Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Jahresfrist zur Rücknahme eines fiktiven Vorbescheides bei Bewusstwerden des zuständigen Amtswalters über die Notwendigkeit der Rücknahme; Umfang des Vertrauensschutzes gegen die Rücknahme eines fiktiven Vorbescheids; Einschränkung des Rücknahmeermessens durch ...
- Judicialis
LBO SH § 72 Abs. 2; ; LBO SH § 75 Abs. 11; ; LVwG SH § 116 Abs. 3; ; LVwG SH § 116 Abs. 4
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rücknahme eines Vorbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 17.05.2004 - 5 B 74/02
- OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2001 - 1 K 6/99
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03
Dafür spricht in der Tat die im (Normenkontroll-)Urteil des Senats v. 06.12.2001 - 1 K 6/99 - bejahte Anwendbarkeit des § 215 a Abs. 1 BauGB.Den Antragstellern war aus dem Normenkontrollverfahren (1 K 6/99) bekannt, dass die Ortsplanung ihrem Bauwunsch keinen Raum gab; wenn sie - gleichwohl - Planungsaufwendungen getätigt haben, vermag dies die Rücknehmbarkeit einer der Ortsplanung widersprechenden Fiktivgenehmigung nicht zu beeinflussen.
- OVG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 1 LB 75/03
Berufungsantrag, Berufungsbegründung, Frist, Lebensmittelhandel, Rücknahme, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03
Der Rücknahme nach § 116 Abs. 1 LVwG unterliegen auch fingierte Bescheide, denen keine andere oder "stärkere" Bestandskraft zukommt als den von einer Behörde tatsächlich erlassenen Bescheiden (Urt. des Senats vom 01.04.2004, 1 LB 75/03;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 2003, § 48 Rn. 6). - BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03
Der zuständige Amtswalter muss sich zunächst der Notwendigkeit einer Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsaktes bewusst geworden sein; erst dann ist ihm diese Entscheidung - ggf. unter Ausübung des nach § 116 Abs. 1 LVwG obwaltenden Ermessens - möglich und die Jahresfrist gem. § 116 Abs. 4 LVwG beginnt (vgl. - grundlegend - BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, GrSen 1.84, BVerwGE 70, 356 ff., weiter: Beschl. v. 03.11.1992, 4 B 97.92, Juris, Beschl. v. 05.08.1998, 7 B 58.98, Juris …sowie Urt. v. 24.01.2001, 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 ff.).
- BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00
Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03
Der zuständige Amtswalter muss sich zunächst der Notwendigkeit einer Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsaktes bewusst geworden sein; erst dann ist ihm diese Entscheidung - ggf. unter Ausübung des nach § 116 Abs. 1 LVwG obwaltenden Ermessens - möglich und die Jahresfrist gem. § 116 Abs. 4 LVwG beginnt (vgl. - grundlegend - BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, GrSen 1.84, BVerwGE 70, 356 ff., weiter: Beschl. v. 03.11.1992, 4 B 97.92, Juris, Beschl. v. 05.08.1998, 7 B 58.98, Juris sowie Urt. v. 24.01.2001, 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 ff.). - BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 58.98
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03
Der zuständige Amtswalter muss sich zunächst der Notwendigkeit einer Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsaktes bewusst geworden sein; erst dann ist ihm diese Entscheidung - ggf. unter Ausübung des nach § 116 Abs. 1 LVwG obwaltenden Ermessens - möglich und die Jahresfrist gem. § 116 Abs. 4 LVwG beginnt (vgl. - grundlegend - BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, GrSen 1.84, BVerwGE 70, 356 ff., weiter: Beschl. v. 03.11.1992, 4 B 97.92, Juris, Beschl. v. 05.08.1998, 7 B 58.98, Juris …sowie Urt. v. 24.01.2001, 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 ff.). - BGH, 26.07.2001 - III ZR 206/00
Fortsetzung der Bearbeitung eines Baugesuchs nach Widerspruch gegen die …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03
Der Hinweis der Antragsteller auf die (amtshaftungsrechtliche) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 26.07.2001, III ZR 206/00, NVwZ 2002, 123 f.) führt zu keiner anderen Beurteilung. - BVerwG, 03.11.1992 - 4 B 97.92
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 1 MB 7/03
Der zuständige Amtswalter muss sich zunächst der Notwendigkeit einer Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsaktes bewusst geworden sein; erst dann ist ihm diese Entscheidung - ggf. unter Ausübung des nach § 116 Abs. 1 LVwG obwaltenden Ermessens - möglich und die Jahresfrist gem. § 116 Abs. 4 LVwG beginnt (vgl. - grundlegend - BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984, GrSen 1.84, BVerwGE 70, 356 ff., weiter: Beschl. v. 03.11.1992, 4 B 97.92, Juris, Beschl. v. 05.08.1998, 7 B 58.98, Juris …sowie Urt. v. 24.01.2001, 8 C 8.00, BVerwGE 112, 360 ff.).
- OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05
Mädlerpassage bleibt uneingeschränkt zugänglich
Gleiches gilt für einen fiktiven Bauvorbescheid (OVG Schl.-H., Beschl. v. 1.9.2004 - 1 MB 7/03 -). - OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2007 - 1 LA 21/07 Soweit die Klägerin im Zusammenhang mit dem Vorbescheidsantrag Planungskosten aufgewandt hat, wird das Rücknahmeermessen insoweit nicht eingeschränkt (vgl. Beschl. des Senats v. 01.09.2004, 1 MB 7/03, NordÖR 2005, 65/66).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - 1 MB 27/19
Rücknahme einer Baugenehmigung - Baustelleneinstellung mit Sofortvollzug
Die Fristproblematik hat das Verwaltungsgericht auf Seite 6 des Beschlussabdrucks unter Bezugnahme auf einschlägige Rechtsprechung u.a. des Senats (Beschluss vom 01.09.2004 - 1 MB 7/03 - m.w.N.) dargestellt und insoweit zutreffend ausgeführt, dass es für den Beginn der Jahresfrist nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses des (rechtswidrigen) Verwaltungsaktes, sondern darauf ankommt, wann der innerbehördlich zuständige Amtswalter von den die Rücknahme des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Tatsachen positiv Kenntnis erlangt hat.
- OVG Schleswig-Holstein, 20.10.2011 - 1 LB 5/11
Rücknahme eines fiktiv entstandenen Bauvorbescheids
Jedenfalls für die hier vorliegende Fallgestaltung bleibt er dabei, dass die Jahresfrist bei konsequenter Anwendung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts erst in dem Zeitpunkt zu laufen beginnt bzw. zu laufen beginnen kann, in dem die Behörde erkennt, dass überhaupt ein (rechtswidriger) Verwaltungsakt existiert (so schon für diese Fallgestaltung: Beschl. d. Senats v. 01.09.2004 - 1 MB 7/03 -). - VG Schleswig, 09.10.2019 - 2 B 40/19
Rücknahme Baugenehmigung, Baueinstellung, Versiegelung - Antrag auf Anordnung der …
Erst dann ist ihm diese Entscheidung möglich und die Jahresfrist gemäß § 116 Abs. 4 LVwG beginnt (vgl. BVerwG Urt. V. 28.6.2012 - 2 C 13/11 - juris m.w.N.; OVG Schleswig B.v. 1.9.2004 - 1 MB 7/03 -). - VG Berlin, 25.11.2021 - 13 K 36.20
Umwandlungsschutz: "Herausteilung" einer einzigen Eigentumswohnung im Vorfeld …
Die Jahresfrist für die Rücknahme einer fiktiven Genehmigung beginnt daher nicht bereits zu laufen, wenn die gesetzliche Fiktion eintritt, sondern erst dann, wenn dem zuständigen Amtswalter die Notwendigkeit erstmals bewusst wird, dass über die Rücknahme der Genehmigung zu entscheiden ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. September 2004 - 1 MB 7/03 - juris 1. LS, BeckRS 2005, 25863 Rn. 10).