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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06 (https://dejure.org/2006,12388)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.08.2006 - 1 M 59/06 (https://dejure.org/2006,12388)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 (https://dejure.org/2006,12388)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 321 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Diese Bestimmungen ver stoßen jedoch, soweit sie für die Entscheidung des vorliegenden Falles von Bedeutung sind, nach derzeitiger Einschätzung des Senats gegen vorrangig anwendbares europäisches Gemeinschaftsrecht und sind deshalb hier unanwendbar (vgl. hierzu ausführlich Beschluss des Senats vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158).

    Der Senat ist darüber hinaus der Auffassung, dass damit grundsätzlich auch eine Befugnis der deut schen Behörden, einen erneuten Eignungsnachweis zu verlangen und - als Folge einer Verweigerung desselben durch den Fahrerlaubnisinhaber - ggfs. die Fahrerlaubnis abzuerkennen, nicht be steht (vgl. grundlegend Beschluss des Senats vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 -).

    Dem Antragsteller ist auch unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (vgl. hierzu ausführ lich Beschluss des Senats vom 29.08.2006 -1 M 46/06 -) eine Berufung auf den Anerkennungs grundsatz der Führerschein-Richtlinie nicht verwehrt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Die der Antragsgegnerin im Falle eines früheren Alkoholmissbrauchs durch Fahrerlaubnisinhaber offenkundig vorschwebende "flächendeckende" - erneute - Eignungsprüfung würde in eine Umkehrung des europarechtlichen Anerkennungsmechanismus münden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 322S - zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, S. 15, zitiert nach www.thovg.thueringen.de).

    Diese Maßgabe kann nicht dahingehend umgangen werden, dass bestimmte vor diesem Erwerb vorliegende konkrete Umstände wie der des Alkoholmissbrauchs als "Dauerumstände" definiert werden, die sich abstrakt betrachtet im Sinne eines Gefährdungspotenzials jederzeit nach dem Erwerb aktualisieren könnten (so aber OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 -1.2 ME 28S/05 -, NJW 2006, 1158, 1161); eine solchem der Vergangenheit vielleicht mögliche Deutung ist jedenfalls nach dem Beschluss des EuGH vom 06. April 2006 - C-227/05 -(a.a.O., Halbritter) nach Auffassung des Senats nicht mehr haltbar (vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 322S - zitiert nach juris -, das darauf verweist, dass der EuGH nach Ablauf einer festgesetzten angemessenen Sperrfrist offenbar mit Blick auf das Anerkennungsprinzip eine Missbrauchsmöglichkeit in Kauf nimmt).

    Es kann insoweit noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstel len, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung bei der Wiedererteilung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis nutzt (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -).

  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Die der Antragsgegnerin im Falle eines früheren Alkoholmissbrauchs durch Fahrerlaubnisinhaber offenkundig vorschwebende "flächendeckende" - erneute - Eignungsprüfung würde in eine Umkehrung des europarechtlichen Anerkennungsmechanismus münden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 322S - zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, S. 15, zitiert nach www.thovg.thueringen.de).

    Der Senat geht nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zwar davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 - u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils Juris).

    Es kann insoweit noch keine missbräuchliche Ausnutzung des Anerkennungsgrundsatzes darstel len, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit dem Erwerb seiner Fahrerlaubnis lediglich unterschiedlich strenge Regelungen der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die physische und psychische Fahreignung bei der Wiedererteilung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis nutzt (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228 - zitiert nach juris -).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Auf der Basis insbesondere der neuesten und gefestigten Rechtsprechung des EuGH sieht Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und un bedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. Beschl. v. 06.04.2006 -C-227/06 -, Halbritter, DVB1.2006, S91, m.w.N.; Urt. v. 29.4.2004 C-476/01 - Kapper, NJW 2004, 1726 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil anderenfalls die Ziele der fraglichen Bestimmungen unterlaufen würden: Die ausschließliche Zuständigkeit, die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Buchst, b und des Art. 9 der Führerschein-Richtlinie festzustellen, liegt danach beim Ausstellungsstaat (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004 - C-476/01 - Kapper, NJW 2004, 1726 f. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Diese Bestimmungen ver stoßen jedoch, soweit sie für die Entscheidung des vorliegenden Falles von Bedeutung sind, nach derzeitiger Einschätzung des Senats gegen vorrangig anwendbares europäisches Gemeinschaftsrecht und sind deshalb hier unanwendbar (vgl. hierzu ausführlich Beschluss des Senats vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158).

    Diese Maßgabe kann nicht dahingehend umgangen werden, dass bestimmte vor diesem Erwerb vorliegende konkrete Umstände wie der des Alkoholmissbrauchs als "Dauerumstände" definiert werden, die sich abstrakt betrachtet im Sinne eines Gefährdungspotenzials jederzeit nach dem Erwerb aktualisieren könnten (so aber OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 -1.2 ME 28S/05 -, NJW 2006, 1158, 1161); eine solchem der Vergangenheit vielleicht mögliche Deutung ist jedenfalls nach dem Beschluss des EuGH vom 06. April 2006 - C-227/05 -(a.a.O., Halbritter) nach Auffassung des Senats nicht mehr haltbar (vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 322S - zitiert nach juris -, das darauf verweist, dass der EuGH nach Ablauf einer festgesetzten angemessenen Sperrfrist offenbar mit Blick auf das Anerkennungsprinzip eine Missbrauchsmöglichkeit in Kauf nimmt).

  • VG Chemnitz, 05.07.2006 - 2 K 1025/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Der Senat geht nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zwar davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 - u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils Juris).
  • VG Münster, 26.06.2006 - 10 L 361/06

    Missbräuchlicher Führerscheintourismus

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Der Senat geht nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zwar davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 - u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils Juris).
  • VG Freiburg, 01.06.2006 - 1 K 752/06

    Ausländische Fahrerlaubnis; Anerkennung; Entziehung; Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Der Senat geht nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zwar davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 - u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils Juris).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Diese Maßgabe kann nicht dahingehend umgangen werden, dass bestimmte vor diesem Erwerb vorliegende konkrete Umstände wie der des Alkoholmissbrauchs als "Dauerumstände" definiert werden, die sich abstrakt betrachtet im Sinne eines Gefährdungspotenzials jederzeit nach dem Erwerb aktualisieren könnten (so aber OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 -1.2 ME 28S/05 -, NJW 2006, 1158, 1161); eine solchem der Vergangenheit vielleicht mögliche Deutung ist jedenfalls nach dem Beschluss des EuGH vom 06. April 2006 - C-227/05 -(a.a.O., Halbritter) nach Auffassung des Senats nicht mehr haltbar (vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2005, - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 322S - zitiert nach juris -, das darauf verweist, dass der EuGH nach Ablauf einer festgesetzten angemessenen Sperrfrist offenbar mit Blick auf das Anerkennungsprinzip eine Missbrauchsmöglichkeit in Kauf nimmt).
  • VG Chemnitz, 21.06.2006 - 2 K 356/06

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
    Der Senat geht nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zwar davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 - u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils Juris).
  • VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 6 K 1202/07

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bzw. Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer

    Bei einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Gemeinschaftsrecht, wie im vorliegenden Fall, ist es dem Kläger demnach verwehrt, sich auf die für ihn günstigeren gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zu berufen, so im Ergebnis auch, VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, NJW 2007, S. 99, VGH Kassel, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 -, NJW 2007, S. 102; OVG Lüneburg, DAR 2005, S. 704 , Ludowisy, DAR 2006, S. 9, 13; VG Osnabrück, Urteil vom 17. November 2006 - 2 A 194/05 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 7. November 2006 - 6 E 1359/06 - m.w.N., juris; VG Stade, Urteil vom 16. August 2006 - 1 A 2642/05 - juris (für einen vergleichbaren Fall); VG Sigmaringen, Beschluss vom 25. Juli 2006, 6 K 924/06 -, juris (mit umfangreichen Nachweisen); OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris (geht davon aus, dass in bestimmten Konstellationen Rechtsmissbrauch vorliegen kann); OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 EO 485/06 -, DAR 2007, Seite 538.

    Der gegenteiligen Auffassung, dass auch bei erkennbar missbräuchlicher Ausnutzung europarechtlicher Vorschriften der EU-Führerschein ohne weitere Prüfung anzuerkennen ist, so OVG Koblenz, Beschluss vom 15. August 2005 - 7 B 1102/05 - OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris; VG Karlruhe, Urteil vom 22. Januar 2007 - 1 K 1435/06 -, VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 11 CS 06.1644 -, DAR 2007, Seite 535, folgt die Kammer nicht.

  • VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
    Bei einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Gemeinschaftsrecht, wie im vorliegenden Fall, ist es dem Kläger demnach verwehrt, sich auf die für ihn günstigeren gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zu berufen, so im Ergebnis auch, VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, NJW 2007 S. 99, VGH Kassel, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 -, NJW 2007 S. 102; OVG Lüneburg, DAR 2005 S. 704 , Ludowisy, DAR 2006 S. 9, 13; VG Osnabrück, Urteil vom 17. November 2006 - 2 A 194/05 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 7. November 2006 - 6 E 1359/06 - m.w.N., juris; VG Stade, Urteil vom 16. August 2006 - 1 A 2642/05 - juris (für einen vergleichbaren Fall); VG Sigmaringen, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 6 K 924/06 -, juris (mit umfangreichen Nachweisen); OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris (geht davon aus, dass in bestimmten Konstellationen Rechtsmissbrauch vorliegen kann).

    Der gegenteiligen Auffassung, auf die der Kläger sich beruft, dass auch bei erkennbar missbräuchlicher Ausnutzung europarechtlicher Vorschriften der EU- Führerschein ohne weitere Prüfung anzuerkennen ist, so OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006 - 3 Bs 257/06 -, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris; VG Karlruhe, Urteil vom 22. Januar 2007 - 1 K 1435/06 -, folgt die Kammer nicht.

  • VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07

    Entziehung eines EU-Führerscheins wegen Unterlaufens des Entzugs einer deutschen

    Die Beantwortung der Frage, inwieweit die Behörde eines Mitgliedstaates auch in Fällen von Rechtsmissbrauch (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 30.08.2006 - 1 M 59/06 -, Hamburgisches OVG, B. v. 22.11.2006, DAR 2007, 103) unter dem Gesichtspunkt der in der Richtlinie 91/439/EWG ausdrücklich hervorgehobenen Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr ohne Anwendung der Regelungen des Art. 8 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 der Richtlinie verpflichtet ist, den in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein anzuerkennen, dürfte auch nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 28. September 2006( - C-340/05 - Kremer, DAR 2007, 77) noch offen sein.
  • VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06

    Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

    In der Verwaltungsrechtsprechung ist allerdings ein Rechtsmissbrauch bejaht worden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats über erhebliche Umstände erwiesenermaßen getäuscht hat (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, Blutalkohol 43, 501 und vom 30.8.2006 - 1 M 59/06 -, NordÖR 2006, 500), wenn er missbräuchlich Kommunikationsprobleme zwischen den Mitgliedstaaten ausgenutzt hat (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2006 - 10 K 1408/06 -) oder wenn seine mangelnde Fahreignung offenkundig ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22.1.2007 - 1 K 1435/06 -).
  • VG Düsseldorf, 03.04.2007 - 6 L 207/07
    Bei einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Gemeinschaftsrecht, wie im vorliegenden Fall, ist es dem Antragsteller demnach verwehrt, sich auf die für ihn günstigeren gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zu berufen, so Urteil der Kammer vom 15. März 2007, s.o.; so im Ergebnis auch, VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2006 - 10 S 1337/06 -, NJW 2007 S. 99, VGH Kassel, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 TG 673/06 -, NJW 2007 S. 102; OVG Lüneburg, DAR 2005 S. 704 , Ludowisy, DAR 2006 S. 9, 13; VG Osnabrück, Urteil vom 17. November 2006 - 2 A 194/05 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 7. November 2006 - 6 E 1359/06 - m.w.N., juris; VG Stade, Urteil vom 16. August 2006 - 1 A 2642/05 - juris (für einen vergleichbaren Fall); VG Sigmaringen, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 6 K 924/06 -, juris (mit umfangreichen Nachweisen); OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. August 2006 - 1 M 59/06 -, juris (geht davon aus, dass in bestimmten Konstellationen Rechtsmissbrauch vorliegen kann).
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