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   OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96   

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https://dejure.org/1996,17434
OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96 (https://dejure.org/1996,17434)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.1996 - 1 M 5282/96 (https://dejure.org/1996,17434)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 1996 - 1 M 5282/96 (https://dejure.org/1996,17434)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die Ausfertigung von Bebauungsplänen rechtsstaatlich geboten; die Regeln über Art, Inhalt und Umfang der Ausfertigung richten sich aber nach irreversiblem Landesrecht (BVerwG, Beschl. v. 15.4.1988 - 4 N 4/87 - BVerwGE 79, 200).

    Da der Satzungsbeschluß vom 11. Dezember 1995 - nur auf diesen kommt es an (BVerwG, Beschl. v. 15.4.1988 - 4 N 4.87 -, DVBl 1988, 958) - mit 5 : 1 : 1 gefaßt worden ist, hat eine etwaige Befangenheit keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Bebauungsplanes.

  • OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 339/93

    Bebauungsplan; Unwirksamkeit; Ausfertigung; Änderung der Planzeichnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96
    Mit der Ausfertigung der Satzung bekunden der Ratsvorsitzende und der Gemeindedirektor, daß der zur Bekanntmachung bestimmte Text identisch ist mit dem vom Satzungsgeber beschlossenen Inhalt (vgl. auch Urt. d. Sen. v. 14.6.1995 - 1 L 339/93 - NVwZ-RR 96, 73).

    Wird die ausgefertigte Satzung nachträglich geändert, ohne daß diese Änderung selbst ordnungsgemäß ausgefertigt wird, führt dies zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes (vgl. Urt. d. Sen. v. 14.6.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96
    Zwar hat das BVerwG (Beschl. v. 18.2.1994 - 4 NB 24.93 - DVBl 1994, 701) dem Anwohner einer Straße, die den Zu und Abgangsverkehr für ein neu angelegtes Baugebiet aufnehmen soll, die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan, der dies ermöglicht, unabhängig davon zugesprochen, ob die Erhöhung des Verkehrslärms geringfügig ist, jedoch hat das BVerwG mit dem Beschluß vom 28. November 1995 (- 4 NB 38.94 - ZfBR 96, 109) verdeutlicht, daß nicht jede Ausweisung eines Baugebietes, die zu einer Verstärkung des Verkehrs führt, dem Betroffenen außerhalb des Plangebietes die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO im Hinblick auf nachteiligen Verkehrslärm verleiht.
  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 6.87

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Belastung der deutsch-indischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96
    Denn bei dieser Gewißheit hinsichtlich des Erfolges in der Sache selbst erscheint es gerechtfertigt, unabhängig von einem drohenden Nachteil allein zur Erhaltung des prozessualen Status quo einen Bebauungsplan ganz oder teilweise außer Vollzug zu setzen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30; Beschl. v. 20.6.1991 - 1 M 144/91 -, BRS 52 Nr. 40).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.1991 - 1 M 144/91

    Plangeber; Verkehrsrechtliche Maßnahmen; Planentscheidung; Zuständigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96
    Denn bei dieser Gewißheit hinsichtlich des Erfolges in der Sache selbst erscheint es gerechtfertigt, unabhängig von einem drohenden Nachteil allein zur Erhaltung des prozessualen Status quo einen Bebauungsplan ganz oder teilweise außer Vollzug zu setzen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 21.3.1988 - 1 B 6/87 -, BRS 48 Nr. 30; Beschl. v. 20.6.1991 - 1 M 144/91 -, BRS 52 Nr. 40).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.1996 - 1 M 5282/96
    Zwar hat das BVerwG (Beschl. v. 18.2.1994 - 4 NB 24.93 - DVBl 1994, 701) dem Anwohner einer Straße, die den Zu und Abgangsverkehr für ein neu angelegtes Baugebiet aufnehmen soll, die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan, der dies ermöglicht, unabhängig davon zugesprochen, ob die Erhöhung des Verkehrslärms geringfügig ist, jedoch hat das BVerwG mit dem Beschluß vom 28. November 1995 (- 4 NB 38.94 - ZfBR 96, 109) verdeutlicht, daß nicht jede Ausweisung eines Baugebietes, die zu einer Verstärkung des Verkehrs führt, dem Betroffenen außerhalb des Plangebietes die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO im Hinblick auf nachteiligen Verkehrslärm verleiht.
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2014 - 9 LA 147/12

    Wirksamkeit einer Ausfertigung eines unbeschränkt genehmigten Bebauungsplans vor

    Die Kläger gehen zwar zu Recht davon aus, dass ein bereits vor der Erteilung der Genehmigung ausgefertigter Bebauungsplan nachträglich erneut ausgefertigt werden muss, wenn er durch die Genehmigungsverfügung und einen daran anknüpfenden Beitrittsbeschluss des Rates nachträglich noch geändert worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.12.1996 - 1 M 5282/96 - Rdnr. 7 in Juris; Urteil vom 23.9.1999 - 1 K 5147/97 -, BauR 2000, 523, Rdnr. 22 in Juris; Beschluss vom 28.10.2004, 1 KN 155/03 -, NVwZ-RR 2005, 162 = NdsVBl 2005, 209, Rdnr. 39 in Juris).

    Im Übrigen ist die aufgeworfene Frage in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auch bereits hinreichend geklärt: Ein bereits vor der Erteilung der Genehmigung ausgefertigter Bebauungsplan muss nachträglich erneut ausgefertigt werden, wenn er durch die Genehmigungsverfügung und einen daran anknüpfenden Beitrittsbeschluss des Rates nachträglich geändert worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.12.1996 - 1 M 5282/96 - Rdnr. 7 in Juris; Urteil vom 23.9.1999 - 1 K 5147/97 -, BauR 2000, 523, Rdnr. 22 in Juris; Beschluss vom 28.10.2004, 1 KN 155/03 -, NVwZ-RR 2005, 162 = NdsVBl 2005, 209, Rdnr. 39 in Juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.01.1998 - 1 K 5279/96

    Antragsbefugnis; Normenkontrollverfahren; Nachteil; Rechtsverletzung;

    Die Antragsteller zu 1) bis 4) hat der Senat bereits im Beschluß vom 20. Dezember 1996 - 1 M 5282/96 - nicht als antragsbefugt angesehen, weil sie durch den angefochtenen Bebauungsplan keinen Nachteil i.S. des § 47 Abs. 2 VwGO a.F. erleiden bzw. befürchten müssen.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2020 - 1 MN 153/19

    Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren

    Nach der früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. statt vieler Beschl. v. 20.12.1996 - 1 M 5282/96 -, juris Rn. 5, 6) lag ein schwerer Nachteil dann vor, wenn rechtlich geschützte Interessen in ganz besonderem Maße beeinträchtigt oder dem Betroffenen außergewöhnliche Opfer abverlangt würden.
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