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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12 (https://dejure.org/2013,6583)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.01.2013 - 1 M 97/12 (https://dejure.org/2013,6583)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 1 M 97/12 (https://dejure.org/2013,6583)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    Der Einwand der Wiedererlangung der Fahreignung ist mit Blick auf den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bis zum Ergehen der Widerspruchsentscheidung beachtlich bzw. zu berücksichtigen; Umstände, die vor dieser Zäsur liegen und geltend gemacht werden oder für die Behörde offensichtlich sind, können sich folglich auf die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung auswirken (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, BayVBl. 2006, 18 - zitiert nach juris).

    Steht im Zeitpunkt der Entscheidung der Widerspruchsbehörde bereits fest, dass der Fahrerlaubnisinhaber, der die Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums - allerdings eben noch nicht bestandskräftig - verloren hat, wieder geeignet geworden ist, so scheiden eine Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Bestätigung eines solchen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde nach dem Vorgesagten ohne Weiteres aus (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, a. a. O.).

    Daraus könnte bei systematischer Auslegung gefolgert werden, dass - jedenfalls in aller Regel - ein festgestellter Eignungsmangel solange fortbesteht, bis zumindest eine einjährige durchgängige Abstinenz nachgewiesen ist, wobei den Betroffenen eine entsprechende Nachweisobliegenheit trifft (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, BayVBl. 2006, 18 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Urteil vom 13.09.2003 - 10 S 1917/02 -, ZfS 2004, S. 93, 96).

    Der nicht näher begründeten Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV greife bereits ein, wenn ein sofort vollziehbarer Entziehungsbescheid vorliege (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, BayVBl. 2006, 18 - zitiert nach juris), vermag sich der Senat deshalb nicht anzuschließen.

    Das geltende Recht verlangt von ihm deshalb nicht, von sich aus - d.h. ohne vorgängige Gutachtensanforderung - Nachweise vorzulegen, aus denen sich seine nach seinem Vorbringen wiedererlangte Fahreignung bzw. eine darauf hinführende Entwicklung ergeben, und zu diesem Zweck Aufwendungen zu tätigen und Unterlagen vorzulegen, die sich im Ergebnis unter Umständen als unzureichend erweisen, weil die Behörde zu Recht andere Gesichtspunkte als entscheidungserheblich und andere Beweismittel als zielführend ansieht (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, a. a. O.).

    Kommt die Behörde diesen verfahrensrechtlichen Pflichten nicht nach, hat dies jedenfalls zur Folge, dass die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache als offen anzusehen (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, a. a. O.) und über den Wiederherstellungsantrag auf der Grundlage einer Interessenabwägung im engeren Sinne zu entscheiden wäre.

    In einer derartigen Fallgestaltung dürfen die Voraussetzungen, die für einen (teilweisen) Erfolg des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ausreichen, maßvoll hinter den Anforderungen zurückbleiben, die an den vollen Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung zu stellen sind (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2010 - 1 M 103/10

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Einnahme harter Drogen hängt nicht von Erreichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    In der Rechtsprechung des Senats ist allerdings - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist - geklärt, dass grundsätzlich bzw. im Regelfall bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung rechtfertigt, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen müsste (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548; Beschl. v. 20.05.2010 - 1 M 103/10 -, juris; Beschl. v. 09.03.2009 - 1 M 5/09 - Beschl. v. 28.07.2004 - 1 M 149/04 - Beschl. v. 22.07.2005 - 1 M 76/05 - Beschl. v. 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris; vgl. ebenso VGH München, Beschl. v. 24.11.2008 - 11 CS 08.2665 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.05.2008 - 1 B 191/08 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 05.09.2008 - 7 K 2965/08 - VG Braunschweig, Beschl. v. 23.02.2005 - 6 B 66/05 -, NJW 2005, 1816, 1817).

    Ebenso zutreffend verweist das Verwaltungsgericht darauf, dass es nicht erforderlich ist, dass eine Wirk- oder Abbaustoffkonzentration nachgewiesen ist, die den jeweils von der sog. Grenzwertekommission festgelegten analytischen Grenzwert für die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Stoffe erreicht oder überschreitet (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 20.05.2010 - 1 M 103/10 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    In der Rechtsprechung des Senats ist allerdings - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist - geklärt, dass grundsätzlich bzw. im Regelfall bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung rechtfertigt, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen müsste (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548; Beschl. v. 20.05.2010 - 1 M 103/10 -, juris; Beschl. v. 09.03.2009 - 1 M 5/09 - Beschl. v. 28.07.2004 - 1 M 149/04 - Beschl. v. 22.07.2005 - 1 M 76/05 - Beschl. v. 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris; vgl. ebenso VGH München, Beschl. v. 24.11.2008 - 11 CS 08.2665 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.05.2008 - 1 B 191/08 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 05.09.2008 - 7 K 2965/08 - VG Braunschweig, Beschl. v. 23.02.2005 - 6 B 66/05 -, NJW 2005, 1816, 1817).

    Es kann aber regelmäßig selbst dann, wenn die konkrete Einnahme dem Betroffenen verborgen geblieben ist, eine möglichst detaillierte Schilderung der Vorgänge erwartet werden, in deren Rahmen es möglicherweise zu der Drogeneinnahme gekommen sein könnte (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548, 549).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - 16 B 356/12

    Vorliegen eines Erstkonsums bei einer Amphetaminkonzentration von 97 µ/l Serum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    Abgesehen davon, dass der Antragsgegner dies in seinem Schriftsatz letztlich selbst einräumt ("Die Abstinenznachweise sind immer nur Bestandteil eines MPU-Gutachtens"), ergibt sich diese Bedeutung aus Nr. 9.5 Anlage 4 FeV, wonach zur Wiedererlangung der Eignung im Regelfall eine einjährige Abstinenz nach Entgiftung und Entwöhnung erforderlich ist (vgl. auch etwa OVG Münster, Beschl. v. 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, juris).

    Selbst wenn man - trotz des Umstandes, dass eine bewusste Einnahme von Drogen offen erscheint - die grundsätzliche Notwendigkeit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung annimmt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 02.04.2012 - 16 B 356/12 -, juris), ist es bei der erörterten besonderen Sachlage schließlich jedenfalls unter dem Blickwinkel der Amtsermittlungspflicht (vgl. § 24 VwVfG M-V, § 2 Abs. 7 Satz 1 StVG) nach § 14 FeV verfahrensrechtlich Sache des Antragsgegners, den Antragsteller ggfs. zur Vorlage von weiteren Gutachten aufzufordern, wenn die Behörde dennoch weiterhin Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers sieht bzw. diese nicht als ausgeräumt betrachtet.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    Daraus könnte bei systematischer Auslegung gefolgert werden, dass - jedenfalls in aller Regel - ein festgestellter Eignungsmangel solange fortbesteht, bis zumindest eine einjährige durchgängige Abstinenz nachgewiesen ist, wobei den Betroffenen eine entsprechende Nachweisobliegenheit trifft (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, BayVBl. 2006, 18 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Urteil vom 13.09.2003 - 10 S 1917/02 -, ZfS 2004, S. 93, 96).

    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren obliegt es dabei grundsätzlich zunächst dem Fahrerlaubnisinhaber, das Bestehen solcher atypischen Umstände in seiner Person substantiiert darzulegen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30.09.2003 - 10 S 1917/02 -, ZfS 2004, S. 93, 96; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 19.03.2004 - 1 M 2/04 -, juris).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss den Entzug dieser Berechtigung dann hinnehmen, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr für dessen Sicherheit resultiert; dieses Risiko muss allerdings deutlich über demjenigen liegen, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verbunden ist (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    Der Senat geht allerdings vorliegend davon aus, dass ein - möglicher - Eignungsmangel auf der Grundlage der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur gebotenen und möglichen summarischen Prüfung mit Blick auf die besonderen Umstände des Einzelfalles jedenfalls im Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung - dass über den am 10. Mai 2012 eingelegten Widerspruch des Antragstellers bereits entschieden wäre, ist von den Beteiligen auf Nachfrage verneint worden und auch sonst nicht ersichtlich (grundsätzlich ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgeblich, vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.1995 - 11 C 34.94 -, BVerwGE 99, 249; Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 - jeweils zitiert nach juris) - nicht mehr vorliegen und die angegriffene Verfügung damit rechtswidrig sein dürfte.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    Der Senat geht allerdings vorliegend davon aus, dass ein - möglicher - Eignungsmangel auf der Grundlage der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur gebotenen und möglichen summarischen Prüfung mit Blick auf die besonderen Umstände des Einzelfalles jedenfalls im Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung - dass über den am 10. Mai 2012 eingelegten Widerspruch des Antragstellers bereits entschieden wäre, ist von den Beteiligen auf Nachfrage verneint worden und auch sonst nicht ersichtlich (grundsätzlich ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgeblich, vgl. BVerwG, Urt. v. 27.09.1995 - 11 C 34.94 -, BVerwGE 99, 249; Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081 - jeweils zitiert nach juris) - nicht mehr vorliegen und die angegriffene Verfügung damit rechtswidrig sein dürfte.
  • OVG Hamburg, 24.01.2007 - 3 Bs 300/06

    Keine Fahreignung bei einmaliger Einnahme von Cocain

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    In der Rechtsprechung des Senats ist allerdings - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist - geklärt, dass grundsätzlich bzw. im Regelfall bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung rechtfertigt, ohne dass ein Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen müsste (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548; Beschl. v. 20.05.2010 - 1 M 103/10 -, juris; Beschl. v. 09.03.2009 - 1 M 5/09 - Beschl. v. 28.07.2004 - 1 M 149/04 - Beschl. v. 22.07.2005 - 1 M 76/05 - Beschl. v. 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris; vgl. ebenso VGH München, Beschl. v. 24.11.2008 - 11 CS 08.2665 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.05.2008 - 1 B 191/08 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Bs 300/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 05.09.2008 - 7 K 2965/08 - VG Braunschweig, Beschl. v. 23.02.2005 - 6 B 66/05 -, NJW 2005, 1816, 1817).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2004 - 1 M 2/04

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Drogen; Betäubungsmittel; Konsum; Amphetamin;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2013 - 1 M 97/12
    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren obliegt es dabei grundsätzlich zunächst dem Fahrerlaubnisinhaber, das Bestehen solcher atypischen Umstände in seiner Person substantiiert darzulegen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30.09.2003 - 10 S 1917/02 -, ZfS 2004, S. 93, 96; vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 19.03.2004 - 1 M 2/04 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2006 - 1 M 22/06

    Für die Feststellung der Nichteignung wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln

  • OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum so genannter harter Drogen

  • VG Braunschweig, 23.02.2005 - 6 B 66/05

    Einnahme von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) als Mangel

  • VG Gelsenkirchen, 05.09.2008 - 7 K 2965/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2010 - 7 L 877/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis, BTM-Konsum, unbewusste Einnahme von Drogen

  • VG Gelsenkirchen, 24.08.2011 - 7 L 833/11

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Drogen

  • VG Potsdam, 19.10.2007 - 10 L 703/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum; Erforderlichkeit

  • VG Regensburg, 20.01.2011 - RO 8 S 11.00033

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

  • VG Schleswig, 23.03.2010 - 3 A 242/09
  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 11 CS 07.2905
  • VGH Bayern, 24.11.2008 - 11 CS 08.2665

    Kokainkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; kein Sonderfall im Sinne der

  • VG Schwerin, 07.12.2015 - 4 B 3933/15

    Einstweiliger Rechtsschutz: Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Da - wie von der Antragstellerin selbst vorgetragen - ein Betäubungsmittelkonsum auf Goa-Festivals typisch sei, sei offensichtlich besondere Aufmerksamkeit angebracht, um Verwechslungen von Getränken von vornherein auszuschließen (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, juris, Rn. 9).

    Nach der Rechtsprechung des OVG M-V, der sich insoweit auch die Kammer anschließt, rechtfertigt grundsätzlich bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" die Annahme der Nichteignung, ohne dass es eines Zusammenhangs zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bedarf (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, juris, Rn. 6; Beschluss vom 04.10.2011, Az. 1 M 19/11, juris, Rn. 6; Beschluss vom 20.05.2010, Az. 1 M 103/10, juris, Rn. 10).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass eine Wirk- oder Abbaustoffkonzentration nachgewiesen ist, die den jeweils von der sogenannten Grenzwertkommission festgelegten analytischen Grenzwert für die in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführten Stoffe erreicht oder überschreitet (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 28.01.2013, Az. 1 M 97/12, a.a.O.; Beschluss vom 04.10.2011, Az. 1 M 19/11, a.a.O.; Beschluss vom 20.05.2010, Az. 1 M 103/10, juris, Rn. 11).

    Die Antragstellerin hätte daher besondere Aufmerksamkeit darauf legen und jegliche Maßnahmen ergreifen müssen, um unbewussten Drogenkonsum zu vermeiden (vgl. OVG M-V, Beschluss v. 28.01.2013, a.a.O., Rn. 9).

  • OVG Sachsen, 30.11.2020 - 6 B 257/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Crystal Meth; Methamphetamin

    Die Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte hält es dabei zudem für unerheblich, ob das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen nachgewiesen ist (BayVGH, Beschl. v. 17. Mai 2019 - 11 CS 19.308 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 5. Februar 2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rn. 10; SaarlOVG, Beschl. v. 24. April 2018 - 1 B 105/18 -, juris Rn. 10; VGH BW, Urt. v. 27. Juli 2016 - 10 S 1880/15 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 7. April 2014 - 10 S 404/14 -, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 30. Juni 2003 - 1 B 206/03 -, juris Rn. 5; NdsOVG, Beschl. v. 11. August 2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 7; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10 B 10142/18 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 6. März 2007 - 16 B 332/07 -, juris Rn. 4; OVG LSA, Beschl. v. 14. Juni 2013 - 3 M 68/13 -, juris Rn. 6; ThürOVG, Beschl. v. 9. Juli 2014 - 2 EO 589/13 - , juris Rn. 14; OVG M-V, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 1 M 97/12 -, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 20. November 2007 - 3 So 147/06 -, juris Rn. 6; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 15. Februar 2008 - 1 S 186/07 -, juris Rn. 6; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2 StVG Rn. 53 m. w. N).
  • VGH Bayern, 09.09.2022 - 11 CS 22.1504

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

    Danach muss derjenige, der sich auf die nach allgemeiner Lebenserfahrung seltene Ausnahme einer unbewussten Betäubungsmitteleinnahme beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2021 - 11 CS 21.1896 - NZV 2022, 104 = juris Rn. 10 f.; B.v. 25.11.2021 - 11 CS 21.2423 u.a. - ZfSch 2022, 114 = juris Rn. 17; B.v. 19.11.2021 - 11 CS 21.2215 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.; OVG Saarland, B.v. 2.9.2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NW, B.v. 20.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.; B.v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 - Blutalkohol 51, 196 = juris Rn. 8 f.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.2.2015 - 1 M 67.14 - VerkMitt 2015, Nr. 38 = juris Rn. 4; SächsOVG, B.v. 16.12.2014 - 3 B 127/14 - Blutalkohol 52, 290 = juris Rn. 5; OVG MV, B.v. 28.1.2013 - 1 M 97/12 - Blutalkohol 50, 1 = juris Rn. 8 f.).
  • VG Schwerin, 23.12.2021 - 6 B 1698/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums sog. harter Drogen;

    Bereits die einmalige - bewusste - Einnahme von sogenannten "harten Drogen" rechtfertigt die Annahme der Nichteignung, ohne dass es eines Zusammenhangs zwischen dem Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr bedarf (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 1 M 97/12 - Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 - Beschluss vom 20. Mai 2010 - 1 M 103/10 - alle zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 LA 126/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines rechtmäßig angeordneten

    Solange deshalb über den Widerspruch gegen eine Fahrerlaubnisentziehung nicht entschieden ist, muss die Behörde die Rechtmäßigkeit der erlassenen Entziehungsverfügung "unter Kontrolle" halten (OVG Greifswald, Beschl. v. 28.01.2013 - 1 M 97/12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 29.01.2021 - 6 B 390/20

    Einmalige Einnahme von Betäubungsmitteln - Ungeeignetheit zur Teilnahme am

    9 Die Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte hält es für unerheblich, ob das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen nachgewiesen ist (BayVGH, Beschl. v. 17. Mai 2019 - 11 CS 19.308 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 5. Februar 2018 - 11 ZB 17.2069 -, juris Rn. 10; SaarlOVG, Beschl. v. 24. April 2018 - 1 B 105/18 -, juris Rn. 10; VGH BW, Urt. v. 27. Juli 2016 - 10 S 1880/15 -, juris Rn. 20; Beschl. v. 7. April 2014 - 10 S 404/14 -, juris Rn. 5; HessVGH, Beschl. v. 21. März 2012 - 2 B 1570/11 -, juris Rn. 6; OVG Bremen, Beschl. v. 30. Juni 2003 - 1 B 206/03 -, juris Rn. 5; NdsOVG, Beschl. v. 11. August 2009 - 12 ME 156/09 -, juris Rn. 7; OVG Rh.- Pf., Beschl. v. 10 B 10142/18 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 6. März 2007 - 16 B 332/07 -, juris Rn. 4; OVG LSA, Beschl. v. 14. Juni 2013 - 3 M 68/13 -, juris Rn. 6; ThürOVG, Beschl. v. 9. Juli 2014 - 2 EO 589/13 -, juris Rn. 14; OVG M-V, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 1 M 97/12 -, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 20. November 2007 - 3 So 147/06 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Februar 2008 - 1 S 186/07 -, juris Rn. 6; ebenso: Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 2 StVG Rn. 53 m. w. N; tendenziell a. A. HessVGH, Beschl. v. 14. Januar 2002 - 2 TG 3008/01 -, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Hamburg, 24.10.2018 - 5 K 4624/15

    Nachweis einer Verhaltensumstellung nach Betäubungsmittelkonsum;

    Auch wenn § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV seinem Wortlaut nach eine bereits entzogene Fahrerlaubnis voraussetzt (vgl. hierzu OVG Greifswald, Beschl. v. 28.1.2013, 1 M 97/12, juris Rn. 19), spricht dies nicht zwingend dagegen, die darin enthaltene Wertung im Wege einer systematischen Auslegung auf die Vorbemerkung Nr. 3 zur Anlage 4 der FeV zu übertragen (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 26.1.2012, 4 K 1256/11, juris Rn. 25 f.).
  • VGH Bayern, 30.01.2023 - 11 CS 22.2596

    Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer bulgarischen Fahrerlaubnis wegen

    Derjenige, der sich auf die nach allgemeiner Lebenserfahrung seltene Ausnahme einer unbewussten Betäubungsmitteleinnahme beruft, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (BayVGH, B.v. 9.9.2022 - 11 CS 11.1504 - juris Rn. 28 m.w.N.; vgl. auch OVG Saarland, B.v. 2.9.2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NW, B.v. 20.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.; B.v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 - Blutalkohol 51, 196 = juris Rn. 8 f.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.2.2015 - 1 M 67.14 - VerkMitt 2015, Nr. 38 = juris Rn. 4; SächsOVG, B.v. 16.12.2014 - 3 B 127/14 - Blutalkohol 52, 290 = juris Rn. 5; OVG MV, B.v. 28.1.2013 - 1 M 97/12 - Blutalkohol 50, 1 = juris Rn. 8 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

    Ob der Kläger seine mit dem Drogenkonsum verlorene Fahreignung ggf. nach Erlass des Entziehungsbescheides in Gestalt des Widerspruchsbescheides wiedererlangt hat, ist somit eine Frage der Neuerteilung der Fahrerlaubnis (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG MV, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 1 M 97/12- juris) und berührt das hiesige Verfahren nicht.
  • VG Bayreuth, 06.06.2013 - B 1 S 13.283

    Nichterreichen des Grenzwerts von 25 ng/ml fahreignungsrechtlich ohne Bedeutung

    Die Fahrerlaubnisbehörde konnte daher aufgrund des Konsums der harten Droge Methamphetamin/Amphetamin durch den Antragsteller vom Vorliegen eines Regelfalls im Sinne der Vorbemerkung 3 und der Ziffer 9.1 der Anlage 4 zu § 14 FeV ausgehen und die Fahrerlaubnis ohne vorherige Einholung eines Fahreignungsgutachtens sofort entziehen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171, B.v. 24.7.2012 - 11 ZB 12.1362, B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807, B.v. 9.5.2012 - 11 ZB 12.614, B.v. 12.2.2012 - 11 CS 12.28, B.v. 28.11.2011 - 11 CS 11.2393, B.v. 24.3.2011 - 11 C 11.318, B.v.15.3.2011 - 11 CS 11.15, B.v. 16.12.2010 - 11 CS 10.2718, B.v. 19.10.2010 - 11 CS 10.2330, B.v. 4.10.2010 - 11 ZB 09.2973, B.v. 29.6.2010 - 11 ZB 08.3297, B.v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 und B.v. 21.4.2010 - 11 B 09.3229; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 28.1.2013 - 1 M 97/12; Sächsisches OVG, B.v. 14.12.2012 - 3 B 274/12 und B.v. 14.2.2012 - 3 B 357/11 - Blutalkohol 49, 182; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 8.11.2012 - 3 M 599/12 und B.v. 13.4.2012 - 3 M 47/12 - Blutalkohol 49, 327; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 29.10.2012 - 16 B 1106/12 - Blutalkohol 49, 341, B.v. 2.4.2012 und B.v. 22.3.2012 - 16 B 356/12 - 16 B 231/12; HessVGH, B.v. 21.3.2012 - NJW 2012, 2294; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - Blutalkohol 49; OVG Lüneburg, B.v. 23.11.2011 - 12 ME 245/11 - ZfSch 2012, 113).
  • VG Bayreuth, 22.01.2014 - B 1 K 12.663

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 25.11.2021 - 11 CS 21.2423

    Fahreignungsausschließender Drogenkonsum und angeblich unbewusste Einnahme

  • VG Schwerin, 28.10.2022 - 6 A 285/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des - einmaligen - Konsums von Kokain

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