Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06   

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https://dejure.org/2006,5330
OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06 (https://dejure.org/2006,5330)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 (https://dejure.org/2006,5330)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2006 - 1 ME 166/06 (https://dejure.org/2006,5330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Außenbereichswohnnutzung gegen Rinderhaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 6 VwGO; § 80a Abs. 2 VwGO; § 80a Abs. 3 VwGO
    Anordnung der Reduzierung des Tierbestands eines Landwirts bei unzumutbaren Geruchsbelästigungen durch von Stallanlagen ausgehenden Immissionen; Vereinbarkeit der Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen; Maßstab für eine erhebliche ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 VI 1; ; VwGO § 80a II; ; VwGO § 80a III 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenbereichswohnnutzung gegen Rinderhaltung - Abstand; Aussetzungsantrag; Geruchsbeeinträchtigungen; GIRL; Nachbarschutz; Rinderhaltung; Weihenstephan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außenbereich: Wohnnutzung gegen Rinderhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der Reduzierung des Tierbestands eines Landwirts bei unzumutbaren Geruchsbelästigungen durch von Stallanlagen ausgehenden Immissionen; Vereinbarkeit der Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen; Maßstab für eine erhebliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 478
  • BauR 2007, 758
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 11.04.1997 - 1 L 7648/95

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Geruchsimmissions-Richtlinie; Schweinehaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, AgrarR 1995, 283 = BRS 57 Nr. 106 = NuR 1996, 42; vgl. auch Urteil v. 11.4.1997 u. a. in der Sache 1 L 7648/95 -, NdsVBl.

    1997, 259 = AgrarR 1999, 187 = NuR 1998, 393) werden Dorfgebietsgrundstücke durch Gerüche nicht erheblich belästigt, wenn deutlich wahrnehmbare belästigende Gerüche (3 GE/m³) nicht an mehr als 5 % der Jahresstunden zu verzeichnen und in der übrigen Zeit keine Ekel oder Übelkeit auslösenden Gerüche zu erwarten sind.

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 1 LA 277/03

    Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs eines Nachbarn bei formeller

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 1 M 2569/99

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung für; Geruchsausbreitung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2004 - 1 ME 231/04

    Abwehrrecht; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Drittschutz; Entwicklungsmöglichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04

    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Es entspricht zwar ständiger, wenngleich unverändert umstrittener Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, Rechtszugangsvoraussetzung eines auf § 80a VwGO gestützten gerichtlichen Eilantrages sei, dass sich der Antragsteller zuvor ohne Erfolg oder ohne dessen rechtzeitige Bescheidung mit einem Aussetzungsantrag an die Behörde gewandt hat (vgl. zusammenfassend z. B. Senatsbeschluss v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, NVwZ-RR 2005, 69 = BauR 2004, 1596 = NdsRpfl.
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 1 MB 2768/01

    Außenwohnbereich; Belästigung; Geruchsbelästigung; Nachbarschutz; Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.1992 - 6 B 10344/92

    Aussetzungsantrag; Antragstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Diese Pflicht, deren Nichterfüllung durch eine erst nach Antragstellung nachgeholte Ablehnung des Aussetzungsantrages nicht geheilt werden kann (Zugangsvoraussetzung; s. dazu z. B. OVG Koblenz, B. v. 15.4.92 - 6 B 10344/92 - DVBl. 92, 1296 = DÖV 1992, 976), steht dem Eilantrag (aller Voraussicht nach) aber nicht entgegen.
  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 B 00.366

    Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Dorfgebiet im Abstand von 10 m zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • VGH Bayern, 03.01.1995 - 2 B 91.2878

    Bauplanungsrecht: Rücksichtnahmegebot im Verhältnis zu landwirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Bei der Beurteilung der Frage, ob die Haltung von Kühen und Rindern mit dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen zu vereinbaren ist, orientiert sich der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG Lüneburg, B. v. 6.9.1999 - 1 M 2569/99 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; B. v. 13.8.2001 - 1 MA 2335/01 -, Vnb, und B. in derselben Sache vom 3.12.2001 - 1 MB 2768/01 -, Volltext JURIS, sonstige Vnb; Beschl. v. 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; Beschl. v. 10.9.2004 - 1 ME 231/04 - vgl. dazu etwa auch BayVGH, Urt. v. 3.1.1995 - Az. 2 B 91.2878 -, BayVBl. 1995, 347 = NuR 1995, 364; ferner Urt. v. 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605 = AUR 2005, 407) an den Ergebnissen der Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnisse im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90

    Putenmaststall; Geräusche; Immissionen; Zumutbarkeit; Berechnung; Meteorologische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, AgrarR 1995, 283 = BRS 57 Nr. 106 = NuR 1996, 42; vgl. auch Urteil v. 11.4.1997 u. a. in der Sache 1 L 7648/95 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2005 - 1 LB 48/05

    Forderung von Gebühren durch eine Behörde bei Schaffung eines Gebührentatbestands

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

    Von einer nochmaligen Entscheidung des Antragsgegners über die Aussetzung der Vollziehung vor der Anrufung des Verwaltungsgerichts wäre daher auch nicht mehr eine nennenswerte Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erwarten gewesen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Nds. OVG, Beschl. v. 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, NVwZ 2007, 478), zumal davon auszugehen ist, dass dem Antragsgegner bereits bei der Entscheidung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewusst gewesen sein wird, dass voraussichtlich Umweltschutzverbände gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen vorgehen werden.
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20

    Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung;

    Von einer nochmaligen Entscheidung des Antragsgegners über die Aussetzung der Vollziehung vor der Anrufung des Verwaltungsgerichts wäre daher auch nicht mehr eine nennenswerte Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erwarten gewesen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Nds. OVG, Beschl. v. 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, NVwZ 2007, 478), zumal davon auszugehen ist, dass dem Antragsgegner bereits bei der Entscheidung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewusst gewesen sein wird, dass voraussichtlich Umweltschutzverbände gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen vorgehen werden.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 1 KN 69/07

    Abwehransprüche eines Milchviehbetriebes gegen die Nachnutzung eines ehemaligen

    Daran muss sich die Abwägung messen lassen, auch wenn die GIRL in Fällen der vorliegenden Art nicht zwingend anzuwenden ist (vgl. insoweit ausführlich OVG Lüneburg, Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, Entscheidungsdatenbank und juris; zuvor schon OVG Lüneburg, Urt. v. 17.10.2002 - 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5 = AgrarR 2004, 15; Beschl. v. 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, NVwZ 2007, 478 = RdL 2007, 54; Beschl. v. 27.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 242; vgl. auch VGH Kassel, Urt. v. 12.11.2007 - 4 N 3204/05 -, AUR 2008, 231).

    Unabhängig hiervon hat der Senat auch deshalb keine Zweifel daran, dass die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung "auf der sicheren Seite" liegen, weil er selbst in vergleichbaren Fragen in ständiger Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, NVwZ 2007, 478 = RdL 2007, 54, vom 12.6.2007 - 1 ME 122/07 -, u. v. 14.1.2008 - 1 ME 315/07 -) die Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München heranzieht ("Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen").

  • VGH Baden-Württemberg, 05.01.2009 - 8 S 2673/08

    Schutzanspruch benachbarter Wohnbebauung gegenüber den von einer Rinderhaltung im

    Zum anderen übersieht sie, dass diese Studie bereits mehrfach in der Rechtsprechung als taugliche Grundlage für die Beantwortung der Frage herangezogen worden ist, ob die Haltung von Rindern dem Schutzanspruch benachbarter Wohnnutzungen gerecht wird (NdsOVG, Beschluss vom 11.3.2006 - 1 ME 166/06 - NVwZ 2007, 478; Beschluss vom 30.8.2004 - 1 LA 277/03 - NVwZ-RR 2005, 455; BayVGH, Urteil vom 3.1.1995 - 2 B 91.2878 - BayVBl. 1995, 347; Urteil vom 23.11.2004 - 25 B 00.366 - NVwZ-RR 2005, 605; VG München, Urteil vom 13.12.2007 - M 11 K 06.4621 - juris, jeweils m. w. N.).
  • OVG Saarland, 09.01.2013 - 2 B 299/12

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines drittbegünstigenden

    Das ist nur anzunehmen, wenn erstens der Verwaltungsakt, dessen sofortige Durchsetzung begehrt wird, rechtmäßig ist, wenn zweitens der durch ihn begünstigte Dritte einen subjektiven Anspruch auf seinen Erlass, hier also auf ein bauaufsichtsbehördliches Einschreiten auf der Grundlage des § 82 Abs. 1 LBO 2004, hat(vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, BRS 70 Nr. 169, VGH Mannheim, Beschluss vom 19.4.2002 - 3 S 590/02 -, BRS 65 Nr. 196) und wenn er drittens ein besonderes Interessen an der sofortigen Vollziehung gegebenenfalls unter Einsatz von Verwaltungszwang geltend machen kann.(vgl. etwa Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011 Rn 1095).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19

    Anlass; anlassgebende Veranstaltung; Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz;

    Gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO gilt § 80 Abs. 5 bis 8 VwGO entsprechend.Ob es infolge dessen wie von dem Verwaltungsgericht angenommen für die Zulässigkeit des Antrags nach § 80a Abs. 3 Satz 1 VwGO aufgrund des § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO in der Regel eines vorherigen erfolglosen Antrags bei der Verwaltungsbehörde bedarf, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. ablehnend: Beschluss des Senats vom 05.05.2017 - 7 ME 31/17 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.05.2018 - 12 ME 64/18 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.02.2014 - 8 CS 13.1848 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.1994 - 8 S 2380/94 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. § 80a Rn. 21; a.A.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, juris; Heydemann, NVwZ 1993, 419 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2008 - 1 ME 16/08

    Abwehranspruch des Betreibers eines im Außenbereich gelegenen

    Hier ist zum anderen und ist vor allem zu berücksichtigen, dass nicht eine reine Wohnbebauung an den Betrieb der Antragsteller heranrückt, sondern ein weiterer landwirtschaftlicher Betrieb, dem schon deshalb eine gegenüber sonstigen Vorhaben größere Belastung hinsichtlich der von einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb ausgehenden Immissionen zugemutet werden kann (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 - BRS 65 Nr. 87, Urt. v. 19.5.2003 - 22 A 5565/00 - AUR 2003, 279; Beschl. d. Sen. v. 13.11.2006 - 1 ME 166/06 - BRS 70 Nr. 169).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.10.2009 - 7 L 261/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Drittanfechtung Genehmigung eines Rinderstalls in

    Insoweit stützt sich die Kammer auf die Ergebnisse der Geruchsfahnenbegehung an Rinderställen, welche die Bayerische Landesanstalt für Landtechnik der technischen Universität München - Weihenstephan durch Zeisig und Langenegger in den Jahren 1993 und 1997 hat durchführen lassen und deren Ergebnis im Juni 1999 als Gelbes Heft Nr. 63 der Landtechnischen Berichte aus Praxis und Forschung veröffentlicht worden sind (Download unter http://www.lfl.bayern.de/ilt/umwelttechnik/03551 ; vgl. dazu OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. November 2006 - 1 ME 166/06 -, AUR 2007, 341; BayVGH Urteil vom 23. November 2004 - 25 B 00.366 -, NVwZ-RR 2005, 605, zit. n. Juris, Rz. 24 f.).
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