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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10 (https://dejure.org/2010,24638)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.04.2010 - 1 M 74/10 (https://dejure.org/2010,24638)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 (https://dejure.org/2010,24638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines "Regel"-Aufstiegs eines Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Beförderung als regelmäßige Begleiterscheinung des Aufstiegs von einer Laufbahn in die nächst höhere Laufbahn; Leistungsbezogene Auswahl ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines "Regel"-Aufstiegs eines Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Beförderung als regelmäßige Begleiterscheinung des Aufstiegs von einer Laufbahn in die nächst höhere Laufbahn; Leistungsbezogene Auswahl ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 862
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
    Zum "Regel"-Aufstieg von Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (Fortführung von OVG LSA, Beschlüsse vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 - und 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 -, veröffentlicht bei juris).

    Die Beschwerde weist allerdings mit Recht darauf hin, dass das Verwaltungsgericht in den Beschlussgründen nicht hinreichend nach den durchaus differierenden Eignungsauswahlverfahren für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst nach § 19 PolLVO (Ziffer I. 1. AEPol) einerseits und nach § 20 PolLVO (Ziffer I. 2. AEPol) andererseits differenziert ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).

    Erst hiernach ist der erforderliche Leistungsvergleich vorzunehmen ( vgl. zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst: OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, a. a. O., sowie zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß § 20 PolLVO LSA: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).

    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes und des Antragstellers beschränkt sich die dahingehende Auswahlentscheidung auch nicht auf "charakterliche Mängel"; entsprechendes kann dem Senatsbeschluss vom 31. August 2009 in dem Verfahren 1 M 63/09 nicht entnommen werden ( OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).

    AEPol in die Rangzahl eingeflossenen Leistungskriterien zu beachten, gleichwohl aber die Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 4 PolLVO LSA in ihrer Gesamtheit festzustellen und hiernach den erforderlichen Leistungsvergleich vorzunehmen ( siehe bereits: OVG LSA, Beschluss vom 10. Februar 2009 - Az.: 1 L 168/08 - Beschluss vom 12. März 2010, a. a. O. ).

    AEPol unterliegt als solche im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG - wie die Beschwerde ebenfalls mit Recht geltend macht - keinen rechtlichen Bedenken ( OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09

    Zulassung zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
    Zum "Regel"-Aufstieg von Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (Fortführung von OVG LSA, Beschlüsse vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 - und 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 -, veröffentlicht bei juris).

    Der Aufstieg von einer Laufbahn in die nächst höhere Laufbahn (§ 24 LBG LSA, vormals § 25 BG LSA) geht regelmäßig mit einer Beförderung einher, die gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG nach den Grundsätzen des § 9 BeamtStG (vormals § 8 Abs. 1 Satz 2 BG LSA), mithin nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen ist ( vgl.: OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris ).

    Daher hat eine allein nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG leistungsbezogene Auswahl zu erfolgen, wenn mehrere Beamte die formellen Voraussetzungen der PolLVO LSA für die Zulassung zum Aufstieg erfüllen, sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).

    Mit diesen, sich am Leistungsgrundsatz orientierenden und daher rechtlich nicht zu erinnernden Bestimmungen wird der Antragsgegnerin die Möglichkeit eröffnet, das Verfahren zur Feststellung der Eignung eines Polizeibeamten unter Beachtung und maßgeblicher Berücksichtigung von fachlichen Leistungen, Fähigkeiten und Persönlichkeit nach den besonderen Verhältnissen im Polizeivollzugsdienst zu regeln und das Verhältnis der Auswahlkriterien zu gewichten ( siehe zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst: OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris ).

    Erst hiernach ist der erforderliche Leistungsvergleich vorzunehmen ( vgl. zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst: OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, a. a. O., sowie zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß § 20 PolLVO LSA: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).

    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes und des Antragstellers beschränkt sich die dahingehende Auswahlentscheidung auch nicht auf "charakterliche Mängel"; entsprechendes kann dem Senatsbeschluss vom 31. August 2009 in dem Verfahren 1 M 63/09 nicht entnommen werden ( OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
    Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen ( vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - Az.: 2 A 1.79 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1 [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - Az.: 1 M 25/08 -, veröffentlicht bei juris ).

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es überlassen, in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1983 - Az.: 2 B 67.82 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - Az.: 1 M 25/08 -, a. a. O. ).

  • BVerwG, 25.06.1986 - 2 B 35.86

    Zulassung der Revision bei Vorliegen klärungsbedürftiger Rechtsfragen - Klärung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
    Hat sich der Dienstherr zu einer entsprechenden Berücksichtigung entschlossen, darf er das Ergebnis nur neben etwaigen dienstlichen Beurteilungen, Berichten, Prüfungsergebnissen u. a. als Beitrag zu seinem eigenen umfassenden Eignungsurteil verwerten ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. September 1988 - Az.: 2 B 35.86 -, BVerwGE 80, 224; OVG LSA, a. a. O. ).
  • BVerwG, 16.02.1983 - 2 B 67.82

    Auswahlentscheidung für die Zulassung zur Ausbildung zum gehobenen Dienst der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es überlassen, in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1983 - Az.: 2 B 67.82 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - Az.: 1 M 25/08 -, a. a. O. ).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 2 B 103.81

    Erforderlichkeit einer psychologischen Eignungsentschädigung für den Aufstieg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
    Ob er innerhalb des dargestellten Rahmens das zweckmäßigste und gerechteste Verfahren getroffen hat, ist demgegenüber gerichtlich nicht nachzuprüfen ( vgl.: BVerwG; Beschluss vom 11. Februar 1983 - Az.: 2 B 103.81 -, Buchholz 237.6 § 8 LBG ND Nr. 2 [m. w. N.]; OVG LSA, a. a. O. ).
  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
    Hat sich der Dienstherr zu einer entsprechenden Berücksichtigung entschlossen, darf er das Ergebnis nur neben etwaigen dienstlichen Beurteilungen, Berichten, Prüfungsergebnissen u. a. als Beitrag zu seinem eigenen umfassenden Eignungsurteil verwerten ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. September 1988 - Az.: 2 B 35.86 -, BVerwGE 80, 224; OVG LSA, a. a. O. ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 1 M 1/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
    Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen ( vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - Az.: 2 A 1.79 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1 [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - Az.: 1 M 25/08 -, veröffentlicht bei juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - 1 M 123/20

    Konkurrenz bei der Zulassung zur Aufstiegsausbildung in die Laufbahngruppe 2 des

    Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - 1 M 41/10 - und Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, jeweils juris [m. w. N.] ).

    In diesem Fall gelten mithin im Wesentlichen diejenigen Grundsätze, die für eine Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens maßgeblich sind ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Ein Bewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. ).

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Die Entscheidung über den Streitwert folgt aus § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG i. V. m. § 52 Abs. 2 GKG, wobei im Hinblick auf die Vorläufigkeit der Zulassung des Antragstellers der hälftige Auffangstreitwert zugrunde gelegt wurde ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, juris Rn. 22 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22

    Gesetzesvorbehalt für Alterhöchstgrenze für den (Verwendungs-)Aufstieg von

    Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - 1 M 41/10 - und Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, jeweils juris [m. w. N.]; zuletzt: BVerwG Beschluss vom 25. Juli 2022 - 2 B 14.22 -, juris ).

    In diesem Fall gelten mithin im Wesentlichen diejenigen Grundsätze, die für eine Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens maßgeblich sind ( vgl.: BVerwG Beschluss vom 25. Juli 2022, a. a. O., Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Ein Bewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. ).

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2017 - 1 B 1394/17

    Aufstiegsverfahren für den gehobenen Polizeidienst; Gestaltung des gestuften

    vgl. die insoweit einheitliche Rechtsprechung: etwa OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017- 6 B 828/17 -, juris, Rn. 24, OVG S.-A., Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19, Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013- 2 B 436/13 -, juris, Rn. 14 f., und Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 CE 15.815 -, juris, Rn. 51 f., jeweils m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017- 6 B 828/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff. (anerkannte Auswahlinstrumente wie z. B. strukturierte Auswahlgespräche dürfen grundsätzlich gleichrangig - bei sachlicher Rechtfertigung sogar vorrangig, Rn. 32 - neben dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden); zurückhaltender Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris, Rn. 15 (Ergebnisse von Prüfungen, Tests und Bewerbungsgesprächen dürfen nur ergänzend neben den dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden), OVG S.-A., Beschluss vom 26. April 2010- 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19 (das Ergebnis von Testverfahren darf nur neben etwaigen dienstlichen Beurteilungen, Berichten, Prüfungsergebnissen u. a. als Beitrag zu dem umfassenden Eignungsurteil verwertet werden), und Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 CE 15.815 -, juris, Rn. 51 f. (Maßgeblichkeit der dienstlichen Beurteilungen "in erster Linie").

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 828/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 2012 - 6 A 1991/11 - a. a. O., Rn. 92 ff. (für das Eignungsfeststellungsverfahren bei Schulleiterstellen); Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris, Rn. 15; OVG S.-A., Beschluss vom 2. April 2010 - 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2017 - 1 B 1395/17

    Zulassung der Teilnahme an dem Aufstiegsverfahren für den gehobenen

    vgl. die insoweit einheitliche Rechtsprechung: etwa OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017- 6 B 828/17 -, juris, Rn. 24, OVG S.-A., Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19, Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013- 2 B 436/13 -, juris, Rn. 14 f., und Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 CE 15.815 -, juris, Rn. 51 f., jeweils m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017- 6 B 828/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff. (anerkannte Auswahlinstrumente wie z. B. strukturierte Auswahlgespräche dürfen grundsätzlich gleichrangig - bei sachlicher Rechtfertigung sogar vorrangig, Rn. 32 - neben dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden); zurückhaltender Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris, Rn. 15 (Ergebnisse von Prüfungen, Tests und Bewerbungsgesprächen dürfen nur ergänzend neben den dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden), OVG S.-A., Beschluss vom 26. April 2010- 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19 (das Ergebnis von Testverfahren darf nur neben etwaigen dienstlichen Beurteilungen, Berichten, Prüfungsergebnissen u. a. als Beitrag zu dem umfassenden Eignungsurteil verwertet werden), und Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 CE 15.815 -, juris, Rn. 51 f. (Maßgeblichkeit der dienstlichen Beurteilungen "in erster Linie").

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

    Der Beamte kann insoweit beanspruchen, dass von praktizierten Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird ( vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 -, juris Rn. 11; OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, juris Rn. 5 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2018 - 1 B 923/18

    Vorläufige Zulassung zu dem Aufstiegsverfahren für die verkürzte

    vgl. die insoweit einheitliche Rechtsprechung: etwa OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017- 6 B 828/17 -, juris, Rn. 24, OVG S.-A., Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19, Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013- 2 B 436/13 -, juris, Rn. 14 f., und Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 CE 15.815 -, juris, Rn. 51 f., jeweils m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017- 6 B 828/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff. (anerkannte Auswahlinstrumente wie z. B. strukturierte Auswahlgespräche dürfen grundsätzlich gleichrangig - bei sachlicher Rechtfertigung sogar vorrangig, Rn. 32 - neben dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden); zurückhaltender Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris, Rn. 15 (Ergebnisse von Prüfungen, Tests und Bewerbungsgesprächen dürfen nur ergänzend neben den dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden), OVG S.-A., Beschluss vom 26. April 2010- 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19 (das Ergebnis von Testverfahren darf nur neben etwaigen dienstlichen Beurteilungen, Berichten, Prüfungsergebnissen u. a. als Beitrag zu dem umfassenden Eignungsurteil verwertet werden), und Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 CE 15.815 -, juris, Rn. 51 f. (Maßgeblichkeit der dienstlichen Beurteilungen "in erster Linie").".

  • VG Düsseldorf, 07.10.2020 - 2 K 5328/18
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 2012 - 6 A 1991/11 - a. a. O., Rn. 92 ff. (für das Eignungsfeststellungsverfahren bei Schulleiterstellen); Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris, Rn. 15; OVG S.-A., Beschluss vom 2. April 2010 - 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19.

    So OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 828/17 -, juris, Rn. 32; a.A. wohl OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 1 B 1395/17 -, juris, Rn. 19 (wohl nur gleichrangig); noch zurückhaltender Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris, Rn. 15 (Ergebnisse von Prüfungen, Tests und Bewerbungsgesprächen dürfen nur ergänzend neben den dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden), OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19 (das Ergebnis von Testverfahren darf nur neben etwaigen dienstlichen Beurteilungen, Berichten, Prüfungsergebnissen u. a. als Beitrag zu dem umfassenden Eignungsurteil verwertet werden), und Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 CE 15.815 -, juris, Rn. 51 f. (Maßgeblichkeit der dienstlichen Beurteilungen "in erster Linie").

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.6.2012 - 6 A 1991/11 - a. a. O. Rn. 92 ff. (für das Eignungsfeststellungsverfahren bei Schulleiterstellen); Sächs. OVG, Beschluss vom 25.9.2013 - 2 B 436/13 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2.4.2010 - 1 M 74/10 -, juris Rn. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - 1 B 715/18

    Zulassung zu dem Aufstiegsverfahren für die verkürzte Aufstiegsausbildung in den

    vgl. die insoweit einheitliche Rechtsprechung: etwa OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017- 6 B 828/17 -, juris, Rn. 24, OVG S.-A., Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19, Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013- 2 B 436/13 -, juris, Rn. 14 f., und Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 CE 15.815 -, juris, Rn. 51 f., jeweils m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017- 6 B 828/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff. (anerkannte Auswahlinstrumente wie z. B. strukturierte Auswahlgespräche dürfen grundsätzlich gleichrangig - bei sachlicher Rechtfertigung sogar vorrangig, Rn. 32 - neben dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden); zurückhaltender Sächs. OVG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris, Rn. 15 (Ergebnisse von Prüfungen, Tests und Bewerbungsgesprächen dürfen nur ergänzend neben den dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden), OVG S.-A., Beschluss vom 26. April 2010- 1 M 74/10 -, juris, Rn. 19 (das Ergebnis von Testverfahren darf nur neben etwaigen dienstlichen Beurteilungen, Berichten, Prüfungsergebnissen u. a. als Beitrag zu dem umfassenden Eignungsurteil verwertet werden), und Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 3 CE 15.815 -, juris, Rn. 51 f. (Maßgeblichkeit der dienstlichen Beurteilungen "in erster Linie").".

  • VG Düsseldorf, 18.07.2018 - 10 K 7618/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2018 - 1 B 800/18

    Zulassungsanspruch eines Bewerbers auf Teilnahme an dem Aufstiegsverfahren für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2018 - 1 B 925/18

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zu dem Aufstiegsverfahren für die verkürzte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2018 - 1 B 828/18

    Zulassung eines Bewerbers vorläufig zu dem Aufstiegsverfahren für die verkürzte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 829/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12

    Schadensersatz wegen Nicht-Beförderung während einer Aufstiegsausbildung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 831/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 830/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

  • VG Magdeburg, 19.06.2012 - 5 B 128/12

    Zulassung zum Aufstieg in eine höhere Laufbahngruppe des Polizeivollzugsdienstes

  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 2631/13

    Auswahlverfahren zur Zulassung für eine Ausbildung für den höheren

  • VG Magdeburg, 17.08.2022 - 5 B 76/22

    Vorläufige Zulassung zum Verwendungsaufstieg im Polizeidienst; Bestimmung einer

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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2010 - 1 M 28/10, 1 M 29/10, 1 M 31/10, 1 M 73/10, 1 M 74/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,78272
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2010 - 1 M 28/10, 1 M 29/10, 1 M 31/10, 1 M 73/10, 1 M 74/10 (https://dejure.org/2010,78272)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.07.2010 - 1 M 28/10, 1 M 29/10, 1 M 31/10, 1 M 73/10, 1 M 74/10 (https://dejure.org/2010,78272)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 1 M 28/10, 1 M 29/10, 1 M 31/10, 1 M 73/10, 1 M 74/10 (https://dejure.org/2010,78272)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren;

    Der Senat hat zu der im Wesentlichen inhaltlich übereinstimmenden Beschwerdebegründung seitens des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin in Beschwerdeverfahren betreffend einen Zulassungsanspruch der dortigen Antragstellerinnen an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald mit Beschluss vom 05. Juli 2010 - 1 M 28/10 u. a. - Folgendes ausgeführt:.

    Weder aus kapazitätsrechtlichen Vorschriften bzw. sonstigem Landesrecht noch aus Verfassungsrecht ist jedoch eine Verpflichtung zur normativen Festlegung von Gruppengrößen in Studienordnungen vorgeschrieben (vgl. VGH München, Beschl. v. 01.07.2009 - 7 CE 09.10044 -, juris; VGH Kassel, Urt. v. 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, juris; OVG Bremen, Beschl. v. 16.03.2010 - 2 B 428/09 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 05.07.2010 - 1 M 28/10 u. a. -).

  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

    Der teilweise anderslautenden obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Anerkennung von Dienstleistungen zwar die Festsetzung von Art und zeitlichem Umfang der für den nicht zugeordneten Studiengang zu erbringenden Lehrveranstaltungen, nicht jedoch die Festsetzung der Gruppengröße erfordert, ist daher nicht zu folgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.07.2005 - 7 CE 05.10069; HessVGH, Beschl. v. 24.09.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 - Juris; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 05.07.2010 - 1 M 28/10 -).
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