausführungen lässt sich vielmehr auch nach dem Beschwerdevorbringen derzeit nicht mit der hier erforderlichen Gewissheit feststellen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung "offensichtlich chancenlos" (so: BVerfG , Beschluss vom 1. August 2006 - Az.: 2 BvR 2364/03 -, NVwZ 2006, 1401) ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2007 - 1 L 107/07

    Zur Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten nach deren Eröffnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Ebenso lag dem Beschluss des Senates vom 4. Juli 2007 in dem Verfahren 1 L 107/07 (veröffentlicht bei juris) ein gänzlich anderer Sachverhalt zugrunde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2005 - 1 M 301/05

    Konkurrentenklage, Konkurrentenstreit, Konkurrent, Beurteilung, dienstliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Der Antragsgegner hätte nach alledem vor seiner Auswahlentscheidung veranlassen müssen, dass eine anderweitige dienstliche Beurteilung gefertigt wird, oder versuchen müssen, auf sonstige Weise ein umfassendes Bild der Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerber zu erlangen (so schon: OVG LSA Beschluss vom 15. Juli 2005 - Az.: 1 M 301/05 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - Az.: 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2006 - 1 M 492/05
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Soweit sich der Antragsteller und - ihm folgend - das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Senates vom 16. Januar 2006 in dem Verfahren 1 M 492/05 beziehen, ist allerdings anzumerken, dass in diesem besonderen Fall die dortigen Beurteilungsrichtlinien dem Zweitbeurteiler ausdrücklich vorgegeben haben, seine Zweitbeurteilung "mit für die Beamtin/den Beamten nachvollziehbaren Gründen" zu versehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; siehe im Übrigen: Beschluss des beschließenden Senates vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -).
  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Ob ein deutlicher oder aber nur ein geringfügiger Leistungsunterschied im Vergleich der Bewerber vorliegt ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 10. November 1993 - Az.: 2 ER 301.93 -, ZBR 1994, 52; OVG LSA, Beschluss vom 14. Mai 2002 - Az.: 3 M 76/02 -, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, veröffentlicht bei juris ) und damit sonstige Auswahlkriterien zum Zuge kommen können, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern ist im Einzelfall zu ermitteln.

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, a. a. O.; siehe zum Vorstehenden zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, a. a. O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2010 - Az.: 2 B 516/09 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Der Antragsgegner hat sowohl seiner ursprünglichen Auswahlentscheidung vom (...), die Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 26. August 2009 in dem - dem vorliegenden Verfahren vorausgegangenen - Verfahren 1 M 52/09 gewesen ist, als auch der aufgrund dessen neu getroffenen Auswahlentscheidung vom (...) ein inhaltsidentisches "immanentes Anforderungsprofil für das Amt einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht" (...) zugrunde gelegt (...).

    Dagegen spricht schon, dass die auf den Senatsbeschluss vom 26. August 2009 in dem vorangegangenen Verfahren 1 M 52/09 erfolgte erneute dienstliche Beurteilung des Antragstellers zeitlich hiernach ergangen ist.

    Soweit das Verwaltungsgericht davon ausgeht, dass vorliegend eine Plausibilisierung dienstlicher Beurteilungen ausscheidet und insoweit auf den Senatsbeschluss in dem vorangegangenen Verfahren 1 M 52/09 ( vom 26. August 2009, a. a. O. ) verweist, unterliegt es einem Fehlverständnis.

    Im Übrigen kommt - entgegen der Auffassung des Antragstellers - Ziffer 8.3 Satz 4 BeurtRL MJ LSA 2007 für die vorliegende Fallgestaltung (noch) nicht zum Tragen ( siehe bereits: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, a. a. O. ).

    Denn nur im letzteren Fall sind an die Zweitbeurteilung im Allgemeinen ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Mai 2007 - Az.: 1 A 2601/05 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009, a. a. O. ) oder aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen oder anderweitiger Bestimmungen in Beurteilungsrichtlinien ( vgl. gerade hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2006 - Az.: 1 M 492/05 -, veröffentlicht bei juris ) gesonderte Anforderungen zu stellen.

    Darauf hat der Senat bereits mit seinem Beschluss vom 26. August 2009 in dem vorangegangenen Verfahren 1 M 52/09 ausdrücklich hingewiesen.

    Demnach kann hier sogar die Bestnote gefordert werden", (betrifft wohl das Beurteilungsmerkmal der lfd. Nr. 1 "Fachliches Wissen und Können"), liegt das Vorbringen schon allein deswegen neben der Sache, weil eine von ihm selbst entfaltete Tätigkeit außerhalb des hier maßgeblichen Beurteilungszeitraumes läge und der Antragsteller in den Verfahren 5 B 35/09 MD vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg und 1 M 52/09 vor dem beschließenden Gericht zudem jeweils anwaltlich vertreten war und fast ausnahmslos dieser Ausführungen zur Sache, d. h. zur Sach- und Rechtslage gemacht hat.

    Die Annahme des Antragstellers rechtfertigt sich ebenso wenig aus der Stellungnahme des Erstbeurteilers vom (...), die im Rahmen des vorangegangenen Beurteilungs- und Besetzungsverfahrens, welches Gegenstand der Senatsentscheidung vom 26. August 2009 (Az.: 1 M 52/09) war, erfolgt ist.

    Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 26. August 2009 in dem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren 1 M 52/09 klargestellt, dass entgegen der in dem seinerzeit angefochtenen Beschluss vertretenen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes der Präsident (...) als zuständiger Zweitbeurteiler nach den BeurtRL MJ LSA 2007 befugt ist, nicht nur das Gesamturteil zu bestätigen oder zu ändern, sondern auch die Bewertung der jeweiligen Einzelmerkmale.

    Ohne Erfolg macht der Antragsteller des Weiteren geltend, das vorangegangene Beschwerdeverfahren 1 M 52/09 vor dem beschließenden Senat belege den Willen des "Antragsgegners", ihm - dem Antragsteller - "kein faires Verfahren zukommen zu lassen".

  • VG Magdeburg, 10.02.2010 - 5 B 364/09

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit wegen fehlerhafter Durchführung des

    Der erforderliche Anordnungsanspruch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf erneute Entscheidung über die Bewerbung ist zumindest dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten des abgelehnten Bewerbers bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002, 2 BvR 857/02; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; alle juris).

    Soweit die Beurteilungen von verschiedenen Beurteilern oder aus verschiedenen Behörden oder Dienststellen stammen, ist stets zu prüfen, ob das den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegende Bewertungssystem einheitlich ist und die durch die dienstlichen Beurteilungen ausgewiesenen Leistungen auch im Übrigen einem Vergleich unterzogen werden können (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; juris).

    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (so ausdrücklich: BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; beide juris).

    Soweit die mangelnde Vergleichbarkeit gleichwohl angenommen wird, muss gerade im Auswahlverfahren eine Vergleichbarkeit hergestellt werden oder die Beurteilung muss z. B. als sonstige aktuelle leistungsorientierte Erkenntnis berücksichtigt werden (st. Rechtspr. vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 28.08.2009, 1 M 52/09; juris).

    Mit dieser Entscheidung wird zugleich die Sach- und Rechtslage fixiert, die maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren ist (OVG LSA, Beschl. v. 28.06.2009, 1 M 52/09; juris).

    In diesem Zusammenhang weist die Kammer darauf hin, dass es der ständigen Rechtsprechung des Gerichts und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt entspricht, dass Einzelmerkmale hinreichend begründet sein müssen und zudem hinlänglich klar sein muss, zu welchem Einzelmerkmal sich die textliche Begründung beziehen soll (vgl. nur: OVG LSA, Beschluss vom 26.08.2009, 1 M 52/09; VG Magdeburg, Beschluss vom 03.12.2008, 5 B 318/08 und Beschluss vom 08.04.2009, 5 B 358/08; jeweils m. w. Nachw.; alle juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris [m. w. N.] ).

    Soweit die Beschwerde auf Ziffer 5.3 BeurtRL MJ LSA und die hierzu ergangene Senatsrechtsprechung ( Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris ) verweist, wird ebenso wenig ein Rechtsmangel glaubhaft gemacht.

    Hierzu ist ein Präsident gemäß § 21 AGGVG LSA i. V. m. §§ 3 Satz 2 LRiG LSA, 38 Abs. 1, 173 VwGO, 5 Nr. 2 und 3 AG VwGO LSA, 26 DRiG auch befugt ( siehe insoweit auch: OVG LSA, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -, juris; siehe zudem § 17 Abs. 1 LRiG LSA ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Sind die bisherigen Regelbeurteilungen nach Ablauf des dreijährigen

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09

    Konkurrentenklage, Änderung des Zweitbeurteilers

    Der erforderliche Anordnungsanspruch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf erneute Entscheidung über die Bewerbung ist zumindest dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten des abgelehnten Bewerbers bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 13.01.2010, 2 BvR 811/09, Beschl. v. 24.09.2002, 2 BvR 857/02; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; alle juris).

    Soweit die Beurteilungen von verschiedenen Beurteilern oder aus verschiedenen Behörden oder Dienststellen stammen, ist stets zu prüfen, ob das den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegende Bewertungssystem einheitlich ist und die durch die dienstlichen Beurteilungen ausgewiesenen Leistungen auch im Übrigen einem Vergleich unterzogen werden können (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; juris).

    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (so ausdrücklich: BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; beide juris).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gerichts und der Oberverwaltungsgerichts des Landes, dass Einzelmerkmale einer dienstlichen Beurteilung hinsichtlich ihrer textlichen Ausführungen hinreichend begründet und nachvollziehbar sein müssen und dies auch und insbesondere bei der Abänderung durch den Zweitbeurteiler gilt (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; VG Magdeburg, Urteil vom 18.07.2006, 5 A 66/06 MD; Urteil vom 23.10.2007, 5 A 62/07 MD; Urteil vom 02.07.2009, 5 A 267/08 MD, Beschl. v. 03.12.2008, 5 B 318/08 MD, Beschl. v. 08.04.2009, 5 B 358/08 MD; jeweils m. w. N.; alle juris).

  • VG Magdeburg, 16.07.2010 - 5 B 80/10

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Pflicht zur Dokumentation der wesentlichen

    Der erforderliche Anordnungsanspruch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf erneute Entscheidung über die Bewerbung ist zumindest dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten des abgelehnten Bewerbers bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002, 2 BvR 857/02; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; alle juris).

    Soweit die Beurteilungen von verschiedenen Beurteilern oder aus verschiedenen Behörden oder Dienststellen stammen, ist stets zu prüfen, ob das den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegende Bewertungssystem einheitlich ist und die durch die dienstlichen Beurteilungen ausgewiesenen Leistungen auch im Übrigen einem Vergleich unterzogen werden können (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; juris).

    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (so ausdrücklich: BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; beide juris).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt (Bundesverwaltungsgericht, B. v. 16.12.2008, 1 WB 19.08; OVG LSA, B. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; beides JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2019 - 1 M 81/19

    Begründungstiefe bei einer von einer Anlassbeurteilung abweichender Beurteilung

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris [m. w. N.] ).

    Werden - wie im gegebenen Fall nach den BRL-PVD - aufgrund der einschlägigen Beurteilungsvorschriften ein Erst- und ein Zweitbeurteiler tätig, gibt der Zweitbeurteiler der dienstlichen Beurteilung die abschließende, d. h. maßgebliche Gestalt ( vgl. zu dem Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 -, juris Rn. 27 f., Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16

    Zur Herstellung der Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19

    Mindestfrist im Statusamt als Beförderungsverbot

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2016 - 1 M 204/15

    Sachlich gerechtfertigte Beschränkung einer Ausschreibung

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - 1 M 52/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • VG Magdeburg, 23.06.2010 - 5 B 10/10

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Anforderungen an ein Anforderungsprofil

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14

    Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

  • VG Magdeburg, 23.06.2010 - 5 B 11/10

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Anforderungen an ein Anforderungsprofil

  • VG Magdeburg, 14.01.2010 - 5 B 318/09

    Bewerbungsverfahren: Heranziehung von Hilfskriterien bei der beamtenrechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 373/09

    Stellenbesetzung; Anforderungen an eine beförderungsgleichen Besetzung eines

  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 378/09

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit - beförderungsgleiche Maßnahme

  • VG Magdeburg, 25.02.2010 - 5 B 376/09

    Beamtenrecht, Grundsatz der Bestenauslese und Beförderungssperre

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2014 - 1 M 58/14

    Berufung zum Professor; Nachweis besonderer Leistungen bei der Anwendung oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2021 - 1 M 136/20

    Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10

    Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern einer Berufungskommission an einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - 1 M 12/21

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Generalstaatsanwaltes von Beamten R 3 Z

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09

    Beförderungskonkurrenz, Bindung an Anforderungsprofil (hier: Abteilungsleiter in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2017 - 1 M 175/16

    Beförderungskonkurrenz (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher Anlassbeurteilungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 M 159/10

    Besetzung einer Abteilungsleiterstelle im Kultusministerium des Landes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2016 - 1 M 124/16

    Anordnungsgrund bei Beförderungs(dienstposten)konkurrenz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21

    Grundsätzlich keine offensichtliche Chancenlosigkeit des unterlegenen Bewerbers

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19

    Zur nachträglichen Plausibilisierung textlich nicht begründeter Einzelmerkmale in

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 4 S 3160/08

    Zur Beurteilung eines gemäß § 436 Abs 1 SGB 3 von der Bundesanstalt für Arbeit in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11

    Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 1 M 158/10

    Beschwerde in Sachen Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2009 - 11 ME 402/09

    Anforderungen an die Begründungslast der Behörde bei Anordnung

  • VG Magdeburg, 29.03.2010 - 5 B 360/09

    Öffentliches Dienstrecht; Ernennung zum Richter kraft Auftrags

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14

    Annahme eines Leistungsvorsprunges sowie zur fiktiven Beurteilung beurlaubter,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20

    Sind die bisherigen Regelbeurteilungen für Richter im Richterverhältnis auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 1 M 89/13

    Zwang zur verbalen Begründung dienstlicher Beurteilungen von Beamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 1 M 79/10

    Erledigungserklärung eines anwaltlich nicht vertretenen Antragstellers -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21

    Ein reines Anlassbeurteilungssystem für alle Lehrer verstößt gegen Art. 33 Abs. 2

  • OVG Sachsen, 15.03.2010 - 2 B 516/09

    Gesundheitliche Eignung für einen Beförderungsdienstposten im Bereich der

  • VG Magdeburg, 28.09.2023 - 5 A 127/22

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anlassbeurteilung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2014 - 1 M 51/14

    Anforderung an die Begründung eines Anforderungsprofils bei einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21

    Wahrnehmung von eines höherwertigen Dienstpostens als laufbahnrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2021 - 1 M 16/21

    Ernennungskonkurrenz um eine W2-Professur; Berufungskommission;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2020 - 1 M 110/20

    Zum Zeitpunkt, wann eine Organisationsgrundentscheidung bzw. ein

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2019 - 1 M 16/19

    Zur erforderlichen Restdienstzeit, wenn ein Beamtenverhältnis auf Probe für ein

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15

    Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - 6 B 1314/11

    Maßgeblichkkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - 1 M 5/18

    Zum Anordnungsgrund im Eilverfahren nach § 123 VwGO (hier verneint) bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2013 - 1 M 1/13

    Konkurrentenstreit um eine Professorenstelle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12

    Berücksichtigung selbständiger Teil-Gesamtbewertungen (Leistung bzw. Befähigung)

  • VG Magdeburg, 07.10.2009 - 5 B 157/09

    Auswahl der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2013 - 1 M 97/13

    Einstweiliger Rechtsschutz bei absichtlich fehlender - rechtzeitiger - Bewerbung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 1 M 1/11

    Begründungserfordernis im Falle der Nicht-Berücksichtigung eines Beamten bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 1 M 79/22

    Zum Beförderungsverbot des

  • VG München, 03.07.2013 - M 5 E 13.833

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung aus Gründen der

  • VG München, 27.04.2011 - M 5 E 11.650

    Dienstpostenbesetzung; fachbetreuer Sport; Eliteschule des Fußballs;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2023 - 1 M 59/23

    Der Dienstherr ist grundsätzlich berechtigt, als allgemeine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 1 M 78/22

    (Beförderungsverbot des

  • VGH Bayern, 21.10.2016 - 6 ZB 15.2113

    Erfolglose Klage auf Aufhebung der Beförderung eines Mitbewerbers

  • VG Magdeburg, 03.11.2021 - 5 B 164/21

    Eine ohne abschließendes Gesamturteil erstellte Beurteilung ist keine

  • VG Magdeburg, 10.03.2015 - 5 A 209/14

    Abänderung einer Anlassbeurteilung durch den Zweitbeurteiler

  • VG München, 10.10.2011 - M 5 E 11.2235

    Dienstpostenbesetzung; stellvertretende Referatsleitung; gezielte

  • VG Magdeburg, 23.06.2010 - 5 B 9/10

    Fraktionsreferent hat keine Führungsfunktion

  • VG München, 10.05.2010 - M 5 E 10.1068

    Einstweilige Anordnung; Stellenbesetzung; Abordnung auf streitgegenständliche

  • VG Halle, 19.08.2019 - 5 B 61/19
  • VG München, 28.12.2010 - M 5 E 10.5157

    Dienstpostenbesetzung; Leiterin/Leiter des Krankenpflegedienstes einer

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28654
OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09 (https://dejure.org/2009,28654)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.07.2009 - 1 M 52/09 (https://dejure.org/2009,28654)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 (https://dejure.org/2009,28654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem Verfahren abgegebenen Selbstanzeigen der Richter sowie über die Ablehnungsgesuche im Falle der Vertretung aller im Tenor benannten Richter; Vorbefassung des Gerichtspräsidenten i.S.d. § 54 ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem Verfahren abgegebenen Selbstanzeigen der Richter sowie über die Ablehnungsgesuche im Falle der Vertretung aller im Tenor benannten Richter; Vorbefassung des Gerichtspräsidenten i.S.d. § 54 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 15.11.1961 - VI A 1.60
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z.B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO ; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 ; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - [...]; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).

    Maßgeblich ist insoweit, dass die mit der Sachbearbeitung im Stellenbesetzungsverfahren befassten Richter veranlasst waren, den Fall mit den Augen des Antragsgegners zu sehen und in dessen Interesse eine sachgerechte und rechtlich richtige Behandlung der Sache gewährleisten sollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1961, a.a.O.; Urt. v. 26.10.1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.10.1978 - V CB 50.74
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z.B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO ; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 ; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - [...]; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).

    Maßgeblich ist insoweit, dass die mit der Sachbearbeitung im Stellenbesetzungsverfahren befassten Richter veranlasst waren, den Fall mit den Augen des Antragsgegners zu sehen und in dessen Interesse eine sachgerechte und rechtlich richtige Behandlung der Sache gewährleisten sollten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1961, a.a.O.; Urt. v. 26.10.1978, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z.B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO ; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 ; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - [...]; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).

    Soweit es das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. Februar 1996 (a.a.O., NVwZ 1996, 885 ) letztlich offen gelassen hat, ob auch die Beteiligung an einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Willensbildung eine Vorbefassung i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO darstellt, hat es doch zugleich darauf hingewiesen, dass eine Verneinung der Vorbefassung nach verfassungsrechtlichen Maßstäben fraglich erscheint und näherer Prüfung bedürfe.

  • OVG Thüringen, 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08

    Recht der Richter; Besorgnis der Befangenheit wegen Beteiligung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Es dient dem Vertrauen der Verfahrensbeteiligten in eine unparteiliche Entscheidung, dass über die vorliegend in sehr engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zur gerichtlichen Überprüfung gestellten Ablehnungsgründe durch solche Richter entschieden wird, denen das ausgedrückte Misstrauen nicht entgegengebracht wird (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - [...] m.w.N. sowie unter Verweis auf ThürVerfGH, Beschl. v. 24.01.2007 - VerfGH 49/06 u.a. - BVerfG, Beschl. v. 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03 - NJW 2004, 2514 ).

    Der Begriff des "vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens" ist weit auszulegen und umfasst das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren oder andere Teilverfahren, die auf die zur Entscheidung berufene Behörde durch Stellungnahmen, Einvernehmen usw. einwirken, aber andererseits auch nur das Verfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder ergehen müsste, die vom Gericht zu überprüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.02.1977 - V C 071.75 - BVerwGE 52, 47 ; ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - [...]; BVerwG, Urt. v. 29.01.1965 - VII C 84.62 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3; Redeker/von Oertzen, VwGO , 12. Aufl., § 54 Rdnr. 8).

  • KG, 06.09.1995 - 11 W 5392/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Es hieße die rechtsethischen Wurzeln des richterlichen Berufes zu leugnen und die rechtsstaatliche verfassungsrechtliche Institution der dritten Staatsgewalt von vornherein in Frage zu stellen, würde die Tatsache, dass ein Richter über ein gegen seinen Dienstherrn gerichtetes gerichtliches Verfahren zu entscheiden hat, als ein vernünftiger und verständiger Umstand gewürdigt werden, der geeignet sein kann, die Unparteilichkeit des Richters in Zweifel zu ziehen (so KG, Beschl. v. 06.09.1995 - 11 W 5392/95 - MDR 1995, 1164 unter Verweis auf OVG C-Stadt in JR 1969, 159; ebenso J., DRiZ 1978, S. 42 [S. 44, 45]).
  • BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Es dient dem Vertrauen der Verfahrensbeteiligten in eine unparteiliche Entscheidung, dass über die vorliegend in sehr engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zur gerichtlichen Überprüfung gestellten Ablehnungsgründe durch solche Richter entschieden wird, denen das ausgedrückte Misstrauen nicht entgegengebracht wird (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - [...] m.w.N. sowie unter Verweis auf ThürVerfGH, Beschl. v. 24.01.2007 - VerfGH 49/06 u.a. - BVerfG, Beschl. v. 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03 - NJW 2004, 2514 ).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533 ; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std. Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533 ; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std. Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533 ; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std. Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • BGH, 04.07.1957 - IV ARZ 5/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09
    Eine über das bloße Kollegialitätsverhältnis nicht hinausgehende Beziehung zwischen Richterkollegen vermag eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht zu rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 04.07.1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314).
  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 84.62
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 74/87

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides

  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • BFH, 25.04.1978 - VII R 7/78

    Verwaltungsverfahren - Beratende Tätigkeit eines Richters

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Eine andere Bewertung rechtfertigt auch nicht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 21.07.2009 (- 1 M 52/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderung (Konkurrentenstreit), Richterablehnung

    Soweit der Antragsteller die dienstliche Äußerung des Richters vom 5. Februar 2015 für nicht überzeugend, weil nicht nachvollziehbar hält, wird dies mit dem Verweis auf den Ausschluss der vormaligen Präsidialrichterin R'inOVG K. in einem früheren Konkurrentenverfahren (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -) schon deshalb nicht plausibel gemacht, weil die Ri´inOVG K. im damaligen Verfahren selbst angezeigt hat, bei der Erstellung des Besetzungsberichtes unterstützend tätig geworden zu sein.

    Die Frage, ob ein Richter aus mehr als einem Grund kraft Gesetzes vom Verfahren ausgeschlossen ist oder ob er einen Anlass für die Besorgnis der Befangenheit bietet, stellt sich bei einem bereits ausgeschiedenen Richter nicht mehr (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09-).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderung (Konkurrentenstreit); - hier: Richterablehnung

    Soweit der Antragsteller die dienstliche Äußerung des Richters vom 5. Februar 2015 für nicht überzeugend, weil nicht nachvollziehbar hält, wird dies mit dem Verweis auf den Ausschluss der vormaligen Präsidialrichterin Ri´inOVG K. in einem früheren Konkurrentenverfahren (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -) schon deshalb nicht plausibel gemacht, weil die Ri´inOVG K. im damaligen Verfahren selbst angezeigt hat, bei der Erstellung des Besetzungsberichtes unterstützend tätig geworden zu sein.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15

    Beförderung (Konkurrentenstreit); hier: Richterablehnung

    Es kommt mithin darauf an, ob unter den konkreten Umständen des Einzelfalles angesichts besonderer, im Einzelnen darzulegender tatsächlicher Umstände nach der Verkehrsauffassung die Unparteilichkeit des zur Entscheidungsfindung berufenen Richters nicht ausreichend gewahrt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -, juris).
  • VG Magdeburg, 01.10.2020 - 5 B 235/20

    Abordnung beamteter Professoren/Beendigung einer Abordnung

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob unter den konkreten Umständen des Einzelfalles angesichts besonderer, im Einzelnen darzulegender tatsächlicher Umstände nach der Verkehrsauffassung die Unparteilichkeit des zur Entscheidungsfindung berufenen Richters nicht ausreichend gewahrt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -, juris, Rn. 17).
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