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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06 (https://dejure.org/2006,17036)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.05.2006 - 1 M 84/06 (https://dejure.org/2006,17036)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 (https://dejure.org/2006,17036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 33 II; ; BHO § 49; ; LSA-LHO § 49 I; ; LSA-BG § 23; ; LSA-BG § 8 I 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Anspruch auf Beförderung und zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Beamten oder Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf die Übertragung eines konkret-funktionellen Amtes; Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessensfehlerfreie und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn über seine Bewerbung; Herleitung ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Anspruch auf Beförderung und zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Ist dies der Fall, so obliegt es der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, welchem von ihm entsprechend bewerteten Dienstposten er die Planstelle zuordnet und zu welchem Zeitpunkt er die Planstelle besetzt (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Entscheidung vom 21. September 2005 - Az.: 2 A 5.04 -, zitiert nach juris.web; Urteile vom 29. April 1982 - Az.: 2 C 26.80 -, BVerwGE 65, 253, und vom 31. Mai 1990 - Az.: 2 C 16.89 -, Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1) oder ob er den Dienstposten unbesetzt lässt (vgl.: BVerwG, a. a. O., und Urteil vom 22. Juli 1999 - Az.: 2 C 14.98 -, Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 3).

    Diese Entscheidung erfolgt grundsätzlich allein in Wahrnehmung öffentlicher Interessen und berührt keine eigenen Rechte einzelner Beamter (vgl.: BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2005, a. a. O., Urteile vom 24. Januar 1991 - Az.: 2 C 16.88 -, BVerwGE 87, 310, vom 25. April 1996 - Az.: 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112, und vom 22. Juli 1999 - Az.: 2 C 14.98 -, a. a. O.).

    Ein Beamter besitzt demzufolge insoweit grundsätzlich keine subjektiven Ansprüche (BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Entscheidung vom 21. September 2005, a. a. O. [m. w. N.]).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Jeder Beamte hat dabei gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (so BVerwG in ständiger Rechsprechung, zuletzt: Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris.web [m. z. N.]).

    Gleichwohl hat der Beamte gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl auch dann, wenn der Dienstherr Beförderungsstellen nicht ausschreibt, sondern - etwa im Rahmen eines erstellten Beförderungskonzeptes - die Stellenbesetzungen (Beförderungen) vorzunehmen beabsichtigt (so in ständiger Rechtsprechung: BVerwG, zuletzt Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris.web [m. z. N.]).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Ist dies der Fall, so obliegt es der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, welchem von ihm entsprechend bewerteten Dienstposten er die Planstelle zuordnet und zu welchem Zeitpunkt er die Planstelle besetzt (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Entscheidung vom 21. September 2005 - Az.: 2 A 5.04 -, zitiert nach juris.web; Urteile vom 29. April 1982 - Az.: 2 C 26.80 -, BVerwGE 65, 253, und vom 31. Mai 1990 - Az.: 2 C 16.89 -, Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1) oder ob er den Dienstposten unbesetzt lässt (vgl.: BVerwG, a. a. O., und Urteil vom 22. Juli 1999 - Az.: 2 C 14.98 -, Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 3).

    Diese Entscheidung erfolgt grundsätzlich allein in Wahrnehmung öffentlicher Interessen und berührt keine eigenen Rechte einzelner Beamter (vgl.: BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2005, a. a. O., Urteile vom 24. Januar 1991 - Az.: 2 C 16.88 -, BVerwGE 87, 310, vom 25. April 1996 - Az.: 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112, und vom 22. Juli 1999 - Az.: 2 C 14.98 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Indes hat ein Beamter keinen Anspruch darauf hat, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - Az: 6 C 32/85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.]).

    Eine schuldhafte Verletzung des sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergebenden Verbotes, das berufliche Fortkommen eines Beamten ohne rechtlichen Grund zu behindern, vermag insoweit lediglich einen Anspruch des Betroffenen auf Schadensersatz in Geld zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987, a. a. O.).

  • BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Auch aus dem Gebot des Art. 33 Abs. 2 GG lässt sich eine allgemeine Ausschreibungspflicht nicht herleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1978 - Az.: 6 P 6.76 -, BVerwGE 56, 324; OVG LSA, Beschluss v. 19. Januar 2006 - Az.: 1 M 493/05 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2006 - 1 M 493/05

    Amtssitzverlegung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Auch aus dem Gebot des Art. 33 Abs. 2 GG lässt sich eine allgemeine Ausschreibungspflicht nicht herleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1978 - Az.: 6 P 6.76 -, BVerwGE 56, 324; OVG LSA, Beschluss v. 19. Januar 2006 - Az.: 1 M 493/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinander setzen muss (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 10. Februar 2006 - Az.: 1 M 28/06 - [m. w. N.]; vgl. zudem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2002 - Az.: 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797; Beschluss vom 12. April 2002 - Az.: 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883, Beschluss vom 1. Juli 2002 - Az.: 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388, BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - Az.: 1 CS 02.1922 -, NVwZ 2003, 632; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. April 2003 - Az.: 1 BS 332/02 -, NVwZ-RR 2003, 693; siehe auch: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41 [m. w. N.]).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Ein Beförderungsbewerber kann dementsprechend beanspruchen, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl.: BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; Kammerbeschluss vom 29. Juli 2003 - Az.: 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95; BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004, a. a. O., jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinander setzen muss (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 10. Februar 2006 - Az.: 1 M 28/06 - [m. w. N.]; vgl. zudem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2002 - Az.: 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797; Beschluss vom 12. April 2002 - Az.: 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883, Beschluss vom 1. Juli 2002 - Az.: 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388, BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - Az.: 1 CS 02.1922 -, NVwZ 2003, 632; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. April 2003 - Az.: 1 BS 332/02 -, NVwZ-RR 2003, 693; siehe auch: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2006 - 1 M 28/06

    Ruhensregelung von Versorgungsbezügen eines Soldaten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06
    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinander setzen muss (so OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 10. Februar 2006 - Az.: 1 M 28/06 - [m. w. N.]; vgl. zudem: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. April 2002 - Az.: 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797; Beschluss vom 12. April 2002 - Az.: 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883, Beschluss vom 1. Juli 2002 - Az.: 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388, BayVGH, Beschluss vom 16. Januar 2003 - Az.: 1 CS 02.1922 -, NVwZ 2003, 632; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. April 2003 - Az.: 1 BS 332/02 -, NVwZ-RR 2003, 693; siehe auch: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 146 Rn. 41 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 31.03.2005 - 2 B 83.04

    Ausscheiden einer gesundheitlich amtsärztlich für geboten erachteten heimatnahmen

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2006 - 1 L 18/06

    Nicht-Beförderung aufgrund vorangegangenem strafbaren Verhaltens

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2004 - 2 M 212/03

    Konkurrentenstreit, Dienstposten, Anordnungsgrund, Tarifautomatik

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • OVG Sachsen, 15.04.2003 - 1 BS 332/02

    Beschwerdebegründung, Frist, Rechtsmittel, zweiteiliges Rechtsmittelbelehrung,

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

  • VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922

    Beschwerde, Rechtsschutzbedürfnis, Darlegung der Beschwerdegründe, erfristete

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar ( OVG LSA, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • OLG Brandenburg, 08.09.2015 - 2 U 28/14

    Amtshaftungsanspruch: Schadensminderungspflicht bei Mobbing durch

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar (OVG Magdeburg, Beschluss vom 15.05.2006, Az.: 1 M 84/06, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2023 - 1 M 59/23

    Mindestnote als Beförderungsvoraussetzung

    Soweit das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung ausführt, dass es einen Rechtsanspruch auf Beförderung nicht gebe (siehe auch: OVG LSA, Beschluss vom Anspruch vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris Rn. 10), tritt die Beschwerde dem schon nicht (weiter) entgegen.

    Ein Beamter besitzt demzufolge insoweit grundsätzlich keine subjektiven Ansprüche (BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Entscheidung vom 21. September 2005, a. a. O. [m. w. N.]; ebenso: OVG LSA, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris Rn. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Demgegenüber regelt § 23 BG LSA, dass - wie hier - Beförderungen lediglich nach den Grundsätzen des § 8 Abs. 1 Satz 2 BG LSA vorzunehmen sind; eine Bezugnahme auf § 8 Abs. 1 Satz 1 BG LSA erfolgt gerade nicht (ständige Rechtsprechung des beschließenden Gerichtes, etwa: Beschluss vom 7. April 2006 - Az.: 1 M 55/06 - und Beschluss vom 15. Mai 2006 - Az.: 1 M 84/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2008 - 1 M 17/08

    Hinausschieben des Eintrittes in den Ruhestand gemäß § 41 Abs. 2 BG LSA

    Eine schlichte Bezugnahme auf bestimmte frühere Anträge oder Schriftsätze, erstinstanzlich in das Verfahren eingeführte Unterlagen etc. oder gar ein Pauschalverweis auf das erstinstanzliche Vorbringen oder den Inhalt der Gerichtsakten bzw. Verwaltungsvorgänge ist im Hinblick auf die durch § 146 Abs. 4 Satz 1 und 3 VwGO normierten besonderen Darlegungslasten und -anforderungen unzureichend, weil sich die Beschwerdeschrift mit der angefochtenen Entscheidung - unter substantiiertem Vorbringen - auseinander setzen muss (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 10. Februar 2006 - Az.: 1 M 28/06 - Beschluss vom 15. Mai 2006 - Az.: 1 M 84/06 - [jeweils m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 1 M 65/12

    Umsetzung eines Beamten und Auswahlermessen bei vorgesehenem Ortswechsel

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar ( OVG LSA, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13

    Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar ( OVG LSA, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 L 144/11

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar ( OVG LSA, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 1 M 144/11

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Beamten gegen seine Umsetzung

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar ( OVG LSA, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • VG Kassel, 26.09.2022 - 1 K 1045/21

    Konkurrentenstreitverfahren (Hauptsache) bei Dienstpostenübertragung

    Ein Beamter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung und damit auch nicht auf Übertragung eines Dienstpostens, auf dem eine Beförderung oder ein Aufstieg möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, juris Rn. 26 m. w. N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 M 84/06 -, juris Rn. 10).
  • VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht durch einen statusamtsgleichen Beurteiler

  • VG Kassel, 30.05.2022 - 1 L 1768/21
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2011 - 1 M 2/11

    Wegabordnung eines Leiters einer JVA bei Rechtsverstößen zu Lasten Gefangener

  • VG Kassel, 23.11.2020 - 1 L 700/20

    Regelbeurteilung als zwingende Voraussetzung für eine Beförderungsentscheidung

  • VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23

    Hochschulausbildung als konstitutives Anforderungsprofil

  • VG Kassel, 13.01.2023 - 1 L 944/22

    Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt

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